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Hallo,
im Urteil zur Anschlussflugproblematik ging das Gericht damals darauf ein, dass der Airline kein verschulden vorgeworfen werden kann, wenn der Fluggast nicht pünktlich zur Abfertigung (Check-in) erschienen ist.
Was ist aber, wenn ich vorab bereits online eingeckeckt war und mein erster FLug Verspätung hatte und ich umgebucht werden müsste.
Kann die Airline darauf bestehen, dass ich mir ein komplett neues (vielleicht sogar One-Way) Ticket kaufen muss?
MfG
im Urteil zur Anschlussflugproblematik ging das Gericht damals darauf ein, dass der Airline kein verschulden vorgeworfen werden kann, wenn der Fluggast nicht pünktlich zur Abfertigung (Check-in) erschienen ist.
Was ist aber, wenn ich vorab bereits online eingeckeckt war und mein erster FLug Verspätung hatte und ich umgebucht werden müsste.
Kann die Airline darauf bestehen, dass ich mir ein komplett neues (vielleicht sogar One-Way) Ticket kaufen muss?
MfG