Urlaubsprozesse - verschwitzt: IDB

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MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
5
MUC
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Ferienärger: Urlaubsprozesse – Russen sind kein Reisemangel - Nachrichten Reise - DIE WELT

Welt meinte:
Stark transpirierende Sitznachbarn im Flugzeug können den schönsten Flug zur Tortur werden lassen. Ein höchstrichterliches Urteil kann davor schützen: Wegen strengen Körpergeruchs musste ein Passagier am Flughafen Honolulu vor seinem Rückflug nach Düsseldorf wieder den Flieger verlassen. [...]

Sind noch ein paar nette andere "Geschichten" dabei. Vielleicht mit eher fragwürdigem Informationsgehalt, aber teilweise amüsant.
 

markusr

Erfahrenes Mitglied
28.09.2011
939
38
Wenn sich ein Zubringerflug zum Beginn einer Kreuzfahrt verspätet, dürfen Gäste nicht einfach einen Privatjet mieten. Zumindest können sie nicht erwarten, dass der Reiseveranstalter die Kosten dafür übernimmt. Schon gar nicht, wenn sie sich nicht einmal nach günstigeren Alternativen umgesehen haben, urteilte das Landgericht Köln (Az.: 15 O 365/07).

:D Nice!
 

Weltenbummlerin

QE-Sittenpolizei
08.12.2011
3.688
-60
FRA/SXF/MUC
So viele verpaßte Gelegenheiten, ich hätte soooo schön maximieren können :cry: :

"Auch wenn die Tiere eine Nummer kleiner sind, gibt es Schmerzensgeld. Wird ein Urlauber am Strand ständig von Sandflöhen gebissen, hat er Anspruch auf eine Minderung des Reisepreises und Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit.

Hatten die Sandflohbisse sogar gesundheitliche Folgen, besteht außerdem Anspruch auf Schmerzensgeld, entschied das Landgericht Duisburg (Az.: 12 S 35/08)."

Mal im Ernst, ich wäre nie auf die Idee gekommen, wegen Tieren,
die zur natürlichen Fauna eines unkontrollierbaren Außenbereiches (Strand) gehören, Ansprüche zu stellen. :rolleyes:


Ohhhhhh Gott, wie kleingeistig muß man sein?
"Ein Reiseveranstalter muss Schadenersatz für Kindersandalen bezahlen, wenn diese extra für den Urlaub gekauft wurden, die Reise aber nicht zustande kam. Das entschied das Amtsgericht Hannover.

Allerdings gibt es nur die Hälfte des Kaufpreises, da die Sandalen ja gebraucht weiterverkauft werden können. Kein Geld gibt es für einen Neopren-Shorty, da dieser auch im kommenden Jahr noch getragen werden könne (Az.: 514 C 17158/07)." :doh:
 
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