Ein- und Ausreise/Kontrolle der Reisedokumente am Flughafen - Marokko

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MariLia

Neues Mitglied
10.04.2013
6
0
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Guten Tag,


mein Name ist Maria und ich bin Mutter zweier Kinder (6 und 9).



Ich habe gerade ein Problem, was mich nicht schlafen lässt.Ich habe vor kurzem einen günstigen Flug nach Marokko gebucht für Ende Mai.
Da meine Kinder einen anderen Namen tragen als ich und mein Sohn noch dazu einen arabischen Vornamen trägt, habe ich mich informiert, ob es zu evtl. Problemen bei der Ein und Ausreise/den Kontrollen der Reisedokumente kommen könnte, fest davon überzeugt, dass es eigentlich kein Problem geben dürfte...da ja marokkanisches Familienrecht für mich und meine Kinder keine Rolle spielt, da meine Kinder ja dt. Staatsbürger in Marokko sind.


Ich habe heute 5 h Telefonieren mit diversen Behörden, Ämtern und Botschaften hinter mir. Keiner kann mir wirklich weiterhelfen. Ich bin ziemlich verzweifelt und brauche dringend einen Rat bzw. Erfahrungsbericht.


Zunächst die Fakten:

- meine Kinder haben den Namen des Vaters (obwohl ich NIE MIT DEM VATER VERHEIRATET WAR UND ER AUCH KEIN SORGERECHT HAT
- der Vater ist geboren und lebt in Rumänien, es besteht kein Kontakt mehr
- ich habe in Dtl. das alleinige Sorge- bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht
- mein Sohn hat einen arabischen Vornamen(einfach weil er mir gefallen hat...wusste ja nicht, dass dies mal zu so einem Problem wird)und hat noch dazu einen ziemlich dunklen Teint...


Die marokk. Botschaft sagt, ich brauche eine Erlaubnis des Vaters, dass ich mit den Kindern ein und ausreisen darf (was nicht geht, weil wir ja keinen Kontakt mehr haben und der Vater sich weder für seine Kinder noch für deren Rechte, mögliche Gefahren etc. interessiert), oder eine Erklärung darüber, dass ich das alleinige Sorgerecht habe.

Mir liegt eine Erklärung des Jugendamtes vor, worin steht: " Es liegt keine gemeinsame Sorgerechtserklärung vor". Mehr steht da nicht. Es steht dort also NICHT: Die Mutter hat das alleinige Sorge - und Aufenthaltsbestimmungsrecht.


Ausländische (marokkanische) Grenzkontrollposten wissen aber ja nicht, dass dies (" Es liegt keine gemeinsame Sorgerechtserklärung vor") AUTOMATISCH bedeutet, dass somit die Mutter das alleinge Sorge- und Aufenth.best.recht hat und sie haben bestimmt auch nicht spontan ein deutsches BGB zur Hand, wo sie das nachschlagen können.
Das Jugendamt weigert sich, eine Zusatzformulierung einzufügen, aus der das klar hervorgeht und verweisen auf Vorgaben und Verwaltungsvorschriften, das Familiengericht hat sich für nicht zuständig erklärt, die marrok. Botschaft in Dtl. sagt, sie können mir nicht helfen und auf meine Frage, ob ich ihr die Dokumente, die ich habe, mal zusenden kann per mail, damit sie sich das ansehen, um zu beurteilen, ob das für die Einreise und Ausreise reicht, sagte die Frau am Telefon nur mehrmals sehr energisch "Ich kann Ihnen da nicht helfen, sie müssen das mit deutschen Ämtern klären" und hat aufgelegt.


WAS SOLL ICH DENN JETZT MACHEN, wenn noch nicht einmal die marrok. Botschaft mir da helfen kann?!
Woher soll ich wissen, was reicht (welche Formulierungen da akzeptiert/verstanden werden)?
Gilt das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht denn für mich auch in Marokko? (Nicht, dass ich dann alles zusammenhabe und am Ende gibt es doch ein böses Erwachen)...
Führt es zu Problemen, weil mein Sohn einen arabischen Vornamen hat? Muss ich dann viell. auch noch nachweisen, dass der Vater Rumäne ist und kein Marokkaner (auf der Geburtsurkunde der Kinder steht, dass der Vater seinen Wohnsitz in Rumänien hat, woraufhin die Dame der Botschaft sagte "Na und? Ich habe einen deutschen Pass, aber mein Wohnsitz ist in Belgien", das würde ja noch gar nix sagen)?!

Ich traue mich nicht mehr,bei irgendeiner Botschaft anzurufen, weil alle mir sagen, ich sei ein komplizierter Fall, den es so noch nie gegeben hätte (??!!Patchworkfamilien?) und von meinen Fragen genervt waren,die ich stellte, manche sogar auflegten.

WENN IRGENDJEMAND EINE AHNUNG HAT, WAS ICH JETZT MACHEN SOLL, BITTE SCHREIBT MIR!!!!
Die Flüge sind gebucht und ich weiß nicht mehr weiter!
 
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