ANZEIGE
Kurzer Sachverhalt: mein Bruderherz wollte eben mit einem Hertz Transporter voller Baumaterialien und Werkzeug auf eine Tagesbaustelle nach Basel. An der Grenze, Schaffhausen, haben die Schweizer ihn wie immer rausgezogen und kontrolliert. Dann kamen sie zu dem Schluss, dass er für sein Gerümpel keine Zollpapiere und er keine Arbeitserlaubnis hat. Er durfte dann umdrehen und Richtung Heimat fahren, natürlich ohne schriftliche Aufforderung oder ähnliches.
Bisher war ich der Meinung, dass die Arbeitnehmerfreizügigkeit auch in der Schweiz gilt, oder ticken die Uhren da so anders?
Bisher war ich der Meinung, dass die Arbeitnehmerfreizügigkeit auch in der Schweiz gilt, oder ticken die Uhren da so anders?