Neues Reisekostengesetz

ANZEIGE

lipton

Queen of :rolleyes:
07.03.2009
3.426
0
HAJ
ANZEIGE
Zum 01.01.2014 tritt ja das neue Reisekostengesetz in Kraft. Jetzt scheint meine Firma diese jedoch nicht oder nur bedingt umzusetzen.

Lt. Gesetz gilt dies:

2) Verpflegungsmehraufwand
Folgende Pauschalen können gemäß § 9 Abs. 4a EStG n. F. künftig steuerfrei gezahlt werden für:



Eintägige Auswärtstätigkeiten ab einer Abwesenheit
von mehr als 8 Stunden 12 €
Mehrtägige Auswärtstätigkeiten für den An- und Abreisetag 12 €
für Kalendertage mit 24-stündiger Abwesenheit 24 €

Die Pauschale für den An- und Abreisetag kann unabhängig von den tatsächlichen An- und Abreisezeiten gezahlt werden. Aufzeichnungen sind nicht mehr notwendig.


Meine Firma schreibt jedoch, sie ändert nichts an den Reisekosten. Es werden weiterhin folgende Reisekosten erstattet:
1.) Die zu erstattenden Verpflegungspauschalen bleiben auf dem bisherigen Stand. Für eine Abwesenheitszeit von mehr als 8 Stunden werden EUR 6,00, für eine Abwesenheitszeit von mindestens 14 Stunden werden EUR 12,00 und für eine Abwesenheit von 24 Stunden werden EUR 24,00 steuerfrei erstattet.

Muss ich die Differenz dann von der Einkommenssteuer absetzen? Oder wie funktioniert das? Muss die Firma lt. neuer Regelung zahlen? Da steht ja "können".
 
P

pmeye

Guest
Sie muss nicht. Die Differenz kannst du steuerlich geltend machen.
 

tentacle

Erfahrenes Mitglied
19.02.2010
276
2
Schlimm finde ich dass pro Mittagessen nicht mehr 2.93€, sondern 40% von der Tagespauschale abzuziehen sind. Im Falle NL sind das dann z.B. 24€