Montrealer Übereinkunft

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tjae

Erfahrenes Mitglied
31.12.2009
1.638
66
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Wie ist das eigentlich mit Belegen für Entschädigungen nach der Montrealer Übereinkunft? Muss alles nachgewiesen oder nur glaubhaft gemacht werden?

Ich habe das gefunden:
§ 287 I, II Zivilprozessordnung: es ist grundsätzlich auch möglich, die Höhe des Schadens zu schätzen.

LH sagt aber:
Bitte erlauben Sie uns den Hinweis, dass § 287 I, II der Zivilprozessordnung den Geschädigten nicht grundsätzlich von der Nachweispflicht entbindet.

Es geht nur um ein Hemd / Bluse pro Reisender (Koffer ist erst nach 27 Std. angekommen; Quittungen sind im Trubel verloren gegangen).
Das sollte wohl glaubhaft sein, kann aber nicht nachgewiesen werden.
 

LFCorsten

HON Circle Lifetime Elite
08.03.2009
2.913
1
DXB/ATH/SIN/LAX
Wie ist das eigentlich mit Belegen für Entschädigungen nach der Montrealer Übereinkunft? Muss alles nachgewiesen oder nur glaubhaft gemacht werden?

Ich habe das gefunden:
§ 287 I, II Zivilprozessordnung: es ist grundsätzlich auch möglich, die Höhe des Schadens zu schätzen.

LH sagt aber:
Bitte erlauben Sie uns den Hinweis, dass § 287 I, II der Zivilprozessordnung den Geschädigten nicht grundsätzlich von der Nachweispflicht entbindet.

Es geht nur um ein Hemd / Bluse pro Reisender (Koffer ist erst nach 27 Std. angekommen; Quittungen sind im Trubel verloren gegangen).
Das sollte wohl glaubhaft sein, kann aber nicht nachgewiesen werden.

lt. Feedbackmanagement der Swiss ist der Betrag ohne Nachweis fällig.
 

tjae

Erfahrenes Mitglied
31.12.2009
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dachte es gibt vielleicht schon ein Urteil betr. glaubhaft-machen - denn ein 20 $ - Hemd wird wohl wirklich keiner anzweifeln bei einem Flug DRS-LAS
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.526
4.501
München
dachte es gibt vielleicht schon ein Urteil betr. glaubhaft-machen - denn ein 20 $ - Hemd wird wohl wirklich keiner anzweifeln bei einem Flug DRS-LAS

Bei so einer lächerlichen Summe würde ich mir eigentlich erwarten, dass das auf dem Kulanzweg sofort und unkompliziert erledigt wird.
 

skywalkerLAX

Erfahrenes Mitglied
Ich habe das gefunden:
§ 287 I, II Zivilprozessordnung: es ist grundsätzlich auch möglich, die Höhe des Schadens zu schätzen.

LH sagt aber:
Bitte erlauben Sie uns den Hinweis, dass § 287 I, II der Zivilprozessordnung den Geschädigten nicht grundsätzlich von der Nachweispflicht entbindet.

Alternativ in einem Land claimen dessen Gesetze dir eher entsprechen. Bzw wo eine jusristische Androhung einfacher durchzusetzen ist. Z.b. Small Claims Court USA ! :idea:
 

tjae

Erfahrenes Mitglied
31.12.2009
1.638
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Bei so einer lächerlichen Summe würde ich mir eigentlich erwarten, dass das auf dem Kulanzweg sofort und unkompliziert erledigt wird.

naja, vielleicht ist LH zimperlich weil es ein USA-Flug mit AA-Schwanz über expedia.fr sehr günstig gebucht war ...
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.526
4.501
München
naja, vielleicht ist LH zimperlich weil es ein USA-Flug mit AA-Schwanz über expedia.fr sehr günstig gebucht war ...

Das sollte eigentlich überhaupt keinen Einfluss auf irgendwelche Gepäck-Themen haben, der Ticketpreis ist da denke ich mal vollkommen irrelevant. Außerdem ist LH für Gepäckprobleme ja auch versichert.
 

tjae

Erfahrenes Mitglied
31.12.2009
1.638
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Die haben schon mindestens 3 mal geantwortet, dass sie ja immerhin jedem Reisenden 3000 Meilen gutgeschrieben haben und mehr Kulanz nicht geht.

Für Hinflug Koffer 27 Std später, rückzu 1 Koffer kaputt, ein Klapptisch lies sich nicht hochklappen und und und (Beschwerdebrief war 8 Seiten lang ;))nicht die Welt.

Plus den o.g. Satz. eben...
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.206
1.025
Solange es glaubhaft und begründet ist und Du Deiner Schadensminderungspflicht nachgekommen bist (sprich keine 100€ Hemden gekauft hast), denke ich auch, dass es Erstattung ohne Nachweis möglich sein sollte.
 

tjae

Erfahrenes Mitglied
31.12.2009
1.638
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eben - wir hätten auch viel mehr kaufen können - waren nur 1 Hemd p.P für 20 US$ und eine Damenbluse 30US$.
also das nächste mal schröpfe ich die LH dafür richtig und gehe schoppen ;)
 

TAZO

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
4.570
0
Bei der Hansa geht so gut wie nichts ohne komplette Unterlagen, diese muessen zwar nicht unbedingt Sinn machen, dennoch braucht die Hansa/Bertelsmann diese.

Musste im letztem Jahr nachweisen, dass sowohl der Rimowa als auch die Wilson ( bei Rahmenbruch !!! ) nicht mehr zu reparieren sind....Gutachten werden aber voll erstattet.
 

tjae

Erfahrenes Mitglied
31.12.2009
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den auch auf dieser Reise kaputt gegangenen Koffer haben die Trollos laut Gutachten ersetzt... wenigstens das...
 

tjae

Erfahrenes Mitglied
31.12.2009
1.638
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nee du - will hier nicht davon erzählen, aber das Ganze war eine Katastrophe ohne Ende... glaube mir, ich bin kein Schriftsteller