LH Flug FRA-CDG anulliert (Streik), Erstattung von Unkosten für Bahnfahrt

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malcomxyz

Reguläres Mitglied
05.03.2014
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Servus,

ich möchte kurz unsere Situation schildern und würde mich über Eure Einschätzung freuen.

Wir wollten am 20.10.14 um 16.00 von FRA nach Paris CDG mit der Lufthansa fliegen, der Flug wurde aufgrund des Streikes anulliert, dies wurde uns am 19.10.14 mitgeteilt. Wir konnten allerdings online umbuchen auf einen Flug um 12.05 Uhr, also vor der dem Streikbeginn. Dieser wurde dann allerdings auch gestrichen, mitgeteilt wurde uns das per mail am 20.10.14 um 8.00 Uhr. Da waren wir schon auf dem Weg nach Frankfurt.

Am Flughafen angekommen wurde uns nach 3 Std. Wartezeit mitgeteilt, dass wir doch mit der DB nach Paris fahren sollten, da dies der schnellste Weg sei, um am selbigen Tag noch nach Paris zu reisen. Ausserdem würden wir ja damit "der Lufthansa helfen". Das Ticket sollten wir erstmal bezahlen, das Geld würde uns die Lufthansa später erstatten. Ein Ticket für die DB konnte er uns nicht ausstellen.

Nun gut, gesagt getan, also zum Ticketschalter der DB, tja, es gab nur noch Plätze in der 1. Klasse, also in den sauren Apfel gebissen, 430€ (!) gelöhnt für zwei Personen und nach Paris gefahren. Eine andere Möglichkeit bestand nicht mehr, was auch der DB Mitarbeiter auf den Tickets schriftlich vermerkt hat.

Ich bin ein wenig skeptisch, ob die Lufthansa nun wirklich die DB Tickets erstattet, zumal es sich um 1. Klasse Tickets handelt. Ein Schreiben mit Erstattungsbetrag, sowie Schilderung der Situation und angehängten DB Tickets (Kopie), habe ich bereits zur Lufthansa geschickt. Als Frist habe ich 3 Wochen angegeben.

Inwieweit wird die Lufthansa den Ticketpreis nun wirklich erstatten? Hat da jemand Erfahrungen gemacht?

Ich habe gelesen, dass bei nationalen Flügen, der Ticketpreis der Lufthansa bei Erstattungen zugrunde gelegt wird, nun wie sieht das bei internationalen Flügen aus?

Ich danke euch schon mal im voraus für eure Einschätzungen!

P.S. Unser Rückflug wurde auch gestrichen, da war kein Streik, Grund unbekannt, aber das ist eine andere Geschichte.
 
A

Anonym38428

Guest
Binnen 3 Wochen wirst du keine Antwort bekommen. Ob sie 1. Klasse Tickets erstatten würde ich auch eher skeptisch sehen ...
 

malcomxyz

Reguläres Mitglied
05.03.2014
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Frist abgelaufen? Flug wäre am 20.10. gewesen !

LH wird nicht zahlen!


Guten Morgen,

von einer Frist höre ich das erste Wort, wie lange wäre denn die Frist. Habe denBrief dummerweise nicht als Einschreiben verschickt. Nachher beruft sich die Lufthansa darauf, dass sie nie einen Brief erhalten hat. Vielleicht sollte ich das nochmal nachholen und den Brief nochmal als Einschreiben verschicken.

Mit was für einer Begründung sollte die Lufthansa nicht zahlen? Ich glaube ebenfalls nicht, dass wir die vollen 430€ wieder bekommen werden, aber zumindestens anteilig, was z.B. Das 2. Klasse Ticket der DB gekostet hätte.

Wie würden ihr nun weiter verfahren?
 

dipoli

Gegen-Licht-Gestalt
21.07.2009
7.656
5
MUC
Guten Morgen,

von einer Frist höre ich das erste Wort, wie lange wäre denn die Frist. Habe denBrief dummerweise nicht als Einschreiben verschickt. Nachher beruft sich die Lufthansa darauf, dass sie nie einen Brief erhalten hat. Vielleicht sollte ich das nochmal nachholen und den Brief nochmal als Einschreiben verschicken.

Mit was für einer Begründung sollte die Lufthansa nicht zahlen? Ich glaube ebenfalls nicht, dass wir die vollen 430€ wieder bekommen werden, aber zumindestens anteilig, was z.B. Das 2. Klasse Ticket der DB gekostet hätte.

Wie würden ihr nun weiter verfahren?

Lies doch bitte, was Du selbst geschrieben hast:

Als Frist habe ich 3 Wochen angegeben.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.190
4.715
HAM
Bei einem ECO Flug wirst Du nur die Kosten der 2. Klasse erstattet bekommen. Vielleicht solltest Du auch daran denken, dass Customer Relations aktuell sehr viele solcher Fälle zu bearbeiten hat.
 

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
5
Wien
Frist abgelaufen? ...

Eben. Deswegen verstehe ich ja nicht, dass man schon annimmt, es werde alles schief gehen.
Ausnahmslos ALLE meine letzten Forderungen aufgrund Verspätungen, Ersatzbuchungen, whatever sind anstandslos und innerhalb von mir gesetzten Fristen zu meiner vollsten Zufriedenheit reguliert worden. LX, LH und OS.
 
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Anonym38428

Guest
Zwischen dem einzigartigen MisterG und dem durchschnittlichen Allerweltskunden gibt es ein kleines Delta.
 

Bommel

Erfahrenes Mitglied
02.04.2010
331
69
Zwischen dem einzigartigen MisterG und dem durchschnittlichen Allerweltskunden gibt es ein kleines Delta.

Ich kenne LH eigentlich auch als recht kulant. Aber egal.
Ich glaube, der TO wird seinen Flugpreis zurückbekommen und das wars. Mehr wirds vermutlich nicht geben, da LH den Ausfall des Flugs nicht zu vertreten hat.
Eventuell lässt sich mit dem gecancelten Rückflug etwas machen. Aber vermutlich ist der ja auch wegen der Streikauswirkungen gestrichen worden, oder?
 

FlyByWire

Erfahrenes Mitglied
16.11.2011
1.281
0
Nun gut, gesagt getan, also zum Ticketschalter der DB, tja, es gab nur noch Plätze in der 1. Klasse, also in den sauren Apfel gebissen, 430€ (!) gelöhnt für zwei Personen und nach Paris gefahren. Eine andere Möglichkeit bestand nicht mehr, was auch der DB Mitarbeiter auf den Tickets schriftlich vermerkt hat.

Ein (normales Vollzahler) DB-Ticket 2. Klasse sollet doch immer käuflich erwerbbar sein. Bist du (z.B.) Thalys gefahren?
 

FinestSelection

Aktives Mitglied
23.08.2014
192
0
NRW/DXB
Wenn, dann wuerde LH dein Erst-Klasse Ticket zahlen, wenn du ein Biz Ticket gebucht hast. Ansonsten sehe ich das recht skeptisch. Denke dass sie es bezahlen wuerden, wenn du C gebucht haettest.
 

chardonnay

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
295
26
Berlin/Bangkok
Die Frage ist aus Deiner Sicht verständlich, nur eine vernünftige Antwort wird Dir hier keiner geben können, nur diverse Mutmaßungen.

Wie das nun gehandhabt wird, wirst Du abwarten müssen. Vielleicht kriegst Du das 1.Klasse-Ticket erstattet, weil es keine Alternative zu dieser Buchung gab, vielleicht aber auch nicht. Vielleicht beruft sich LH auch auf "höhere" Gewalt, vielleicht gibt es einen Gutschein oder auch gar nichts. Alles kann, nichts muss. Aber bitte schreib doch mal im Nachhinein, was am Ende dabei rum kam. Das versäumen hier leider immer wieder viele Fragende, was echt schade ist.

Ich drücke die Daumen!
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.803
3.335
Warum spekulieren, hoffen, bangen?
Abwarten was LH antwortet und dann weitersehen!
 
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Anonym38428

Guest
Nichts muss = Eine Verpflichtung seitens LH, etwa das 1.-Klasse-Bahnticket zu erstatten, gibt es nicht.

Jetzt bin ich mal gespannt!

Es gibt nach wie vor einen mit LH geschlossenen Beförderungsvertrag. Ein Streik entbindet nicht von der Pflicht zur Ersatzbeförderung. "nichts muss" ist demnach klar Unfug. Streitig wäre ob eine Erstattung des Tickets auch vollumfänglich zu erfolgen hat, wenn nachweislich kein Ticket 2. Klasse mehr für eine Fahrt am gleichen Tag zu erwerben war. Ich meine ja, aber LH wird das sicherlich anders sehen.
 

chardonnay

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
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Berlin/Bangkok
Streitig wäre ob eine Erstattung des Tickets auch vollumfänglich zu erfolgen hat, wenn nachweislich kein Ticket 2. Klasse mehr für eine Fahrt am gleichen Tag zu erwerben war. Ich meine ja, aber LH wird das sicherlich anders sehen.

Ahja, und deswegen ist "Nichts muss" unfug. Alles klar (y)

Um hier nochmal ein paar Fakten und nicht nur Allgemeinplätzchen zu bringen:

1) Ab einer Wartezeit von fünf Stunden können Passagiere vom Beförderungsvertrag zurücktreten und eine Erstattung des Flugpreises verlangen.
2) Bei Annullierung, Überbuchung oder Verspätung von drei Stunden oder mehr haben Passagiere zwar laut EU-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro - aber nur, wenn kein "außergewöhnlicher" Umstand daran schuld ist. Der BGH hat entschieden, dass dazu auch Streiks zählen und Airlines daher nicht zur Entschädigung verpflichtet sind.

Quelle: Streik bei der Lufthansa: Rechte der Passagiere - Reise - S

Insofern kann man hier neben der Ersrattung des Flugpreises nur auf Kulanz hoffen, eine Verpflichtung irgendwelche Ersatzbeförderungsoptionen zu bezahlen, gibt es nicht. Folglich: Alles kann, nichts muss.

Schönen Tag noch :)
 
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