Ich habe noch einmal eine Nachfrage zum Geschäftsvisum "Non-Immigarant-B Visa S/M"
Ich werde mich im Zeitraum September bis Ende Dezember für rund 110 Tage in Thailand aufhalten wollen. Ursprünglich hatte ich an ein Touristen Visum mit Double oder Multiple Entry gedacht, da ich während der Zeit dort auch ggf. das eine oder andere Male in die Nachbarländer rüberhüpfen möchte. Diese TR Visum ist auch immer noch eine Option für mich. Nun aber ist es so, dass ich im Auftrage meines englischen Arbeitsgebers vor Ort ggf. auch New Business in der Tourismus-Industrie akquirieren könnte. Natürlich könnte ich dies grds. auch bei Einreise mit einem TR-Visum tun, aber formal, so verstehe ich das, schließt dies jegliche berufliche Tätigkeitsausübung vor Ort aus. Riskieren will ich da also nichts und so rückt gerade dieses Non-Immigrant-B Visum M wieder in mein Blickfeld. Und hierzu 1-2 Verständnisfragen:
Unter der Antragstellung listet die Thai-Botschaft in Deutschland u.a. folgende Voraussetzungen auf:
Von der Firma in Deutschland: Kostenübernahmeerklärung der Firma mit Angabe des Aufenthaltszeitraums
Von der Firma in Thailand: Einladungsschreiben mit Angabe und Zeitraum der Tätigkeit, Gewerberegister, Namensliste der Gesellschafter, aktuelle Handelsbilanz
Visagebühr
Wenn ein Angestellter einer deutschen Firma aus dienstlichen Gründen mehrmals pro Jahr nach Thailand reisen muss, ist die Beantragung eines Non Immigrant Visum B/M möglich.
Was das Schreiben meines Arbeitgebers betrifft, reicht es da dann aus, wenn er schreibt, dass ich für ihn in Thailand und angrenzenden Ländern auf New Business Fang gehen solle? Welche Kosten sollen denn explizit per Schreiben des ArbG übernommen werden? Sind das dann 1-2 Sätze oder bedarf es da einer längeren Ausführung durch den ArbG?
Der ebenfalls auf der Botschaftsseite genannte Punkt des Einladungsschreibens einer Thailändischen Firma, ist das als Alternative zum Schreiben meines ArbG zu sehen? Da mein ArbG per heute noch gar keine Geschäftspartner in Thailand hat, würde ich de facto auch kein offizielles Einladungsschreiben vorlegen können. Das Thema "New Business" ist auch erst dieser Tage als "Nice to have" von meinem Boss in den Raum geworfen worden. Wenn sich die Chance während meines Aufenthaltes ergibt, will ich diese gerne wahrnehmen, aber es wird wenn überhaupt nur ein kleinster Teil meiner Zeit vor Ort in Anspruch nehmen. Wenn ich das Business Visum allerdings ohne großen Aufwand bekommen könnte, so wäre das sicherlich wegen der Mehrfacheinreisen, der Dauer von 90 Tagen und der etwaigen kurzfristigen beruflichen Tätigkeitsaufnahme vor Ort sicherlich gegenüber dem TR Visum zu bevorzugen..... So scheint es mir zumindest.
Wie seht Ihr das?
DUS