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Hallo zusammen!
Das leidige Thema Fluggastrechte beschäftigt mich mal wieder... Vor 1.5 Jahren hatte ich Erfolg bei AirBerlin, sogar ohne Anwalt. Allerdings war die Lage da relativ klar, da der verspätete Flug von AirBerlin durchgeführt wurde.
Jetzt sieht die ganze Geschichte leider etwas anders aus:
Gebucht habe ich bei AirBerlin direkt auf der Webseite (also alle mit AB-Flugnummer, operated by Etihad) - Alle Flüge zusammen. Beim Rückflug war die Situation dann folgende:
Flug mit Etihad von Bangkok nach Abu Dhabi (pünktlich)
Flug mit Etihad von Abu Dhabi nach München (über 3 Stunden verspätet)
Flug mit AirBerlin von München nach Abu Dhabi (Anschlussflug verpasst, daher 4 Stunden verspätet in Düsseldorf angekommen)
AirBerlin angeschrieben, diese haben mich jedoch an Etihad verwiesen, da der Codesharing-Partner ja verantwortlich für die Verspätung wäre.
Etihad ist ja nun aber keine EU-Flugline, weshalb die EU-Verordnung nicht gilt - darauf werden die verweisen, somit gilt nur das Montrealer Übereinkommen, was mEn. keine Entschädigung vorsieht, wenn nicht effektiv ein Schaden entstanden ist.
Letztendlich war mein letzter Flug - und der für mich somit zählende - ja aber ein AirBerlin-Flug und auch mein Vertragspartner war AirBerlin. Hinzu kommt: Die Boarding-Karte von allen Flügen sagt "Sold as AB1234" - also "Verkauf als Airberlin-Flug"...
Ich bin verwirrt und weiss nicht, ob AirBerlin jetzt wirklich aus der Haftung ist und ich (wahrscheinlich) nichts von Etihad bekomme oder ob hartnäckig bleiben und schlimmstenfalls einen Anwalt einschalten die richtige Variante ist. Weiss jemand Aktenurteile zu ähnlichen Fällen? Ich kann ja nicht der erste sein, der vor diesem Problem steht
Danke und viele Grüße
Jacques
Das leidige Thema Fluggastrechte beschäftigt mich mal wieder... Vor 1.5 Jahren hatte ich Erfolg bei AirBerlin, sogar ohne Anwalt. Allerdings war die Lage da relativ klar, da der verspätete Flug von AirBerlin durchgeführt wurde.
Jetzt sieht die ganze Geschichte leider etwas anders aus:
Gebucht habe ich bei AirBerlin direkt auf der Webseite (also alle mit AB-Flugnummer, operated by Etihad) - Alle Flüge zusammen. Beim Rückflug war die Situation dann folgende:
Flug mit Etihad von Bangkok nach Abu Dhabi (pünktlich)
Flug mit Etihad von Abu Dhabi nach München (über 3 Stunden verspätet)
Flug mit AirBerlin von München nach Abu Dhabi (Anschlussflug verpasst, daher 4 Stunden verspätet in Düsseldorf angekommen)
AirBerlin angeschrieben, diese haben mich jedoch an Etihad verwiesen, da der Codesharing-Partner ja verantwortlich für die Verspätung wäre.
Etihad ist ja nun aber keine EU-Flugline, weshalb die EU-Verordnung nicht gilt - darauf werden die verweisen, somit gilt nur das Montrealer Übereinkommen, was mEn. keine Entschädigung vorsieht, wenn nicht effektiv ein Schaden entstanden ist.
Letztendlich war mein letzter Flug - und der für mich somit zählende - ja aber ein AirBerlin-Flug und auch mein Vertragspartner war AirBerlin. Hinzu kommt: Die Boarding-Karte von allen Flügen sagt "Sold as AB1234" - also "Verkauf als Airberlin-Flug"...
Ich bin verwirrt und weiss nicht, ob AirBerlin jetzt wirklich aus der Haftung ist und ich (wahrscheinlich) nichts von Etihad bekomme oder ob hartnäckig bleiben und schlimmstenfalls einen Anwalt einschalten die richtige Variante ist. Weiss jemand Aktenurteile zu ähnlichen Fällen? Ich kann ja nicht der erste sein, der vor diesem Problem steht
Danke und viele Grüße
Jacques