Gepäckverspätung - rechtliche Fragen in einen speziellen Fall

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CRJ900LR

Aktives Mitglied
11.09.2011
246
235
FRA/MUC
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Liebes Forum,

ich habe eine Frage zu Gepäckverspätungen bei Airlines. In Normalfall hat man ja, wenn das Gepäck aus welchen Gründen auch immer ein oder zwei Tage später am Zielort ankommt, Anspruch auf ein bestimmtes Maß an Ersatzbeschaffung.

Wie ist aber der Fall wenn z.B. ein nicht-standardisiertes Sportgerät (zum Beispiel ein Rennrad) dermaßen zu spät am Zielort eintrifft, dass man beispielsweise nicht an einem geplanten Wettkampf teilnehmen kann. Nehmen wir mal nicht einen bedeutungslosen Wettbewerb an, sondern eine Europameisterschaft oder so was in der Art. Man könnte den Fall noch weiterstricken in dem man annehmen könnte, dass dadurch vll. der gesamte Mannschaftsstart gefährdet gewesen wäre, wenn es um einen Mannschaftssport ginge.

Könnte man in so einem Fall eine Art Entschädigung von der Airline verlangen?

Ich möchte hier betonen, dass der Fall glücklicherweise nicht eingetreten ist. Es ist nur ein Denkspiel. Bei einer Bekannten kam das Sportgerät zwar verspätet aber gerade noch rechtzeitig an :)

Ich freue mich auf Antworten bzw. eure Meinungen!
 

klaus79856

Erfahrenes Mitglied
27.12.2009
1.998
39
Hatte mal den Fall mit meiner Snowboardtasche von IAD nach MUC.
War auch die Teilnahme an einer Art Wettbewerb, jetzt nicht so speziell wie du nachgefragt hast.

Die Airline hat dann Miete von Snowboard für 2 Tage und Kauf von Kleidung übernommen.
 
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Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
8.706
6.199
LEJ
Hier wird so viel sinnloses diskutiert.
Nehmen wir an, es würde tatsächlich passieren, dass dein Fahrrad nicht ankommt, dann würdest ......
Das macht alles keinen Sinn, weil es kaum einen interessiert und zu viele wenn und aber darin sind.
Schau bei deiner Airline nach, da steht bestimmt was.
 

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.868
13
MRS
... wenn ... beispielsweise ... Nehmen wir mal .. an, ... in dem man annehmen könnte ... vll.

Viel Spekulation.

Ich möchte hier betonen, dass der Fall glücklicherweise nicht eingetreten ist.

Also stellt sich die Frage was all diese Spekulationen sollen. Jede Airline und jedes Land handhabt solche Angelegenheiten anders. Man könnte dir hier die Vorgehensweite für LH ewig ausdiskutieren und du verlierst dein vermutliches Fahrrad bei Swasiland Air, weil am 27 Oktober 1925 ein Kamel in der Wüste Sahara tot umgefallen ist.

So oder so, kann eine Verspätung des Gepäcks mit quasi jedem Transportmittel gesehen wo man das Gepäck eben am Schalter vor Abfahrt/Abflug abgibt.
 

CRJ900LR

Aktives Mitglied
11.09.2011
246
235
FRA/MUC
Es hätte mich einfach theoretisch interessiert. Vll. ist ja sowas schon mal vorgekommen bei einer Airline und jemand kann davon berichten? Man darf ja wohl noch neugierig sein oder? :)
 

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.868
13
MRS
Man darf ja wohl noch neugierig sein oder?

Das ist auch nicht das Problem.

Das Problem bei der Fragestellung ist allerdings dass Sie nicht präzise ist. Es gibt zu einem solchem Probleme keine universelle Lösung. Jedes Land hat eine eigene Reglementierungen und geben den Airlines entsprechenden Spielraum. In diesem Spielraum kann selbst die Airline noch spezifischere Regeln festlegen.

Ergo ist die Lösung die Lufthansa hätte nicht unbedingt die gleiche wie sie QR oder EK hat. Es kann sogar dazu kommen, dass die Lösung schlussendlich von Flug. EU-Passagiererechte hat man ja z.B. nur wenn man als Ziel oder Start ein Flughafen in der EU (oder der Schweiz) hat.
 

jarino

Erfahrenes Mitglied
28.03.2009
698
1
Für internationale Flüge ist die Haftung auf 1131 SDR (derzeit ca. 1400 EUR) pro Passagier begrenzt, wenn die Montreal Convention anwendbar ist (heutzutage der Regelfall) - insoweit kann es für die Airlines nicht allzu teuer werden. Wenn noch die alte Warsaw Convention gilt, ist die Haftungsgrenze i.d.R. höher, aber auch nicht sehr hoch. Unbegrenzt könnte die Haftung der Airline nur bei Inlandsflügen sein (abhängig von der nationalen Gesetzgebung), oder bei internationalen Flügen, bei denen weder die Montreal Convention noch die Warsaw Convention anwendbar ist.
 
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CRJ900LR

Aktives Mitglied
11.09.2011
246
235
FRA/MUC
Vielen Dank für eure Antworten und Hinweise. Mir ist schon klar, dass man in so einem Fall keine pauschale Aussagen treffen kann, trotzdem waren die Hinweise zum Montrealer Abkommen und zur Schweizer Biathlon Mannschaft interessant.