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Hallo,
meine Eltern sitzen seit gestern aufgrund des schlechten Wetters in Istanbul fest. Sie wollten ursprünglich mit Turkish Airlines nach Stuttgart.
Bisher haben Sie mehrere Versuche unternommen einen Ersatzflug zu erhalten und sind mehrmals zum Flughafen gefahren. Ihr Gepäck haben Sie bereits für einen Ersatzflug aufgegeben, dieser war aber überbucht. Nun sitzen sie ohne Koffer in einem Hotel Istanbul fest (Kosten übernimmt Turkish Airlines). Für die folgenden Tage sind alle Flüge nach Stuttgart bis zu 190% überbucht, da wegen des schlechten Wetters mehrere Flüge ausgefallen sind. Nun fliegen sie voraussichtlich morgen nach München.
Welche Rechte stehen Ihnen aufgrund der Überbuchung der Ersatzflüge zu? Der ursprüngliche Grund für den Flugausfall war ja das Wetter. Ist die Airline jetzt nicht verpflichtet (ggf. durch zusätzliche Maschinen) die Passagiere zeitnah nach Stuttgart zu befördern?
meine Eltern sitzen seit gestern aufgrund des schlechten Wetters in Istanbul fest. Sie wollten ursprünglich mit Turkish Airlines nach Stuttgart.
Bisher haben Sie mehrere Versuche unternommen einen Ersatzflug zu erhalten und sind mehrmals zum Flughafen gefahren. Ihr Gepäck haben Sie bereits für einen Ersatzflug aufgegeben, dieser war aber überbucht. Nun sitzen sie ohne Koffer in einem Hotel Istanbul fest (Kosten übernimmt Turkish Airlines). Für die folgenden Tage sind alle Flüge nach Stuttgart bis zu 190% überbucht, da wegen des schlechten Wetters mehrere Flüge ausgefallen sind. Nun fliegen sie voraussichtlich morgen nach München.
Welche Rechte stehen Ihnen aufgrund der Überbuchung der Ersatzflüge zu? Der ursprüngliche Grund für den Flugausfall war ja das Wetter. Ist die Airline jetzt nicht verpflichtet (ggf. durch zusätzliche Maschinen) die Passagiere zeitnah nach Stuttgart zu befördern?