EU 261/04 Doppelte Annulierung

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chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.191
4.715
HAM
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Hallo zusammen,

die LH hat mir in der vergangenen Woche eine Verbindung FRA-HAM gestrichen. So what, kommt vor. Ich bekam meine Umbuchung auf eine frühere Maschine, die allerdings bereits 90 Minuten verspätet war. Nach dem Boarding wurde auch diese gestrichen. Eine Alternativbeförderung wurde mir erst für den Folgetag um 12 Uhr angeboten.

Meine Forderung nach EU261/04 hat die LH abgelehnt. Angeblich wurde der erste Flug aufgrund des Wetters gestrichen. Der zweite Flug wurde unstrittig aufgrund der Dienstzeitüberschreitung der Crew gestrichen. Die LH beruft sich beim ersten Flug auf außergewöhnliche Umstände (will aber den Beweis nicht antreten), bezüglich des Ersatzfluges bezieht sie sich auf den Standpunkt, dass die EU261/04 keine Anwendung finden könne, da es sich um einen "Ersatz" für eine annulierte Flugverbindung handele.

Aus meiner Sicht müsste doch auch für die Umbuchung die Richtlinie gelten, sonst könnte sich ja jede Airline aus dem Schlamassel ziehen. Habe leider zu dieser Konstellation noch kein Urteil gefunden. Jemand von Euch Erfahrung dazu.


P.S: Natürlich gabs wieder mal nur Textbausteine per Email. - Dazu war es ein Ticket in BK Y für über 650 Euro....
 
A

Anonym38428

Guest
Dass ist ja schon dahingehend unglaubwürdig, als dass die Streichung letzte Woche stattgefunden haben soll und du bereits von Textbausteinen des Kundenmonologs sprichst. Das ist unmöglich.
 
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Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
1.987
20
TXL, LHR
Eine wetterbedingte Flugstreichung bedingt keinen Anspruch auf Ausgleich nach EU 261/2004.
Die Airline hat Dich auf die nächst mögliche Verbindung umgebucht. Soweit so gut.

Dann wurde der Flug gestrichen, da die Crew Ihre Arbeitszeit überschritten hat.

Ich bin kein Rechtsanwalt, und kenne nicht die genauen Umstände,
aber ich denke schon, dass man von einer Airline an Ihrem HUB erwarten könnte, eine Ersatzcrew zu stellen oder in absehbarer Zeit
einen alternativen Flug zu finden. Insofern sehe ich die zeitliche Verzögerung durchaus im Einflussbereich der Airline.

Ich würde meine Forderung kurz z.B. auf flightright prüfen, und falls diese dort bestätigt wird, nochmals an LH stellen,
eben mit dem Hinweis, dass Du Deine Forderung bereits auf einer Seite wie flightright, o.ä. geprüft hast
und Du Deine Forderung sonst an eben solche abtrittst oder an einen Rechtsanwalt übergibst.

Das macht dann vor allem Sinn, wenn Du der Meinung bist, dass Du eine standardisierte Antwort mit Textbausteinen erhalten hast.
Dies lässt zumindest die Vermutung zu, dass sich der Schreiber Deiner Antwort nicht wirklich mit Deinem Fall beschäftigt hat.

(Ich kann nicht für LH sprechen, aber im Allgemeinen gibt es einen Trend von Gesellschaften, Versicherungen, Banken, etc. Forderungen erst mal abzuwehren, da es einen gewissen Prozenzsatz an Menschen gibt, die Ihre Forderung dann einstellen, und somit dem Unternehmen Geld sparen.)

Falls die Antwort von LH so eine pauschale Forderungsabwehr sein sollte, dann würde eine erneute Forderung durchaus Sinn machen. In einem anderen Fall (diesmal KLM) habe ich so meine 261/04 mit nur einer E-Mail erstattet bekommen.

Der Mitarbeiter, der Deine zweite Anfrage beantwortet, muss nun abwägen, ob eine Zahlung Deiner Forderung (diesmal mit genauem Euro Betrag, Bankdaten und Frist zur Zahlung) für das Unternehmen günstiger ist, oder ob er das Risiko eingehen soll entsprechenden Schiftverkehr mit einem Anwalt zu führen und die Kosten für das Unternehmen ggf. noch zu vergrößern.

Sollte dann die Forderung erneut abgelehnt werden, kannst Du ja die Forderung ohne jedes Kostenrisiko an flightright oder eine ähnliche Plattform übergeben, oder einen Anwalt einschalten.
 
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Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
1.987
20
TXL, LHR
..... Die LH beruft sich beim ersten Flug auf außergewöhnliche Umstände (will aber den Beweis nicht antreten), bezüglich des Ersatzfluges bezieht sie sich auf den Standpunkt, dass die EU261/04 keine Anwendung finden könne, da es sich um einen "Ersatz" für eine annulierte Flugverbindung handele. ...

Ich war letzte Woche im Urlaub, daher habe ich keine Ahnung wie das Wetter in D war. Aber falls Dein Flug wetterbedingt gestrichen wurde, müsste es ja in HAM oder FRA schlechtes Wetter gegeben haben und auch andere Flüge betroffen gewesen sein.

Vielleicht solltest Du ja selbst "Beweise" sichern und den Flugsstatus an den beiden Flughäfen zur fraglichen Zeit sammeln. War Dein Flug der einzige Flug der gestrichen wurde, oder wurden andere Flüge zu gleichen Zeit ebenfalls gestrichen? Ich meine nur, falls es doch zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommen sollte, sind diese "Beweise" jetzt vielleicht noch leichter zu sichern als in 2 oder 3 Wochen.
 

VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.938
106
Nach dem Boarding wurde auch diese gestrichen.
Wie immer wird Dich ein Rechtsstreit sehr viel Zeit, Ärger und Nerven kosten.
Davon mal abgesehen sollte dies doch ein "Selbstläufer" sein.
Da LH (noch) eine deutsche Zustelladresse hat wäre für mich meine Entscheidung glasklar.
Besonders nach soviel Frechheit.

Wie Interflug schon sagte: "...an ihrem HUB..." !!!
Also, hol ' Dir Deine Kompensation !
 
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chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.191
4.715
HAM
Dass ist ja schon dahingehend unglaubwürdig, als dass die Streichung letzte Woche stattgefunden haben soll und du bereits von Textbausteinen des Kundenmonologs sprichst. Das ist unmöglich.

Die Streichung war am Donnerstag 02. April. Am Karfreitag habe ich den Antrag eingereicht. Am 9.4. habe ich die Ablehnung bekommen.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.191
4.715
HAM
Ich war letzte Woche im Urlaub, daher habe ich keine Ahnung wie das Wetter in D war. Aber falls Dein Flug wetterbedingt gestrichen wurde, müsste es ja in HAM oder FRA schlechtes Wetter gegeben haben und auch andere Flüge betroffen gewesen sein.

Vielleicht solltest Du ja selbst "Beweise" sichern und den Flugsstatus an den beiden Flughäfen zur fraglichen Zeit sammeln. War Dein Flug der einzige Flug der gestrichen wurde, oder wurden andere Flüge zu gleichen Zeit ebenfalls gestrichen? Ich meine nur, falls es doch zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommen sollte, sind diese "Beweise" jetzt vielleicht noch leichter zu sichern als in 2 oder 3 Wochen.

Das habe ich bereits getan. An dem entsprechenden Tag waren zwar etliche Maschinen zwischen HAM und FRA verspätet, da in FRA aufgrund des Nordwindes die Startbahn West gesperrt war. Darüberhinaus hat die LH an dem Tag erhebliche Verspätungen aufgrung von Rotationsproblemen. Screenshots der entsprechenden Flüge habe ich natürlich.
 

Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.248
554
MUC/EDMM
IMHO schließen Rotationsprobleme einer Airline (egal aus welchem Grund) die EU-Compensation nicht aus.
 

hegemonie

Erfahrenes Mitglied
19.02.2012
677
402
Das habe ich bereits getan. An dem entsprechenden Tag waren zwar etliche Maschinen zwischen HAM und FRA verspätet, da in FRA aufgrund des Nordwindes die Startbahn West gesperrt war. Darüberhinaus hat die LH an dem Tag erhebliche Verspätungen aufgrung von Rotationsproblemen. Screenshots der entsprechenden Flüge habe ich natürlich.

Bin an dem Tag auf LH09 HAM - FRA geflogen mit Abflug um 9:00. Hatte gesehen, dass LH11 (HAM-FRA) um 9:30 gestrichen war. Waren also nicht nur Verspätungen in HAM...
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.191
4.715
HAM
Erstaunlich wie schnell die LH auf ein Anwaltschreiben reagiert. Heute früh ein Fax der Sozietät an die Lufthansa mit 7 Tagen Fristsetzung. Gerade erhielt ich einen Anruf mit einer Entschuldigung und der Bestätigung, dass die Zahlung geleistet wird.
 
A

Anonym38428

Guest
Erstaunlich wie schnell die LH auf ein Anwaltschreiben reagiert. Heute früh ein Fax der Sozietät an die Lufthansa mit 7 Tagen Fristsetzung. Gerade erhielt ich einen Anruf mit einer Entschuldigung und der Bestätigung, dass die Zahlung geleistet wird.

Für beide Flüge? :p
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.135
8.374
BRU
Das habe ich bereits getan. An dem entsprechenden Tag waren zwar etliche Maschinen zwischen HAM und FRA verspätet, da in FRA aufgrund des Nordwindes die Startbahn West gesperrt war. Darüberhinaus hat die LH an dem Tag erhebliche Verspätungen aufgrung von Rotationsproblemen. Screenshots der entsprechenden Flüge habe ich natürlich.

Also offensichtlich waren die Probleme wirklich - zumindest teilweise - wetterbedingt und somit höhere Gewalt. Und dass eine gesperrte Startbahn zu Verspätungen (und damit auch zu Rotationsproblemen) führt, ist auch nicht unbedingt die Schuld von LH.

Umso erstaunlicher, dass LH sich so schnell bereiterklärt zu zahlen...
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.191
4.715
HAM
Also offensichtlich waren die Probleme wirklich - zumindest teilweise - wetterbedingt und somit höhere Gewalt. Und dass eine gesperrte Startbahn zu Verspätungen (und damit auch zu Rotationsproblemen) führt, ist auch nicht unbedingt die Schuld von LH.

Umso erstaunlicher, dass LH sich so schnell bereiterklärt zu zahlen...

Für einen Flug. Ich habe es gar nicht versucht, auf die Spitze zu treiben. Im Telefonat hat die Mitarbeiterin indirekt zugegeben, dass es nicht wetterbedingt, sondern rotationsbedingt war. Für mich ist die taktik klar: Immer erst mal abweisen, vermutlich klagt nur ein Bruchteil davon.
 

VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.938
106
Also offensichtlich waren die Probleme wirklich - zumindest teilweise - wetterbedingt und somit höhere Gewalt. Und dass eine gesperrte Startbahn zu Verspätungen (und damit auch zu Rotationsproblemen) führt, ist auch nicht unbedingt die Schuld von LH.
Dass eine Airline - "auf dem Rücken des Kunden UND ihrer Belegschaft" - so knapp kalkuliert, dass an einer Ihrer Hauptbasen keine Ersatzcrew eingesetzt werden kann, ist HÖHERE Gewalt ???

Ach, die Probleme waren wetterbedingt ?
Das ist natürlich etwas. das völlig ausserhalb der Handlungsfähigkeit einer grossen Airline liegt. Das sehe ich ein. Die Zeit, die Hinz und Kunz haben, um abends nach der Tagesschau noch den Wetterbericht für den nächsten Tag zu sehen, um sich dann entsprechend vorzubereiten, diese Zeit hat man nicht im Management einer Airline bei einem sicher anstrengenden Arbeitsalltag.
Haben LH-Mitarbeiter in Verantwortungsposition und mit Entscheidungsbefugnis eigentlich Zugang zum Internet ?

Der Sachverhalt - zumindest so wie hier eingangs geschildert - ist so klar wie Klärchen's Fibel des guten Benimms.
 
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