ANZEIGE
Hallo zusammen,
die LH hat mir in der vergangenen Woche eine Verbindung FRA-HAM gestrichen. So what, kommt vor. Ich bekam meine Umbuchung auf eine frühere Maschine, die allerdings bereits 90 Minuten verspätet war. Nach dem Boarding wurde auch diese gestrichen. Eine Alternativbeförderung wurde mir erst für den Folgetag um 12 Uhr angeboten.
Meine Forderung nach EU261/04 hat die LH abgelehnt. Angeblich wurde der erste Flug aufgrund des Wetters gestrichen. Der zweite Flug wurde unstrittig aufgrund der Dienstzeitüberschreitung der Crew gestrichen. Die LH beruft sich beim ersten Flug auf außergewöhnliche Umstände (will aber den Beweis nicht antreten), bezüglich des Ersatzfluges bezieht sie sich auf den Standpunkt, dass die EU261/04 keine Anwendung finden könne, da es sich um einen "Ersatz" für eine annulierte Flugverbindung handele.
Aus meiner Sicht müsste doch auch für die Umbuchung die Richtlinie gelten, sonst könnte sich ja jede Airline aus dem Schlamassel ziehen. Habe leider zu dieser Konstellation noch kein Urteil gefunden. Jemand von Euch Erfahrung dazu.
P.S: Natürlich gabs wieder mal nur Textbausteine per Email. - Dazu war es ein Ticket in BK Y für über 650 Euro....
die LH hat mir in der vergangenen Woche eine Verbindung FRA-HAM gestrichen. So what, kommt vor. Ich bekam meine Umbuchung auf eine frühere Maschine, die allerdings bereits 90 Minuten verspätet war. Nach dem Boarding wurde auch diese gestrichen. Eine Alternativbeförderung wurde mir erst für den Folgetag um 12 Uhr angeboten.
Meine Forderung nach EU261/04 hat die LH abgelehnt. Angeblich wurde der erste Flug aufgrund des Wetters gestrichen. Der zweite Flug wurde unstrittig aufgrund der Dienstzeitüberschreitung der Crew gestrichen. Die LH beruft sich beim ersten Flug auf außergewöhnliche Umstände (will aber den Beweis nicht antreten), bezüglich des Ersatzfluges bezieht sie sich auf den Standpunkt, dass die EU261/04 keine Anwendung finden könne, da es sich um einen "Ersatz" für eine annulierte Flugverbindung handele.
Aus meiner Sicht müsste doch auch für die Umbuchung die Richtlinie gelten, sonst könnte sich ja jede Airline aus dem Schlamassel ziehen. Habe leider zu dieser Konstellation noch kein Urteil gefunden. Jemand von Euch Erfahrung dazu.
P.S: Natürlich gabs wieder mal nur Textbausteine per Email. - Dazu war es ein Ticket in BK Y für über 650 Euro....