Verpflichtungserklärung für eine Freundin aus Thailand

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Frank_HH

Reguläres Mitglied
31.12.2014
36
0
Hamburg
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Kurz: Ich möchte eine Freundin aus Thailand im Oktober für eine Woche nach Deutschland einladen.
Ich habe jetzt hier in Deutschland eine Verpflichtungserklärung unterschrieben und eine Krankenversicherung für sie abgeschlossen.

Die Verpflichtungserklärung und die Police habe ihr per Mail zugeschickt. Sie hat jetzt in der nächsten Woche einen Termin bei der deutschen Botschaft in Bangkok, um ein Visum zu beantragen.

Meine Frage jetzt: Erkennt die deutsche Botschaft in Bangkok meine Unterlagen, die ich per Mail geschickt habe überhaupt an, oder ist ein Original erforderlich?

Kann ich zur Not die Original Unterlagen per Post an die deutsche Botschaft in Bangkok schicken ?

Gruß
Frank
 
Zuletzt bearbeitet:

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
0
Wiesloch,FRA,STR
Kurz: Ich möchte eine Freundin aus Thailand im Oktober für eine Woche nach Deutschland einladen.
Ich habe jetzt hier in Deutschland eine Verpflichtungserklärung unterschrieben und eine Krankenversicherung für sie abgeschlossen.

Die Verpflichtungserklärung und die Police habe ihr per Mail zugeschickt. Sie hat sich jetzt in der nächsten Woche einen Termin bei der deutschen Botschaft in Bangkokt, um ein Visum zu beantragen.

Meine Frage jetzt: Erkennt die deutsche Botschaft in Bangkok meine Unterlagen, die ich per Mail geschickt habe überhaupt an, oder ist ein Original erforderlich?

Kann ich zur Not die Original Unterlagen per Post an die deutsche Botschaft in Bangkok schicken ?

Gruß
Frank

hast du das über das Ausländeramt gemacht.
Bei meinem Bruder,der eine chinesische Frau hat, lief alles über das Ausländeramt.Mein Bruder hat das Original an die Botschaft nach Shanghai geschickt .
 

Frank_HH

Reguläres Mitglied
31.12.2014
36
0
Hamburg
ja, ich habe die Verpflichtungserklärung beim Ausländeramt unterschrieben. Eine Ausfertigung ging an mich, die andere hat das Amt behalten.
 

Lappenspender

Erfahrenes Mitglied
28.12.2012
1.726
2
BRE
ja, ich habe die Verpflichtungserklärung beim Ausländeramt unterschrieben. Eine Ausfertigung ging an mich, die andere hat das Amt behalten.

Meine Erfahrung beruht auf der deutschen Botschaft in Kiew.

Die wollten mein Original der VE haben, habe es meiner Freundin gegeben. (Die andere Ausfertigung bleibt in deinem Heimatort)
Ganz wichtig war Einladungsschreiben mit Beschreibung wie lange wir uns kennen, was sie hier will usw. (Im Original von mir unterschrieben)
Kopie Hauptseite vom Pass.
Rückreisewilligkeit nachweisen!!!
 

mattanapura

Erfahrenes Mitglied
07.03.2012
604
0
PRG,USM,UTP
Muss im Orginal vorliegen aber das ist denk ich die kleinste Hürde für ein Schengen Visa auf der dt. Botschaft in BKK. Wichtiger ist das deine Dame, ihren Rückkehrwillen glaubhaft belegen kann. Dies kann mit einem festen Arbeitsvertrag mit Geldeingang über mind. 6 Monate, mit einem Kind was zwingend bei IHR und nicht bei den Eltern im Isaan lebt, Landbesitz oder festes Studium belegt werden, eben alles was sie dazu "zwingt" auch wieder zurückzufliegen!
 

Frank_HH

Reguläres Mitglied
31.12.2014
36
0
Hamburg
Die Adressdaten Pass Heimatort und Wohnort Arbeitsplatz weichen leider ab. Die genau Adresse Wohnort Arbeitsplatz habe ich nicht. Nur ihre Pass Adresse Eltern. Mein Problem ist die Kommunikation. Zum einen die Sprache und zum anderen das Erklären des sachlichen Inhalts. Dies ist leider eine doppelte Barriere.

Allerdings habe ich verstanden: Die Botschaft in BKK benötigt das Original.

Also werde ich jetzt die deutsche Botschaft in BKK mit allen Unterlagen im Anhang per Mail anschreiben. Und danach die Verpflichtungserklärung im Original per Post ebenfalls an die deutsche Botschaft in Bangkok schicken.
 
K

Krematorium

Guest
Muss im Orginal vorliegen aber das ist denk ich die kleinste Hürde für ein Schengen Visa auf der dt. Botschaft in BKK. Wichtiger ist das deine Dame, ihren Rückkehrwillen glaubhaft belegen kann. Dies kann mit einem festen Arbeitsvertrag mit Geldeingang über mind. 6 Monate, mit einem Kind was zwingend bei IHR und nicht bei den Eltern im Isaan lebt, Landbesitz oder festes Studium belegt werden, eben alles was sie dazu "zwingt" auch wieder zurückzufliegen!

Bekommt man als Thailänder kein Touristenvisum? Bei Chinesen funktioniert das doch auch.
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.975
1.039
DUS, HAJ, PAD
...

Also werde ich jetzt die deutsche Botschaft in BKK mit allen Unterlagen im Anhang per Mail anschreiben. Und danach die Verpflichtungserklärung im Original per Post ebenfalls an die deutsche Botschaft in Bangkok schicken.

Willst du das Visum bekommen oder deine Freundin?

Wenn deine Freundin, dann sollte diese ein wenig aktiver sein als du. Wenn jemand im Hintergrund rumfurwerkelt und eine 26 jährige, ledige Thailänderin ohne Verwurzelung im Heimatland (z.B. Arbeit, Studium) einlädt und sich um alles kümmert, erhöht das die Chancen auf ein Visum nicht.

Das Touristenvisum ist keine 100%ige Selbstverständlichkeit.
 

derpelikan

Erfahrenes Mitglied
08.02.2010
2.212
14
habe freunde die in thailand in der high society rumhuepfen, sogar diese gut vernetzten leute sind immer wieder genervt, wenn sie ins ausland muessen.
ist fuer thailaender schwer visa zu bekommen.

bei dem fall vom op, ohne orginale geht gar nicht!
falls du hilfe brauchst bzgl. uebersetzung etc. kann ich auch mal eine telco mit einer bekannten arrangieren, diese spricht gut englisch und thai.

dp
 

Frank_HH

Reguläres Mitglied
31.12.2014
36
0
Hamburg
Wir hatten 10 Tage eingeplant. 10 Tage deshalb, weil Ihr Arbeitgeber in Thailand Ihr diese im Oktober zur Verfügung stellt. Und wir beide sind etwas älter . Also weit über 26 Jahre.

mfg
 

Hustinettenbär

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
470
200
Hallig Hooge
hooge.de
Willst du das Visum bekommen oder deine Freundin?

Wenn deine Freundin, dann sollte diese ein wenig aktiver sein als du. Wenn jemand im Hintergrund rumfurwerkelt und eine 26 jährige, ledige Thailänderin ohne Verwurzelung im Heimatland (z.B. Arbeit, Studium) einlädt und sich um alles kümmert, erhöht das die Chancen auf ein Visum nicht.

Das Touristenvisum ist keine 100%ige Selbstverständlichkeit.
Aber der Junge ist doch verliebt. :eek:
 

Lappenspender

Erfahrenes Mitglied
28.12.2012
1.726
2
BRE
Die genau Adresse Wohnort Arbeitsplatz habe ich nicht. Nur ihre Pass Adresse Eltern. Mein Problem ist die Kommunikation. Zum einen die Sprache und zum anderen das Erklären des sachlichen Inhalts.

Ich möchte nicht beurteilen wie gut ihr euch wirklich kennt, aber bedenke das eine Verpflichtung viele tausend Euro kosten kann.
Also nur zur info.

WICHTIG:
Umfang einer Verpflichtungserklärung:Ihre Verpflichtung umfasst die Erstattung sämtlicher öffentlicher Mittel für denLebensunterhalt des Ausländers, für den Sie sich verpflichten, einschließlich der Versorgungmit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall bzw. bei Pflegebedürftigkeit.

Dies giltauch, soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch beruhen (z.B. Leistungennach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch oder dem Asylbewerberleistungsgesetz).Ihre Verpflichtung zur Erstattung von Kosten im Krankheitsfall lässt die Verpflichtung desVisumantragstellers zum Nachweis eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes bei derBotschaft unberührt.

Das heißt, dass ein ausreichender Krankenversicherungsschutz in jedemFall vom Visumantragsteller bei Antragstellung vorgelegt werden muss.
Ihre Verpflichtung umfasst ferner die Ausreisekosten (z.B. Flugticket) und die Kosten einerzwangsweisen Aufenthaltsbeendigung (z.B. Abschiebung) des Visumantragstellers.
Hierzugehören sowohl Beförderungs- und Gepäckkosten bis zum ausländischen Zielort als aucheventuell notwendige Begleiter-, Übersetzungs-, Verpflegungs- und Haftkosten.
DieVerpflichtung besteht so lange weiter, bis die Person, für die Sie sich verpflichtet haben, dieBundesrepublik Deutschland verlässt oder ihr ein Aufenthaltstitel zu einem anderen Zweckerteilt wird.
Sollten Sie Ihren eingegangenen Verpflichtungen nicht nachkommen, so könnendie aufgewendeten Kosten im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben werden.

Quelle:
Deutsche Botschaft Bangkok - Besuchsvisum
http://www.bangkok.diplo.de/contentblob/3630722/Daten/5323611/Verpflichtungserklaerung.pdf
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.155
471
Wenn deine Freundin, dann sollte diese ein wenig aktiver sein als du. Wenn jemand im Hintergrund rumfurwerkelt und eine 26 jährige, ledige Thailänderin ohne Verwurzelung im Heimatland (z.B. Arbeit, Studium) einlädt und sich um alles kümmert, erhöht das die Chancen auf ein Visum nicht..

OK, der OP hat gesagt, sie ist gar nicht 26, und ich weiß, daß die Botschaften so "ticken", aber jetzt mal nachgefragt: Eigentlich sollten doch die Botschaften froh sein, um jede 26-jährige, die nach Deutschland kommt. Für den deutschen Staat ist das doch ein viel besseres "Geschäft", als wenn eine 59-jährige kommt. Sollte die 26-jährige tatsächlich hier bleiben, wird sie aller Voraussicht nach dazu beitragen, das demographische Problem zu lösen, aus dem Stand Steuern zahlen ohne Kosten für unser Bildungssystem, usw.. Oder sehe ich das falsch?
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
0
Wiesloch,FRA,STR
OK, der OP hat gesagt, sie ist gar nicht 26, und ich weiß, daß die Botschaften so "ticken", aber jetzt mal nachgefragt: Eigentlich sollten doch die Botschaften froh sein, um jede 26-jährige, die nach Deutschland kommt. Für den deutschen Staat ist das doch ein viel besseres "Geschäft", als wenn eine 59-jährige kommt. Sollte die 26-jährige tatsächlich hier bleiben, wird sie aller Voraussicht nach dazu beitragen, das demographische Problem zu lösen, aus dem Stand Steuern zahlen ohne Kosten für unser Bildungssystem, usw.. Oder sehe ich das falsch?

So ein Quatsch.Meiner Schwägerin wollen sie das am liebsten verbieten.Einem wird vorgeworfen ,die Heirat nur aus Fluchtgründen gemacht zu haben.Sowas muss man sich dann vom deutschen Staat in den Botschaften anhören.

Dass die 26-jährige eine gute Ausblidung hat ist noch lange nicht gesagt.So schnell kommt man nämlich nicht zum arbeiten hier in Deutschland.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.155
471
So ein Quatsch.Meiner Schwägerin wollen sie das am liebsten verbieten.Einem wird vorgeworfen ,die Heirat nur aus Fluchtgründen gemacht zu haben.Sowas muss man sich dann vom deutschen Staat in den Botschaften anhören.

Was ist denn Quatsch? Der IST-Zustand? Oder die von mir gestellten Fragen?

Dass die 26-jährige eine gute Ausblidung hat ist noch lange nicht gesagt..

Auch wer beim Thailänder um die Ecke das Pad Thai herumträgt, zahlt Steuern... ;)
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
0
Wiesloch,FRA,STR
Was ist denn Quatsch? Der IST-Zustand? Oder die von mir gestellten Fragen?



Auch wer beim Thailänder um die Ecke das Pad Thai herumträgt, zahlt Steuern... ;)


Ich sage es mal so :Familienzusammenführungen sind nicht gern gesehen beim deutschen Staat.

Wie der deutsche Staat damit umgeht ist schlichtweg eine Katastrophe.Das wird verlangt,Selles und Jenes,Behördengänge ohne Ende um zu erklären,dass man wirklich geheiratet um eine Familie zu gründen.

Ich hätte nichts dagegen wie du es dir wünschst.
 
Zuletzt bearbeitet:

derhajo

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
1.187
31
SHE
Zusätzlich zum Arbeitsvertrag ist eine Urlaubsbestätigung durch den Arbeitgeber sinnvoll. Des Weiteren sollten Nachweise eurer Beziehung vorliegen, also dass ihr euch persönlich kennt. Dies kann z.B. durch gemeinsame Fotos von euch erfolgen. Das ganze sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden, im Zweifelsfall bei der Botschaft nachfragen.
 

derhajo

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
1.187
31
SHE
Ich sage es mal so :Familienzusammenführungen sind nicht gern gesehen beim deutschen Staat.

Wie der deutsche Staat damit umgeht ist schlichtweg eine Katastrophe.Das wird verlangt,Behördengänge ohne Ende um zu erklären,dass man wirklich geheiratet um eine Familie zu gründen.

Ich hätte nichts dagegen wie du es dir wünschst.

Kann ich so nicht bestätigen. Die mir bekannten Fälle von Ehegattennachzug verliefen alle problemlos. Klar, es gibt bürokratische Anforderungen, auch abhängig ob in Deutschland oder woanders geheiratet wurde. Aber als nicht gern gesehen wurde dies in meinem Bekanntenkreis nicht gewertet.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.155
471
Willst du das Visum bekommen oder deine Freundin?

Wenn deine Freundin, dann sollte diese ein wenig aktiver sein als du. ....

Nach meiner Beobachtung ist das Problem hier häufig folgendes:
Ich habe mit deutschen Behörden immer die Erfahrung gemacht, wenn man mit offenen Karten spielt und sich an die Regeln hält, dann klappt es in der Regel auch. Die meisten Visums-Bewerber außerhalb des westlichen Kulturkreises (der endet am Mittelmeer und manchmal auch schon kurz hinter den Alpen...) kennen das aber anders: In deren Land muß man oft tricksen, schummeln und falsche Angaben machen. Daher machen sie es beim Visums-Antrag auch so, und denken, sie sind besonders schlau. Die deutschen Botschaften vor Ort sind natürlich auch nicht doof, kennen die Tricks und Kniffe längst und reagieren dann entsprechend allergisch.