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Hallo,
ich habe vor in Norwegen an einem 3-jährigen PhD-Programm teilzunehmen. Dieses Programm sieht Aufenthalte an Partneruniversitäten in der USA vor. Leider habe ich in Deutschland einen Eintrag im Führungszeugnis wegen einer gefährlichen Körperverletzung (Jugendsünde).
Meine Frage ist nun: Falls ich ein Visum von Norwegen aus (wo auch mein Wohnort während des Programmes sein wird) beantrage, benötige ich in diesem Fall ein Führungszeugnis aus Norwegen oder aus Deutschland? So wie ich mich bis dato informiert habe, ist der Eintrag in Deutschland, falls das polizeiliche Führungszeugnis aus Deutschland notwendig ist, ein K.O.-Kriterium, oder?
Ich freue mich über Antworten.
ich habe vor in Norwegen an einem 3-jährigen PhD-Programm teilzunehmen. Dieses Programm sieht Aufenthalte an Partneruniversitäten in der USA vor. Leider habe ich in Deutschland einen Eintrag im Führungszeugnis wegen einer gefährlichen Körperverletzung (Jugendsünde).
Meine Frage ist nun: Falls ich ein Visum von Norwegen aus (wo auch mein Wohnort während des Programmes sein wird) beantrage, benötige ich in diesem Fall ein Führungszeugnis aus Norwegen oder aus Deutschland? So wie ich mich bis dato informiert habe, ist der Eintrag in Deutschland, falls das polizeiliche Führungszeugnis aus Deutschland notwendig ist, ein K.O.-Kriterium, oder?
Ich freue mich über Antworten.