Versicherung gegen Inanspruchnahme wegen Kosten für Hilfsmaßnahmen

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Greenie

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
254
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Hier ein Auszug aus einem aktuellen Reisehinweis des Auswärtigen Amtes:

"Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor."

Dieser letzte Passus ist mir bisher noch nie aufgefallen und ich meine auch, die Kostenübernahmeregelungen sind im Zuammenhang mit verschiedenen Entführungen in der Vergangenheit verschärft worden.

Meine Frage ist eine ganz einfache:

Kann man sich gegen diese Art Kosten versichern? Letztlich kann man immer Opfer eines Verbrechens werden.

P.S. Ich möchte bitte keine Diskussion über das für und wider dieser Regelung anstoßen. Die ist nunmal da.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.780
5.516
Zur Rechtslage bzgl. des Erstattungsanspruchs der Bundesrepublik Deutschland wegen Kosten für die Befreiung deutscher Staatsangehöriger aus Geiselhaft etc. im Ausland vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.05.2009 - 7 C 13.08.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß man sich als Urlaubsreisender gegen dieses Kostenrisiko versichern kann. Zum einen begibt man sich hier bewußt in eine Situation, in der ggf. mit Gefahr für Leib und Leben zu rechnen ist. Zum anderen dürfte eine solche Versicherung exorbitant teuer sein, da die Aufwendungen für den Eintritt des Versicherungsfalls nur schwer bis gar nicht zu kalkulieren sein dürften. Ich habe mal einen Artikel über entsprechende Versicherungen für Manager etc. gelesen, die in ein gefahrenträchtiges Land entsandt werden. Für diese Zielgruppe wird sowas wohl schon angeboten, kostet aber richtig Geld (in dem Fall dann natürlich den Arbeitgeber) und geht auch einher mit entsprechenden individuellen Sicherheitskonzepten.