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Hier ein Auszug aus einem aktuellen Reisehinweis des Auswärtigen Amtes:
"Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor."
Dieser letzte Passus ist mir bisher noch nie aufgefallen und ich meine auch, die Kostenübernahmeregelungen sind im Zuammenhang mit verschiedenen Entführungen in der Vergangenheit verschärft worden.
Meine Frage ist eine ganz einfache:
Kann man sich gegen diese Art Kosten versichern? Letztlich kann man immer Opfer eines Verbrechens werden.
P.S. Ich möchte bitte keine Diskussion über das für und wider dieser Regelung anstoßen. Die ist nunmal da.
"Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor."
Dieser letzte Passus ist mir bisher noch nie aufgefallen und ich meine auch, die Kostenübernahmeregelungen sind im Zuammenhang mit verschiedenen Entführungen in der Vergangenheit verschärft worden.
Meine Frage ist eine ganz einfache:
Kann man sich gegen diese Art Kosten versichern? Letztlich kann man immer Opfer eines Verbrechens werden.
P.S. Ich möchte bitte keine Diskussion über das für und wider dieser Regelung anstoßen. Die ist nunmal da.