Vueling keine Kostenerstattung

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scotti

Neues Mitglied
01.04.2016
1
0
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habe bei Flüge.de eine Flug mit Vueling gebucht und von der Airline bestätigt bekommen.
Durch Einsichtnahme in meine persönlichen Flugdaten stellte ich fest, dass der Flugplan verschoben wurde.
Daraufhin stornierte ich den gebuchten Zubringerflug und beantragte die Kostenerstattung.

Flüge.de fungiert zwar als Reisebüro hält sich aus allem heraus und verweist auf die Airline.
Vueling ist der Sachverhalt seit Dezember 2015 bekannt, zeigt allerdings keine Aktivitäten.
Weder eine Eingangsbestätigung noch ein Bearbeitungsvermerk.

Über die Rechtsschutzversicherung erfolgte keine Kostenübernahme .
Die nicht erstatteten Fluggebühren von 91,00 Euro stehen in keinem Verhältnis zu den Rechtsanwaltskosten in Spanien die mit ca. 1000 Euro veranschlagt werden.

Schlussfolgerung:

- nie wieder über ab-in -den -Urlaub.de mit der Tochterfirma
Flüge.de buchen

- nie wieder VUELING
 

pepone100

Erfahrenes Mitglied
06.12.2011
1.488
116
habe bei Flüge.de eine Flug mit Vueling gebucht und von der Airline bestätigt bekommen.
Durch Einsichtnahme in meine persönlichen Flugdaten stellte ich fest, dass der Flugplan verschoben wurde.
Daraufhin stornierte ich den gebuchten Zubringerflug und beantragte die Kostenerstattung.

Flüge.de fungiert zwar als Reisebüro hält sich aus allem heraus und verweist auf die Airline.
Vueling ist der Sachverhalt seit Dezember 2015 bekannt, zeigt allerdings keine Aktivitäten.
Weder eine Eingangsbestätigung noch ein Bearbeitungsvermerk.

Über die Rechtsschutzversicherung erfolgte keine Kostenübernahme .
Die nicht erstatteten Fluggebühren von 91,00 Euro stehen in keinem Verhältnis zu den Rechtsanwaltskosten in Spanien die mit ca. 1000 Euro veranschlagt werden.

Schlussfolgerung:

- nie wieder über ab-in -den -Urlaub.de mit der Tochterfirma
Flüge.de buchen

- nie wieder VUELING

Die Anwaltskosten in Spanien sind gesetzlich geregelt und dürfen 30% des Streitwertes nicht übersteigen.
 

Schlesinger

Aktives Mitglied
10.06.2012
139
0
klausschlesinger.de.tl
Flüge.de fungiert zwar als Reisebüro hält sich aus allem heraus und verweist auf die Airline.
Das ist richtig, denn nach erfolgter Vermittlung durch das Online-Reisebüro bestehen nämlich direkte Vertragsbeziehungen zwischen der Airline und dem Passagier. Ziwschen beiden beseht ein Beförderungsvertrag, also ein Unterfall des Werkvertrags. Das Online-Reisebüro ist nach erfolgter Vermittlung 'außen vor'.

Über die Rechtsschutzversicherung erfolgte keine Kostenübernahme .
Die nicht erstatteten Fluggebühren von 91,00 Euro stehen in keinem Verhältnis zu den Rechtsanwaltskosten in Spanien die mit ca. 1000 Euro veranschlagt werden.
Das ist eine typische Ausrede von Rechtsschutzversicherungen. - Rechtsverfolgungskosten (dazu gehören die Gerichtsgebühren, die Kosten des eigenen Anwalts und des fremden Anwalts sowie ggf. Kosten für Gutachten und Zeugenentschädigungen) fallen in jedem Verfahren an und sind meist unverhältnismäßig hoch. - Im übrigen hat die Kosten derjenige zu tragen, welcher in einem gerichtlichen Verfahren unterliegt. Es steht also noch gar nicht fest, ob die eigene Rechtsschutzversicherung letztendlich auch zahlen muß. Hier ein interessanter Link, wie man die eigene Rechtsschutzversicherung dazu bekommen kann, eine Deckungszusage zu erteilen: https://www.test.de/Rechtsschutzver...gegen-die-Ausreden-der-Versicherer-4801876-0/
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.753
416
Kontaktiere doch die Rechtsanwaltskanzlei Bartholl. RA Bartholl ist ein Spezialist für Reiserecht und europäische Fluggastrechte. Ich bekomme keine Provision, habe seinen Namen aber schon sehr oft gesehen, wenn es um Probleme mit Airlines ging.
 

Schlesinger

Aktives Mitglied
10.06.2012
139
0
klausschlesinger.de.tl
Bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts sollte man bei Mandatserteilung immer darauf achten, daß dieser nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnet, denn nur die danach anfallenden Gebühren werden von der Rechtsschutzversicherung auch übernommen. Handelt man eine gesonderte Vergütungsvereinbarung aus, bleibt man meist auf den Kosten hängen, die oberhalb denen liegen, wie sie nach dem RVG angefallen wären. - Wie Herr RA Bartholi abrechnen wird, vermag ich natürlich nicht zu sagen.
 
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soda

Neues Mitglied
01.04.2016
3
0
Habe ähnliche Erfahrungen mit fluege.de gemacht. Unkompetentes Personal im Service. Habe über zwei Wochen täglich angerufen, um einen Flug zu canceln. Als Ticket ausstellendes Reisebüro sind sie aber Ansprechpartner. ( steht unter "Der Basis Service von fluege.de"). Hartnäckig bleiben.
 

Schlesinger

Aktives Mitglied
10.06.2012
139
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klausschlesinger.de.tl
Habe ähnliche Erfahrungen mit fluege.de gemacht. Unkompetentes Personal im Service. Habe über zwei Wochen täglich angerufen, um einen Flug zu canceln. Als Ticket ausstellendes Reisebüro sind sie aber Ansprechpartner. ( steht unter "Der Basis Service von fluege.de"). Hartnäckig bleiben.

'Ansprechpartner' ist ein nichtssagender Begriff. In ihren eigenen AGB beruft sich 'fluege.de' (zu Recht!) auf eine reine Vermittlerrolle: 'Wir treten ausschließlich als Vermittler der auf unserem Portal angebotenen Beförderungsleistungen, Pauschalreisen, Unterkünften, Mietwagen und Versicherungen (im Folgenden: „Leistungen“) auf. Diese AGB gelten ausschließlich für den zwischen Ihnen und uns geschlossenen Vermittlungsvertrag.Unsere Pflichten beschränken sich auf die Vermittlungsleistung. Wir haben insoweit lediglich den Status eines Reisebüros. ... Die ordnungsgemäße Erfüllung der vermittelten Leistung als solche gehört nicht zu den Vertragspflichten.'