Gruppenbuchung Lufthansa -> nun 2 Flüge storniert- Ticketerstattung möglich ?

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beben3

Neues Mitglied
23.06.2016
4
0
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Guten Morgen liebes Forum,
ich hoffe ich bin in diesem Teil des Forums richtig gelandet.

Folgende Geschichte in Kurzform :
-12 Tages NewYorkCity Reise
- startet in 2 Wochen am 6.7.
- gebucht im Reisebüro (nur Flüge)
- Lufthansa
- 6 Personen
- ohne Ticketversicherung oder sonstige Absicherungen

# nun können 2 Personen nicht mit

Das Reisebüro sagt : Flüge stornieren, aber es gibt nur Steuern und Gebühren zurück
Das Internet sagt : Die Fluggesellschaften müssen auch die Ticketpreise zumindest anteilig zurück
bezahlen...
aber : Gilt das auch bei einer Gruppenbuchung , wenn nur einzelne Teilnehmer daraus stornieren ?

Ich habe mit Lufthansa telefoniert, die sagen natürlich dass nichts erstattet wird.
Vielen Dank für eure Meinungen und Ideen.
Gruss,
Oli
 

Siwusa

Erfahrenes Mitglied
24.11.2010
4.884
-22
Steuern- & Gebühren gehen recht problemlos, Rest vom Ticket nur über einen ordentlichen Anwalt (paging Kexbox)
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.321
2.511
Neuss
www.drboese.de
Hier ist Kexbox :)

Mit etwas Aufwand wird es den vollständigen Ticketpreis erstattet geben, s. http://www.vielfliegertreff.de/reis...gen-lufthansa-erstattung-von-ticketpreis.html. Der Fall Betrag zwar eine Buchung bei einem OTA, bei dem Tarifbedingungen in Engisch ausgewiesen wurden, aber auch bei Reisebürobuchungen habe ich doch erhebliche Zweifeln, ob die "nicht stornierbar"-Klausel wirklich wirksam ist.

Für weitere Infos stehe ich gerne per PN zur Verfügung. Wichtig ist, hier noch vor dem 6.7. richtig tätig zu werden.
 
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DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
11.274
8.729
IAH & HAM
Ohne einen grossen Rechtsstreit, mit vermutlich sehr geringen Chancen, sehe ich auch nicht dass Du bei einem inflexiblen Ticket mehr als die Steuern / Gebühren zurückbekommst.
 
Zuletzt bearbeitet:

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.321
2.511
Neuss
www.drboese.de
Ohne einen grasen Rechtsstreit, mit vermutlich sehr geringen Chancen, sehe ich auch nicht dass Du bei einem inflexiblen Ticket mehr als die Steuern / Gebühren zurückbekommst.

Rechtsstreit ist Rechtsstreit ;-) Die Chancen schätze ich nicht sehr gering ein. Das Risiko ist aber höher, als bei 08/15 Verspätungsfällen, da stimme ich zu.

AB hat kürzlich nach Zusendung der von mir erwirkten Entscheidungen sogar außergerichtlich gezahlt (zwar nur rund 70%, aber immerhin mehr, als die sonst erstattungsfähigen Steuern und Gebühren). Auf noch ein Anerkenntnis mit den einhergehenden Kosten hatten sie wohl keine Lust. Aber ob LH auch so einsichtig ist, kann ich noch nicht beurteilen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.488
16
Farewell City
6 Personen sind normalerweise KEINE Gruppenbuchung - sondern normale "Einzelreservierungen".

Als Du die Fluege im RSB gebucht hast, muss man Dir ein Angebot gemacht haben aus dem der Preis und die
Konditionen hervorgeht. In diesen Konditionen steht mutmaßlich "nicht erstattbar", oder?

Wenn dort "nicht erstattbar" steht (was auf 80 % der Economy Langstreckentarife zutrifft) - dann gibt es bei Storno
nur anteilige Steuern und Gebühren zurueck - dies legt aber normalerweise nicht das RSB fest, sondern steht in den Tarifregeln
der Airline.

Das RSB tritt als Vermittler auf (sofern es den LH Preis 1:1 OHNE Aufschlag weitergegeben hat) - und ist damit nur der "Messenger".

Steuern- & Gebühren gehen recht problemlos, Rest vom Ticket nur über einen ordentlichen Anwalt (paging
Kexbox)

Wenn alles ordentlich gelaufen ist im Vorfeld (was die Präzision des Angebots angeht) - wovon ich ausgehe, dann verstehe ich nicht wie man ernsthaft auf die gestellte Frage mit einem Rat "geh zum Anwalt" antworten kann.

Die Antwort "geh zum Anwalt" passt in der heutigen Zeit wohl "immer"?

Anders ist die Sache, wenn das Reisebüro, wie soviele, unsauber arbeitet - davon steht hier aber nichts - insofern keine Unterstellung meinerseits.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.321
2.511
Neuss
www.drboese.de
Wenn alles ordentlich gelaufen ist im Vorfeld (was die Präzision des Angebots angeht) - wovon ich ausgehe, dann verstehe ich nicht wie man ernsthaft auf die gestellte Frage mit einem Rat "geh zum Anwalt" antworten kann.

Weil Lufthansa möglicherweise (....) unwirksame Tarifbedingungen verwendet. Und das sieht eine Airline meiner Erfahrung nach frühestens bei anwaltlicher Intervention, spätestens nach gerichtlicher Entscheidung ein.
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
11.274
8.729
IAH & HAM
Weil Lufthansa möglicherweise (....) unwirksame Tarifbedingungen verwendet. Und das sieht eine Airline meiner Erfahrung nach frühestens bei anwaltlicher Intervention, spätestens nach gerichtlicher Entscheidung ein.

Erinnert mich an die ganzen Billboards hier in Houston: Truck accident? Call 1-800-KickAss

http://www.attorneymarketing.com/wp-content/uploads/2011/12/30/how-to-promote-your-legal-services-without-feeling-sleazy/340x_4c99dbb11f1be7c3c4.jpg
 
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Siwusa

Erfahrenes Mitglied
24.11.2010
4.884
-22
Warum müssen eigentlich ständig User ohne Fachwissen ihren Senf dazu beitragen, was in Deutschland rechtens ist oder nicht?

Wenn ich mir einen Anwalt nehme um eine Sache prüfen zu lassen, und sich herausstellt, dass die Konditionen / AGB ungültig sind, habe ich das Recht dies notfalls über ein Gericht klären zu lassen. Deshalb leben wir ja in einem Rechtsstaat.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Wenn ich mir einen Anwalt nehme um eine Sache prüfen zu lassen, und sich herausstellt, dass die Konditionen / AGB ungültig sind, habe ich das Recht dies notfalls über ein Gericht klären zu lassen..

Und wenn sich nach 5 Jahren Prozessmarathon herausstellt, dass die AGB gültig sind, ist dein Anwalt ein gutes Stück reicher und du entsprechend ärmer.
 
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Andreas91

Erfahrenes Mitglied
30.03.2015
1.187
2
Und wenn sich nach 5 Jahren Prozessmarathon herausstellt, dass die AGB gültig sind, ist dein Anwalt ein gutes Stück reicher und du entsprechend ärmer.

Richtig. Es gibt nur einen Beteiligten, der immer gewinnt: Der Rechtsanwalt. Macht euch das einfach mal bewusst, wenn ihr das nächste Mal einen beauftragt. Egal wie die Sache für euch ausgeht - er wird immer gewinnen.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.321
2.511
Neuss
www.drboese.de
Ich finde es gut, dass viele Menschen nicht auf ihre Rechte beharren, das trägt zum allgemeinen Frieden bei und sorgt für Entspannung auf beiden Seiten. Es gibt aber durchaus einige Verbraucher, die sich daran erfreuen, verkrustete Strukturen aufzubrechen und dabei noch die Chance (!) zu haben, Geld zu verdienen.

1. Unter 600 EUR gibt es i.d.R. keine Berufung und damit keinen Prozessmaraton. AB hat in meinem Fall ein Anerkenntnis erklärt, LH nicht einmal die Zulassung der Berufung beantragt.

2. Ich weiß nicht, was Ihr so pro Stunde verdient, aber so eine Sache ist mit einigem Aufwand verbunden. Außergerichtlich bekommt ein RA bei angenommenen 600 EUR Gegenstandswert 124,00 EUR zzgl. USt. Für die gerichtliche Vertretung gibt es 168 EUR zzgl. USt (Nettobeträge, da nur das beim RA wirklich ankommt). Ein Rechtsanwalt, der so etwas betreibt, kann das wohl nur als Hobby machen. Was die 261/2004-Kanzleien angeht: Da ist das sicherlich ein Geschäft, wenn die Verfahren weitgehend standardisiert abgewickelt werden.

Mir hat mal ein VFT'ler beim Fixen eines Themes in Wordpress geholfen. Wir hatten fix 50 EUR vereinbart als "Freundschaftsdienst". Letztlich saß er sicher 2-3 Stunden an der Sache. Fand ich auch nett von ihm und wir helfen uns bis heute gegenseitig. Sowas gibt es eben manchmal
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.779
5.516
Was heißt "der Anwalt gewinnt immer"? Damit wird vermengt, dass der Vergütungsanspruch aus dem Anwaltsvertrag und ein möglicher Kostenerstattungsanspruch gegen den Gegner zwei verschiedene Dinge sind.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Ich finde es gut, dass viele Menschen nicht auf ihre Rechte beharren, das trägt zum allgemeinen Frieden bei und sorgt für Entspannung auf beiden Seiten. Es gibt aber durchaus einige Verbraucher, die sich daran erfreuen, verkrustete Strukturen aufzubrechen und dabei noch die Chance (!) zu haben, Geld zu verdienen.

Da würde ich dir grundsätzlich sogar zustimmen.

Allerdings sind in meiner Anschauung solche nicht-erstattbaren-Tarife aus dem konkreten Fall keine "verkrusteten Strukturen", sondern ein sinnvolles Tarifangebot im Sinne aller Beteiligten - gerade auch der Verbraucher.
Das wäre jetzt aber etwas OT, das detailliert auszuführen.

Und eine "überraschende" AGB zu Lasten der armen, dummen Verbraucher ist es auch nicht, da mittlerweile auch "Oma Meier" weiß, dass ihr Billigticket nicht erstattbar ist.

Daher halte ich es für unseriös, auf die Erstattung eines nicht-erstattbaren Tickets zu klagen.
 

Siwusa

Erfahrenes Mitglied
24.11.2010
4.884
-22
Und wenn sich nach 5 Jahren Prozessmarathon herausstellt, dass die AGB gültig sind, ist dein Anwalt ein gutes Stück reicher und du entsprechend ärmer.

Richtig. Es gibt nur einen Beteiligten, der immer gewinnt: Der Rechtsanwalt. Macht euch das einfach mal bewusst, wenn ihr das nächste Mal einen beauftragt. Egal wie die Sache für euch ausgeht - er wird immer gewinnen.

Das kommt ja ganz da drauf an wie das zwischen Anwalt und Klienten abläuft.

Aber ja: Wieso muss jeder....
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.488
16
Farewell City
OT:

Warum müssen eigentlich ständig User ohne Fachwissen ihren Senf dazu beitragen, was in Deutschland rechtens ist oder nicht?

Du meintest mich, oder?

Wenn ich mir einen Anwalt nehme um eine Sache prüfen zu lassen

Dann ist das absolut richtig & wichtig!

und sich herausstellt, dass die Konditionen / AGB ungültig sind

Dann hast Du einen Punkt.

habe ich das Recht dies notfalls über ein Gericht klären zu lassen.

Absolut.

Deshalb leben wir ja in einem Rechtsstaat.

Das Recht in Rechtsstaat kommt für mich "von gerechter Ordnung". Der Staat in Rechtsstaat von
"ein Ort an dem jeder das "tugendhafte" Seine" tut. (hat irgendjemand aus Griechenland einmal
gesagt...)

Die Verkürzung "deshalb leben wir ja in einem Rechtsstaat" ist imho nicht nur falsch - sie ist der Anfang
vom Ende des Wertes unserer Staatsorganisation, weil sie die Exekutive über die Legislative stellt.
Das ist genauso falsch, wie mein aktueller Lieblingssatz in der Presse "die Unabhängkeit der Justiz".
Was wiederum...ach egal.

Wenden wir uns wieder den 451 Euro NetFare Erstattung des "Geschädigten zu.
 
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beben3

Neues Mitglied
23.06.2016
4
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Guten Mittag...
vielen Dank für Eure furchtbar schnellen Ideen und ausführlichen Meinungen.
Ich habe direkt heute früh mit dem Reisebüro gesprochen und Unterlagen angefordert.
Sobald die da sind, schreibe ich das hier rein.
Auf der Rechnung des RB steht : Tarif ist nicht erstattbar und auch nicht umbuchbar (mehr nicht)
Die Flüge kosten pP 739 €
macht in der Summe knappe 1500 € um die es geht...
 
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Andreas91

Erfahrenes Mitglied
30.03.2015
1.187
2
Ich finde es gut, dass viele Menschen nicht auf ihre Rechte beharren, das trägt zum allgemeinen Frieden bei und sorgt für Entspannung auf beiden Seiten. Es gibt aber durchaus einige Verbraucher, die sich daran erfreuen, verkrustete Strukturen aufzubrechen und dabei noch die Chance (!) zu haben, Geld zu verdienen.

1. Unter 600 EUR gibt es i.d.R. keine Berufung und damit keinen Prozessmaraton. AB hat in meinem Fall ein Anerkenntnis erklärt, LH nicht einmal die Zulassung der Berufung beantragt.

2. Ich weiß nicht, was Ihr so pro Stunde verdient, aber so eine Sache ist mit einigem Aufwand verbunden. Außergerichtlich bekommt ein RA bei angenommenen 600 EUR Gegenstandswert 124,00 EUR zzgl. USt. Für die gerichtliche Vertretung gibt es 168 EUR zzgl. USt (Nettobeträge, da nur das beim RA wirklich ankommt). Ein Rechtsanwalt, der so etwas betreibt, kann das wohl nur als Hobby machen. Was die 261/2004-Kanzleien angeht: Da ist das sicherlich ein Geschäft, wenn die Verfahren weitgehend standardisiert abgewickelt werden.

Mir hat mal ein VFT'ler beim Fixen eines Themes in Wordpress geholfen. Wir hatten fix 50 EUR vereinbart als "Freundschaftsdienst". Letztlich saß er sicher 2-3 Stunden an der Sache. Fand ich auch nett von ihm und wir helfen uns bis heute gegenseitig. Sowas gibt es eben manchmal

Ich hatte meine Aussage auch nicht auf dich speziell bezogen oder so. :)

Dass diese Angelegenheit aus Rechtsanwaltssicht unlukrativ sein mag, möchte ich auch nicht im Geringsten anzweifeln - mit Sicherheit ist das keine Tätigkeit, um großen Gewinn zu erwirtschaften, aber ggf. ist es ja auch für den ein oder anderen ein Lückenfüller?

(Leicht OT) Worauf ich eigentlich hinauswollte ist, dass, im Normalfall alle Beteiligten besser fahren, wenn sie sich erstmal versuchen außergerichtlich und ohne Rechtsbeistand zu einigen. Das mag, gerade bei den Airlines, oft ein Ding der Unmöglichkeit sein, allerdings gibt es außer Airlines noch viele andere Vertragspartner im Leben. Ich habe schon oft erlebt, dass wir selbst erstmalig von Rechtsanwälten kontaktiert wurden - hätte man uns ohne Rechtsvertreter kontaktiert, hätte die Sache genauso schnell aus der Welt geschafft werden können wie mit. Letzten Endes blieb der andere dann schon sehr, sehr oft auf seinen eigenen Anwaltskosten sitzen - eine Vorgehensweise, die ich persönlich nicht verstehen kann. Der Anwalt bekommt sein Geld nämlich immer, egal welche Partei ihn bezahlen muss.

Meine Vorgehensweise (nicht speziell Airline-bezogen):

1.) "Freundliche", sachliche Anfrage (ohne Rechtsanwalt); denn mit Freundlichkeit kommt man im Leben oft weiter. Wenn die Sachbearbeiter eine gewisse Entscheidungsfreiheit haben (ja, haben sie oft nicht, manchmal allerdings schon), dann hilft Freundlichkeit definitiv weiter.
2.) Wenn Methode "Freundlichkeit" nichts bringt, nochmal mit einem sachlichen, aber im Ton etwas bestimmteren Schreiben nachfassen.
3.) Wenn die vorherigen Versuche unfruchtbar waren, sich überlegen, ob der Aufwand einen Rechtsanwalt einzuschalten überhaupt lohnenswert ist. Wenn es nur um ein paar Hundert Euro geht, lass ich das auch gut sein, denn letzten Endes muss ich meinen Stundensatz und Zeitaufwand das noch weiterzuverfolgen ja auch miteinbeziehen. Falls lohnenswert, einen Rechtsanwalt einschalten. Dann ist es mir aber a) den Aufwand wert und b) bin ich der festen Überzeugung im Recht zu sein. Wenn die außergerichtl. Klärungsversuche des Anwaltes nichts bringen, gehen solche Angelegenheiten dann natürlich auch an ein Gericht.

Mein Punkt ist nun, dass im Forum 1.) und 2.) anscheinend (und auch bei vielen Menschen) vergessen werden. Bevor ich also mit 3.) starte, fange ich erstmal bei 1.) an.

In diesem speziellen Fall hier, würde ich das aber vermutlich einfach abhaken, denn es scheint aus den bisherigen Schilderungen des Threadstarters ja eindeutig so zu sein, dass die Vertragsbedingungen (nicht erstattbar) bekannt waren. Da würde ich nicht noch wertvolle Lebenszeit und weiteres Geld hinterherwerfen.
 
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qwertpoiuz

Erfahrenes Mitglied
30.04.2013
605
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Wäre es prinzipiell nicht auch mal eine Überlegung, etwaige "Schadensfälle" schon im Vorfeld zu bedenken und nicht Ticketbedingungen zu akzeptieren, die einem dann vielleicht nicht mehr in den Kram passen? Immerhin gibt es Stornoversicherungen usw, es kostet nicht die Welt sich abzusichern.
Am Ende wundern wir uns dann alle, warum es keine Kulanzen mehr gibt wie früher (nicht nur bei Airlines, die "ich will alles und nix dafür zahlen oder sogar noch was dafür zurückbekommen, was interessiert es mich da, dass ich Vertragsbedingungen akzeptiert habe"- Mentalität setzt sich immer mehr durch).
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
# nun können 2 Personen nicht mit

.... vielleicht wollen und können ja die 2 Personen zu einem anderen Termin mal nach New York?
Je nach deinem Tarif (den kennen wir ja noch nicht) könnte das mit einer erschwinglicheren Umbuchungsgebühr möglich sein; bei 739€ Ticketpreis ist das nicht völlig ausgeschlossen.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.135
8.369
BRU
Wäre es prinzipiell nicht auch mal eine Überlegung, etwaige "Schadensfälle" schon im Vorfeld zu bedenken und nicht Ticketbedingungen zu akzeptieren, die einem dann vielleicht nicht mehr in den Kram passen? Immerhin gibt es Stornoversicherungen usw, es kostet nicht die Welt sich abzusichern.

Sehe ich genauso. Gegen nicht vorhersehbare Ereignisse gibt es Reiserücktrittversicherungen. Wenn ich mir dagegen einfach nicht sicher bin, ob nicht doch was dazwischenkommen kann, dann buche ich einen Tarif, der eine Umbuchung / Stornierung erlaubt bzw. muss mich bei einem Billigticket damit abfinden, dass das Geld außer den Steuern und Gebühren weg ist.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.321
2.511
Neuss
www.drboese.de
ein sinnvolles Tarifangebot im Sinne aller Beteiligten - gerade auch der Verbraucher.
Das wäre jetzt aber etwas OT, das detailliert auszuführen.

Du meinst also tatsächlich, wenn sich durchsetzen würde, dass non-flex nicht wirksam vereinbar ist, dass Eco-Langstreckentickets plötzlicht nicht mehr 400-600, sondern eher 600-1000 EUR kosten würden, weil man nun ja die pösen pösen stornierer mit abfangen muss? Die Preisaufschläge zur Flex-Eco sind in der jetzigen Form unfassbar hoch. Verglichen mit Hotels, die vielleicht mal 10-20 % bei Flex vs. AP draufschlagen (und auch unter einem Ausfall leiden), wohl nur schwer "wirtschaftlich" zu begründen (marktwirtschaftlich natürlich: es gibt ja noch immer Personen, die sie buchen).

Folge des Einbruchs der Flex-Tarifbedingungen wäre, dass die Kameltreiber aus der Wüste, die man gerichtlich nur schwer packen kann, weiterhin ordentliche Konditionen anbieten werden und LH & Co. es sich einfach nicht werden leisten können, dem Sparbrötchenkunden im günstigsten Ecotarif kein Angebot zu machen. Ich tippe also eher auf: Flex für alle zu maximal moderatem Aufpreis.
 
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