Nachträgliche Preiserhöhung bei Pauschalreisen bald erlaubt?

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Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
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Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
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Offensichtlich hat die EU eine neue Regelung zu Pauschalreisen ausgearbeitet, die es künftig dem Anbieter wohl ermöglichen soll, bis 20 Tage vor Abreise eine Nachforderung bis 8% des Reisepreises zu fordern, ohne dass man als Vertragspartner ein Rücktrittsrecht hat. Es fehlt wohl nur noch die Umsetzung in nationales Recht.

Quelle: Nachträgliche Preiserhöhungen: Achtung, Pauschalreise! - Geld ausgeben - FAZ

Allerdings müssen die Reiseveranstalter die Mehrkosten wohl nachweisen. Außerdem soll offiziell wohl auch eine Verpflichtung eingeführt werden, dass die Reise bei gesunkenen Preisen günstiger wird. Jedoch soll hier die Beweislast beim Kunden liegen.

Außerdem dürfen seitens des Anbieters "unwesentliche Abweichungen" vom Vertrag verhängt werden, ohne dass man sich wehren kann. Dabei ist dann maßgeblich, dass diese Abweichungen für einen Durschnittsurlauber akzeptabel sind. Diese Abweichungen dürfen noch bis zum Abreisetag durchgeführt werden.

Vorteile für den Verbraucher soll es wohl auch geben. Bucht man mehrere Reiseteile bei einem Veranstalter innerhalb von 24 Std. so sollen diese Verbunden werden und dazu führen, dass man die Rechte die aus einer Pauschalreise entstehen, auch hierauf als "verbundene" Reise übertragen werden.

Bucht man also unabhängige Flüge und einer verspätet sich, ist der Anbieter wohl in der Pflicht, wenn ich das richtig interpretiere. Die Quelle meint dazu:
Bisher wurde das als zwei unterschiedliche Reisen gewertet, künftig gilt das als eine Pauschalreise mit all den Rechten, die das dem Verbraucher bringt. Etwa bei Mängeln oder wenn der Anschlussflug wegen Verspätung des ersten Fluges weg ist.

Mal abwarten was die Regelung bringt. Da ich eh keine Pauschalreisen in Anspruch nehme, ist mir das bisher recht egal. Wenn man aber Flug und Auto über einen Anbieter kombiniert und es damit zur Pauschalreise wird, muss man natürlich aufpassen, dass man am Ende nicht 8% Aufschlag zahlen muss...
 

Schlesinger

Aktives Mitglied
10.06.2012
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klausschlesinger.de.tl
Zitat aus dem von 'Gulliver' verlinkten Artikel:
'Der Übeltäter ist die Pauschalreiserichtlinie der EU, die im vergangenen Jahr geändert wurde und nun in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Gerade wurde ein Entwurf des zuständigen Bundesjustizministeriums fertiggestellt, der dieser Zeitung vorliegt. Auf 116 Seiten listet er einige Gemeinheiten für die Urlauber auf. So ist es künftig möglich, noch bis 20 Tage vor Reisebeginn die Preise um bis zu acht Prozent zu erhöhen, ohne dass die Reisenden widersprechen dürfen. ... Er muss dafür lediglich nachweisen, dass sich für ihn bestimmte im Gesetz festgelegte Kosten seit der Buchung erhöht haben. Dazu gehören steigende Treibstoffpreise, höhere Abgaben am Hafen oder Flughafen oder eine Touristenabgabe vor Ort sowie veränderte Wechselkurse,...

Da ist nicht sehr viel Neues zu der zur Zeit in Deutschland geltenden Rechslage:


§ 651a Abs. 4 u. 5 BGB - Vertragstypische Pflichten beim Reisevertrag
(4) Der Reiseveranstalter kann den Reisepreis nur erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. § 309 Nr. 1 bleibt unberührt.

(5) Der Reiseveranstalter hat eine Änderung des Reisepreises nach Absatz 4, eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder eine zulässige Absage der Reise dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungs- oder Absagegrund zu erklären. Im Falle einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als fünf vom Hundert oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Er kann stattdessen, ebenso wie bei einer Absage der Reise durch den Reiseveranstalter, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch den Reiseveranstalter diesem gegenüber geltend zu machen.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.442
8.726
FRA/QKL
Das ist doch eine praktikable Lösung und könnte sogar Vorteile für den Reisenden haben, wenn der Anbieter diese finanzielle Sicherheitsreserve jetzt nicht mehr automatisch vorab mit einrechnen muss.

Medienwirksam wird natürlich standesgemäß auf die pöse EU geschimpft, aber vieles ist gar nicht so pöse wie in den Medien (und von nationalen Politikern) immer dargestellt. :rolleyes:
 
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Reaktionen: heinz963

Wikinger

Erfahrenes Mitglied
22.09.2015
1.012
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Ich frage mich, welches große Unternehmen das wirklich nutzen will. Die negative Aufmerksamkeit können TUI & Co. doch nicht wirklich gebrauchen. Da muss es denen schon wirklich schlecht gehen und dann sind 8% doch eher ein Tropfen auf den heißen Stein.
 
T

Temposünder

Guest
Hier sind doch eh keine Pauschalurlauber unterwegs. So what? :confused:
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
16
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
...

Da ist nicht sehr viel Neues zu der zur Zeit in Deutschland geltenden Rechslage:

...

Die aktuelle Rechtslage besagt ja auch, dass diese Preiserhöhung nur die Verträge betreffen darf, die mehr als vier Monate vor der Abreise gebucht wurden. Die neue Rechtslage würde ja auch bedeuten, dass man vier Wochen vor Abreise bucht (mit Preisen die zum Anfang der Saison kalkuliert wurden) und dann drei Wochen vor Abreise kommt die Ankündigung, dass 8% des Reisepreises nachgefordert werden, weil die Veranstalter gut drei Wochen vor Abreise eine turnusmäßige Nachkalkulation durchführen. Das ist schon eine massive Verschlechterung. Denn wie viel Prozent der Reisende buchen eine Reise mehr als vier Monate im Voraus. Ich denke das wird nicht viel sein...
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
Buche auch viele Pauschalreisen.
Charterflüge nach Griechenland sind oftmals nicht so günstig bei den Fluglinien hinterlegt wie bei den Pauschalangeboten.
Flug und Hotel zwischen 200-300€ pP im Doppelzimmer in Griechenland.
 
F

feb

Guest
Darf ich darauf aufmerksam machen, dass individualvertragliche Abreden des Reisevertrages die AGB der Reiseveranstalter und das dispositive nationale Gesetzesrecht (basierend auf der EU-RL) brechen?

Wer also eine für den Anbieter lukrative Reise zB im 4-5 stelligen EUR-Bereich bucht, der sollte kurz vor Buchung seinen Vertragspartner anlächeln und fragen: Wir sind uns schon einig, dass jegliche Preiserhöhungen ausgeschlossen sind? und die bejahende Antwort dann auch schriftlich festhalten.

Freilich, wer eine Pauschalreise nach Mallorca/Platja de Palma (Hin-/ Rückflug, 3*Hotel mit "iet äs matsch äs ju kän") für EUR 239,00 p.P. buchen will, der wird mit meinem Tip garantiert keinen Erfolg haben.
 

AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
..
Da ist nicht sehr viel Neues zu der zur Zeit in Deutschland geltenden Rechslage:

§ 651a Abs. 4 u. 5 BGB - Vertragstypische Pflichten beim Reisevertrag
(4) Der Reiseveranstalter kann den Reisepreis nur erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. § 309 Nr. 1 bleibt unberührt.
Und dazu gibt's bereits umfassende Rechtsprechung - die auch REINE FLUGbuchungen abdeckt: Nachzahlungen bei Pauschalreisen - Geld - Verbraucher - WDR
WDR meinte:
..
Findet der Reisende die Bedingungen dagegen erstmals auf der Buchungsbestätigung vor oder kann er sie nur im Reisebüro (komplett) einsehen, sind sie gar nicht erst Vertragsinhalt geworden. Ein nachträgliches Drehen an der Preisschraube ist dann nicht erlaubt. Das gilt auch bei einzeln gebuchten Flügen, wo der Fluggast das Ticket mit den Beförderungsbedingungen normalerweise erst nach der Buchung erhält.
..
Wichtig: Wer kurzfristig - bis zu vier Monate vor Urlaubsantritt - bucht, kann die Erhöhungsklausel getrost ignorieren. Nachträgliche Preiserhöhungen sind dann immer unzulässig. Bei längerfristig gebuchten Reisen muss der Reiseveranstalter dem Kunden die Preisänderung spätestens drei Wochen vor Abreise mitteilen. Ein Preiszuschlag ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin ist unwirksam und braucht nicht bezahlt zu werden. ..
 
Zuletzt bearbeitet:

Brechten

Erfahrenes Mitglied
11.11.2012
1.451
183
Denn wie viel Prozent der Reisende buchen eine Reise mehr als vier Monate im Voraus. Ich denke das wird nicht viel sein...

Die ganzen Familien, die auf Ferien angewiesen sind, buchen meiner Erachtens locker mehr als 4 Monate eher.
zB Im Januar für die Sommerferien. Prozentsatz? Keine Ahnung, aber bestimmt nicht wenig.
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
13
Das ist doch eine praktikable Lösung und könnte sogar Vorteile für den Reisenden haben, wenn der Anbieter diese finanzielle Sicherheitsreserve jetzt nicht mehr automatisch vorab mit einrechnen muss.

Medienwirksam wird natürlich standesgemäß auf die pöse EU geschimpft, aber vieles ist gar nicht so pöse wie in den Medien (und von nationalen Politikern) immer dargestellt. :rolleyes:
... Und dann wundert man sich wenn die Leute ihren Exit aus der EU möchten?