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Offensichtlich hat die EU eine neue Regelung zu Pauschalreisen ausgearbeitet, die es künftig dem Anbieter wohl ermöglichen soll, bis 20 Tage vor Abreise eine Nachforderung bis 8% des Reisepreises zu fordern, ohne dass man als Vertragspartner ein Rücktrittsrecht hat. Es fehlt wohl nur noch die Umsetzung in nationales Recht.
Quelle: Nachträgliche Preiserhöhungen: Achtung, Pauschalreise! - Geld ausgeben - FAZ
Allerdings müssen die Reiseveranstalter die Mehrkosten wohl nachweisen. Außerdem soll offiziell wohl auch eine Verpflichtung eingeführt werden, dass die Reise bei gesunkenen Preisen günstiger wird. Jedoch soll hier die Beweislast beim Kunden liegen.
Außerdem dürfen seitens des Anbieters "unwesentliche Abweichungen" vom Vertrag verhängt werden, ohne dass man sich wehren kann. Dabei ist dann maßgeblich, dass diese Abweichungen für einen Durschnittsurlauber akzeptabel sind. Diese Abweichungen dürfen noch bis zum Abreisetag durchgeführt werden.
Vorteile für den Verbraucher soll es wohl auch geben. Bucht man mehrere Reiseteile bei einem Veranstalter innerhalb von 24 Std. so sollen diese Verbunden werden und dazu führen, dass man die Rechte die aus einer Pauschalreise entstehen, auch hierauf als "verbundene" Reise übertragen werden.
Bucht man also unabhängige Flüge und einer verspätet sich, ist der Anbieter wohl in der Pflicht, wenn ich das richtig interpretiere. Die Quelle meint dazu:
Mal abwarten was die Regelung bringt. Da ich eh keine Pauschalreisen in Anspruch nehme, ist mir das bisher recht egal. Wenn man aber Flug und Auto über einen Anbieter kombiniert und es damit zur Pauschalreise wird, muss man natürlich aufpassen, dass man am Ende nicht 8% Aufschlag zahlen muss...
Quelle: Nachträgliche Preiserhöhungen: Achtung, Pauschalreise! - Geld ausgeben - FAZ
Allerdings müssen die Reiseveranstalter die Mehrkosten wohl nachweisen. Außerdem soll offiziell wohl auch eine Verpflichtung eingeführt werden, dass die Reise bei gesunkenen Preisen günstiger wird. Jedoch soll hier die Beweislast beim Kunden liegen.
Außerdem dürfen seitens des Anbieters "unwesentliche Abweichungen" vom Vertrag verhängt werden, ohne dass man sich wehren kann. Dabei ist dann maßgeblich, dass diese Abweichungen für einen Durschnittsurlauber akzeptabel sind. Diese Abweichungen dürfen noch bis zum Abreisetag durchgeführt werden.
Vorteile für den Verbraucher soll es wohl auch geben. Bucht man mehrere Reiseteile bei einem Veranstalter innerhalb von 24 Std. so sollen diese Verbunden werden und dazu führen, dass man die Rechte die aus einer Pauschalreise entstehen, auch hierauf als "verbundene" Reise übertragen werden.
Bucht man also unabhängige Flüge und einer verspätet sich, ist der Anbieter wohl in der Pflicht, wenn ich das richtig interpretiere. Die Quelle meint dazu:
Bisher wurde das als zwei unterschiedliche Reisen gewertet, künftig gilt das als eine Pauschalreise mit all den Rechten, die das dem Verbraucher bringt. Etwa bei Mängeln oder wenn der Anschlussflug wegen Verspätung des ersten Fluges weg ist.
Mal abwarten was die Regelung bringt. Da ich eh keine Pauschalreisen in Anspruch nehme, ist mir das bisher recht egal. Wenn man aber Flug und Auto über einen Anbieter kombiniert und es damit zur Pauschalreise wird, muss man natürlich aufpassen, dass man am Ende nicht 8% Aufschlag zahlen muss...