Steuern zurueck bei Nichtantritt ?!?

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Smuji

Neues Mitglied
16.02.2016
8
0
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Hallo,

ich hatte einen Flug direkt ueber die Website von United Airlines gebucht und konnte aus gesundheitlichen Gruenden diesen nicht antreten. Meine RRV hat mich darueber informiert, dass ich mir meine Steuern und Geb:confused:uehren zurueckholen kann.

Nun habe ich mit der Hotline telefoniert und diese sagten mir, sie wissen davon nichts. Anschliessend schrieb ich eine Email und habe bis heute noch keine Antwort erhalten (knapp 2 Wochen).

Wie genau soll ich vorgehen ?!? Wenn ich google nutze, wird mir gesagt dass Tax und Fees zurueckerstattet werden muessen, wenn der flug verfaellt, bzw. ich ihn nicht angetreten bin. Zudem steht mir 100% der Kosten zu, falls der Flug ueberbucht war und sie meinen Sitzplatz anderweitig ausgefuellt haben.

Allerdings waren es NICHT-stornierbare Fluege bei denen ich meinen Flug haette streichen lassen koennen und dann eine Art Guthaben bei denen stehen haben koennen. Was ich allerdings nicht gemacht habe.


Gilt diese Regelung a la Tax und Fees zurueck auch bei United Airlines ?? Einer Airline in den USA? Ich habe ja ueber deren Website gebucht.



Wuerde mich ueber hilfreiche Antworten freuen.


Gruesse Smuji
 

nevek

Erfahrenes Mitglied
02.01.2013
2.782
6
SHA/MUC
CANCELLATIONS
ANY TIME
TICKET IS NON-REFUNDABLE.
NOTE -
--
TICKET IS NON-REFUNDABLE FOR REFUND/
CANCEL/NO SHOW
--
NON-REFUNDABLE APPLIES TO ADULT/CHILD/INFANT
--
RESERVATIONS MUST BE CANCELLED BEFORE ORIGINAL
SCHEDULED FLIGHT OR TICKET HAS NO VALUE
IF NO-SHOW.
--
YR / YQ INTERNATIONAL SURCHARGE ON NON-REFUNDABLE
FARE TICKETS - WILL NOT BE REFUNDED
--
TAX/FEE/CHARGE - US/ZP/XF - ON NON-REFUNDABLE
FARE TICKETS - WILL NOT BE REFUNDED
--
THE OPTIONAL PAYMENT CHARGE WILL NOT BE REFUNDED
--
A. EXCHANGE - CHANGE TO 1ST TICKETED FLIGHT /
WHOLLY UNUSED TICKET
--
FULL VALUE OF A WHOLLY UNUSED TICKET MAY BE
APPLIED TOWARDS PURCHASE OF A NEW TICKET PRICED
AT -CURRENT- EQUAL OR HIGHER FARE LEVELS UPON
PAYMENT OF ADMINISTRATIVE FEE EQUAL TO CHANGE
FEE CONTAINED WITHIN THIS RULE AND ANY
DIFFERENCE IN FARE / TAXES / FEES /
SURCHARGES WILL BE APPLICABLE AT TIME
OF EXCHANGE.
--PROVIDED--
--ORIGINAL RESERVATIONS ARE CANCELED PRIOR TO
ORIGINALLY SCHEDULE FLIGHT OR TICKET HAS
NO VALUE IF NO-SHOW.
RESERVATIONS FOR NEW ITINERARY ARE MADE AND
TICKETS REISSUED NO LATER THAN 1 YEAR FROM
DATE OF ISSUE ON ORIGINAL PURCHASED TICKET.
--
THE NON-REFUNDABLE CANCELLATION AMOUNT OF THE
TICKET BEING EXCHANGED REMAINS NON-REFUNDABLE
AND CARRIED FORWARD IN THE ENDORSEMENT BOX OF
THE NEW TICKET.
--
RESERVATIONS MUST BE CANCELED BEFORE
ORIGINAL SCHEDULE FLIGHT OR TICKET
HAS NO VALUE IF NO-SHOW.
 

Smuji

Neues Mitglied
16.02.2016
8
0
Also habe ich keine chance meine steuern und tax zurück zu bekommen?

Wie hoch sind diese bei einem preis von 1300€?

Wieso kann die airline einfach sagen steuern etc. Gibts nicht zurück und andere airlines müssen diese erstatten? Dan sind die anderen doch einfach "dümmer".??
 

taenkas

Erfahrenes Mitglied
26.08.2013
1.496
777
Ich glaube was man dir sagen will: hast du das Ticket vor dem ersten Leg storniert oder willst du jetzt im Nachhinein die Steuern und Gebühren zurück - was nach meinem Verständnis der o.g. Bedingungen nicht möglich ist?
 

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.746
1.181
Howard Johnson
Ist doch einfach: Wenn Du einen nicht anfechtbaren Rücktrittsgrund hast, sende die Storno-Bestätigung an die RRV.
Die zahlen dann. Verständlich, daß die meinen, YQ wäre rückholbar...
 

Smuji

Neues Mitglied
16.02.2016
8
0
Ich war krank und konntr den flug daher nicht antreten. Meine rrv sagt ich solle mich bzgl. Tax und steuer an die airline wenden
 

tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
4.073
3.449
DTM
Tritt man einen Flug nicht an, gibt's die (nicht angefallenen) Steuern & Gebühren zurück.
Man muss sich an die jeweilige Fluggesellschaft wenden & hartnäckig sein.
In den AGB/ABB kann vieles drin stehen. Auch viel rechtswidriges übrigens.
Gebühren dürfen für eine Rückerstattung wohl auch nicht erhoben werden. Habe da irgendwas in Erinnerung, dass es da bereits entsprechende Rechtssprechungen gab.
Ansonsten gilt, wie immer, Google ist dein Freund.
 

hdz

Erfahrenes Mitglied
17.07.2016
991
1.208
HAM
www.hdz.hamburg
ich hatte den fall auch schon einige mal, leider. jedoch immer mit lh, da ist es einfacher, ich storniere, erhalte den beleg und die kompletten Rechnungen und Storno und so habe ich dann an die rrv gesandt und schon kam die Erstattung.

mit united hatte ich auch mal Probleme und dann aufgegeben, die haben null reagiert.

ich würde eine mail mit der Problematik an united schreiben und die antwort der mail mit all deinen papieren per einschreiben an die rrv schicken, dann sollen die sich darum kümmern.
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Du trittst deine Forderung der Airline gegenüber einfach per Schreiben an die RRV ab, dann sollen die sich selber um die (angeblich) zustehende Erstattung der Steuern & Gebühren kümmern - und müssen dir den vollen Betrag aus der RRV erstatten.
Meines Wissens nach ist es so, dass in fast allen Ländern die tatsächlichen Steuern erstattet werden müssen, in den USA jedoch (aufgrund von passenden Gesetzen) nicht. Und die "Gebühren", aka Treibstoffzuschlag oder "nationaler/internationaler Zuschlag" wird keine Airline freiwillig erstatten, das kann man eventuell, wenn man Glück hat, bei einem dir freundlich gesonnen Richter in einem Verfahren erstreiten - das soll die RRV doch gerne selber machen.
 

Smuji

Neues Mitglied
16.02.2016
8
0
entweder drücke ich mich falsch aus, oder ihr versteht mich nicht.

wie soll ich denn, egal ob krank oder gesund, einen flug stornieren, der NICHT stornierbar ist ?!?

ich hatte 2 möglichkeiten. ich rufe an und sage: hallo, ich komme nicht...dann streichen die den flug und meine 1300€ bleiben für 12 monate bei dieser airline stehen und ich kann mit diesem guthaben irgendwann einen weiteren flug buchen.... DANN, aber, wird die RRV sagen, mein geld ist ja nicht weg, und auch bei denen im computer steht dann keine buchung mehr..einfach nur geld aufm "konto"...


oder ich gehe nicht hin, dann erhalte ich "no show" ... meine RRV meinte ich solle das so machen und mir "no show" etc. alles einreichen.. dann erstatten sie mir FLUGkosten zurück und tax und fees muss ich bei der airline einfordern.


wenn ich nun die agb lese, sagt die airline NIX ERSTATTUNG von tax und fees. zudem kann ich denen viel von laut BGB müssen sie dies oder das tun, denn die airline sitzt ja in den USA und dann ist denen unser BGB doch egal ?!?

von united habe ich auf meine erstattungsmail seit mehr als 2 wochen keine antwort erhalten...rufe ich die hotline an, verweisen die mich an die emailadresse die mir nicht antwortet.
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.047
468
Selbstverstaendlich kannst Du jedes Ticket vor dem Flug stornieren; es gibt allerdings nicht immer den vollen Preis zurueck.
Haettest Du tatsaechlich den Flugpreis als Gutschein erhalten im Falle eines Stornos?
Sollte der Ablauf, den Dir die RRV gegeben hat, zutreffen, ist es schon einmal ein erster Schritt. Fraglich ist allerdings, ob die Antwort der RRV wirklich sauber ist.
Wer einen Flug von\nach der EU durchfuehrt und dort Tickets verkauft, muss sich auch an die gueltigen Gesetze halten.
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
entweder drücke ich mich falsch aus, oder ihr versteht mich nicht.

wie soll ich denn, egal ob krank oder gesund, einen flug stornieren, der NICHT stornierbar ist ?!?

ich hatte 2 möglichkeiten. ich rufe an und sage: hallo, ich komme nicht...dann streichen die den flug und meine 1300€ bleiben für 12 monate bei dieser airline stehen und ich kann mit diesem guthaben irgendwann einen weiteren flug buchen.... DANN, aber, wird die RRV sagen, mein geld ist ja nicht weg, und auch bei denen im computer steht dann keine buchung mehr..einfach nur geld aufm "konto"...


oder ich gehe nicht hin, dann erhalte ich "no show" ... meine RRV meinte ich solle das so machen und mir "no show" etc. alles einreichen.. dann erstatten sie mir FLUGkosten zurück und tax und fees muss ich bei der airline einfordern.


wenn ich nun die agb lese, sagt die airline NIX ERSTATTUNG von tax und fees. zudem kann ich denen viel von laut BGB müssen sie dies oder das tun, denn die airline sitzt ja in den USA und dann ist denen unser BGB doch egal ?!?

von united habe ich auf meine erstattungsmail seit mehr als 2 wochen keine antwort erhalten...rufe ich die hotline an, verweisen die mich an die emailadresse die mir nicht antwortet.
Anscheinend hast du meinen Beitrag ja nicht gelesen, also hier nochmals:
Meines Wissens nach ist es so, dass in fast allen Ländern die tatsächlichen Steuern erstattet werden müssen, in den USA jedoch (aufgrund von passenden Gesetzen) nicht. Und die "Gebühren", aka Treibstoffzuschlag oder "nationaler/internationaler Zuschlag" wird keine Airline freiwillig erstatten, das kann man eventuell, wenn man Glück hat, bei einem dir freundlich gesonnen Richter in einem Verfahren erstreiten - das soll die RRV doch gerne selber machen.

Also, auch bei einem nicht stornierbaren Ticket gibt es die Steuern zurück, jedenfalls in allen Ländern, bei denen es keine gegensätzliche rechtliche Regelung gibt (und dazu gehören keine AGBs). Die USA ist hier meines Wissens nach ein Sonderfall, aber wie gesagt, dass sollte das Problem der RRV sein, nicht deines.
Die RRV muss grundsätzlich deinen Anspruch bis zur Maximalhöhe der Versicherungssumme bzw. des entstandenen Schadens ersetzen.