Verspätetes Gepäck: keine Ausgleichszahlung

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ctrl+f

Erfahrenes Mitglied
05.01.2013
1.014
1
Wien
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Bin am 30. Juli mit einem Lifemiles Ticket VIE - CDG (OS C) - CDG - BKK (TG F), von dort drei Stunden später auf einem seperatem Ticket mit PG nach USM.

Auf Rückfrage ob mein Koffer korrekt geladen sei wurde mir mitgeteilt dass dieser nicht auffindbar sei, bitte in BKK einen Property Irregularity Report ausfüllen.

Lost&Found in BKK bestätigte keine Info zum Koffers zu haben - daher bis zum Weiterflug Wechselkleidung (1x kurze Hose, 1x Poloshirt), in USM 1x Turnschuhe, 1x Boxershort, 1x Sonnencreme/After-Sun zu besorgen.

Habe verabsäumt Screenshots vom World Tracer Tool zu erstellen - Koffer wurde am 31.7 am späten Nachmittag als located markiert und für den TG Flug am selben Tag (Ankunft 1. August) verladen.


Auf meinen Claim (knapp 300 Euro) heute folgendes Schreiben:

Sehr geehrter Herr ctrl+f,
wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom xxxxxxxx.

Sie haben Recht. Das von Ihnen in Wien aufgegebene Gepäckstück (Gepäckkontrollschein etc.) wurde nicht zeitgerecht mit Ihrer Ankunft in Bangkok zugestellt. Interessant und für uns sehr relevant ist, dass Sie - trotz eines bis zur Kapazität ausgebuchten Langstreckenfluges mit über 500 Passagieren - nur wenige Minuten nach Ihrer Ankunft am Suvarnabhumi Flughafen von Bangkok, dieses Gepäckstück als vermisst melden konnten. Relevant ist auch, dass, gemäß des von Ihnen erworbenen Vielflieger-Flugscheins von TACA International aus San Salvador, Ihr finales Ziel Bangkok war. Somit endet die Verantwortung von uns als durchführende Fluglinie, Ihnen als Passagier und Ihrem aufgegebenen Gepäck gegenüber, in Bangkok, Thailand.


Nach Rücksprache mit den Kollegen in Bangkok und Sichtung des für Sie angelegten Gepäckverspätungsbericht (xxxx - erstellt kurz nach Ihrer Landung in Bangkok) stellte sich heraus, dass das Gepäckstück Ihnen, Herr ctrl+f, noch am gleichen Tag in Bangkok hätte zugestellt werden können.


Bei der Aufnahme der Gepäckverspätung (ca. 06.00 Uhr - 31. Juli 2016) gaben Sie, für die Zustellung des vermissten Koffers, eine Hoteladresse auf Koh Samui an. Vermutlich sind Sie - mit einem seperaten Flugschein - dorthin geflogen. Auf reiner Kulanzbasis, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht haben unsere lokalen Kollegen daher entschieden, den Koffer weiter nach Koh Samui zu schicken und eine direkte Zustellung zu dem von Ihnen angegebene Hotel, xxxxx auf Koh Samui, zu koordinieren.


Den eingereichten Kreditkartenbeleg für King Power könnten wir nicht berücksichtigen: Dieser zeigt a) keine Angaben zu den Käufen selbst und wurde b) bereits 47 Minuten nach Ihrer Ankunft (= 31. Juli 2016 - 05.55 Uhr) ausgestellt. Zu einem Zeitpunkt als noch nicht feststand, wann Ihr Gepäckstück zugestellt werden kann. Thai Airways Intl. hat somit alle Möglichkeiten ausgeschöpft, Ihnen das Gepäckstück schnellstmöglich auf Koh Samui zuzustellen und wir lehnen Ihre Regressforderung daher umfänglich ab.



In F mit Buggy und PA im Null komma nichts durch die Immigration zu kommen als „interessant und relevant“ zu betiteln?

Ist es von Relevanz welche Enddestination in einem Land man hat? Hätte es etwas geändert wäre ich mit dem Auto weiter nach Ayyuthaya unterwegs gewesen?

Habe ich zu früh Ersatzanschaffungen besorgt?

Kreditkartenbeleg anstatt der Originalrechnung für die Einkäufe einzureichen war mein Fehler - kann man schnell lösen.

Bin etwas ratlos, wie soll ich in dieser Angelegenheit weiter vorgehen?
 
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usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Du kannst dich laut Montrealer Übereinkommen sowohl an den letzten als auch an die weiteren Carrier wenden. Also könntest du den Claim auch bei OS einreichen.
Außerdem ist es egal, ob du nun in Bangkok, Koh Samui oder sonstwo in Thailand dein Endziel hast. Vertraglich verpflichtet war TG, dir den Koffer rechtzeitig nach deiner Flugankunft in BKK auszuhändigen. Das haben sie nicht geschafft. Alle weiteren daraus entstehenden Kosten, wie z.B. den Transport nach Koh Samui, müssen sie übernehmen. Hätten sie den Koffer dann in BKK einem von dir privat beauftragten Dienstleister für einen Weitertransport nach Koh Samui übergeben, hätten sie die Kosten dafür auch übernehmen müssen (bzw. zu den im Montrealer Abkommen genannten Höchstgrenzen).

Wenn also schon um 6:40 bekannt war, dass dein Koffer nicht mit dir in BKK angekommen ist und sich die Ankunft deines Koffers an deinem Endziel deutlich verspäten wird, dann wird TG die Ersatzbeschaffungen bezahlen müssen (d.h. wenn du mit einer späteren Maschine von PG nach Koh Samui fliegst, dein Koffer aber trotz Verspätung auf dem Flug nach BKK dennoch annähernd zeitgleich in Koh Samui ankommt, gibt es nichts).

Ich würde nochmals auf das Montrealer Übereinkommen verweisen, die korrekten Belege beilegen (also Rechnung, nicht Kreditkartenbeleg), auf die korrekten Zeiten hinweisen und nochmals die Erstattung beantragen.
 
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Erfahrenes Mitglied
05.01.2013
1.014
1
Wien
Kurzes Update: Ein paar Tage nach meinem Posting (und noch bevor ich auf das Schreiben reagieren wollte) hat sich das HeadOffice Bangkok gemeldet.

Claim wird vollständig bezahlt, man entschuldigt sich für die Unannehmlichkeiten, Office in DE wird die Überweisung einleiten :D