Emirates Flüge per Sofortüberweisung bezahlt, aber nicht abgebucht

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Fack0rli

Erfahrenes Mitglied
19.01.2016
559
512
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Hallo,

habe heute Flüge direkt bei Emirates gebucht und per Sofortüberweisung bezahlt. Zahlung wurde positiv bestätigt und die E-Tickets ausgestellt. Die Flüge sind auch bestätigt.

Eigentlich ist bei einer Sofortüberweisung die Buchung sofort im Online Banking zu sehen und der Betrag vom Saldo abgezogen.

Dies ist hier aber nicht der Fall und der Kontostand hat sich nicht verändert.

Die Tickets waren nicht günstig, daher wundert mich das jetzt schon ein wenig.

Einen ähnlichen Fall hatte ich vor ein paar Jahren schon mal. Dort war es allerdings ein kleiner Betrag. Es kam danach aber nie etwas, weder vom eigentlichen Empfänger, noch von Sofortüberweisung.

Hatte hier jemand schon einmal einen ähnlichen Fall?
 

tobi.traveler

Reguläres Mitglied
29.03.2016
95
1
ZRH
Vermutlich wird sich, wenn überhaupt, nicht Emirates bei dir melden, sondern die Damen und Herren von Sofortüberweisung. Für EK ist der Bezahlvorgang erfolgreich abgeschlossen.
 
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Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Wahrscheinlich hatte die Bank so spät am Abend schon Buchungsschluss und die Buchung erscheint erst heute im Konto.
 

Fack0rli

Erfahrenes Mitglied
19.01.2016
559
512
Wie gesagt, bei einer Sofortueberweisung wird die Buchung sofort angezeigt und auch vom Saldo abgebucht.
Buchungszeiten sind dabei egal, dass kann auch mitten in der Nacht sein.

Dann warte ich erstmal ab, ob sich die Kollegen melden werden.
 

alex3r4

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
6.415
1.336
GIB | BER
Wie gesagt, bei einer Sofortueberweisung wird die Buchung sofort angezeigt und auch vom Saldo abgebucht.
Buchungszeiten sind dabei egal, dass kann auch mitten in der Nacht sein.

Genauer gesagt gibt es keine "Sofortüberweisung". Das ist eine ganz normale Überweisung von dir an den Dienstleister der "Sofortüberweisung", der durch das System sehen kann, dass du im Online-Banking überwiesen hast. Je nach Bank kommt es aber durchaus vor, dass Zahlungen doch nicht getätigt werden. In dem Fall wird der Zahlungsdienstleister ggf. auf dich zukommen.
 

ASL

Erfahrenes Mitglied
20.07.2015
839
0
TXL
Wenn Du schreibst, die tickets waren nicht ganz günstig, dann wäre auch folgendes möglich: Die Prüfalgorithmen der Bank haben tatsächlich mal funktioniert und Deine "auffällige" Zahlung zur manuellen Kontrolle raus gefiltert. Dann sollte das aber heute im Laufe des Tages passiert sein.

An der Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass hier im Forum des öfteren von Sofortüberweisung abgeraten wird. Da sind zum einen die Datenschutzrechtlichen Bedenken (immerhin gestattest Du einem Unternehmen einen kompletten Einblick in Dein Konto), andererseits auch die funktionellen. Ich hatte selbst mal eine Zahlung an Swiss mit Sofortüberweisung geleistet. Es gab einen Fehler, Geld war gebucht, ticket wurde nicht ausgestellt. Ich durfte dann 3 Wochen Swiss hinterher rennen, mir endlich mein Geld zu erstatten.
 
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jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.932
645
CGN
Genauer gesagt gibt es keine "Sofortüberweisung". Das ist eine ganz normale Überweisung von dir an den Dienstleister der "Sofortüberweisung", der durch das System sehen kann, dass du im Online-Banking überwiesen hast.

Nein, es ist eine normale Überweisung an den Empfänger. Klarna ist nur dazwischen und überwacht, dass die Zahlung durchgeführt wird.

Vom daher wird denen auch nicht auffallen, wenn das Geld doch fehlt. Und dem Empfänger wird es nur auffallen, wenn er seine Buchführung auf tatsächliche Zahlung hin überprüft.
 

Fack0rli

Erfahrenes Mitglied
19.01.2016
559
512
Wenn Du schreibst, die tickets waren nicht ganz günstig, dann wäre auch folgendes möglich: Die Prüfalgorithmen der Bank haben tatsächlich mal funktioniert und Deine "auffällige" Zahlung zur manuellen Kontrolle raus gefiltert. Dann sollte das aber heute im Laufe des Tages passiert sein.

An der Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass hier im Forum des öfteren von Sofortüberweisung abgeraten wird. Da sind zum einen die Datenschutzrechtlichen Bedenken (immerhin gestattest Du einem Unternehmen einen kompletten Einblick in Dein Konto), andererseits auch die funktionellen. Ich hatte selbst mal eine Zahlung an Swiss mit Sofortüberweisung geleistet. Es gab einen Fehler, Geld war gebucht, ticket wurde nicht ausgestellt. Ich durfte dann 3 Wochen Swiss hinterher rennen, mir endlich mein Geld zu erstatten.

Es lag an meiner Bank...
Sie haben mich am naechsten Tag angerufen und gefragt, ob ich die Ueberweisung authorisiert haette.
Also eigentlich ganz vernuenftig von der Bank.
 
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masgo

Erfahrenes Mitglied
06.06.2011
251
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Soweit ich das sehe, verstößt Sofortüberweisung doch gegen die AGBs der meisten Banken. bzw. Du als Nutzer verstößt dagegen. Denn praktisch überall steht, dass du deine Zugangsdaten für dich behalten sollst und sie keinem Dritten weitergeben sollst.

Einzige mir bekannte Ausnahme ist die DKB. Dort wird in den AGBs explizit gesagt, dass man seine Bankdaten nur bei DKB und Sofort eingeben darf. Die haben einen Vertrag mit denen, damit ist das dann wieder legitim.
 
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jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
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645
CGN
Soweit ich das sehe, verstößt Sofortüberweisung doch gegen die AGBs der meisten Banken. bzw. Du als Nutzer verstößt dagegen. Denn praktisch überall steht, dass du deine Zugangsdaten für dich behalten sollst und sie keinem Dritten weitergeben sollst.

das ist jetzt aber nichts neues. Und solange die Sparkassen und Geno-Banken gerne ihre eigenen Zahlungssysteme (giropay und jetzt paydirekt) pushen möchten, werden sie ihre AGB auch nicht freiwillig ändern. Umgekehrt ist das ein zahnloser Tiger, was soll passieren? Bei Missbrauch kommt es auf den Einzelfall an ("Sie haben Ihre Zugangsdaten an Klarna übergeben. Das hat zwar mit Ihrer Kreditkarte nix zu tun, aber deshalb erstatten wir den Kreditkarten-Missbrauch nicht" ist nicht drin), und einfach so den Kunden wegen AGB-Verstoß kündigen (und damit riskieren, dass sich im schlimmsten Fall ein Gericht der Frage annimmt), da haben die auch kein Interesse dran.

Also lässt man offenbar dieses "oh, das verstößt gegen die AGB"-Ding schön auf kleiner Flamme köcheln, damit sich dieser Hinweis schön weiter verbreitet und vielleicht jeder 10. Kunde stutzig wird und die Finger davon lässt.

Schade eigentlich, denn die Idee zu dem Produkt ist ja gut, und ernsthafte Alternativen gibt's auch nicht wirklich.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Soweit ich das sehe, verstößt Sofortüberweisung doch gegen die AGBs der meisten Banken. bzw. Du als Nutzer verstößt dagegen..

Ja, das verstößt nicht nur gegen die AGB, sondern (schlimmer noch) gegen den gesunden Menschenverstand, solchen Anbietern wie sofortüberweisung einen Zugriff auf das eigene Konto zu ermöglichen. Wer das befürwortet, kann ja auch gleich seine Kontoauszüge im Hausflur an die Wand kleben.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.932
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CGN
Wer das befürwortet, kann ja auch gleich seine Kontoauszüge im Hausflur an die Wand kleben.

Wobei es in den letzten Jahren keinen Beleg, nicht mal ein Indiz dafur gab, dass die ihren Zugang für etwas anderes nutzen als das, was sie sagen (und sich glaube ich auch von irgend einem TÜV haben zertifizieren lassen).

Spannend ist das aber vor dem Hintergrund, dass die neue Mutterfirma Klarna auch Konsumentenkredite und damit indirekte Bonitätsprüfung anbietet (Zahlung auf Rechnung oder Ratenzahlung) - d.h. jetzt zumindest erstmals jemand direkten Nutzen auch aus weiteren Angaben rund um dein Konto hat...
 
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masgo

Erfahrenes Mitglied
06.06.2011
251
17
FRA
Dass man SOFORT nicht nutzen darf oder dort PIN/TAN nicht eingeben darf, stimmt nicht. Und zwar hat das Bundeskartellamt 2016 es den Banken untersagt, in den AGB die Weitergabe von PIN/TAN für solche Dienste zu untersagen.

Das kann man u. a. auf heise.de nachlesen oder beim Bundeskartellamt direkt.

Interessant, danke für die Links. Besonders gut finde ich, dass Du auch die Originalquelle angegeben hast, was Heise nicht geschafft hat.

Allerdings steht sowohl im Heise Artikel wie auch beim Bundeskartellamt, dass die Entscheidung noch nicht wirksam ist, bzw. damals war.
Zitat heise: "Die Wettbewerbshüter verhängten mit ihrer Entscheidung keine Sanktionen und setzten auch keine Frist für eine Änderung. "
bzw Urteil: "5. Die Vollziehung dieser Verfügung wird ausgesetzt."
Das Ganze ist aber schon zwei Jahre her, da wäre es interessant zu wissen wie es weiter gegangen ist.
 

Löwe

Aktives Mitglied
09.02.2017
129
31
FRA
Bei meiner kurzen Recherche hab ich keine weiteren Ereignisse/Urteile/Statements gefunden zu dieser Angelegenheit und auch SOFORT bezieht sich auf das von mir verlinkte Statement des Bundeskartellamt. IANAL, aber afaik ist damit der aktuelle Stand.