Flugzeitenverschiebung bei Rückflug - was kann ich machen/fordern

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berlin2305

Erfahrenes Mitglied
06.05.2010
260
0
BER
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hallo zusammen, ich habe im oktober 2013 folgenden flug gebucht:
16.02.2014 CDG-LEJ
23.05.2014 LEJ-AMS welchen nun von der ürsprünglichenzeit flugzeit (F7 256 um 18:50 uhr auf F7 254 um 12:50 uhr) vorverlegt wurde.
gebucht habe ich bei cheapticket.de.
die vorverlegung von 18.50 uhr auf 12:50 uhr passt mir garnicht da ich zu dieser zeit einfach noch nicht fliegen kann. ich habe auch gesehen das es nur noch diesen flug der darwin (F7) von LEJ nach AMS gibt.
was kann ich tun/verlangen/wünschen....mir wurde bei der hotline bei cheapticket gesagt das ich mich vor dem 16.02.2014 melden muss ansonsten wird storniert und das ich nur hin und rückflug zusammen fliegen kann.
eine teilstornierung ist nicht möglich.
frage: habe ich ein recht auf umbuchung auf eine andere airline oder verbindung?
aktuell gibt es noch eine verbindung mit F/ über CFG und dann weiter mit AF die aber recht teuer ist.
wer kann mir mit rat und tat weiterhelfen?

danke von berlin2305
 
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Chaosmax

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
2.256
104
meiner Meinung hast Du ein Recht auf eine Umbuchung auf einem Zeitpunkt der Dir passt.. Die EU Verordnung 261 spricht von "zum frühstmöglichen Zeitpunkt" oder "zu einem späteren Zeitpunkt,nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze". Jedoch wird es wohl schwierig die Airline dazu zu überzeugen
 
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sinochess

Aktives Mitglied
28.10.2012
224
17
Ich glaube, da kannst du wenig tun. Entweder akzeptieren oder stornieren lassen und rechtzeitig um einen anderen Flug kümmern. Die Fluggastverordnung greift eher bei Fällen, die 14 Tage vorher auftreten und bei dir ist noch mehr als 4 Monate Zeit.

Bei ist ist es auch 2x passiert. Aber bei Olympic Airlines habe ich direkt bei der Airline gebucht und es wurde dann nur der Hinflug storniert. Bei China Eastern habe ich komplett storniert und ein anderer Flug selbst gebucht (nur die eventuellen Servicekosten wie von cheapticket wirst du bei Storno nicht zurückbekommen).
 
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Chaosmax

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
2.256
104
Ich glaube, da kannst du wenig tun. Entweder akzeptieren oder stornieren lassen und rechtzeitig um einen anderen Flug kümmern. Die Fluggastverordnung greift eher bei Fällen, die 14 Tage vorher auftreten und bei dir ist noch mehr als 4 Monate Zeit.
Das ist nicht korrekt. Die 261 greift hier auch. Nur sind von der Airline keine Entschädigungszahlungen zu leisten.
 
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Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
Ich glaube, da kannst du wenig tun. Entweder akzeptieren oder stornieren lassen und rechtzeitig um einen anderen Flug kümmern. Die Fluggastverordnung greift eher bei Fällen, die 14 Tage vorher auftreten und bei dir ist noch mehr als 4 Monate Zeit.

Die 14 Tage vor Flug Regel betrifft die Entschädigung in Form von Geld.

Cheaptickets schreibt totalen Mist.
Du hast einen Beförderungsvertrag und sie dürfen ihn nicht ohne weiteres durch eine Stornierung aufkündigen.

Das heißt du darfst das Ticket anfliegen bzw Teilbenutzen und kannst dann immer noch deine Fluggastrechte in Anspruch nehmen.

Die feinste Lösung wäre eine Umbuchung des Rückflüges auf eine Strecke/Ziel deiner Wahl zum Wunschdatum.
 
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giulia

Erfahrenes Mitglied
14.09.2010
747
1
theoretisch könnte man ja AMS-FRA/MUC-LEJ mit LH fliegen oder mit KL nach TXL (wahlweise EZY nach SXF) und von dort anderweitig nach LEJ. macht es Sinn für den Betroffenen solche Verbindungen anzufragen? hab nicht gecheckt, wie es am Wunschdatum damit aussieht, aber sowas in der Art könnte man ja basteln. natürlich nicht mit Darwin, aber da sind die Möglichkeiten auch wirklich sehr beschränkt.
 
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_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.008
633
.de
Ich habe bei Cheaptickets/Flugladen (ist die gleiche Firma) desöfteren inkompetente/überforderte/unwillige Berater erlebt. Am besten zuerst mit der Airline direkt was ausmachen und sicherstellen, dass es im Ticket vermerkt ist. Dann Cheaptickets benachrichtigen und ggf. um Erledigung im Sinne der Abmachung bitten.

Etwas raten kann man Dir nur, wenn man weiß, ob die Reise sein muss und ob sie unbedingt am 23.05. sein muss. Wenn es eine Freizeitreise ist, ist umzudisponieren/canceln am einfachsten.
 
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ckone501

Erfahrenes Mitglied
22.11.2009
4.246
9
Habe gerade den Fall dass mein innereuropäischer Rückflug um 20 Minuten nach hinten verschoben wurde (könnte dadurch etwas knapp mit der Zugverbindung werden). Hätte ich das Recht ihn zu stornieren? Habe es vor ein paar Tagen in meinem M&M Profil gesehen (Zeitenänderung).
 
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Chaosmax

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
2.256
104

toxic10

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
632
95
HAM/TXL/STR
Habe gerade den Fall dass mein innereuropäischer Rückflug um 20 Minuten nach hinten verschoben wurde (könnte dadurch etwas knapp mit der Zugverbindung werden). Hätte ich das Recht ihn zu stornieren? Habe es vor ein paar Tagen in meinem M&M Profil gesehen (Zeitenänderung).

Welche Airline? An der Hotline von LH sollte ein Storno ohne größere Diskussionen meiner Erfahrung nach möglich sein (wenn direkt gebucht).
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.628
1.313
Habe gerade den Fall dass mein innereuropäischer Rückflug um 20 Minuten nach hinten verschoben wurde (könnte dadurch etwas knapp mit der Zugverbindung werden). Hätte ich das Recht ihn zu stornieren? Habe es vor ein paar Tagen in meinem M&M Profil gesehen (Zeitenänderung).

IMHO ja! Jede Flugänderung erlaubt eines kostenlose Stornierung des Tickets!
 

ckone501

Erfahrenes Mitglied
22.11.2009
4.246
9
IMHO ja! Jede Flugänderung erlaubt eines kostenlose Stornierung des Tickets!

Habe eben mit der Hotline telefoniert. Mir wurde nur ein Flug früher angeboten (passt leider an dem Tag auch nicht), eine Komplett- oder auch Teilstornierung wurde kategorisch ausgeschlossen. Ich könne mich gerne schriftlich an Swiss wenden. :(
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Habe eben mit der Hotline telefoniert. Mir wurde nur ein Flug früher angeboten (passt leider an dem Tag auch nicht), eine Komplett- oder auch Teilstornierung wurde kategorisch ausgeschlossen. Ich könne mich gerne schriftlich an Swiss wenden. :(

Halt oft blöd, wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen nicht das ist, bei dem man das Ticket erworben hat. Rechtlich bist du aber auf relativ sicherer Seite. Entsteht dir aus der Weigerung ein finanzieller Schaden, kannst du den ersetzt verlangen.

Daher Vorschlag für "Lösung": Du fliegst zur geänderten Zeit. Verpasst du deswegen deinen Zug, machst du finanziellen Mehraufwand bei einer der Airlines geltend. Mit etwas Glück löst sich ja alles in Wohlgefallen auf.
 

berlin2305

Erfahrenes Mitglied
06.05.2010
260
0
BER
ok ich danke erstmal allenfür die antworten.
mein problem ist einfach das ich auf dem flug am 23.05.2014 zur abflugzeit um 12:50 uhr noch nicht in leipzig am flughafen sein kann.
ich kann frühstens um 15:30 uhr in LEJ sein...
 

berlin2305

Erfahrenes Mitglied
06.05.2010
260
0
BER
ich dachte irgendwan mal das es beim umbuchen mehere flugmöglichkeiten gibt da F7 (darwin) dann zu EY und damit zu AB gehört.
ist das nicht und überhauft der grund der ganzen flugzeitenverschiebung?
 

dkest

Erfahrenes Mitglied
22.05.2011
592
52
Hier wärst du richtig gewesen und kannst auch mehr dazu finden: http://www.vielfliegertreff.de/reiselust-reisefrust/12970-eu-fluggastrechte-annullierung.html

Ansonsten hatten diese Situation viele schon mal, ich auch.

Du hast zwar das Recht auf deiner Seite, also wäre die Umbuchung auf eine andere Airline drin. Allerdings wird sich die Airline bzw. cheaptickets standhaft dagegen wehren, so dass du letztendlich nur auf folgendem Weg deine Umbuchung erreichen kannst:
Auf eigene Kosten den Alternativflug buchen und dann einklagen.

Ansonsten: Stornieren oder akzeptieren, ggf. wäre zB eine Umbuchung auf nächsten Tag drin, wenn die Airline die Strecke da auch fliegt.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.628
1.313
notorische Kleinschreiberlinge sollten ignoriert werden (Lesbarkeit!)
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.628
1.313
Daher Vorschlag für "Lösung": Du fliegst zur geänderten Zeit. Verpasst du deswegen deinen Zug, machst du finanziellen Mehraufwand bei einer der Airlines geltend. Mit etwas Glück löst sich ja alles in Wohlgefallen auf.

Das interessiert die Airline nicht, ob du den Zug verpasst!!!
 

boarding

Erfahrenes Mitglied
10.01.2012
7.262
0
MUC
ich dachte irgendwan mal das es beim umbuchen mehere flugmöglichkeiten gibt da F7 (darwin) dann zu EY und damit zu AB gehört.
Ganz so stimmt das nicht, Etihad hält jeweils Anteile (49 %) an AB und Darwin, das ist alles. Man wird zunehmend kooperieren, aber von "gehört alles zusammen" kann längst keine Rede sein.

ist das nicht und überhauft der grund der ganzen flugzeitenverschiebung?
In diesem Fall sicher nicht.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.008
633
.de
ok ich danke erstmal allenfür die antworten.
mein problem ist einfach das ich auf dem flug am 23.05.2014 zur abflugzeit um 12:50 uhr noch nicht in leipzig am flughafen sein kann.
ich kann frühstens um 15:30 uhr in LEJ sein...

Da wir immer noch nicht wissen, von wo Du nach LEJ anreisen wirst und ob die Reise wirklich sein soll, kann man Dir keine wirklichen Tipps. geben. Grundsätzliche Alternativen sind:
1) Auf den nächsten Tag umbuchen lassen, Hotel bezahlen lassen
2) Mit der Bahn fahren, Abfahrt in Leipzig 15:43, Ankunft 23:00. Etwaige Mehrkosten bezahlen lassen (Bahnticket kostet 121 EUR).
3) Teilstrecke mit 4U nach DUS oder CGN fliegen, weiter mit dem ICE, den bezahlen lassen
4) Auf die Leipzig-Reise verzichten, von Paris direkt nach Amsterdam fahren.

Das Ganze nicht mit Cheaptickets, sondern mit der Airline abklären.
 
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rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.526
4.503
München
F7 ist ein nicht ganz einfacher Fall, da die Airline (zumindest derzeit) so gut wie keine Interline Agreements hat. Folglich könnte F7 nicht mal auf andere Airlines umbuchen selbst wenn sie wollten, da es keine Vereinbarungen gibt, wonach andere Airlines die F7-Dokumente akzeptieren.

Aus eigener Erfahrung, auch in Hinblick auf deren Reisebüro-Support, kann ich nur sagen, dass es mit F7 nicht einfach ist. Komplettes Storno ist kein Problem, aber Teilerstattung oder auch Ersatz einer Alternativbeförderung ist ein Spießrutenlauf.
 
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