rail & fluch

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krypta

Erfahrenes Mitglied
23.05.2009
3.493
2
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Die Krux mit dem Kombiangebot: Rail&Fluch

"Günstig und stressfrei zum Flughafen!", so wird Rail&Fly häufig beworben. Verpasst der Kunde aber aufgrund eines verspäteten Zuges sein Flugzeug, zeigt sich die Tücke des Angebots. Er bleibt auf den Kosten sitzen - denn weder Airline noch Bahn fühlen sich verantwortlich.

Sogar der VFT wird genannt.

Die Krux mit dem Kombiangebot - SPIEGEL ONLINE
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Auf Lufthansa.de:

"Da bei öffentlichen Verkehrsmitteln Verspätungen nie ganz ausgeschlossen werden können, sollten Sie Ihre Verbindung so wählen, dass Sie Ihren Abflughafen rechtzeitig erreichen. Falls Sie den Flug wegen verspäteter Ankunft öffentlicher Verkehrsmittel nicht erreichen, übernimmt Lufthansa keine Haftung."
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
3.822
1.078
KUL (bye bye HAM)
R&F ist nur eine Vergünstigung die Rahmen einer Flugbuchung und nicht Teil des PNR. Leider wird das nicht gut genug für den Wenigflieger kommuniziert.
 

Timtim

Erfahrenes Mitglied
29.10.2009
1.414
4
STR
Wie viele Rail&Fly-Kunden ihre Flüge aufgrund verspäteter Züge verpassen, erheben die Unternehmen nicht... Anhaltspunkte geben Einträge auf Internetplattformen wie dem Vielfliegerforum.de oder Vielfliegertreff.de

Wenn das so ist wie der Autor schreibt dann müssen diese Zahlen ja wirklich verwschwindend gering sein, mir ist hier im VFT bisher kein einziger klagender Beitrag zu diesem Thema aufgefallen.

Edit: Google findet zwei Treffer! :eek:
 
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Tolden

Reguläres Mitglied
05.04.2013
35
5
NUE
Aber wenn Rail & Fly mit 2 Stunden Puffer zwischen Bahnhofankunft und Flugstart auf dem Eticket stehen, dann ist das doch Bestandteil vom Beförderungsvertrag?s
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
3.822
1.078
KUL (bye bye HAM)
Ich muss gestehen ich habe nur einmal R&F in den letzten Jahren genutzt (mangels Notwendigkeit) habe. Aber das R&F war abgekoppelt von meinem eTix. Eigener Voucher mit Code, mit dem man die DB Karte am Automaten ausdruckt.
 
M

Mr. Burns

Guest
Die Lösung steht doch im Artikel drin:


"Verpasst ein Kunde seinen Anschlusszug, schafft die Bahn Abhilfe. Auch Fluggesellschaften bieten kostenlosen Ersatz an, wenn ein Anschlussflug nicht erreicht wird", sagt Hopperdietzel. "Bei Rail&Fly beziehen sich die Angebote aufeinander. Es ist nicht einzusehen, warum die Fluggesellschaft, die die Zugfahrt als zusätzliche Leistung mit der Deutschen Bahn als Erfüllungsgehilfin anbietet, nicht in der Pflicht stehen sollte."


In dem Moment, wo LH die zweite Reiseleistung, hier das Bahnticket, mitverkauft, wird LH zum Reiseveranstalter und hat dafür zu sorgen, dass der Passagier weiterbefördert wird. Macht LH ja auch, wenn auch widerwillig und bockig. Im Artikel wird nirgends berichtet, dass LH die Flugtickets nicht umgebucht hätte, es wird vielmehr berichtet, dass der Passagier einen Tag später fliegt. Die Übernachtungskosten kann der Passagier auch einfordern.


Der Spiegelartikel hat aber auch, interessanterweise, einen politischen Hintergrund. Bisher war der Verbraucherschutz und damit auch der Schutz der Flugpassagiere beim Bundeslandwirtschaftsministerium angesiedelt. Dieses wiedrum hat die Verbraucherzentrale Bundesverband finanziell ausgestattet und diese somit in die Lage versetzt, hier klärende Urteile herbeizuführen. Leider war die finanzielle Ausstattung in den letzten acht Jahren eher knapp. "Der Markt wird es schon richten", war das Credo der CSU-Landwirtschaftsminister. In der neuen Bundesregierung wurde der Verbraucherschutz aus dem Landwirtschaftsministerium und damit aus dem Zugriff der "Bayerischen Deppen" herausgenommen und dem Justizministerium zugeschlagen. Es heißt jetzt "Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz". Hoffen wir mal, dass der Verbraucherschutz in Zukunft besser behandelt wird.

Die aufgezeigte Lösung des Problems führt übrigens auch nicht zum Untergang des Abendlandes. Bei höherer Gewalt, also Schnee und Unwetter oder Personen im Gleis (eine Umschreibung für überfahrene Menschen), haftet die LH natürlich nicht. Das ist dann tatsächlich Lebensrisiko. Dies nur erwähnt, bevor hier die üblichen Maximierer auftreten.
 
Moderiert:
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TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Die Lösung steht doch im Artikel drin: In dem Moment, wo LH die zweite Reiseleistung, hier das Bahnticket, mitverkauft, wird LH zum Reiseveranstalter und hat dafür zu sorgen, dass der Passagier weiterbefördert wird.

Dein Wort in höchstrichterlichem Ohr! Ich würde diese Behauptung heute nicht, und schon gar nicht in ex-cathedra-Diktion aufstellen...

Es heißt jetzt "Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz". Hoffen wir mal, dass der Verbraucherschutz in Zukunft besser behandelt wird.

Verbraucherrecht wird seit über zehn Jahren in Brüssel und Strassburg gemacht. Aber ich will dir deine Hoffnung nicht rauben. :cool:
 
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M

Mr. Burns

Guest
Dein Wort in höchstrichterlichem Ohr! Ich würde diese Behauptung heute nicht, und schon gar nicht in ex-cathedra-Diktion aufstellen...



Verbraucherrecht wird seit über zehn Jahren in Brüssel und Strassburg gemacht. Aber ich will dir deine Hoffnung nicht rauben. :cool:


Dann solltest Du diese Erkenntnis mal den Mitarbeitern im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz mitteilen. Die freuen sich bestimmt, dass sie ab jetzt nichts mehr zu tun haben.

Bei der Gelegenheit auch der Verbraucherzentrale Bescheid geben, sonst stellen sie ihre Anträge auf Mittelzuteilung wieder in Berlin statt in Brüssel.

Höchstrichterlicher Entscheidungen wird es für den Normal-Passagier auch nicht bedürfen, es genügt, wenn das AG Frankfurt am Main und das Landgericht Frankfurt am Main bemüht werden. Es ist eher unwahrscheinlich, dass die Rail&Fly-Sachen bis zum BGH hochkommen und es wäre wirklich sehr überraschend, wenn die 24. Kammer von ihrer bisherigen Linie abweichen würde.

Jetzt aber bitte nicht beleidigt sein, weil Berlin in Sachen Reiserecht wenig zu melden hat, da sind traditionell Hannover, München, Köln und Frankfurt am Main mehr involviert.

Dabei dachte ich, Du hättest Dich auf Reiserecht spezialisiert.
 
Moderiert:

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Trotzige Posts ohne Mehrwert waren hier im Forum noch nie förderlich JoeFleisch.

Es sei dir versichert, dass ich mit Modalitäten der Erarbeitung von Gesetzesentwürfen und Mitzeichnungsverfahren zwischen Ministerien auf Bundes- und Länderebene vertraut bin. Und gerade im Bereich des Verbraucherrechts sind nachhaltige Impulse (=Richtlinien, die vom nationalen Gesetzgeber schlichtweg umzusetzen sind und Verordnungen die unmittelbares Recht sind) in den letzten fünfzehn Jahren immer von der EU ausgegangen. Einzige Ausnahme war die Richtlinie über missbräuchliche Klauseln, die wurde schlichtweg kopiert aus dem bundesdeutschen AGB-Recht, das sich seit Ende der Siebziger anständig bewährt hat. :cool:

Und noch was: "Die Verbraucherzentrale" gibt es nicht, jedes Bundesland hat eine eigene autonome Verbraucherzentrale, die vom jeweiligen Land fehlbedarfsfinanziert wird, also über Zuwendungen. Dachverband ist der Verbraucherzentralen ist der vzbv. Und auch hier musst du dich nicht sorgen, weil von diesem Zuwendungsanträge in dieser Legislaturperiode zweifelsohne beim BMJV (die neue Abkürzung ist noch nicht "offiziell" kommuniziert) gestellt werden und politische EU-Arbeit seit jeher über den BEUC erfolgt.
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Da du Deinen Post zwischenzeitlich ergänzt hast:

1. Ich habe mit Reiserecht beruflich nichts zu tun. 2. Ich bin mir der Relevanz reisevertraglicher Entscheidungen auf amtsgerichtlicher Ebene in den entsprechenden hotspots bewusst. 3. Grundsatzfragen haben immer das Potential in Karlsruhe/Strassburg zu landen; und ob Rail&Fly unter Reisevertrag fällt kann eine solche Grundsatzfrage sein.
 
M

Mr. Burns

Guest
Rechthaberische Posts aber auch nicht.

Vielen Dank für die Erwähnung der vzbv. Hättest Du meinen ersten Post genau gelesen, dann wäre dir aufgefallen, dass ich nicht die Abkürzung (vzbv), sondern die eher sperrige Bezeichnung "Verbraucherzentrale Bundesverband" benutzt habe. Ich denke du wirst mir aber zustimmen, dass es sich bei den beiden Bezeichnungen um ein und dieselbe Organisation handelt. Ich bedanke mich trotzdem für die Belehrung.

Hier ging es aber nicht um Richtlinien, die in nationales Recht umzusetzen sind, hier ging es um das Angebot Rail & Fly. Du wirst ja nicht ernsthaft behaupten wollen, dass Brüssel per Richtlinie hier eingreifen will.


1. Eine höchstrichterliche Entscheidung halte ich für unwahrscheinlich. 2. Es ist eher mit einer Entscheidung des LG Frankfurt am Main zu rechnen und jeder Anwalt, der nicht vollkommen bekloppt ist, wird bei einer positiven Entscheidung aus Frankfurt am Main in Zukunft immer nur in Frankfurt am Main klagen. 3. Ich habe die Verbraucherzentrale Bundesverband deshalb in die Diskussion gebracht, weil diese eine Klagebefugnis besitzt, wenn es darum geht der LH die Verwendung der entsprechenden AGB-Klausel zu Rail & Fly zu verbieten. Für diese Klagen benötigt die Verbraucherzentrale jedoch Geld, da Anwälte und Gutachten bezahlt werden müssen. Dieses Geld kommt nun aber aus Bundesmitteln und es geht nicht nur um ein einziges juristisches Verfahren, sondern um eine Vielzahl und von daher auch um größere Summen.
 
Moderiert:

Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
2
Der Spiegelartikel hat aber auch, interessanterweise, einen politischen Hintergrund. Bisher war der Verbraucherschutz und damit auch der Schutz der Flugpassagiere beim Bundeslandwirtschaftsministerium angesiedelt. Dieses wiedrum hat die Verbraucherzentrale Bundesverband finanziell ausgestattet und diese somit in die Lage versetzt, hier klärende Urteile herbeizuführen. Leider war die finanzielle Ausstattung in den letzten acht Jahren eher knapp. "Der Markt wird es schon richten", war das Credo der CSU-Landwirtschaftsminister.

Blödsinn hoch drei, Joe.


Die erste Verbraucherschutzministerin der Bundesrepublik Deutschland von Januar 2001 - Oktober 2005 war Renate Künast von den GRÜNEN.
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Naja, Nati hatte ministeriell aber auch mit Landwirtschaft in der Bio- und Nichtbioversion zu tun: der Laden hiess zu ihren Zeiten BMVEL, mit der Hausübernahme durch Seehofer und dann Aigner wurde dann der Verbraucherschutz ans Ende der Ministeriumsbezeichnung verbannt: BMELV; rückblickend hätte der Verwaltungsapparat zu CSU-Zeiten ja eher BMLEV heissen müssen... :D
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
1. Eine höchstrichterliche Entscheidung halte ich für unwahrscheinlich. 2. Es ist eher mit einer Entscheidung des LG Frankfurt am Main zu rechnen und jeder Anwalt, der nicht vollkommen bekloppt ist, wird bei einer positiven Entscheidung aus Frankfurt am Main in Zukunft immer nur in Frankfurt am Main klagen. 3. Ich habe die Verbraucherzentrale Bundesverband deshalb in die Diskussion gebracht, weil diese eine Klagebefugnis besitzt, wenn es darum geht der LH die Verwendung der entsprechenden AGB-Klausel zu Rail & Fly zu verbieten. Für diese Klagen benötigt die Verbraucherzentrale jedoch Geld, da Anwälte und Gutachten bezahlt werden müssen. Dieses Geld kommt nun aber aus Bundesmitteln und es geht nicht nur um ein einziges juristisches Verfahren, sondern um eine Vielzahl und von daher auch um größere Summen.

Joe, du reitest dich immer tiefer rein...

Wenn ein klagebefugter Verbraucherverband (§ 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 UKlaG) gegen LH vorgeht ist Köln als Unternehmenssitz zwingender Gerichtsstand. Und wenn es um eine AGB-Klausel (§ 1 UKlaG) oder verbraucherrechtswidriges Handeln geht (§ 2 UKlaG) reicht ein einziges Klageverfahren. Und Gutachten braucht man dafür nicht, weil auf Kläger-, Beklagten- und Gerichtsseite zur Genüge juristischer Sachverstand sitzt.

Edith: UKlaG-Fundstellen verlinkt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
2
@ TXLover: meinetwegen.:D


Festzuhalten gilt jedoch,

daß der Verbraucherschutz ministerial primär über 4 Jahre in der Hand der GRÜNEN oblag. Da kann man schlechterdings hergehen und die Zeitrechnung politischen Wirkens erst wieder im Jahr 2005, also ab CDU/CSU-Regierung, einsetzen lassen.
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Festzuhalten gilt jedoch, daß der Verbraucherschutz ministerial primär über 4 Jahre in der Hand der GRÜNEN oblag.

Ich kann mich noch an eine Rede von Nati bei einem Festakt zu "40 Jahre Verbraucherrecht" oder so ähnlich (Zeitrechnung ab einem Kennedystatement zu consumer rights) erinnern, bei der sie launig festhielt, dass der vzbv mehr zusätzliche Personalstellen durchgesetzt bekommen hat als sie in ihrem eigenen Ministerium...
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Diese (möglichen) Klagen der Verbraucherschützer werden dann wie in 99% der bisherigen Klagen ein "Rohrkrepierer" werden, d.h. die beklagten Unternehmen (falls sie denn verlieren) werden das Produkt dann entsprechend modifizieren oder abschaffen. Dann kann sich künftig wieder jeder seine Fahrkarte zum Flughafen selber kaufen - ohne die Airlines.
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
99% der hier aufgeführten Fluggesellschaften haben das Produkt abgeschafft und den Flugbetrieb eingestellt. Blöde Verbraucherschützer. :rolleyes:
 
M

Mr. Burns

Guest
Joe, du reitest dich immer tiefer rein...

Wenn ein klagebefugter Verbraucherverband (§ 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 UKlaG) gegen LH vorgeht ist Köln als Unternehmenssitz zwingender Gerichtsstand. Und wenn es um eine AGB-Klausel (§ 1 UKlaG) oder verbraucherrechtswidriges Handeln geht (§ 2 UKlaG) reicht ein einziges Klageverfahren. Und Gutachten braucht man dafür nicht, weil auf Kläger-, Beklagten- und Gerichtsseite zur Genüge juristischer Sachverstand sitzt.

Edith: UKlaG-Fundstellen verlinkt.


Was willst Du mir hier eigentlich erzählen?
 
M

Mr. Burns

Guest
99% der hier aufgeführten Fluggesellschaften haben das Produkt abgeschafft und den Flugbetrieb eingestellt. Blöde Verbraucherschützer. :rolleyes:



Bei dieser Liste geht es nicht um Rail & Flight, sondern um die Preisangaben. Macht nichts, sieht aber auch gut aus. Und die Verbraucherzentrale Bundesverband benutzt auf ihrem Briefbogen auch noch die falsche Bezeichnung und nicht vzba. Solltest die mal darauf hinweisen.

Mann oh Mann. Du bist wirklich ein Experte! Oder vielleicht doch nur ein Clown?