EY: EY technical, 24 h delay - Fragen

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TRacer70

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
779
1
FKB
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Hallo zusammen,

jetzt hat es mich auch mal wieder erwischt.
Wollte gestern mit der EY2 (AB Ticket) von FRA nach AUH und weiter nach SIN. Maschine hatte einen Defekt, Ersatzteilbeschaffung - kurz, wir sind mit ner anderen Maschine mit 5h Verspätung nach AUH, Anschluss war logischerweise weg. Fazit: schlage jetzt den Tag im Hotel rum, fliege heute abend mit dem gleichen Flug und komme 24 h später in SIN an. Statt nem netten Nachmittag am Clark Quai, morgen direkt vom Flieger verspätet ins Meeting - unentspannt.
Trotz allem Ärger muss ich sagen, die Organisation von EY war einwandfrei, ausreichend Infos, in AUH direkt neues Ticket in die Hand, Hotelgutschein (sehr ordentlich), Transfer, etc. Viel besser kann man die Situation, so blöd sie ist, nicht lösen. Da bin ich von UA und AF ganz anderes gewohnt.
Wenn ich mich aber korrekt über die Rechtslage informiert habe, stünde mir trotzdem eine Entschädigung zu (könnte das jemand bitte bestätigen).

Wenn dem so ist, bin ich etwas hin und her gerissen ob Einfordern oder nicht. Einseits habe ich Verständnis dafür wenn mal etwas in die Hose geht und man zumindest versucht die Auswirkungen für den Kunden möglichst gering zu halten. Das hat EY getan. Nicht anders geht es in meinem Berufsleben auch zu. Andererseits käme ich mir dämlich vor, wenn ich der einzige aus dem Flieger wäre, der das so sieht (mit mir sind noch ca. 30 andere in dem Hotel hier untergebracht).

Daher die folgenden Fragen:
1. Was würdet Ihr tun: Einfordern oder gut sein lassen?
2. Wenn ja, wer ist Adressat, AB oder EY, die die Verspätung zu verantworten haben?
3. Wenn ja, selbst versuchen oder gleich flightright & co.?

Danke schon mal und Euch einen entspannteren Sonntag!
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.487
15
Farewell City
Wenn ich mich aber korrekt über die Rechtslage informiert habe, stünde mir trotzdem eine Entschädigung zu (könnte das jemand bitte bestätigen).

Korrekt, siehe Fluggastrechte - Ihr Europa

daraus:

Bei Flügen aus der EU in ein Nicht-EU-Land, die von einer Fluggesellschaft aus der EU oder einem Nicht-EU-Land durchgeführt werden

Zu

Wenn dem so ist, bin ich etwas hin und her gerissen ob Einfordern oder nicht. Einseits habe ich Verständnis dafür wenn mal etwas in die Hose geht und man zumindest versucht die Auswirkungen für den Kunden möglichst gering zu halten. Das hat EY getan. Nicht anders geht es in meinem Berufsleben auch zu. Andererseits käme ich mir dämlich vor, wenn ich der einzige aus dem Flieger wäre, der das so sieht (mit mir sind noch ca. 30 andere in dem Hotel hier untergebracht).

Ein echtes Dilemma, zu dem der gute alte Goethe passt

„Zwei Seelen wohnen, ach! in meiner Brust.“

Berichte was Du getan hast - und vor allem (um mal einen neuen Aspekt zu beleuchten), wie es Dir dabei geht. Spannend.
 
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monsterschradde

Erfahrenes Mitglied
18.04.2010
409
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HAM
Bei einer Verzögerung von 24h sind es ja nun auch keine minimalen Auswirkungen mehr. Meist ist vor Ort ja auch ein Hotel bezahlt, man hätte einen Urlaubs-/ Erholungstag gehabt, hätte nicht auf dem Flughafen rumgehangen. Außerdem ist die Rechtslage eindeutig. Wieso also überlegen? Entschädigung anfordern. Ansprechpartner ist immer die durchführende Fluggesellschaft. Wenn das Geld nicht eilt erstmal selbst probieren.
 
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Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.858
11.012
habe ich Verständnis dafür wenn mal etwas in die Hose geht und man zumindest versucht die Auswirkungen für den Kunden möglichst gering zu halten. Das hat EY getan.

Stand eine Umbuchung auf OAL nicht zur Debatte? Das haette die Auswirkungen doch erheblich minimiert, fuer Dich potentiell sogar auf Null, je nachdem, wann der Defekt manifest wurde.

Insofern waere mE das Einfordern der Entschaedigung die "gerechte Strafe" fuer die Nicht-Umbuchung auf eine schnellere Verbindung.
 
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TRacer70

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27.09.2012
779
1
FKB
Nein, als klar wurde dass der Anschluss in AUH in Gafahr ist, habe ich bei der groudstaff in FRA gefragt was ich tun soll (hätte auch nach Hause fahren können und die gleiche Tour am nächsten Tag nochmal antreten können). Antwort : einsteigen, in AUH wird man sich um alles kümmern.
 

TRacer70

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27.09.2012
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FKB
Kurzes update: komme heute morgen in SIN an, jetzt ist mein Koffer nicht da. So langsam habe ich die Schnauze voll.
 

sehammer

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08.06.2011
7.208
1.736
LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
Nein, als klar wurde dass der Anschluss in AUH in Gafahr ist, habe ich bei der groudstaff in FRA gefragt was ich tun soll (hätte auch nach Hause fahren können und die gleiche Tour am nächsten Tag nochmal antreten können). Antwort : einsteigen, in AUH wird man sich um alles kümmern.
Und genau ob dieser Aussage des Groundstaff (übersetzt: "es interessiert uns nicht, wir dürfen vielleicht auch nicht und wir sind froh wenn wir die Paxe los sind") würde ich die dir zweifelsfrei zustehenden 600 EUR einfordern.

FRA-SIN ist jetzt keine Route auf der man nicht adäquaten Ersatz finden könnte.
 
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umsteiger

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22.01.2012
3.454
45
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
1. Was würdet Ihr tun: Einfordern oder gut sein lassen?
2. Wenn ja, wer ist Adressat, AB oder EY, die die Verspätung zu verantworten haben?
3. Wenn ja, selbst versuchen oder gleich flightright & co.?

1. Einfordern. Kompensiert wird insbesondere der Zeitverlust, der ja nun mal eingetreten ist. Und nicht unerheblich.
2. Das den verspäteten Flug ausführende Luftfahrtunternehmen.
3. Selbst versuchen und notfalls anwaltlich durchsetzen. Da sichere Sache, absolut kein Grund, auf einen Großteil der Forderung als "Provision" (wo für?) zu verzichten.
 
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tian

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26.12.2009
10.709
140
Wenn tatsächlich ein schlechtes Gewissen haben sollte könnte man das Geld aber ja auch nutzen und einen neuen Flug bei EY buchen, so bleibt es wenigstens in der Firma. Oder sich gleich auf einen Gutschein einlassen.
 

TRacer70

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27.09.2012
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FKB
Umsteigen oder direkt ist sicher ein eigenes Thema. Ich habe mich bewusst dafür entschieden, weniger wegen des Preises, sondern weil mir die Meilen helfen meinen AB Pt. Status zu erhalten, der mir v.a. auf OW Flügen durchaus wertvoll ist (die neue 1st class Lounge in AUH macht einem das auch nochmal deutlich angenehmer). Nach jetzt mehr als einem Dutzend mal in der Wüste umsteigen musste vielleicht mal eine Panne kommen.

Spätestens nach der Kofferaktion für die ich diesmal nicht wirklich Verständnis habe, haben sich auch die Skrupel bezüglich Entschädigung erledigt (die damit notwendige Klamotten-Ersatzbeschaffung wird dann nochmal ein eigenes Thema).

Daher danke für die zahlreichen hilfreichen Hinweise.
 

TRacer70

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27.09.2012
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FKB
Bin gerade dabei das Schreiben bezüglich Ausgleichszahlung an EY fertig zu machen und habe mich dabei an einigen Musterschreiben orientiert, die im Netz zu finden sind. Dort habe ich auch gelesen, man soll die Forderung an eine "ladungsfähige" Adresse der Airline schicken. Gar nicht so einfach, die einzige Postadresse, die ich für EY gefunden habe (allerdings nicht auf der EY website sondern einem eher obskuren Adressverzeichnis) ist die hier:

Etihad Airways
Palais am Jakobsplatz
Oberanger 34-36
80331 München



Könnte das irgend jemand bestätigen, dass die richtig ist?

Besten Dank
 
M

MrLuckylynx

Guest
Mhm also auf etihad.com steht folgende Adresse für die deutsche Niederlassung, ob das natürlich auch die "ladungsfähige Adresse" ist, sei mal dahingestellt:

Niederlassung Deutschland:
Etihad Airways Public Joint Stock Company
Niederlassung Deutschland
Linkstraße 2
10785 Berlin
Tel. +49 30 7262 1000
Fax +49 30 7262 1015
 
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B773ER

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19.11.2014
1.127
1.704
DRS
Die Anschriften mal außen vor: Eigentlich hätte mE für's Erste auch eine kurze, knappe Mail gereicht. Sollte sich darauf hin niemand zucken, dann wäre der Postweg der nächste Schritt.
 

TRacer70

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
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FKB
Danke, die Berliner Adresse ist in der Tat die richtige. Gerade mal angerufen, sie wollen den Krempel allerdings erst mal per mail haben. Bearbeitet wird es wohl in Abu Dhabi. Von mir aus, hoffe das ist keine Taktik...
 

olip

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04.01.2013
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702
Darmstadt
Und genau ob dieser Aussage des Groundstaff (übersetzt: "es interessiert uns nicht, wir dürfen vielleicht auch nicht und wir sind froh wenn wir die Paxe los sind") würde ich die dir zweifelsfrei zustehenden 600 EUR einfordern.

FRA-SIN ist jetzt keine Route auf der man nicht adäquaten Ersatz finden könnte.
Erste Option wäre ja schon mal der Mittagsflug SQ025 gewesen. Aber wahrscheinlich darf der Groundstaff nicht auf andere Carrier umbuchen und genau deshalb hätte ich NULL Hemmungen, die € 600,00 geltend zu machen.
 

TRacer70

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
779
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FKB
Antwort von EY kam: die 600 Euronen zahlen sie anstandslos, genauso mag ich das. (y)

Zum Gepäckthema war allerdings keine Reaktion dabei, da habe ich nochmal dran erinnert.