Für mich suggeriert dein Beitrag, dass dort etwas widerrechtliches oder zumindest unlauteres laufen könnte (meine persönliche Lesart. Gut möglich, dass es nicht so von dir gemeint ist), weil es eben anders als bei uns ist.
Bevor ich eine solche Position vertrete, würde ich mich etwas schlau dazu machen. Sonst entsteht (wie bei mir) den Eindruck, als würde etwas angeprangert, ohne jedoch zu wissen, ob es dort nicht einfach ganz normal ist.
Ich habe hier nicht angeprangert, sondern eine Frage gestellt. Mich interessiert das Ganze.
Widerrechtlich oder unlauter? Das Gegenteil wird der Fall sein. Aber ich würde gerne verstehen, wie das klappt. Denn "normal" ist das Ganze in der Tat sicherlich nicht, sondern zumindest ungewöhnlich.
Und ich sehe den Unterschied zu LX nicht ganz. Ebenfalls ausländisch beherrscht, bietet Binnenflüge an und bietet Flüge mit Zwischenstops (ZRH-DXB-MCT) an. Das macht doch Norwegian Argentina auch? Gerne lasse ich mir aber den Unterschied erklären.
Den Unterschied macht der einheitliche europäische Luftverkehrsmarkt: In dessen Geltungsbereich ist seit 1. April 1997 der Kabotageverkehr - anders als in nahezu allen anderen Teilen der Welt (eine der wenigen Ausnahmen: Chile) - freigegeben, so dass sog. "Community Carrier" iSv VO (EG) Nr. 1008/2008 auch innerstaatlichen Verkehr durchführen dürfen, selbst wenn sie in eben jenem Staat nicht beheimatet sind (Bsp: die britische Easyjet fliegt TXL-MUC). Und ein Wort zur Schweiz: Die ist zwar kein EU Mitgliedsstaat, aber doch aufgrund des EU-Schweiz Abkommens über den Luftverkehr Teil des einheitlichen europäischen Luftfahrtbinnenmarktes.
Was das Beispiel ZRH-DXB-MCT betrifft: Stimmt, aber da müssen alle Vertragsstaaten der Schweiz zustimmen. Wie geschieht das? Entweder gibt es ein umfassendes oder horizontales Luftverkehrsabkommen mit den betreffenden Staaten, die den "Community Carrier" (s.o.) zulassen, oder es existieren bilaterale Abkommen, aber die Vertragspartner verzichten auf die Ausübung des typischerweise vorbehaltenen Rechts zum Entzug der Betriebsgenehmigung im Falle des Eigentums- bzw. Kontrollverlustes. Der SWISS Deal der LH hat nicht deshalb zwei Jahre (2005-2007) gedauert, weil die Transaktion gesellschaftsrechtlich so kompliziert war, sondern weil die Schweizer Regierung Klinken geputzt hat, um nicht Verkehrs-/Streckenrechte zu verlieren.