X3: Änderung des Abflugsort - Kann ich stornieren

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Hauptstadtflieger

Reguläres Mitglied
13.07.2010
70
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Nürnberg
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Hallo zusammen,
ich habe über TUI im Sommer einen Pauschalurlaub gebucht. Jetzt teilen die heute mir mit, dass mein Flug von München aus gestrichen worden sei und dass sie mir stattdessen einen Flug von Nürnberg aus gebucht hätten. Rückflug ist nach wie vor nach München.:mad:
Kann ich da kostenfrei stornieren?:confused: Da der Urlaub in Tunesien wäre, wäre mir stornieren aufgrund der unsicheren Lage eh das liebste.
Über kurzfristige Antworten wäre ich mehr als dankbar.

Danke im Voraus
 

Hauptstadtflieger

Reguläres Mitglied
13.07.2010
70
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Nürnberg
Ich nehme an, dass die TUI das über Bahn macht. Aber das will ich auch nicht. Dann fahre ich mit der Bahn nach Nuernberg zum Abflug und komme dann wieder in München an. Das ist nicht, was ich gebucht habe. Mit der kompletten Familie will ich in Ruhe starten. Deshalb will ihc konkret wissen, ob ich stornieren kann.
Danke.
 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
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MUC
Nicht mehr ganz frisch, aber:

Änderung des Abflugortes ist ein Kündigungsgrund
Wenn der Reiseveranstalter entgegen dem Reisevertrag vor Reiseantritt den Abflugort ändert, kann der Reisende den Vertrag kündigen. Einem Mann war vor Beginn seiner Reise vom Reiseveranstalter mitgeteilt worden, dass sich der Abflugort geändert habe, der Ankunftsort aber der vorher vereinbarte bleibe. Daraufhin kündigte der Mann den Vertrag und verlangte die Rückerstattung des bereits angezahlten Geldes. Außerdem forderte er auch noch Schadensersatz, weil die Familie ihren dreiwöchigen Urlaub nun zu Hause verbringen musste. Der Reiseveranstalter weigerte sich jedoch und forderte sogar noch die Zahlung des restlichen Reisepreises. Das Landgericht Kleve gab dem Kunden recht. Der Reiseveranstalter sei nicht berechtigt gewesen, den Vertragsinhalt einseitig in dieser Weise abzuändern. Daher habe der Kunde kündigen dürfen. Außerdem sei es für den Reisenden unzumutbar, mit seinen drei Kindern an unterschiedlichen Flughäfen abzufliegen und anzukommen. Denn der Transport mit dem eigenen Pkw sei zumindest sehr schwierig, wenn nicht unmöglich: Bei der Rückkehr stehe das Auto ja am anderen Flughafen. Schließlich sprach das Gericht dem Reisenden noch Schadensersatz in Höhe von 1.500 DM wegen der nutzlos aufgewendeten Urlaubszeit zu. LG Kleve, Urt. v. 3.9.1997; 4 S 128/97


Reiserecht, Reise, Urlaub, Reklamation, Mangel, M
 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
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MUC
Ist halt immer die Frage, ob man es bis zu einer Klage kommen lassen möchte und welche konkreten AGBs im Vertrag des OP stehen.

Die AGBs dürften nicht relevant sein, wenn ein Gericht schon einmal entschieden hat, dass eine solche Änderung zur Kündigung berechtigt.

Stur stellen kann sich der Vertragspartner natürlich immer. Aber da pünktlich zur Reisezeit alle Magazine im TV irgendwelche tollen Tipps zum Reisen und den Rechten der Verbraucher abgeben wollen, kann man sich ja Hilfe holen, falls nötig.

"Familie mit 3 Kindern und viel Gepäck zu mehrstündiger Anreise mit Zug und S-Bahn gezwungen"
 

Hauptstadtflieger

Reguläres Mitglied
13.07.2010
70
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Nürnberg
Danke für die schnellen Antworten.:)
Habe jetzt bei TUI umgebucht. Stornieren wäre auch kein Problem gewesen.;)
Bin jetzt eigentlich ganz froh nicht mehr in den Mittleren Osten zu fliegen.

Also danke nochmal.(y)
 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
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MUC
Perfekt!

Dann ist die Frage ja geklärt und wir könnten hier zumachen. Leider kann man via Tapatalk nicht moderieren....
 

flysurfer

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06.03.2009
26.000
36
www.vielfliegertreff.de
Perfekt!

Dann ist die Frage ja geklärt und wir könnten hier zumachen. Leider kann man via Tapatalk nicht moderieren....

Und ich mache hier dann wieder auf, der Trend geht schließlich zum Zeit- und Drittuser, evtl. möchte ja auch einer der beiden anderen VFT-Nutzer mal was zu diesem Thema sagen, ohne dafür einen neuen Thread aufmachen zu müssen. ;)