DE: Condor Verspätung wegen Nachtflugverbot zwei Tage vorher

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abdibile

Reguläres Mitglied
26.12.2010
43
0
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Unser Condor Flug FRA - Cancun vor zwei Wochen ist mit 4:25 Stunden Verspätung gestartet.

Begründet wurde es per Durchsage des Piloten damit, dass die Maschine zwei (oder so) Tage vorher erst um 23:01 an der Startbanh stand und wegen Nachtflugverbot ab 23:00 keine Startfreigabe mehr bekommen hat. Seitdem holt sie fleißig die Verspätung auf.

Wir haben was zu Essen bekommen und beim Boarding dann "Bestätigung über Flugunregelmäßigkeit" samt Faltblatt über die EU-Verordnung (in dem natürlich steht, dass es bei Verspätung keinen AUsgleichsanspruch gibt).

Ist das höhere Gewalt, dass sie wegen Nachtflugverbot nicht mehr starten durften oder besteht hier Hoffnung auf eine Ausgleichszahlung?
 

Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.173
495
LEJ
Die Verspätungen von Condor auf Langstrecke ab FRA sind fast schon Standard. Und das Aufholen über Tage und Wochen ebenfalls da man keine Ersatzmaschinen hat. Mit Sicherheit fällt das nicht unter höhere Gewalt.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Na da ist doch die Frage warum Stand die Maschine erst um 23:01Uhr an der Startbahn. Prinzipiell denke ich ist das ganze eine extrem dumme Ausrede. Gerade bei dem Vorlauf hätte Condor ja jede Menge Möglichkeiten gehabt die Probleme zu lösen.
 

abdibile

Reguläres Mitglied
26.12.2010
43
0
Danke für die Meinungen!

Gibts hier einen Thread, der die grundlegende Vorgehensweise zur Geltendmachung einer Ausgleichszahlung beschreibt? (Herausbekommen, wann die Maschine offiziell gestartet und gelandet ist, Musterschreiben, Musterschreiben nach Ablehung, Beauftragung durch "Inkassobüro" oder selbst klagen usw.) Habe schon viel gelesen, bin aber noch immer sehr verwirrt....

Danke!
 

shortfinal

Erfahrener Maximierer
28.05.2010
3.678
396
STR
So ungefähr, vllt hilft es was: http://www.vielfliegertreff.de/reiselust-reisefrust/12970-eu-fluggastrechte-annullierung.html

Na da ist doch die Frage warum Stand die Maschine erst um 23:01Uhr an der Startbahn. Prinzipiell denke ich ist das ganze eine extrem dumme Ausrede. Gerade bei dem Vorlauf hätte Condor ja jede Menge Möglichkeiten gehabt die Probleme zu lösen.

Condor wird nun das Nachtflugverbot als höhere Gewalt bezeichnen. Es ist aber Tatsache, dass die Maschine weil man sie nicht rechtzeitig abgefertigt bekommen hat nicht mehr starten dürfe.
Ich denke da wird man es auf eine Klage ankommen lassen, sehe die chancen aber recht gut für den OP. Besonders da man tage später auch "Ersatz" hätte schaffen können.
 
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Reaktionen: 1 Person

abdibile

Reguläres Mitglied
26.12.2010
43
0

Gelesen, aber immer noch nicht schlau geworden...

Gibt es nicht irgendwo ein Musterschreiben?

Oder macht es sowieso keinen Sinn, sich mit eMails/Briefen rumzuärgern weil diese sowieso mit Textbausteinen beantwortet oder gleich ignoriert werden?

Und wie bekomme ich raus, wann der Flug offiziell gelandet ist? Es wird in eineigen Threads auf Flightstats verweisen,a ber da finde ich nur für US-Flughäfen historische Daten, oder was mache ich falsch?

Danke!
 

Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.173
495
LEJ
Gelesen, aber immer noch nicht schlau geworden...

Gibt es nicht irgendwo ein Musterschreiben?

Oder macht es sowieso keinen Sinn, sich mit eMails/Briefen rumzuärgern weil diese sowieso mit Textbausteinen beantwortet oder gleich ignoriert werden?

Und wie bekomme ich raus, wann der Flug offiziell gelandet ist? Es wird in eineigen Threads auf Flightstats verweisen,a ber da finde ich nur für US-Flughäfen historische Daten, oder was mache ich falsch?

Danke!

Wann der Flieger gelandet ist, ist für Deine Forderungen unerheblich. Entscheidender ist nachzuweisen, dass Du verspätet angekommen bist. Dann einen Brief an Condor schreiben auf die Verspätung verweisen und eine Entschädigung entsprechend EU-Verordnung fordern. Dieses wird mit 99% Wahrscheinlichkeit abgelehnt werden und dann heisst es klagen oder EuClaim. Wo ich nicht ganz firm bin ist, ob Du bei einem Charterflug andere Ansprüche hast und ob Du diese ggf. beim Reiseveranstalter durchsetzen musst.
 

ANK660

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.603
102
Ich habe ähnliches mit Condor erlebt, 8h Verspätung AGP-FRA. Da ich keine Lust habe mich mit irgendwelchen Schreiben rum zu schlagen nehme ich die Dienstleistungen von EUClaim in Anspruch.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
17
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Da sprechen direkt mehrere Gründe für eine Entschädigung
- Ein Nachtflugverbot ist keine höhere Gewalt, das ist ja eine Regel, die man vorher einschätzen kann
- Eine Fluggesellschaft hat grundsätzlich die Pflicht, Ersatz bereitzuhalten für den Fall unvorhergesehener Ereignisse. Also dass dann mehrere Tage später noch keine Ersatzmaschine gefunden wurde, spricht sehr gegen Condor
- Mehr als 3 Std. Verspätung sind lt. EuGh-Urteil als Flugstreichung im Sinne der Verordnung bezüglich der Ausgleichszahlungen zu werten.

Ein Brief an Condor solltest du aber auf jeden Fall vorher schreiben, denn ansonsten bleibst du auf Anwalts- bzw. Gerichtskosten sitzen, wenn Condor die Forderung sofort anerkennt beim ersten Anwaltsbrief bzw. direkt bei Klageerhebung.
 

Nobbse

Reguläres Mitglied
25.09.2010
92
2
Condor wird:

1. alle Unterlagen im Original anfordern (niemals die Originale versenden)
2. mitteilen, dass sich die Bearbeitung noch etwas hinzieht
3. ablehnen mit Hinweis auf außergewöhnliche Umstände

Daher kannst Du Dir jeden direkten Schriftverkehr mit Condor sparen.

Die verstehen nur eine Sprache - nämlich Klage und evtl EU Claim und Co.

Und: Auch bei Pauschalreisen gilt die EU-VO. Eine Reklamation beim Reiseveranstalter bringt - mit Glück - einen 50 EUR Gutschein.
 

donaldml

Erfahrenes Mitglied
10.05.2010
2.099
1
Berlin
Condor wird:

1. alle Unterlagen im Original anfordern (niemals die Originale versenden)
2. mitteilen, dass sich die Bearbeitung noch etwas hinzieht
3. ablehnen mit Hinweis auf außergewöhnliche Umstände

Daher kannst Du Dir jeden direkten Schriftverkehr mit Condor sparen.

Die verstehen nur eine Sprache - nämlich Klage und evtl EU Claim und Co.

Und: Auch bei Pauschalreisen gilt die EU-VO. Eine Reklamation beim Reiseveranstalter bringt - mit Glück - einen 50 EUR Gutschein.

Gulliver dürfte schon nicht unrecht haben. Es weiss zwar jeder, das nichts rauskommt, wenn man selbst an Condor schreibt, allerdings müssen sie dann hinterher schon die Anwaltskosten etc. tragen. Wenn du gleich zum Anwalt rennst, könnte das problematisch werden.