EW: Umgang mit gebuchtem, nicht-antretbaren Flug

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Sesselfurzer

Erfahrenes Mitglied
13.03.2017
393
103
CGN
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Hallo zusammen,

ich habe innerhalb der nächsten Wochen je einen Hin- und Rückflug mit mit EW (innereuropäisch). Der Flug wurde über die Firma gebucht und ist nicht stornier- oder umbuchbar.

Aufgrund einer Terminverschiebung fliege ich jetzt aber bereits einen Tag früher hin und zurück.

Gibt es irgendwelche sinnvollen Dinge die ich mit dem Flug anfangen kann? Wurde etwas verunsichert, weil ein Kollege meinte, ich soll trotzdem einchecken um Meilen zu bekommen. Halte ich persönlich für Unsinn, da ich dafür ja auch im Flieger sein müsste :eyeb:


Danke :)
 

vectrox

Erfahrenes Mitglied
03.01.2016
796
618
BER & CGN
Du hast jetzt 2 Möglichkeiten.

1. Du (bzw. die Firma) lässt sich die Steuern und Gebühren erstatten, das soll bei EW ziemlich gut funktionieren.

2. Für 70€ pro Flug zuzüglich gegebenenfalls einer Tarifdifferenz kannst du EW Flüge umbuchen. Ob sich das lohnt ist allerdings fraglich, meist ist neubuchen günstiger.


Meilen gibt es keine, dass siehst du richtig, denn dafür musst du auch fliegen.
 
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milkalex

Erfahrenes Mitglied
17.10.2014
641
-2
Krefelder Zoo
die 70EUR Umbuchungsgebühr gibt es ja erst ab SMART und Best/Bizz. Im Basic (so wie der OP geschrieben hat) kann man nicht umbuchen, aber du kannst die Steuern und Gebühren zurückholen, dazu einfach dem Kundenservice per Email schreiben.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.133
8.362
BRU
Ich würde mit der Stornierung (Rückerstattung der Steuern) bis zum Flugtag warten. Vielleicht wird er ja annulliert / verspätet, und Du kannst kostenlos stornieren...
 
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flamingo

Reguläres Mitglied
26.09.2017
91
1
Die Frage ist auch - besteht eine Möglichkeit, dass EW den Flug am Abflugstag streicht? Das ist einer Freundin gerade so passiert. Flug, den sie nicht antreten (und S&G zurückfordern wollte) wurde von EW gestrichen --> komplette Erstattung...
 
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vectrox

Erfahrenes Mitglied
03.01.2016
796
618
BER & CGN
die 70EUR Umbuchungsgebühr gibt es ja erst ab SMART und Best/Bizz. Im Basic (so wie der OP geschrieben hat) kann man nicht umbuchen, aber du kannst die Steuern und Gebühren zurückholen, dazu einfach dem Kundenservice per Email schreiben.

Nein, seit ca. einem Jahr ist es auch möglich in Basic umzubuchen.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
1. Du (bzw. die Firma) lässt sich die Steuern und Gebühren erstatten, das soll bei EW ziemlich gut funktionieren.

Ein MA, der sich einen vom AG bezahlten Flug auf das private Konto erstatten lässt..? Je nach bisherigem Verhalten des MA gibt das verschiedene Varianten des Umgangs. Das kann von „Kaffee ohne Kekse“ mit anschließender Blitzüberweisung des veruntreuten Betrages zurück auf das Firmenkonto bis hin zum Rendezvous beim Arbeitsgericht gehen.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.190
4.715
HAM
Ein MA, der sich einen vom AG bezahlten Flug auf das private Konto erstatten lässt..? Je nach bisherigem Verhalten des MA gibt das verschiedene Varianten des Umgangs. Das kann von „Kaffee ohne Kekse“ mit anschließender Blitzüberweisung des veruntreuten Betrages zurück auf das Firmenkonto bis hin zum Rendezvous beim Arbeitsgericht gehen.

Es geht bei EW nur über das bei der Buchung eingesetzte Zahlungsmittel
 

vectrox

Erfahrenes Mitglied
03.01.2016
796
618
BER & CGN
Ein MA, der sich einen vom AG bezahlten Flug auf das private Konto erstatten lässt..? Je nach bisherigem Verhalten des MA gibt das verschiedene Varianten des Umgangs. Das kann von „Kaffee ohne Kekse“ mit anschließender Blitzüberweisung des veruntreuten Betrages zurück auf das Firmenkonto bis hin zum Rendezvous beim Arbeitsgericht gehen.

Ja deshalb steht da ja auch (bzw die Firma) weil mir durchaus bewusst ist das man sich einen vom AG bezahlten Flug nicht auf das private Konto erstatten lassen sollte ;) .
 

tix

Erfahrenes Mitglied
20.02.2011
3.402
1.702
Ich würde mit der Stornierung (Rückerstattung der Steuern) bis zum Flugtag warten. Vielleicht wird er ja annulliert / verspätet, und Du kannst kostenlos stornieren...

Stornieren ist gar nicht nötig. Man ruft an, läßt die Reservierung als "no show" kennzeichnen und bekommt S&G automatisch zurück, wenn man nicht fliegt. Wenn man trotzdem fliegt, passiert einfach nichts.

Ich vermute, daß man sich den Flug trotzdem auch noch vollständig erstatten lassen kann, wenn er wirklich gestrichen wird; dazu habe ich aber keine eigene Erfahrung.

Insgesamt geht EW mit dem ganzen Thema aus meiner Sicht ziemlich fair und kundenfreundlich um.