OS: Hinflug nicht angetreten, Rückflug möglich?

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rhodium

Erfahrenes Mitglied
06.12.2014
999
69
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Habe auf die schnelle nichts gefunden, obwohl sicher bereits diskutiert.
Aber kann mein Neffe sein Rückflug von Köln nach Wien antreten, obwohl er den Hinflug (ohne ihn storniert zu haben) nicht genutzt hat?
Buchungsklasse: Eco Light
 

rhodium

Erfahrenes Mitglied
06.12.2014
999
69
Und wenn er die Reise storniert, dann bekommt er die Steuern und Gebühren zurückerstattet?
 

nacho.gll

Erfahrenes Mitglied
10.03.2017
660
520
Leoben, AUT
Servus! Ja, kann er. Ich wollte in Oktober 2016 mit einem Freund mit OS nach Sofia. Der Freund wurde aber krank und konnte nicht mit. Beim OLCI für den Rückflug wurde mir angeboten Beide einzuchecken (wir hatten auf eine Ticketnummer gebucht). Einfach am Tag vor dem Rückflug den OLCI machen, Bordkarte ausdrucken und keine blöden Fragen stellen.

Wenn man ein überschüssiges Ticket hat, kann man das Zusätzliche zum blocken des Mittelsitzes beim Hin- und Rückflug verwenden und sich dann noch Steuern und Gebühren zurück holen, abzüglich YQ natürlich. Das geht aber nur auf Flügen von bzw. nach Österreich, sollte aber von der Airline unabhängig sein, da das österreichische Recht für alle Airlines gilt, wenn sie Österreich anfliegen.
 

nevek

Erfahrenes Mitglied
02.01.2013
2.782
6
SHA/MUC
Servus! Ja, kann er. Ich wollte in Oktober 2016 mit einem Freund mit OS nach Sofia. Der Freund wurde aber krank und konnte nicht mit. Beim OLCI für den Rückflug wurde mir angeboten Beide einzuchecken (wir hatten auf eine Ticketnummer gebucht). Einfach am Tag vor dem Rückflug den OLCI machen, Bordkarte ausdrucken und keine blöden Fragen stellen.

Wenn man ein überschüssiges Ticket hat, kann man das Zusätzliche zum blocken des Mittelsitzes beim Hin- und Rückflug verwenden und sich dann noch Steuern und Gebühren zurück holen, abzüglich YQ natürlich. Das geht aber nur auf Flügen von bzw. nach Österreich, sollte aber von der Airline unabhängig sein, da das österreichische Recht für alle Airlines gilt, wenn sie Österreich anfliegen.

Wie soll das bitte gehen wenn die Person zum Boarding nicht auftaucht:confused:
No-Show=> Ticket wird gevoided
 

taenkas

Erfahrenes Mitglied
26.08.2013
1.496
777
Hatte den selben Fall mal mit Swiss. Ursprünglich ZRH-AMS gebucht und musste dann VIE-AMS fliegen. Konnte problemlos den Rückflug AMS-ZRH antreten ohne ZRH-AMS geflogen zu sein. Hab das Ticket aber mit österreichischer Adresse gebucht , keine Ahnung ob das ausschlaggebend dafür war, dass es nicht ungültig wurde.
 

nacho.gll

Erfahrenes Mitglied
10.03.2017
660
520
Leoben, AUT
Wie soll das bitte gehen wenn die Person zum Boarding nicht auftaucht:confused:
No-Show=> Ticket wird gevoided

Eben das hat ihnen der OGH abgedreht. Vor ein paar Jahren hatte McDonalds mal ein Angebot: Eine Apfeltasche 1,50€ 2 Stück um 1€. Wenn du eine wolltest, hat dich keiner davon abgehalten 2 um 1€ zu kaufen und die 2. wegzuschmeißen. Genau so verhält es sich mit dem "wegwerfen" eines Segmentes eines Tickets. Da können die LH und ihre Töchter noch so viele hirnverbranne oneway/ticket void rules in ihren AGB stehen haben, wenn die AGB gegen das ABGB verstoßen, sind sie ungültig. Du kannst nämlich nicht das ABGB mit deinen AGB aushebeln.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
9.914
7.343
Soweit ich das in Erinnerung habe, gibt es mehrere Urteile, dass das Rückflugticket seine Gültigkeit behält, wenn das Hinflugticket aus triftigen Gründen nicht genutzt wurde.
Da dies jedoch im Einzelfall entschieden werden muss, kann man daraus keine pauschale Rechtslage oder einen Anspruch konstruieren.
Im Grundsatz (für Juristen ist das ein klarerer Begriff als für den Laien)musst du die Tickets in der vorgebenen Reihenfolge abfliegen, wie im Vertrag festgelegt. Wirst du unverschuldet vertragsbrüchig, darf sich die Airline daraus keinen Vorteil ergaunern, sie darf maximal den ihr tatsächlich entstandenen Schaden verlangen, der aber existiert bei einem nicht angetreten Hinflug nicht. Die minimal höheren Verwaltungskosten für einen no-show wiegen den gesparten Sprit nicht auf. Im Prinzip könnte sie ja z.B. auch die Entsorgungskosten eines nicht gegessenen Bordessens von dir verlangen (es ist billiger, wenn du es in dir von Bord schaffst, als wenn sie es in den Abfall werfen...)
In einem anderen Urteil hat das BGH unter anderem klargestellt, das diese Verrechnerei von Pfennigbeträgen nicht verhältnismäßig sei, eine Pauschalregelung in den AGB ist daher OK. Selbst soweit, nicht angetretene Hinflüge gar nicht zu erstatten (bzw. nur Steuern und Gebühren).

Deshalb sind Airlines ja auch dazu übergegangen, in dem Fall nicht den Rückflug zu stornieren, sonder nachträglich als one-way Flug nachzuberechnen... Was die noch lukrativere Einnahmequelle ist. Bis Gerichte auch das kippen.

Wenn die Tickepreise fair, logisch und transparent wären, bräuchte man all diese Spezialfälle nicht wieder und wieder zu diskutieren... Dann würde nämlich niemand Tickets kaufen, nur um sie verfallen zu lassen.

Auf der anderen Seite haben die Politiker in der Diskussion um die Neuregelung der EU Fluggastrechteverordnung wieder klargestellt, dass sie nicht in die Freiheiten der Airlines eingreifen wollen, beliebig unsinnige Preismodelle zu erfinden (sie haben es etwas politisch korrekter ausgedrückt), auch nicht auf dem Umweg über die Fluggastrechte.
 

Seat 1A

Erfahrenes Mitglied
15.09.2014
293
37
Ich weiss, es geht hier um OS aber gibt es was neues bez. LX zu dem Thema?
 

MrAlex

Erfahrenes Mitglied
23.05.2015
1.504
112
Storno ist nicht nötig. Einfach nach dem Flug beantragen. Frist? Keine Ahnung, aber ein paar Wochen in der Zeit zurück ging bisher immer.
 

Mixerfan

Erfahrenes Mitglied
09.08.2017
294
0
Ich grabe den Thread mal eben kurz aus weil ich ein ähnlich gelagertes Problem habe. Ich habe ursprünglich bei OS in Eco Classic einen morgendlichen Flug KLU - VIE - LHR (und retour) gebucht, nun hat sich aber ergeben dass ich am Vorabend des Abflugs beruflich in VIE sein muss. Abgesehen von einer 3 1/2 stündigen Autofahrt mitten in der Nacht nach KLU gibt es für mich keine Möglichkeit mehr das Segment KLU - VIE anzutreten. Ich würde also gerne das erste Segment des Hinflugs verfallen lassen, und nur VIE - LHR fliegen. Was theoretisch ja machbar sein sollte, weil POS ist Österreich, und dazu gabs ja ein entsprechendes Urteil (ich nehme an dass berufliche Gründe nicht von mir zu vertreten sind).

Jetzt habe ich natürlich schon hier im Forum ein wenig recherchiert und die Erfahrungen damit scheinen ja relativ selten und gemischt zu sein. Wenn ich alles soweit richtig erfasst habe, gibt's drei Möglichkeiten:

1) Man lässt mich in VIE nicht einsteigen weil der Rest des Tickets automatisch gevoidet wird. Ergo selbst neues Ticket organisieren und im Nachhinein Rechtsstreit mit OS. Oder könnte hier der Ticketschalter in VIE das ganze reaktivieren?
2) Man lässt mich in VIE einsteigen, berechnet aber den Ticketpreis neu für die Strecke VIE - LHR / LHR - VIE - KLU wie er am Buchungstag angefallen wäre. Das wäre mir egal, denn das Ticket kostet selbst heute noch weniger als die volle Strecke, führt also ziemlich sicher nicht zu einer Nachverrechnung.
3) Man lässt mich in VIE einfach problemlos einsteigen.

Gibts mittlerweile vielleicht aktuellere Erfahrungen, wurde das Handling eventuell in der Zwischenzeit etwas vereinheitlicht/konsistenter?

Nachdem bis zum Abflug noch 2 Monate hin sind, hätte ich auch entsprechend Vorlaufzeit bei OS vorzufühlen - macht das Sinn im Vorhinein zu versuchen mit OS zu reden, denn Streckenänderungen sind bei Eco Classic an sich ja ausgeschlossen. Wenn die Prognosen generell eher negativ sind muss ich wohl oder übel die nächtliche Autofahrt in Kauf nehmen oder mir was anderes einfallen lassen (Kostenpflichtige Umbuchung auf spätere Verbindung oder weils mir gerade einfällt, Meilenticket VIE - KLU lösen und direct-turnaround in KLU machen - das wäre mit Gepäck aber sogar in KLU sportlich).

Bin für jegliche Art sachdienliche Rückmeldungen dankbar (auch die "tu es nicht" Meinungen) :)
 

bivinco

Erfahrenes Mitglied
03.08.2014
2.402
133
BSL
Kommt drauf an wo du dein Ticket gekauft hast. Falls über Ö Plattform, werden sie dich einsteigen lassen müssen.
 
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bivinco

Erfahrenes Mitglied
03.08.2014
2.402
133
BSL
Kann aus eigener Erfahrung sprechen das ich in VIE auf einem Austrian Flug mitgenommen wurde, obwohl ich ein Zubringer Leg habe ausfallen lassen.
 

TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.189
379
VIE
Ist doch in den ABB Punkt 3.3.2 beschrieben.
Ein „ich will das erste Segment nicht antreten“ reicht demnach nicht.
 
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Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Ergo selbst neues Ticket organisieren und im Nachhinein Rechtsstreit mit OS.

Das würde ich als hinterlistig einstufen und somit nicht machen.

Das Weglassen des ersten legs sollte (bei OS!!!) laut deren AGB problemlos möglich sein, und führt wie du ja schon selber gesagt hast nur zur Neukalkulation.
Da das laut deiner Aussage aber bei deinem Flug keine Mehrkosten ergibt, würde ich einfach anrufen und das erste leg rausnehmen lassen.
Gibt vielleicht sogar noch Steuern zurück.

siehe §3.3.3. der AGB von OS
https://www.austrian.com/Info/LegalRegulations/ConditionsOfCarriage.aspx?sc_lang=de&cc=DE

"Es wird für die Nachkalkulation der günstigste, verfügbare Preis in Ihrer Buchungsklasse für die geänderte Beförderungsreihenfolge zugrunde gelegt"
 
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Mixerfan

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09.08.2017
294
0
Theoretisch könnte ich auch nach ABB Punkt 3.3.3 behaupten ich hätte absichtlich das Tarifsystem umgangen und möchte dies mit einer Neuberechnung ab VIE korrigieren lassen :D
Aber guter Ansatz, nach ABB soll man sich ja so oder so ehestmöglich (bei Kenntniserlangung) bei OS melden, insofern mach ich das Montag einfach mal und schau was die dazu zu sagen haben.
 
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Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
9.914
7.343
"Es wird für die Nachkalkulation der günstigste, verfügbare Preis in Ihrer Buchungsklasse für die geänderte Beförderungsreihenfolge zugrunde gelegt"
Leider hat diese Klausel aber eine Haken... In ganz korrekt:
"Es wird für die Nachkalkulation ihres vor 6 Wochen zu einem sehr günstigen Preis gekauften Tickets der günstigste, heute verfügbare sehr viel teurere Preis in ihrer Buchungsklasse für die geänderte Beförderungsreihenfolge gelegt"
Als Kunde hast du schlechte Karten nachzuvollziehen, was dein heute verfügbares Ticket zum Buchungszeitpunkt gekostet hätte. Die Formulierung stammt noch aus Zeiten, als jede Buchungsklasse ihren festen Preis hatte, und sich nur deren Verfügbarkeit mit der Zeit geändert hat. Heute kann "Buchungsklasse K" auf der selben Route durchaus alles zwischen €300 und €1300 bedeuten...