Soweit ich das in Erinnerung habe, gibt es
mehrere Urteile, dass das Rückflugticket seine Gültigkeit behält, wenn das Hinflugticket aus triftigen Gründen nicht genutzt wurde.
Da dies jedoch im Einzelfall entschieden werden muss, kann man daraus keine pauschale Rechtslage oder einen Anspruch konstruieren.
Im Grundsatz (für Juristen ist das ein klarerer Begriff als für den Laien)musst du die Tickets in der vorgebenen Reihenfolge abfliegen, wie im Vertrag festgelegt. Wirst du unverschuldet vertragsbrüchig, darf sich die Airline daraus keinen Vorteil ergaunern, sie darf maximal den ihr tatsächlich entstandenen Schaden verlangen, der aber existiert bei einem nicht angetreten Hinflug nicht. Die minimal höheren Verwaltungskosten für einen no-show wiegen den gesparten Sprit nicht auf. Im Prinzip könnte sie ja z.B. auch die Entsorgungskosten eines nicht gegessenen Bordessens von dir verlangen (es ist billiger, wenn du es in dir von Bord schaffst, als wenn sie es in den Abfall werfen...)
In einem anderen Urteil hat das BGH unter anderem klargestellt, das diese Verrechnerei von Pfennigbeträgen nicht verhältnismäßig sei, eine Pauschalregelung in den AGB ist daher OK. Selbst soweit, nicht angetretene Hinflüge gar nicht zu erstatten (bzw. nur Steuern und Gebühren).
Deshalb sind Airlines ja auch dazu übergegangen, in dem Fall nicht den Rückflug zu stornieren, sonder nachträglich als one-way Flug nachzuberechnen... Was die noch lukrativere Einnahmequelle ist. Bis Gerichte auch das kippen.
Wenn die Tickepreise fair, logisch und transparent wären, bräuchte man all diese Spezialfälle nicht wieder und wieder zu diskutieren... Dann würde nämlich niemand Tickets kaufen, nur um sie verfallen zu lassen.
Auf der anderen Seite haben die Politiker in der Diskussion um die Neuregelung der EU Fluggastrechteverordnung wieder klargestellt, dass sie nicht in die Freiheiten der Airlines eingreifen wollen, beliebig unsinnige Preismodelle zu erfinden (sie haben es etwas politisch korrekter ausgedrückt), auch nicht auf dem Umweg über die Fluggastrechte.