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Eurowings macht Ernst: Heute früh konnte ich für EW14 am Freitag (CGN-TXL) noch einchecken, heute Nachmittag kam die Cancellation-Email. Eine automatische Umbuchung erfolgte nicht, vermutlich war mein Ticket zu billig... konnte mich aber manuell und gratis auf den nächsten Flug umbuchen. Der landet nun eine Stunde später in TXL.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass EG 261/2004 greift und angesichts der geringen Verspätung die halbe Entschädigung fällig wird? Oder gibt es ein griffiges Argument, wieso Corona-Auslastungs-Sparmaßnahmen unter „höhere Gewalt“ fallen?!
Gehe ich richtig in der Annahme, dass EG 261/2004 greift und angesichts der geringen Verspätung die halbe Entschädigung fällig wird? Oder gibt es ein griffiges Argument, wieso Corona-Auslastungs-Sparmaßnahmen unter „höhere Gewalt“ fallen?!