EW: Corona-Streichkonzert - EG261?

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hugo1

Reguläres Mitglied
07.08.2017
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43
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Eurowings macht Ernst: Heute früh konnte ich für EW14 am Freitag (CGN-TXL) noch einchecken, heute Nachmittag kam die Cancellation-Email. Eine automatische Umbuchung erfolgte nicht, vermutlich war mein Ticket zu billig... konnte mich aber manuell und gratis auf den nächsten Flug umbuchen. Der landet nun eine Stunde später in TXL.

Gehe ich richtig in der Annahme, dass EG 261/2004 greift und angesichts der geringen Verspätung die halbe Entschädigung fällig wird? Oder gibt es ein griffiges Argument, wieso Corona-Auslastungs-Sparmaßnahmen unter „höhere Gewalt“ fallen?!
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Streichungen mangels Auslastung sind kein außergewöhnlicher Umstand (wobei die Airlines sich derzeit um eine Ad-hoc-Gesetzgebung in diese Richtung bemühen). Entschädigung gibt es auf der kurzen Strecke aber erst bei einer Ankunft mehr als 2h nach der ursprünglichen Zeit (Art. 5 Abs. 1 c iii).
 
Zuletzt bearbeitet:

jetblue

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
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5
ZRH
Gehe ich richtig in der Annahme, dass EG 261/2004 greift und angesichts der geringen Verspätung die halbe Entschädigung fällig wird?
Wie kommst du darauf? Wie hoch wäre denn prozentual die Entschädigung bei 36 Minuten Verspätung, statt den gesetzliche mind. nötigen 120 Minuten?
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
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Entschädigung gibt es auf der kurzen Strecke aber erst bei einer Ankunft mehr als 2h nach der ursprünglichen Zeit (Art. 5 Abs. 3 iii).

Das wäre nur bei einer Verspätung der Fall, in diesem Fall wurde der Flug aber gestrichen, dann gibt es die 50% wenn er innerhalb von 2 Stunden am Ziel ankommt, sonst gibt es 100%.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Wie kommst du darauf? Wie hoch wäre denn prozentual die Entschädigung bei 36 Minuten Verspätung, statt den gesetzliche mind. nötigen 120 Minuten?

Nach einem IDB, das keine "Schonfrist" kennt, und 36 min späterer Ankunft wären es 125 € (Art. 7 Abs. 2 a).
 
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hugo1

Reguläres Mitglied
07.08.2017
67
43
Das ist genau der Punkt: Nach Art. 7 Abs. 2 kann bei einer verspäteten Ankunftszeit von <2 Stunden der halbe Satz geltend gemacht werden, d.h. 125€.

Allerdings referenziert Art. 5 ausdrücklich nur dann auf Art. 7, wenn die verspätete Ankunftszeit >2 Stunden ist. Daher meine Frage, wie EG261 auszulegen ist und wer damit ggf. schon Erfahrung gesammelt hat...
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Da gibt's nix auszulegen, denn Art. 7 findet bei Annullierungen erst über 2h Ankunftverspätung Anwendung. Für Laien: Die Hälfte von nichts ist...
 

jan1337

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30.10.2013
361
0
VIE
Einer meiner Flüge nach VIE wurde auch gestrichen und statt 17:10 soll ich jetzt erst mit einem späteren EW Flug um 21:30 Uhr fliegen. Stornierung sollte da doch kostenlos möglich sein, oder?
 
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Marco737

Neues Mitglied
19.08.2019
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0
Bei mir ebenfalls - habe ich heute zufällig in der EW-App gesehen:

Ursprüngliche Buchung:
24.03. ZRH-CGN 13.00-14.10 Uhr
24.03. CGN-MUC 17.15-18.25 Uhr

Neue Zeiten:
24.03. ZRH-CGN 08.40-09.50 Uhr
24.03. CGN-MUC 17.15-18.25 Uhr

Abflug also einfach fast 4 1/2 Stunden früher und Amit über 7 Stunden Umsteigezeit...
In der Hotline hieß es: "...entwickelt sich derzeit eine globale gesundheitliche Situation, welche auch den Reisebetrieb beeinflusst. Daher passiert es immer häufiger, dass besonders Flugstrecken gestrichen oder zeitlich umgelegt werden...".

Meint ihr ich kann da irgendetwas gegen machen? Ich verzichte so theoretisch auf zwei Kundentermine vormittags in ZRH.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Meint ihr ich kann da irgendetwas gegen machen? Ich verzichte so theoretisch auf zwei Kundentermine vormittags in ZRH.

Deine Arbeitszeit scheint nicht so teuer zu sein, daß Du für dreieurofuzzig Ersparnis freiwillig 5:25 Stunden mit 3 Stunden Umsteigezeit von ZRH nach MUC unterwegs bist anstatt den 1 Stunde dauernden Direktflug zu nehmen.
 

Marco737

Neues Mitglied
19.08.2019
4
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Deine Arbeitszeit scheint nicht so teuer zu sein, daß Du für dreieurofuzzig Ersparnis freiwillig 5:25 Stunden mit 3 Stunden Umsteigezeit von ZRH nach MUC unterwegs bist anstatt den 1 Stunde dauernden Direktflug zu nehmen.

hahahaha :D

Dein Ernst? Du urteilst über mein Gehalt und das Routing ohne die Hintergründe der drei Stunden in Köln zu kennen?
Sorry - aber das ist echt arm...
 
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kingair9

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18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Dein Ernst? Du urteilst über mein Gehalt und das Routing ohne die Hintergründe der drei Stunden in Köln zu kennen?
Sorry - aber das ist echt arm...

Das Routing würde ich jedem Mitarbeiter in unserem Unternehmen komplett um die Ohren hauen, wenn diese Verbindung nicht mindestens 3-400 EUR günstiger ist als der Direktflug. Also: Ja, tue ich. Ob Du das "arm" findest, kannst Du selbst entscheiden.

Aber gut, noch mal neu.

Deine Frage ging ausschließlich um die Termine in ZRH, die wegfallen. Daß Du nun scheinbar auch noch etwas in Köln zu tun hast, ist neu. So sei es. Es gibt aber nunmal keinen anderen Flug ZRH-CGN als mit EW. Was willst Du also erreichen? Daß die einen Sonderflug für Dich ansetzen?
 

Marco737

Neues Mitglied
19.08.2019
4
0
Das Routing würde ich jedem Mitarbeiter in unserem Unternehmen komplett um die Ohren hauen, wenn diese Verbindung nicht mindestens 3-400 EUR günstiger ist als der Direktflug. Also: Ja, tue ich. Ob Du das "arm" findest, kannst Du selbst entscheiden.

Aber gut, noch mal neu.

Deine Frage ging ausschließlich um die Termine in ZRH, die wegfallen. Daß Du nun scheinbar auch noch etwas in Köln zu tun hast, ist neu. So sei es. Es gibt aber nunmal keinen anderen Flug ZRH-CGN als mit EW. Was willst Du also erreichen? Daß die einen Sonderflug für Dich ansetzen?

passt schon, bringt nichts ;)