LX: SWISS - Umbuchung

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teuerbillig2

Reguläres Mitglied
14.04.2020
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Hallo, wir haben eine Flug gebucht über SWISS von Amsterdam über Zürich nach Dar es Salaam. Zeitrum war der 09.11.2020 - 24.11.2020. Der Preis für eine Person betrug ca. 330€. Leider wurde der Flug gecancelt. Die Hotline konnte uns leider auch nicht umbuchen, da leider keine Alternativen zur Verfügung stehen. Wir haben leider nicht Erstattungsfähige Hotels gebucht. Jetzt fragen wir uns, wie wir vorgehen sollen. Der Flug wurde nicht aufgrund von einreise sperren in Bezug auf Corona storniert.

- Können wir einen alternativen Flug buchen und diesen der Airline in Rechnung stellen?

- Oder können wir die nicht erstattbaren Hotels (ca. 500€) der Airline in Rechnung stellen?

Haben wir überhaupt irgendwelche Rechte? :confused::eek:
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
11.975
1.993
Siehe EU261/04.

Umbuchung zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach dem geplanten Abflug (war dein Abflug um 18:00 geplant, kannst du eine Umbuchung auf einen Alternativflug um 18:05 erwirken, Umbuchung auf einen Abflug in Amsterdam vor 18:00 geht NICHT).

Schicke LX per Mail eine Alternativbeförderung (Hinweis oben beachten, Uhrzeiten beachten) und bitte nach EU261/04 um Umbuchung mit Fristsetzung. Sollte LX nicht antworten, nochmals 7 Tage Nachfrist setzen. Danach selbst buchen und LX die Rechnung einreichen, die LX-Flüge erstmal NICHT erstatten lassen. Wenn dann LX nicht zahlt, Klageweg eröffnen. Zu 99% zahlt dann LX vor dem Gerichtstermin ohne Anerkennung einer Rechtspflicht alles inkl. Anwalt- und Gerichtskosten.

So ist der übliche Ablauf nach Annullierung... :p
 
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Reaktionen: juliuscaesar

teuerbillig2

Reguläres Mitglied
14.04.2020
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Vielen Dank für die hilfreichen Infos. Ich habe dazu noch ein paar Fragen:

- muss Start und Zielflughafen für die Alternativbeförderung der selbe sein, oder darf ich bsw. statt dar es Salam den 50km entfernten Flughafen Sansibar sein?

- dürfen die Flugkosten für die Alternative höher sein als die ursprünglichen?

- falls es keine Alternative gibt, kann ich der airline mein nicht stirnierbares Hotel am Zielort in Rechnung stellen?
 
Zuletzt bearbeitet:

teuerbillig2

Reguläres Mitglied
14.04.2020
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Aktuell gäbe es noch Möglichkeiten von AMS nach DAR zu kommen: https://www.google.ch/flights/#flt=AMS.DAR.2020-11-09*DAR.AMS.2020-11-24;c:CHF;e:1;sd:1;t:f

Da müsste dich LX schon umbuchen können... 261/04 sollte da eigentlich greifen, ausser es gäbe Ausnahmeregeln?

Vielen Dank. Hätte ich direkt angefragt. Hätten uns entschieden den Flug zu stornieren und einen Flug von unseremHeimatflughafen Köln/Bonn mit Turkish Airlines über Istanbul nach Sansibar zu buchen. Das war zwar ca. 150 Euro Aufpreis pro Person, aber dachten damit haben wir keinen Stress mehr. Jetzt kommt, heute kam auch noch der Storno von Turkish Airways. Deswegen meine zusätzlichen Fragen :)
 

teuerbillig2

Reguläres Mitglied
14.04.2020
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Dann könnt ihr m.M.n. nun weder einen alternativen Flug über Swiss geltend machen, noch nicht erstattbare Hotels in Rechnung stellen.

Du hast vollkommen recht. Aber wir haben ja nun auch einen gecsncelten Flug von Köln nach sansibar von turkish airlines. Also die Problematik ist die selbe.

Deswegen fragen wir uns immer noch:

- muss Start und Zielflughafen für die Alternativbeförderung der selbe sein, oder darf ich bsw. statt dar es Salaam den 50km entfernten Flughafen Sansibar sein?

- dürfen die Flugkosten für die Alternative höher sein als die ursprünglichen?

- falls es keine Alternative gibt, kann ich der Airline mein nicht stornierbares Hotel am Zielort in Rechnung stellen?
 
Zuletzt bearbeitet:

juliuscaesar

Erfahrenes Mitglied
12.06.2014
16.725
14.105
FRA
Du hast vollkommen recht. Aber wir haben ja nun auch einen gecsncelten Flug von Köln nach sansibar von turkish airlines. Also die Problematik ist die selbe.

Deswegen fragen wir uns immer noch:

- muss Start und Zielflughafen für die Alternativbeförderung der selbe sein, oder darf ich bsw. statt dar es Salaam den 50km entfernten Flughafen Sansibar sein?

- dürfen die Flugkosten für die Alternative höher sein als die ursprünglichen?

- falls es keine Alternative gibt, kann ich der Airline mein nicht stornierbares Hotel am Zielort in Rechnung stellen?

meines Wissens nach:

- muss Start- und Zielflughafen identisch sein
- dürfen die Kosten der Alternative höher sein
- kannst du der Airline nicht das nicht-stornierbare Hotel in Rechnung stellen
 

teuerbillig2

Reguläres Mitglied
14.04.2020
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Danke für die Infos.

Ich habe mittlerweile eine Stornierung vom OTA (Flugladen.de) bekommen. Ich hatte die im Vorfeld gebeten, mir eine Alternative anzubieten. Es wurde ja nur der Hinflug storniert.

Das war meine Ursprüngliche Mail an Flugladen.de:

Liebes Flugladen-Team,

da unsere gebuchten Hinflüge nach Sansibar am 09.11.2020 ab Köln über Istanbul nach Sansibar seitens Turkish Airlines gecancelt wurden:


xxxxxxx
xxxxxxx
Flugdaten



---------------------
Ihre Buchungsdetails
Montag 09 November 2020
Köln (Koeln) Bonn Flughafen Istanbul
Istanbul Airport

Turkish Airlines
Flugnummer: 1672

Montag 09 November 2020
Istanbul
Istanbul Airport

Sansibar

Turkish Airlines
Flugnummer: 567
-------------------------




Wir bitten nach Rücksprache mit Turkish Airlines um eine Alternativbeförderung nach EU261/04. Unser Vorschlag ist folgender:




[h=4]Hinflug: 10.11.20[/h]
  • 17:50
    Köln - Bonn CGN

  • 01h 30min, Eurowings
    dOFuFhXWd9vzaVPi-HCvlHwsOSdrYgomwcl3XGCh9C8pWI5VOUo-_CZcPE6flZBFWxHPbGp7eKWJNdMBwCinh3xBKYlPB6lIAh-_=s0-d-e1-ft
    (EW0826)
  • 19:20
    Mailand - Malpensa MXP

  • 02h 40min, Aufenthalt in Mailand - Malpensa
    (Italien)
  • 22:00
    Mailand - Malpensa MXP

  • 08h 45min, blu-express
    rBeqCcyJvV4814x4T8cH9pEej-tusg55LQ6PTx-GRcigsc8EeK1ne6q5V9Zvk9b82Utg9DhXpEs6kdJp-uaJpbxYj01iswjqlX58=s0-d-e1-ft
    (BV5248)
  • 08:45
    Sansibar - Kisauni ZNZ




Wir setzen hierfür eine First zum 11.10.2020. Über eine zeitnahe Rückmeldung würden wir uns freuen.


Viele Grüße

--------------------

Und das war die Antwort:

Ihre Buchung wurde storniert
Sehr geehrte/r Frau/Herr xxxxxxxxxxxxxx
Wir haben eine Nachricht von der Fluggesellschaft erhalten, dass Ihr gebuchter Flug leider storniert wurde. Die Fluggesellschaft kann derzeit keinen alternativen Flug anbieten. Wir bedauern sehr, dass wir Sie und Ihre Reisepläne derzeit nicht bedienen können.

Was passiert jetzt? Wir beginnen mit der Übermittlung Ihres Rückerstattungsantrags an die Fluggesellschaft. Aufgrund des aktuellen Drucks kann dies 1-4 Wochen dauern. Sobald wir Ihre Anfrage eingereicht haben, erhalten Sie erneut eine E-Mail von uns.

Als Sie Ihr Ticket bei uns gekauft hatten, wurde der Rechnungsbetrag an die Fluggesellschaft überwiesen. Aus diesem Grund ist die Fluggesellschaft im Falle einer Rückerstattung diejenige, die diese veranlassen muss.

Aufgrund des extremen Drucks kann es Wochen dauern, bis Sie ein Update dazu erhalten, da die Bearbeitung der Rückerstattung von der jeweiligen Fluggesellschaft abhängig ist. Derzeit ist keine genaue Zeitangabe möglich. Wir werden Sie (per E-Mail) kontaktieren, sobald weitere Informationen vorliegen.

Wir bedauern die Unannehmlichkeiten zutiefst und bedanken uns für Ihre Geduld und Kooperation.

Mit freundlichen Grüßen, Kundendienst

-----------------


Soll ich da nochmal drauf eingehen oder kann ich jetzt schon die alternative Beförderung für den Hinflug buchen und dem OTA bzw. der Airline in Rechnung stellen?
Die haben ja einfach nur eine Stornierung geschickt und sind auf meine vorgeschlagene alternativ Beförderung gar nicht eingegangen.