SN: Brussel Airlines Bankverbindung

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marcehlers

Neues Mitglied
25.05.2019
9
4
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Liebes Forum,

ich versuche gerade meinen vollstreckbaren Titel gegen brussel Airlines zu vollstrecken und sollte bevor ich nun ein ganzes Flugzeug pfände versuchen eine Kontopfändung auszubringen.

Mein Problem: Ich finde nirgends eine Bankverbindung von Brussel.

Könnt Ihr mir helfen? Danke!
 

FlyingSmurf

Erfahrenes Mitglied
14.09.2009
650
179
DRS/CHS
Ich wuerde mich bemuehen bei der Denic die Domain brusselsairlines.de zu pfaenden. Die ist zwar auf .com umgeleitet, aber nach der Einziehung kannst Du ja auf der .de Domain einen Blog zu Deinen Erfahrungen posten ... ich glaube die werden sehr schnell zahlen um das zu verhindern ...
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.780
5.521
Auch eine weniger gute Idee. Das ist keine technische Frage, sondern eine rechtliche. Ich sage es mal ganz stark verkürzt: die Domainpfändung hat keine Auswirkung auf Ansprüche des Schuldners aus Marken- und Namensrecht.
 
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FlyingSmurf

Erfahrenes Mitglied
14.09.2009
650
179
DRS/CHS
Der Hinweis: „Diese Domain wurde auf Grund des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses des Amtsgerichts xxx vom xx.xx.yyyy grpfändet.“ ohne weitere Anmerkungen sollte meines Erachtens nicht zu beanstanden sein. Denn es gibt nur die Tatsache wieder. Und der Markenrechtsinhaber hatte es in der Hand sich rechtstreu zu verhalten und auf einen rechtskräftigen Titel zu zahlen. Ich würde eine solche Aktion nicht mit einem nur vorläufig vollstreckbaren Titel versuchen, da das dann unter Umständen böse Schadenersatzforderungen nach sich ziehen könnte.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.282
736
Interessanter Ansatz, weil die Domain ja bei ausländischen Airlines und OTAs häufig das einzige Asset im Inland ist, auf das man einigermaßen Zugriff bekommt.

Wie läuft das rein praktisch? Die Domain ist gepfändet, ok soweit. Wie bekommt man dann Zugriff, um unter der Domain neuen Content zu platzieren wie den oa Pfändungshinweis? Das beim Host erforderliche Passwort rückt der Schuldner ja wohl kaum raus. Dann muss man sich mit dem uU im Ausland residierenden Host rumschlagen, auf dass der kooperiert?
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.282
736
Danke. Die Ebene Schuldner - DENIC war mir so weit klar. Aber die Domain wird ja von irgendwem anderen gehostet und nur wenn ich da Zugriff habe, kann ich die Website abklemmen und Druck aufbauen. Da ist dann mE die Frage, wie unproblematisch und vor allem zügig aufgrund einer deutschen Pfändung Zugriff erlaubt wird.
 

Hauptmann Fuchs

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
5.006
4.133
GRQ + LID
Danke. Die Ebene Schuldner - DENIC war mir so weit klar. Aber die Domain wird ja von irgendwem anderen gehostet und nur wenn ich da Zugriff habe, kann ich die Website abklemmen und Druck aufbauen. Da ist dann mE die Frage, wie unproblematisch und vor allem zügig aufgrund einer deutschen Pfändung Zugriff erlaubt wird.

Viel praktischer ist es, um bei DENIC die 'eigene' DNS-Server einzutragen und dann selbst einen kleinen Platzhalter oder Umleitung zu hosten (lassen).
 
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