Auch wenn die u.g. Statements schon > 1 Jahr alt sind, dazu noch folgende Anmerkungen:
Herzliches Beileid, und ja, Meilen sind meines Wissens auch bei M&M vererbbar, auch wenn es offiziell nirgends steht.
Das muß auch nirgendwo stehen. Daraus, daß nirgendwo etwas dazu steht, ergibt sich m.E. letztlich nur, daß hier insoweit die üblichen erbrechtlichen Regelungen gelten.
§ 1922 Abs. 1 BGB meinte:
Mit dem Tod einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über.
Meilen können vererbt werden, dazu muss eine Kopie des Erbberechtigungsscheins and Miles and More gesandt werden. Aus dieser Kopie muss klar hervor gehen, dass die Meilen an den Antragsteller vererbt werden (er ist Alleinerbe bzw. im Testament wurden die Meilen explizit an ihn vermacht). Sollte das nicht möglich sein und sind mehrere Erben vorhanden, muss eine Verzichtserklärung der anderen Erben mit beigelegt werden.
Ergänzung:
In einem Erbschein werden nie einzelne Vermögensgegenstände ausgewiesen, sondern nur Erbquoten am gesamten Nachlaß. Einen Erbschein, aus dem hervorgeht, daß die Meilen an den Antragsteller vererbt wurden, kann es also nie geben.
Wenn jemand Meilen "vermacht" worden sind, wird darunter zwar umgangssprachlich i.d.R. verstanden, daß sie ihm vererbt worden sind. Technisch gesehen, bedeutet ein Vermächtnis jedoch, daß dem Vermächtnisnehmer ein bestimmter Vermögensgegenstand (also z.B. die Meilen) zugewendet wird, ohne daß er Erbe wird. Er kann auch Erbe sein und bekommt vorweg die Meilen, das muß aber nicht sein. Genauso wäre z.B. möglich: "Als alleinige Erbin setze ich meine Frau X ein, meine Meilen vermache ich meinem Neffen Y". Dann bekommt Y vom Amtsgericht das Testament mit Eröffnungsprotokoll zugeschickt, er kann aber keinen Erbschein beantragen.
Im übrigen bin ich etwas erstaunt, daß M&M bei Testamenten nicht das Eröffnungsprotokoll verlangt? Dann kann man M&M theoretisch jedes (vermeintliche) "Testament" unterschieben.
Alternativ kann das Konto unter Angabe der Kartennummer und Pin auch zum Buchen von Freiflügen normal weitergenutzt werden. Sollten hier aber weitere Erben vorhanden sein, so würde ich mit diesen erst eine Einigung darüber schriftlich ausfertigen, nicht dass dir dann am Ende jemand damit kommt, dass Du hier einen Teil des Erbes unterschlagen hast. Da musst Du ganz ehrlich verdammt vorsichtig sein wenn es da noch Miterben gibt. [...] Miles and More ist da ja nicht betroffen, ist in etwa wie mit ner Bankkarte von der Dir der Pin bekannt ist, das Konto darf auch nicht einfach so leer gefegt werden.....
Wird ein Meilenkonto denn ab Kenntnis des Todes des Kontoinhabers gesperrt? Wenn das
nicht der Fall ist, ist M&M m.E. nämlich schon betroffen, wenn dann zum Nachteil der/des Erben durch Nichtberechtigte Verfügungen über das Konto getroffen werden.