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Hallo,
nach dem mir jemand mein Auto geschrottet hat, in dem er einfach ohne vorherige Ankündigung in meinem Kofferraum geparkt hat, weigert sich nun die gegnerische Haftpflichtversicherung mir die Kosten für vom Arzt (auf Privat-Rezept da ja ein Dritter den Schaden verursacht hat) verordnete Massagen und Fango zu erstatten.
Erst wurde dargestellt dass es sich um eine Kassenleistung handelt, für die die Hpfl.Versicherung nicht aufzukommen hätte, nachdem mir meine Krankenversicherung bescheinigt hat das sie keine Leistungen für ausgestellte Privatrezepte übernimmt wird nun durch die H-Versicherung der Unfallzusammenhang bestritten.
Muss man sich damit abfinden?
Oder stehen die Siegeschancen gut bis sehr gut wenn man vor Gericht zieht?
Was ist denn die Meinung der mitlesenden Juristen?
nach dem mir jemand mein Auto geschrottet hat, in dem er einfach ohne vorherige Ankündigung in meinem Kofferraum geparkt hat, weigert sich nun die gegnerische Haftpflichtversicherung mir die Kosten für vom Arzt (auf Privat-Rezept da ja ein Dritter den Schaden verursacht hat) verordnete Massagen und Fango zu erstatten.
Erst wurde dargestellt dass es sich um eine Kassenleistung handelt, für die die Hpfl.Versicherung nicht aufzukommen hätte, nachdem mir meine Krankenversicherung bescheinigt hat das sie keine Leistungen für ausgestellte Privatrezepte übernimmt wird nun durch die H-Versicherung der Unfallzusammenhang bestritten.
Muss man sich damit abfinden?
Oder stehen die Siegeschancen gut bis sehr gut wenn man vor Gericht zieht?
Was ist denn die Meinung der mitlesenden Juristen?