AB: AB Erstattung Steuern und Gebühren bei Stornierung (Kaufticket und award)

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espiderman24

Erfahrenes Mitglied
04.06.2015
332
32
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Meine Erfahrung mit Stornos bei AB zeigt, dass ein deutlicher Unterschied zwischen Status- und Non-Status-Paxen gemacht wird:

Vor ca. 5 Jahren ohne Status storniert: abgezockt worden,
Anfang 2014 als Silber storniert: abgezockt worden,
dieses Jahr schon vier Stornos - zweimal Award, zwei reguläre Buchungen: jedes mal alles (auch Kerosinzuschlag) zurückbekommen außer Meilen bzw. regulären Flugpreis
 

Allererste Reihe

Erfahrenes Mitglied
07.05.2012
1.719
4
Süddeutschland
..., aber der Beitrag vor mir provoziert mich.
Hallo @ Allererste Reihe :
Was hat das Thema der "Stornierung + Rückzahlung ..." damit zu tun, ob ich glücklich war zu dem Zeitpunkt, als ich den Flug buchte?
Es geht doch hier um Gerechtigkeits-Empfinden, Gerechtigkeit und in der Folge daraus um Recht.
Wenn es keinen gibt, der der Raffgier Einhalt gebietet, werden es die Manager-Maden immer weiter treiben. (Eventuelle Ausnahmen bestätigen die Regel).
...

Punkt 1: Mein Gerechtigkeitsempfinden sagt mir "billiger Preis -> keine Flexibilität: hoher Preis -> Flexibilität eingekauft". Dieses Empfinden sollte aber auch für den Anbieter (Air Berlin) gelten, DAS ist gerecht. Wo kommen wir denn hin wenn ich als Kunde immer ALLES erwarte und NICHTS geben (bezahlen) will? Ist das dann Deine Gerechtigkeit?

Punkt 2: Welche "Raffgier" meinst Du bei Air Berlin genau? Ich finde die Preise sind für die gebotene Leistung voll und ganz in Ordnung. Wenn ich bei manch einer anderen Airline für einen Interkontflug in der Business 8k Euro zahlen soll finde ich das schon eher raffgierig. Diese Airline muss ich aber auch nicht buchen. Als Kunde hat man doch die Wahl!

Sorry für die Offenheit aber diese "ich nehme alles und gebe nichts" Einstellung langweilt nur noch. Damit machen wir uns alle unseren Lebensstandard kaputt weil dann (bis auf sehr wenige) niemand mehr gute Geschäfte machen kann. Als nächstes möchten wir vielleicht bei der Bahn auch noch Sparpreise ohne Zugbindung und ohne 17,50 Euro Stornogebühr, bei Verspätung nehmen wir die Fahrgastrechte aber natürlich voll in Anspruch :doh:
 

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
Kann Allererste Reihe nur zustimmen. Wer ein restriktives Ticket gebucht hat, kann m.E. nur damit rechnen, die nicht angefallenen S&G zurück zu erhaten, da diese tatsächlich auch ggü. der Airline nur erhoben werden, wenn er mit an Bord ist.

Die Augenwischereien mit Kerosinzuschlgen usw. sind zwar ärgerlich, weil m.E. unnötig, aber weder Skandal noch Betrug. Hier buchen doch alles Erwachsene und keine Milchbubis, die sich davon blenden lassen, oder?
 
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HighTower

Aktives Mitglied
20.03.2014
239
0
Dann hast du es leider nicht richtig verstanden, denn es werden Steuern und Gebühren erstattet, jedoch nicht der Kerosinzuschlag, da jener keine Gebühr oder Steuer ist.

Erstattung dauert je nach Arbeitsaufkommen und Besetzung des Bereichs mit MA im Optimalfall 2, meist eher bis zu 4 Wochen; hinzu kommt noch etwas Buchungslauf durch die Bank(en), je nach Kontoverbindung.

Ist das noch aktuell? Hatte auf dem letzten Flug einen Fachanwalt neben mir sitzen mit dem ich mich über das Thema unterhielt. Seine deutliche Aussage: ALLES was nicht reiner Ticketpreis sei, also AUCH der Kerosinzuschlag, müsse erstattet werden. Bearbeitungsgebühr von 25 Euro laut ihm ohnehin nicht rechtmäßig wie vorstehend von anderen Postern beschrieben. Weiss da jemand genaueres oder hat eine Quellenangabe dazu?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.321
2.514
Neuss
www.drboese.de
Fachanwalt für Familienrecht nehme ich an. Die müssen jeden Mandanten in der Regel nur 1x im Leben verhumpsen...

Das ist juristisch Unsinn.

Ein (Nicht-Fach)Anwalt (aber vom Fach)
 
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HighTower

Aktives Mitglied
20.03.2014
239
0
Fachanwalt für Familienrecht nehme ich an. Die müssen jeden Mandanten in der Regel nur 1x im Leben verhumpsen...

Das ist juristisch Unsinn.

Ein (Nicht-Fach)Anwalt (aber vom Fach)

Merci aber jetzt bin ich genau so doof wie vorher :p. Gibt es inzwischen ein Urteil welches das feststellt, gibt es keins, oder ist das Thema schlicht noch nicht gerichtlich behandelt? Gedanklich nachvollziehbar sind beide Varianten. Geht bei mir aktuell um zwei stornierte Flüge, wo es nach Erstattung einiger weniger Euro eine Differenz von immerhin fast 450 Euro gibt. Bei so einem Sümmchen darf man doch wohl etwas konkreter drüber nachdenken. Dass der Ticketpreis von 103 und 233 Euro weg ist, ist ja gut und recht. Nur regen mich 2 * 25 Euro Bearbeitung auf und nochmal 400 Euro Zuschläge für nicht angetretene Flüge (wenn das wirklich vermeidbar ist). Bei doch einigen hundert Flügen in den letzten paar Jahren wäre ich da nicht böse drum, anlässlich der einzigen beiden Stornierungen bei mir nicht über den Leisten gezogen zu werden, wenn es der Gesetzgeber anders sieht.

Beste Grüße HT
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.321
2.514
Neuss
www.drboese.de
Es gibt KEIN Kerosinzuschlag-Urteil, afaikaikal. Auch der gesunde Menschenverstand( den der Jurist nur teils einsetzt) gebietet, dass der nicht erstattet wird (maximal zu einem Bruchteil). YQ-Erstattung ist ein urban myth, angefeuert von einem merkwürdigen Anwalts-Interview in einem WDR-Beitrag. Die Ansicht dort ist jedoch m.E. vollkommen unsubstantiiert.



Es gibt 95%-Geld-zurück-Urteile (Frankfurt), und 100%-Urteile ("Meine" erstrittenen aus Köln und Berlin... Wer da wohl die Gegenseite war, in beiden Fällen aber bei Angebot eines Ersatzpassagiers). Die Frankfurtsache ist sehr interessant. Außerdem gibt es Urteile, wonach die Erstattungsgebühr wettbewerbswidrig ist. Solltest Du über einen OTA gebucht haben, sähe das aber möglicherweise etwas anders aus.

Liegt der Flug noch in der Zukunft? Dann schicke mir doch mal eine PN.
 
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marimari

Neues Mitglied
10.12.2016
1
0
Hallo liebe Vielflieger,

ich bin neu im Forum und bräuchte euren Rat.
Ich muss leider Flüge im "Just Fly" Tarif im Janurar von DUS nach LAX stornieren.
Ende vom Lied, AB will mir abzüglich der 25 Euro nur 60,02 Euro pro Person erstatten.
Ursprünlicher Ticketpreis:36 Euro
Treibstoff- und Sicherheitszuschlag: 206 Euro
Luftverkehrssteuer: 41,45 Euro
Sonstige Gebühren: 79,65 Euro

Ich hatte mit dem liebreizenden Kundenserive telefoniert. Trotz Nennung der Gerichtsurteile beharrte man darauf, dass die Gebühr rechtens sei.

Gibt es für mich irgendeine Möglichkeit mehr erstattet zu bekommen?

Dankeschön für eure Hilfe!
 

zapping tv

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
1.456
0
BER
Bei den 25 € hat man manchmal Glück ansonsten ist das leider so und endlose Briefe verlaufen im nichts.
 

HKWBERLIN

Neues Mitglied
13.04.2016
7
0
Liebe marimari,

wenn Du nicht schon mit kexbox in Kontakt bist, dann würde ich versuchen mit ihm Kontakt aufzunehmen.
Ich hatte eine ähnliche Situation und habe mit seiner Hilfe rechtliche Schritte gegen AB eingeleitet. Nur die Androhung hat in meinem Fall bei AB gereicht und ich habe einen Großteil meines Ticketpreis zurückbekommen. Durch die Klage habe ich jedoch den kompletten Preis erstattet bekommen.

Viele Grüße

HKW
 

Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.248
554
MUC/EDMM
Bevor man gleich nach dem Anwalt schreit, sollte man mal überlegen, warum ein non-flex Tix soviel günstiger ist, gegenüber einem full-flex Tix.
Wenn jedes non-flex Tix durch Klage gegen den Carrier letztlich gegen vollen refund storniert werden könnte, würde doch keiner mehr full-flex buchen (müssen), oder?
;)

*just My 2 Cents*
Wie üblich, keine Handlungsempfehlung!
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.321
2.514
Neuss
www.drboese.de
Bevor man gleich nach dem Anwalt schreit, sollte man mal überlegen, warum ein non-flex Tix soviel günstiger ist, gegenüber einem full-flex Tix.
Wenn jedes non-flex Tix durch Klage gegen den Carrier letztlich gegen vollen refund storniert we rden könnte, würde doch keiner mehr full-flex buchen (müssen), oder?


Anders formuliert: Nur weil ein Unternehmen so handelt, wie es ist, muss es richtig sein? Dann bräuchten wir ja gar keine Gerichte mehr. Wer hier die Gesamtbetrachtungs-Keule auspackt (das lauert in Deiner Aussage nach meinem Verständnis), sollte das auch mal in den 261/2004/EG-Threads tun. Da wird den armen Airlines z.T. noch mehr "Schaden" zugefügt, als das Ticket gekostet hat.
 

Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.248
554
MUC/EDMM
Mit anderen Worten: wer full-flex bucht ist dumm, weil man auch ein non-flex Tix flexibel handhaben kann, im Zweifelsfall per Anwalt??
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.321
2.514
Neuss
www.drboese.de
Wenn man es richtig angeht, sind die Chancen gut.

Bis vor einiger Zeit hat Cyberport Privatkunden eine Transportversicherung angeboten. Auch war eine Option erhältlich, dass man Pixelfehler bei Ankunft reklamieren konnte. Beides gegen Aufpreis. Das war aus meiner Sicht vollständige Verhumpse, da beides sich durch die Rechte des Verbrauchers nach dem Gesetz fast in gleicher Weise realisieren ließ.
 

SIEGEN

Neues Mitglied
27.12.2016
12
0
Wenn man es richtig angeht, sind die Chancen gut.

...

Ich bin es richtig angegangen und habe mich deshalb hier registriert, um mit meiner Erfahrung anderen zu helfen und mit teilweise kuriosen Tipps/Antworten aufzuräumen.

1. AB Flüge (CGN-OLB, OLB-CGN) für Juni 2017 im Juli 2016 für 2 Personen gebucht. Gesamtpreis: 369,80 €, reine Flugkosten 2x 45 € = 90 €.

2. Im September 2016 schriftlich (Email) storniert, im Anhang einen Vordruck der Verbraucherzentrale (Höhe der Forderung, rechtliche Verweise und Fristsetzung für Mitte Oktober 2016).

3 Tage später Antwort AB:
"...Wir möchten Sie informieren, dass bei der Stornierung des Fluges im Economy Classic-Tarif der Vergütungsanspruch der Fluggesellschaft abzüglich ersparter Aufwendungen bestehen bleibt. Es erfolgt keine Rückerstattung des Flugpreises.

Für die Erstattung ersparter Aufwendungen (Rückerstattung der Steuern & Gebühren), erhebt die Fluggesellschaft ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 25 EUR pro Person siehe ABB. In Ihrem Fall würden Sie eine Erstattung in Höhe von 18.90 EUR pro Person erhalten.
Die Erstattung von Kosten für Zusatzleistungen ist an den Flugtarif gebunden. Vollständige Erstattungen erfolgen nur bei Flugbuchungen im Economy Flex, oder Business Flex Tarif.
Ihre Buchung wurde in einem nicht erstattbaren Tarif gebucht, daher ist im Falle der Stornierung keine Erstattung möglich.
Das von Ihnen genannte Urteil bezieht sich auf eine Gebühr, die für die Bearbeitung eines Stornierungsvorgangs bei nicht erstattbaren Tarifen erhoben wird (vgl. unsere von Ihnen bei der Buchung akzeptierten ABBs, Ziffer 3.5.2).

Dieser Fall liegt hier jedoch nicht vor, da wir das Entgelt für die Bearbeitung der Erstattung, nicht jedoch der Stornierung erheben..."

Hier geben jetzt die Meisten auf. Wir nicht, haben aber auch eine gute Rechtschutzversicherung.

3.
Oktober 2016 Anwältin eingeschaltet, die den Verzug und unsere Kostenerstattung angemahnt hat.

4.
Am 1. Dezember 2016 erreichte uns folgende Antwort unserer Kanzlei:

"...in vorbezeichneter Angelegenheit übermitteln wir die E-Mail von Air Berlin vom 01.12.2016. Der Mail können Sie entnehmen, dass zunächst einmal die Steuern, Gebühren und Entgelte in Höhe von 135,90 € pro Person erstattet werden sollen. Gleichzeitig habe ich Air Berlin mitgeteilt, dass wir uns die Geltendmachung weiterer Schadenspositionen vorbehalten..." (Anmerkung zu weitere Schadenspositionen: sollte AB nach dem Juni 2017 nicht nachweisen, dass der Flug NICHT ausgebucht war, bekommen wir den reinen Flugpreis ebenfalls erstattet).


AB 2.JPG
AB 3.JPG

271,80 €, statt 37,80 €. Hat sich schon gelohnt. Und wie jetzt jeder unschwer erkennen kann: KEINE Bearbeitungsgebühr und ALLE Steuern, Gebühren und Entgelte wurden zurückgezahlt, auch Treibstoff- und Sicherheitszuschlag! "Ganz freiwillig" (y)

Ich denke, dass ich hiermit einige "Falschaussagen und Irrtümer" korrigieren und vielen Lesern helfen konnte.

In diesem Sinne, guten Flug und schönen Urlaub.
 
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kexbox

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04.02.2010
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Das klingt gut. AB zahlt in der Tat nach anwaltlicher Tätigkeit viel (alles bis auf den Flugpreis selbst). Der Flugpreis wird wohl nur nach der 95%-Regel (kämpfe da in einem Fall derzeit noch) oder bei Stellen eines Ersatzpassagiers erstattet.
 
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SIEGEN

Neues Mitglied
27.12.2016
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Mit anderen Worten: wer full-flex bucht ist dumm, weil man auch ein non-flex Tix flexibel handhaben kann, im Zweifelsfall per Anwalt??

Nur z.T. richtig! Die Rechtssprechung ist Gott sei Dank auf Seiten der Kunden, weil es sich bei einer Flugbuchung um einen Werksvertrag handelt.

§ 649 BGBKündigungsrecht des Bestellers“
“Der Besteller kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Besteller, so ist der Unternehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Es wird vermutet, dass danach dem Unternehmer 5 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen.

Aber, sollte der Flug laut FG nachweislich nicht ausgebucht sein (was aber die meisten Fluggesellschaften eher nicht tun), bleibt man bei den "...non-flex Tix" auf seinen reinen Flugkosten sitzen. Also ist nur der "full-flex-Kunde" auf der wirklich sicheren Seite. Bei einem hohen Flugpreis muss man sich dessen bewusst sein! Bei uns sind es "nur" 90 €.
 
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SIEGEN

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27.12.2016
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Das klingt gut. AB zahlt in der Tat nach anwaltlicher Tätigkeit viel (alles bis auf den Flugpreis selbst). Der Flugpreis wird wohl nur nach der 95%-Regel (kämpfe da in einem Fall derzeit noch) oder bei Stellen eines Ersatzpassagiers erstattet.

...die 4,50 € (5 %) von uns, darf AB dann ruhig behalten :yes: Aber, unsere Anwältin geht von 100 % Rückerstattung aus. Falls das passiert, werde ich es hier posten.
 

SIEGEN

Neues Mitglied
27.12.2016
12
0
Wird auch noch interessant werden, da AB diese Strecke jetzt nicht mehr selbst im Angebot hat. Nach den ganzen "Umstrukturierungen und Fusionen", ist diese Strecke jetzt an TUI fly gefallen.
 
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gkl

Erfahrenes Mitglied
24.11.2013
1.296
29
ZRH / SIN
Mal 2 ernst gemeinte Fragen:
Kann ich diese "fast 100% Rückerstattung" auch bei meinem unflexiblen OS-Ticket durchziehen oder ist das nur eine "Lücke" bei AB?

Was ist (für eine Airline) der Sinn von einem preislich günstigeren unflexiblen Ticket, wenn ich es trotzdem quasi vollständig refundieren kann?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.321
2.514
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Mal 2 ernst gemeinte Fragen:
Kann ich diese "fast 100% Rückerstattung" auch bei meinem unflexiblen OS-Ticket durchziehen oder ist das nur eine "Lücke" bei AB?

Was ist (für eine Airline) der Sinn von einem preislich günstigeren unflexiblen Ticket, wenn ich es trotzdem quasi vollständig refundieren kann?

1.Wenn deutsches Recht anwendbar ist (Abflug Deutschland? Wo gebucht?), sollte das klappen können
2. Der Sinn liegt darin, dass die Zahl der aufmüpfigen Kunden sicher unter 1%0 liegt.
 
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SIEGEN

Neues Mitglied
27.12.2016
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...
2. Der Sinn liegt darin, dass die Zahl der aufmüpfigen Kunden sicher unter 1%0 liegt.

Sieht meine Anwältin genauso.

Dazu kommt noch, dass - wie schon oben geschrieben - AB die Flüge ab 22.12.16 teilweise nicht mehr als "Verkäufer" durchführt (Grund: Fusion von Tuifly, Air Berlin und Etihad). Ist bei uns der Fall. Daher hat unsere Rechtsvertretung heute AB angemahnt, weil sie das Ganze jetzt wie einen "Verkauf" behandelt und AB kein Schaden entstanden sei. Jetzt verdient ja schließlich TUIfly.