AB: AB Erstattung Steuern und Gebühren bei Stornierung (Kaufticket und award)

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SIEGEN

Neues Mitglied
27.12.2016
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0
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Mal 2 ernst gemeinte Fragen:
...oder ist das nur eine "Lücke" bei AB?...

Nein, ist keine "Lücke" - sondern, s. kexbox "...2. Der Sinn liegt darin, dass die Zahl der aufmüpfigen Kunden sicher unter 1%0 liegt." - und gilt auch nicht ausschließlich für AB - sonderen mindestens für alle anderen deutschen FGen.
 
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SIEGEN

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27.12.2016
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...und noch ein Tipp meiner Anwältin: Da die FGen Gerichtsurteile scheuen, wie der Teufel das Weihwasser - zahlen sie, wenn ein Anwalt eingeschaltet wird:yes:
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.321
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Neuss
www.drboese.de
...und noch ein Tipp meiner Anwältin: Da die FGen Gerichtsurteile scheuen, wie der Teufel das Weihwasser - zahlen sie, wenn ein Anwalt eingeschaltet wird:yes:


Das gilt leider nur mit Einschränkungen. Auch da stelle ich immer wieder fest, das mit der Risikoaversion der Passagiere gerechnet wird und erst nach Klageerhebung eine Zahlung erfolgt. Bei AB half aber teils schon die Beantragung eines Mahnbescheid.

Bei Airlines mit Hauptsitz außerhalb Deutschlands ist das Problem vermutlich auch, dass es vorgerichtlich keine Prozesse für solche Erstattungen gibt, sodass erst eine Klage erhoben werden muss, damit ein Anwalt der deutschen Dependance erklärt: Zahlt besser.
 
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SIEGEN

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27.12.2016
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@kexbox - bei Airlines mit Hauptsitz außerhalb Deutschlands und ohne deutsche Dependance nutz leider oft auch ein Urteil nichts. z.B. Spanien - hier Vueling. Gerichtsvollzieher - Fehlanzeige und spanische Gerichte brauchen gerne mal 5 Jahre bis zum Urteil! Bevor es zur Klage kam, hat lieber unsere RSV unsere Kosten erstattet.

Ich hätte natürlich deutsche FGen schreiben müssen - die meinte unsere Anwältin sicherlich damit.
 
Zuletzt bearbeitet:

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.321
2.514
Neuss
www.drboese.de
Vueling ist eine harte Nuss, ich habe da aber inzwischen einen Kontakt zu einer Berliner Kanzlei, über die sich berechtigte Fälle recht gut abwickeln lassen (Gepäckschäden, 261/2004)
 
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SIEGEN

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27.12.2016
12
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Gut für andere User zu wissen. Wir - nie wieder mit dieser Gesellschaft. Hatten storniert, weil der vorherige Rückflug ab Barcelona "voll in die Hose" ging(n)
 

SIEGEN

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27.12.2016
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@bk512
Ja, zuviel Allgemeinplatz :D
Ich sollte lieber schreiben - nie mehr billig um jeden Preis und mit jeder Fluggesellschaft. Falls es - wenn auch teurere und für mich deutsche FGen als Alternativen gibt.
Spart oft jede Menge Zeit, Ärger und Nerven - und damit Geld(y) Einverstanden?
 
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SIEGEN

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27.12.2016
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Das klingt gut. AB zahlt in der Tat nach anwaltlicher Tätigkeit viel (alles bis auf den Flugpreis selbst). Der Flugpreis wird wohl nur nach der 95%-Regel (kämpfe da in einem Fall derzeit noch) oder bei Stellen eines Ersatzpassagiers erstattet.

@kexbox
...seit heute ist es amtlich - 100 % Rückerstattung!
Vermutlich weil der Flug nachweislich als "ausgefallen" behandelt wird - Änderung Flugroute (mit Zwischenstopp Berlin - vorher Direktflug) und Flugnummer. Begründung liegt mir persönlich nicht vor. Habe meiner Anwältin allerdings die entsprechenden Hinweise gegeben.
 

SIEGEN

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27.12.2016
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Nachsatz:
..."Die Flüge gehen jeweils via Berlin-Tegel nach Olbia und Abflugzeitenzeiten/Dauer sind verändert.
Die ursprünglichen Flugnummern (8860 - alter Hinflug und 8861 - alter Rückflug) sind nicht mehr zu buchen, was nach gängiger Rechtssprechung einer Annulierung gleichzusetzen ist (Beweis s. Anhang)."
Das habe ich meiner Anwältin geschrieben. Als Beweise habe ich Screenshots der Buchungsseite gemacht.