AB: AB Erstattung Steuern und Gebühren bei Stornierung (Kaufticket und award)

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m0s1n0

Erfahrenes Mitglied
21.06.2014
3.713
31
CDG/MUC
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Update: Die Stornierung hat ohne Probleme geklappt, die Dame hat keinen Blick auf meine anderen Buchungen geworfen.

Es gibt zwar nicht viel Geld raus, eine Bestätigung per E-Mail habe ich allerdings auch nach einigen Stunden noch nicht erhalten. In der Hotline (noch bin ich kein Gold :() hing ich unverschämte 30 Minuten, so wirklich zufrieden bin ich mit dem Kundenservice nicht...
 

nichtbunt

Neues Mitglied
18.11.2014
2
0
Ich hänge meine Frage mal kurz hier an, vielleicht kann mir ja jemand antworten.

Was genau fällt denn unter die "Steuern und Gebühren" bei AB, die man zurückerstattet bekommt?

Über die Differenzen mit den Bearbeitungsgebühren und den Kerosinzuschlag weiß ich ja nun schon mal Bescheid, habe ein bisschen quer gelesen.


Aber die Auflistung in der Abrechnung lautet ja "Ticketpreis / Treibstoff- und Sicherheitszuschlag / Luftverkehrssteuer / sonstige Gebühren".

Ich finde nirgendwo, was sich hinter "sonstige Gebühren" verbirgt. Ich würde gerne halbwegs abschätzen können, was uns die Stornierung kostet. Wir haben zwar auch ne Reiserücktrittsversicherung, die greift aber in dem Fall leider nicht.
 

m0s1n0

Erfahrenes Mitglied
21.06.2014
3.713
31
CDG/MUC
Hey nichtbunt,

an sich ist das ganz einfach: Du bekommst das zurück, was nicht der reine Flugpreis und der Treibstoff- und Sicherheitszuschlag ist. Abzüglich davon kommt dann noch die Bearbeitungsgebühr dazu.

Um das ganze beispielhaft auszuschlüsseln hier die Daten eines von mir stornierten Fluges nach Budapest:

- Ticketpreis: 0 Euro (Person 1), 4 Euro (Person 2)
- Treibstoff- und Sicherheitszuschlag: je 16,50 Euro
- Luftverkehrssteuer: je 7,50 Euro
- Sonstige Gebühren: 48,64 Euro

Gesamtpreis der zwei Flüge: 148,28 Euro

Erstattungsbetrag laut Kreditkartenabrechnung: 62,28 Euro (148,28 Euro [Gesamtpreis] - 50 Euro [Bearbeitungsgebühr] - 4 Euro [Flugpreis] - 33 Euro [Treibstoff- und Sicherheitszuschlag])
 

nichtbunt

Neues Mitglied
18.11.2014
2
0
Danke dir!

Der Treibstoff- und Sicherheitszuschlag liegt bei uns bei 65€ pro Person - x 3 ist das schon ne Menge, was wir nicht wiederbekommen. Schade. Aber nun gut, nicht zu ändern.
 

TGIF

Erfahrenes Mitglied
12.09.2014
746
0
HAM
Storno nicht stornofähiger Tarife

Hi,
ich habe eine Frage zu Gebührenerstattungen bei Storno und hoffe, ich habe keinen bereits dazu existierenden Thread über AB übersehen.
Ich habe einen innerdeutschen AB Flug am 18.12 den ich nicht antreten kann. Gebucht sind Klassen Z bzw. P. Gesamtpreis war 127€.
Storno sollte mit der Kombo ja nicht möglich sein. So wie ich das mitbekommen habe, sollte es aber möglich sein, tatsächliche Gebühren zurückzuerhalten, wenn ich den Flug vorher storniere. Die Frage ist nur, wie ich das mache. Online bietet mir AB keinen Storno an. Hat schon jemand Erfahrungen damit gemacht, wie realistisch es ist, tatsächlich Geld zurück zu erhalten? Reicht ein Brief oder sogar die Hotline?
Hat man selbst die Chance die tatsächlichen Gebühren zu ermitteln? Oder muss man da auf die Angaben von AB vertrauen?

Danke im Voraus!
 

Prez

Erfahrenes Mitglied
30.04.2011
1.018
1
VIE
Schau mal in die ABB von AB. Link zu ABB

Unter Punkt 3.5 solltest du alle relevanten Informationen finden. Demnach können ersparte Aufwendungen (somit Steuern und Gebühren) zurückerstatt werden. Ein Bearbeitungsentgelt hierfür ist 25€ (siehe Entgelttabelle von AB)
Du solltest dich vor dem Flug schriftlich oder telefonisch bei AB melden.
Den Ausweis, wieviele Steuern und Gebühren du für den Flug bezahlen musstest, siehst du in der Buchungsbestätigung.

Also ich musste mal vor ein paar Jahren bei AB einen Flug im FlyClassic (Muss 2009/2010 gewesen sein) stornieren. Hat damals alles super geklappt.
 
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m0s1n0

Erfahrenes Mitglied
21.06.2014
3.713
31
CDG/MUC
Habe mal den Thread rausgekramt der dasselbe Thema behandelt: http://www.vielfliegertreff.de/topb...n-bei-stornierung-kaufticket-und-award-2.html

Hier noch ein Eigenzitat, das deine Frage beantworten sollte. Stornierung erfolgte einfach und schnell über die Hotline unter Nennung der Buchungsnummer und anderer personenbezogener Aspekte:

m0s1n0 meinte:
an sich ist das ganz einfach: Du bekommst das zurück, was nicht der reine Flugpreis und der Treibstoff- und Sicherheitszuschlag ist. Abzüglich davon kommt dann noch die Bearbeitungsgebühr dazu.

Um das ganze beispielhaft auszuschlüsseln hier die Daten eines von mir stornierten Fluges nach Budapest:

- Ticketpreis: 0 Euro (Person 1), 4 Euro (Person 2)
- Treibstoff- und Sicherheitszuschlag: je 16,50 Euro
- Luftverkehrssteuer: je 7,50 Euro
- Sonstige Gebühren: 48,64 Euro

Gesamtpreis der zwei Flüge: 148,28 Euro

Erstattungsbetrag laut Kreditkartenabrechnung: 62,28 Euro (148,28 Euro [Gesamtpreis] - 50 Euro [Bearbeitungsgebühr] - 4 Euro [Flugpreis] - 33 Euro [Treibstoff- und Sicherheitszuschlag])
 

TGIF

Erfahrenes Mitglied
12.09.2014
746
0
HAM
Danke euch beiden für die zügigen und ausführlichen Antworten! :)

Bin erstaunt, hätte nicht damit gerechnet, dass das so einfach ist.
 

Joe22

Reguläres Mitglied
16.11.2010
30
0
TXL
Ich weiß zwar nicht, wo in meinem Fall genau die Unterschiede liegen, aber ich musste Mitte November einen Flug (innerdeutsch, gebucht als topbonus Schnäppchenticket für 4000 Meilen + ca. 51 Euro) sehr kurzfristig stornieren - und mir wurden alle Geldzahlungen rückerstattet, d.h. "Treibstoff- und Sicherheitszuschlag", "Luftverkehrsteuer" und "Sonstige Gebühren". Bearbeitungsgebühren wurden von der Erstattung auch nicht abgezogen. Die topbonus Meilen, mit denen der Flug gebucht wurde, waren selbstverständlich verloren.
 

christian1006

Erfahrenes Mitglied
27.08.2013
594
9
TXL
Ich kram mal was hervor, und bitte nicht gleich steinigen, wenn ich was falsch verstanden habe, aber müsste nicht auch der Zuschlag für Treibstoff und der Zuschlag für Sicherheit zurückerstattet werden?

Quelle: Flug stornieren – Ihr gutes Recht



Habe mal den Thread rausgekramt der dasselbe Thema behandelt: http://www.vielfliegertreff.de/topb...n-bei-stornierung-kaufticket-und-award-2.html

Hier noch ein Eigenzitat, das deine Frage beantworten sollte. Stornierung erfolgte einfach und schnell über die Hotline unter Nennung der Buchungsnummer und anderer personenbezogener Aspekte:

[/B]
 
A

Anonym38428

Guest
Nach einer kurzen Klage gegen AB wirst du in 2-3 Jahren vielleicht sogar Recht bekommen.
 

Euphiletos

Erfahrenes Mitglied
26.06.2012
438
0
DUS
Ich kram mal was hervor, und bitte nicht gleich steinigen, wenn ich was falsch verstanden habe, aber müsste nicht auch der Zuschlag für Treibstoff und der Zuschlag für Sicherheit zurückerstattet werden?

Quelle: Flug stornieren – Ihr gutes Recht

Vor einigen Wochen lief in der ARD die Dokumentation "Aufgedeckt – Die geheimen Tricks von Air Berlin", bei der es unter anderem auch um die Rückerstattung von Steuern und Gebühren ging. Auf die Frage, ob auch der Kerosinzuschlag zurückzuzahlen ist, kam ein Anwalt zu der gleichen Einschätzung (im verlinkten Video etwa ab Minute 39).

Gruß,
Euphiletos
 

christian1006

Erfahrenes Mitglied
27.08.2013
594
9
TXL

PlatOW

Erfahrenes Mitglied
11.12.2013
2.800
1.286
DUS
Habe dazu nun eine neue Variante seitens AB erlebt.

Nachdem ich letzte Woche terminbedingt einen Flug stornieren musste, wurden bei der Abrechnung abermals die 25€ als "Gebühren" einbehalten.
Habe daraufhin AB angeschrieben mit dem Hinweis auf das Gerichtsurteil und der Bitte um Stellungnahme.

Die Antwort des Platinumteams hat es in sich: die 25€ wurden nicht als Gebühr für die Stornierung einbehalten, sondern als Bearbeitungsgebühr für die Rückerstattung. WTF??

Fortsetzung folgt.
 

Euphiletos

Erfahrenes Mitglied
26.06.2012
438
0
DUS
Habe dazu nun eine neue Variante seitens AB erlebt. (...) die 25€ wurden nicht als Gebühr für die Stornierung einbehalten, sondern als Bearbeitungsgebühr für die Rückerstattung.

Das ist nicht ganz neu, sondern war auch in diesem Thread hier schon ein Thema. Die Urteile gegen Air Berlin und Lufthansa waren aber eindeutig: Kein Bearbeitungsentgelt für die Erstattung der Steuern und Gebühren! Rechtskräftig ist meines Wissens aber noch keines dieser Urteile.

Gruß,
Euphiletos
 
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bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
Man muss aber untescheiden. Laut Gerichtsurteil sind keine Gebühren gestattet für die reine Erstattung der Steuern & Gebühren, da hier das Gericht zu Recht darauf hinwies, dass die Airine ja diese nicht vorher einkassieren brauchte und diese ja nur bei Flugantritt vom Fiskus erhoben würden.

Wenn PlatOW aber auch den Flugpreis erstattet bekommen hat, kann es anders aussehen bzw. ist die Gebühr zumindest nicht durch das zitiete Urteil generell ausgeschlossen.
 

Tecci79

Erfahrenes Mitglied
10.10.2011
1.167
0
Wenn PlatOW aber auch den Flugpreis erstattet bekommen hat, kann es anders aussehen bzw. ist die Gebühr zumindest nicht durch das zitiete Urteil generell ausgeschlossen.

Wohl kaum. Flugpreis wird nur im Flex erstattet und dann gibts dann auch keine Gebühr.
 

PlatOW

Erfahrenes Mitglied
11.12.2013
2.800
1.286
DUS
Es ging um DUS-HAM-DUS und nein, Flugpreis von 3€ (JustFly) wurde nicht erstattet, sondern nur die S&G abzueglich besagter 25€ "Bearbeitungsgebuehr".
Letztlich sicherlich kein Riesending, es macht AB nicht reich und mich nicht arm, was nervt sind die unterschiedlichen Aussagen der MA, ob am Schalter oder an der Hotline, 4x anrufen, 5 Aussagen und wahrscheinlich stimmt keine. Ich kann mit meinen Kunden nicht so umgehen, bin wohl in der falschen Branche :)
 

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
Es ging um DUS-HAM-DUS und nein, Flugpreis von 3€ (JustFly) wurde nicht erstattet, sondern nur die S&G abzueglich besagter 25€ "Bearbeitungsgebuehr".
Letztlich sicherlich kein Riesending, es macht AB nicht reich und mich nicht arm, was nervt sind die unterschiedlichen Aussagen der MA, ob am Schalter oder an der Hotline, 4x anrufen, 5 Aussagen und wahrscheinlich stimmt keine. Ich kann mit meinen Kunden nicht so umgehen, bin wohl in der falschen Branche :)

Deine Enttäuschung ist verständlich. Die 25 EUR kannst du dir aber gemäß besagtem Urteil zurückholen. Ist halt sehr mühselig und ich nehme an, die Airlines (und da ist AB sicher nicht die einzige) spekulieren darauf, dass viele Kunden sich diese Mühe nicht machen oder die Rechtslage nicht so gut kennen. Und bei der Hotline kennen sie vermutlich auch nicht alle MA.
 

Euphiletos

Erfahrenes Mitglied
26.06.2012
438
0
DUS
Wenn PlatOW aber auch den Flugpreis erstattet bekommen hat, kann es anders aussehen bzw. ist die Gebühr zumindest nicht durch das zitiete Urteil generell ausgeschlossen.

Nach meinem Rechtsverständnis darf dieses Entgelt dann aber nicht die Höhe des zu erstattenden Flugpreises übersteigen und Teile der Steuern und Gebühren aufzehren.