AB: AB Erstattung Steuern und Gebühren bei Stornierung (Kaufticket und award)

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internaut

Erfahrenes Mitglied
05.04.2010
2.017
315
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Problem: Familienmitglied kann wegen ärztlichem Flugverbot (1. Trimester) diverse Flüge nicht mehr antreten. Versicherungen wurden nicht abgeschlossen. Gibt es bei airberlin wenigstens die Taxes zurück?
Sicher kommt jetzt der Scherz: "Aber der zukünftige infant wurde doch bestimmt bei der Buchung angegeben....", Nein, solche Späße machen wir nicht.
Wie verhält es sich bei topbonus-Prämientickets? Hier: Schnäppchentickets. Wahrscheinlich notwendiger Stornierungsgrund: Siehe oben.
 

Tecci79

Erfahrenes Mitglied
10.10.2011
1.167
0
"Luftverkehrsteuer" und "Sonstige Gebühren" abzüglich 25€ Bearbeitungsgebühren gibt es zurück. Warum wieso weshalb Du stornierst spielt keine Geige. Ob Kauf- oder Adwardticket ist egal. (Ausnahme wäre Flex-Tarif, aber das wird bei Dir wohl keine Rolle spielen.)
 

bluebooker

Reguläres Mitglied
15.04.2009
95
0
CGN
Die Bearbeitungsgebühren sind unzulässig und dürfen nicht zum Abzug gebracht werden, siehe dazu auch das Urteil vom 29.11.2011 des Landgerichts Berlin, AZ 15 O 395/10. Dies wurde nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Air Berlin entschieden.
 

Tecci79

Erfahrenes Mitglied
10.10.2011
1.167
0
Ob zulässig oder nicht: AB zieht im Stornofall die Gebühr weiterhin von der Erstattung ab.
 

kletmart

Aktives Mitglied
27.04.2012
197
0
Der "Treibstoff- und Sicherheitszuschlag" ist demnach nicht erstattungsfähig?
 

zoristage

Aktives Mitglied
12.02.2013
148
1
wenn ich es richtig verstanden habe muss alles erstattet werden ausser der simple reisepreis.

Wie wird das da bearbeitet?
habe denen ein Fax geschickt mit den Flügen die ich nicht angetreten habe und eine Frist von 2 Wochen gesetzt.
Die ist Montag um, bis jetzt hat sich nix getan.

Die Hotline wird ausser beruhigungs blabla das geld kommt schon blabla wohl nix bringen oder?
 

segmentix

Erfahrenes Mitglied
22.10.2012
1.176
0
DUS & VIE
wenn ich es richtig verstanden habe muss alles erstattet werden ausser der simple reisepreis.

Dann hast du es leider nicht richtig verstanden, denn es werden Steuern und Gebühren erstattet, jedoch nicht der Kerosinzuschlag, da jener keine Gebühr oder Steuer ist.

Erstattung dauert je nach Arbeitsaufkommen und Besetzung des Bereichs mit MA im Optimalfall 2, meist eher bis zu 4 Wochen; hinzu kommt noch etwas Buchungslauf durch die Bank(en), je nach Kontoverbindung.
 
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bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
Problem: Familienmitglied kann wegen ärztlichem Flugverbot (1. Trimester) diverse Flüge nicht mehr antreten. Versicherungen wurden nicht abgeschlossen. Gibt es bei airberlin wenigstens die Taxes zurück?
Sicher kommt jetzt der Scherz: "Aber der zukünftige infant wurde doch bestimmt bei der Buchung angegeben....", Nein, solche Späße machen wir nicht.
Wie verhält es sich bei topbonus-Prämientickets? Hier: Schnäppchentickets. Wahrscheinlich notwendiger Stornierungsgrund: Siehe oben.

Bei Prämien-Tix kann man nicht stornieren, nur gegen Gebühr umbuchen. Meilen gibt's nicht zurück und selbst Name Change ist laut AGB ausgeschlossen. Steuern und Gebühren bei Langstrecke nehme ich an gehen analog zu Kauf-Tix. BTW - es gibt auch eine RRV für Prämienflüge bei AB, die die Meilen sogar erstattet, aber das habe ich auch erst erfahren, als ich mal den Fall hatte.
 

Airwalk

Erfahrenes Mitglied
18.05.2010
2.240
9
DUS
Also in den Versicherungsbedingungen konnte ich dazu nichts finden ....

[edit]: Hatte nur in die normalen Bedingungen bei einem Kauf-Flug geschaut.
 
Zuletzt bearbeitet:

gruessmirdiesonne

Erfahrenes Mitglied
13.02.2010
748
0
HAM
Also in den Versicherungsbedingungen konnte ich dazu nichts finden ....
Falls Du in den Bedingungen der "normalen" Versicherung geschaut hast: Die Meilenversicherung hat eigene Bedingungen.

Produktbeschreibung:
https://www.airberlin.com/site/affi...uktinfo/awardflight/DE_de_produktinfo_erv.pdf

Versicherungsbedingungen:
https://www.airberlin.com/site/affiliate/partner-ab/erv/bedingungen/awardflight/erv_DE_de.pdf

Die Höhe der Prämie hängt natürlich von der eingesetzten Meilenzahl ab (z. B. 32,90 Euro bei 35.000 Meilen Europa-Eco-Return inkl. Steuern/Gebühren, 20% Selbstbeteiligung). Die Prämie ist auch davon abhängig, ob man die Steuern und Gebühren mit Meilen bezahlt oder nicht. Man müsste daher vielleicht noch einmal genauer ergründen, was im Fall der Fälle konkret erstattet wird.
 
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internaut

Erfahrenes Mitglied
05.04.2010
2.017
315
...und werden mit Verweis auf das oben genannte Urteil anstandslos erstattet (eigene Erfahrung).

Dies gilt offensichtlich nicht für Prämientickets:

"Das von Ihnen genannte Urteil bezieht sich auf eine Gebühr, die für die Bearbeitung eines Stornierungsvorgangs erhoben wird (vgl. unsere von Ihnen bei der Buchung akzeptierten ABB "Für Erstattungsverlangen im Zusammenhang mit der Bearbeitung nicht angetretener oder stornierter Flüge im FlyClassic-Tarif erhebt die Fluggesellschaft außerdem ein Bearbeitungsentgelt, welches der jeweils aktuellen Entgelttabelle zu entnehmen ist.".
Dieser Fall liegt hier jedoch nicht vor, da wir das Entgelt für die Bearbeitung der Erstattung, nicht jedoch der Stornierung erheben.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, erstatten wir die Steuern und Gebühren in Höhe von xx.yy€. Für die Bearbeitung der Erstattung erheben wir eine Gebühr von 25.00€. Der Betrag von (xx-25).yy pro Ticket wird Ihnen auf Ihre Kreditkarte überwiesen."

Die Fuelsurcharge will man auch nicht erstatten. Es gibt also nur peanuts zurück... Oder gibt es noch irgendeine Option, einen airberlin-gutschein für die nächste Flugbuchung oder so rauszuhandeln?
 

bluebooker

Reguläres Mitglied
15.04.2009
95
0
CGN
Nach meiner Erfahrung gilt dies auch für Prämientickets, ich hatte den Fall im Oktober 2013 und bekam danach auch zuerst eine Abrechnung inkl. der erhobenen € 25,- Gebühren. Mit Verweis auf das oben genannte Urteil bekam ich auch diese (wir waren mehrere Personen) wieder erstattet. Bei Interesse kann ich gern den Nachweis per PN erbringen.

Im übrigen macht das Urteil keinen Unterschied zwischen stornierten oder nicht angetretenen (aus welchen Gründen auch immer) Flügen. Es darf schlicht und ergreifend kein Bearbeitungsentgelt erhoben werden, egal wie sich airberlin dabei windet. Ich fliege wirklich gern mit airberlin, aber wenn der Kunde mit "Wortklauberei" um sein Recht gebracht werden soll, bin ich wirklich verärgert.
 
Zuletzt bearbeitet:

Euphiletos

Erfahrenes Mitglied
26.06.2012
438
0
DUS
"Das von Ihnen genannte Urteil bezieht sich auf eine Gebühr, die für die Bearbeitung eines Stornierungsvorgangs erhoben wird (...) Dieser Fall liegt hier jedoch nicht vor, da wir das Entgelt für die Bearbeitung der Erstattung, nicht jedoch der Stornierung erheben.
Air Berlin versucht zu retten, was zu retten ist. Das 2011 gegen sie gefällte Urteil am LG Berlin (Az. 15 O 395/10) bezieht sich tatsächlich einzig auf Bearbeitungsentgelte für eine Flugstornierung. Sprich: Wenn Du einen Flug stornierst, darf Air Berlin dafür nicht 25,- Euro Bearbeitungsentgelt kassieren. Ich wage zu bezweifeln, dass sie das jemals getan haben und es eigentlich schon immer so zu verstehen war, dass eben jenes Entgelt bei einer Erstattung fällig wird. Das Problem ist aber nun, dass das LG Berlin mit diesem Urteil lediglich festgestellt hat, dass sie im Falle der Stornierung nicht noch weitere (ohnehin wohl niemals eingeforderte) 25,- EUR kassieren darf. Das Gericht hat Air Berlin aber eben nicht explizit untersagt, 25,- EUR Bearbeitungsentgelt für die Erstattung nicht verbrauchter Steuern und Gebühren zu kassieren.

Glücklicherweise gab es 2013 aber auch noch ein Urteil gegen die Lufthansa (Az. 26 O 481/12), bei dem das LG Köln etwas deutlicher wurde. Das Gericht stellte fest, dass das Bearbeitungsentgelt für zurückgezahlte Steuern und Gebühren unzulässig ist und sich die Fluggesellschaft auch nicht auf den anfallenden Arbeitsaufwand berufen kann. Durch die gängige Praxis, Steuern und Gebühren in Vorleistung zu kassieren, sei sie dafür ja selbst verantwortlich und könne dann dem Kunden nicht die Kosten für die Rückabwicklung auferlegen.

Dein Problem ist aber, dass Du ein entsprechendes Urteil wohl nun selbst auch noch gegen Air Berlin erstreiten müsstest. Obendrein sind beide Urteile meines Wissens noch nicht rechtskräftig.

Gruß,
Euphiletos
 

bluebooker

Reguläres Mitglied
15.04.2009
95
0
CGN
Woraus leitest Du ab, dass sich das Urteil des LG Berlin allein auf Bearbeitungsentgelte für Flugstornierungen bezieht? In der Urteilsbegründung steht beispielsweise:

"Die im Streitfall beanstandete Regelung betreffend das Bearbeitungsentgelt für die Bearbeitung und Abwicklung nicht angetretener oder stornierter Flüge im Spartarif ist mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung unvereinbar und benachteiligt den betroffenen Kunden in unangemessener Weise."

Das die Klage für den Fall der Flugstornierung geführt wurde, war dementsprechend nur beispielhaft und schließt das Bearbeitungsentgelt für die Abwicklung nicht angetretener Flüge mit ein.
 

Euphiletos

Erfahrenes Mitglied
26.06.2012
438
0
DUS
Woraus leitest Du ab, dass sich das Urteil des LG Berlin allein auf Bearbeitungsentgelte für Flugstornierungen bezieht?
Das war missverständlich. Ich wollte ausdrücken, dass sich das Urteil einzig auf die Bearbeitung stornierter und natürlich auch nicht angetretener Flüge bezieht. Bedeutet, Air Berlin stellt mir keine 25,- EUR bei Stornierung oder "No-Show" in Rechnung. Es geht – zumindest aus dem Berliner Urteil – aber nicht eindeutig hervor, dass Air Berlin mir keine 25,- EUR für die Bearbeitung einer Erstattung von Steuern in Gebühren in Rechnung stellen darf. Und genau darauf beruft sich Air Berlin wohl nun auch, wie man dem an User "internaut" gerichteten Schreiben entnehmen darf.

Gruß,
Euphiletos
 

m0s1n0

Erfahrenes Mitglied
21.06.2014
3.710
12
CDG/MUC
Ich hänge mich hier mal eben dran.

Im konkreten Fall geht es um die Stornierung eines Fluges, den ich auf Grund eines anderen AB-Fluges (bereits gebucht) nicht antreten kann. Bei dem Preis machte die Buchung von Flex keinen Sinn, weil der Flug sowieso so günstig war. Würdet ihr in diesem Fall (der andere Flug ist eine EF) stornieren oder einfach auf einen No-Show (finde das persönlich immer eher unverschämt) setzen? Ich habe ein wenig Angst, dass ein kluger Sachbearbeiter (online kann man ja nicht stornieren) "nebenbei" die EF bemerken könnte.
 

vapianojunkie

Erfahrenes Mitglied
15.01.2014
969
391
MUC
Ich hänge mich hier mal eben dran.

Im konkreten Fall geht es um die Stornierung eines Fluges, den ich auf Grund eines anderen AB-Fluges (bereits gebucht) nicht antreten kann. Bei dem Preis machte die Buchung von Flex keinen Sinn, weil der Flug sowieso so günstig war. Würdet ihr in diesem Fall (der andere Flug ist eine EF) stornieren oder einfach auf einen No-Show (finde das persönlich immer eher unverschämt) setzen? Ich habe ein wenig Angst, dass ein kluger Sachbearbeiter (online kann man ja nicht stornieren) "nebenbei" die EF bemerken könnte.

Vielleicht eine blöde Frage, aber was ist eine EF?

Grundsätzlich zum Ablauf einer Stornierung bei AB: Nach einem Storno per Telefon kam bei mir bisher immer relativ flott per Email eine Abrechnung von Airberlin mit der Gutschrift von "Luftverkehrssteuer" und "Sonstigen Gebühren" abzüglich 25 Euro Bearbeitungsgebühr. Der Betrag wurde bei mir bisher auch immer innerhalb von ein paar Tagen der Kreditkarte wieder gutgeschrieben. Alles ziemlich unkompliziert, solange man sich nicht an den (scheinbar zu unrecht erhobenen) 25 Euro Bearbeitungsgebühr stört.
 

m0s1n0

Erfahrenes Mitglied
21.06.2014
3.710
12
CDG/MUC
Vielleicht eine blöde Frage, aber was ist eine EF?

Grundsätzlich zum Ablauf einer Stornierung bei AB: Nach einem Storno per Telefon kam bei mir bisher immer relativ flott per Email eine Abrechnung von Airberlin mit der Gutschrift von "Luftverkehrssteuer" und "Sonstigen Gebühren" abzüglich 25 Euro Bearbeitungsgebühr. Der Betrag wurde bei mir bisher auch immer innerhalb von ein paar Tagen der Kreditkarte wieder gutgeschrieben. Alles ziemlich unkompliziert, solange man sich nicht an den (scheinbar zu unrecht erhobenen) 25 Euro Bearbeitungsgebühr stört.

Error Fare ;)

Vielen Dank für die Info!
 
A

Anonym38428

Guest
Was genau versprichst du dir davon auf einen No Show zu hoffen/warten?!
 

m0s1n0

Erfahrenes Mitglied
21.06.2014
3.710
12
CDG/MUC
Was genau versprichst du dir davon auf einen No Show zu hoffen/warten?!

Überhaupt nichts. Ich sehe nur ein zumindest nicht völlig zu unterschätzendes Risiko, dass ein kluger Mitarbeiter bei der Bearbeitung die Error Fare bemerken könnte, sollte ich im vorhinein den anderen Flug stornieren. Am Ende könnte dann nicht nur ich auf der Nase landen, sondern auch viele andere, die davon profitiert haben. Genau das will ich vermeiden, weswegen ich den No-Show in Betracht ziehe (beziehungsweise hier die Frage stelle, ob ein Mitarbeiter überhaupt meine anderen Flüge am selben Datum anschaut, wenn ich den einen Flug storniere)
 
A

Anonym38428

Guest
Wenn das über den PNR läuft ... grob unwahrscheinlich.