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Bezüglich der axa Auslandsreisekrankenversicherung eine Frage:
Es heißt in den Bedingungen: "Ihre Leistungen 1.1 Medizinische Behandlung: Notwendige medizinische Behandlung oder chirurgische Eingriffe und Krankenhauskosten, die sich aus akut auftretenden Erkrankungen oder Unfallfolgen während Ihrer Reise ergeben. Damit AXA Assistance die Fakten Ihrer medizinischen Situation auswerten kann, müssen Sie Ihren behandelnden Arzt und Ihren Hausarzt von deren ärztlicher Schweigepflicht befreien. Akut auftretende Erkrankungen und Unfallfolgen im Sinne dieser Bedingungen sind definiert als: Plötzliche, unerwartete und unvorhergesehene Gesundheitsverschlechterungen, die einen sofortigen medizinischen Eingriff benötigen. Versichert sind auch akute unerwartete Verschlechterungen einer chronischen Erkrankung. Die Verschlechterung einer bereits bestehenden chronischen Erkrankung ist dann unerwartet, wenn in den letzten zwölf Monaten vor Buchung der Reise keine Behandlung der chronischen Erkrankung erfolgte"
Eine "Behandlung in den letzten 12 Monaten" ist eine OP oder medikamentöse Behandlung? Oder ist sogar eine regelmäßige Vorsorgeuntersuchung (bei der die chron. Erkrankung durch zB Blutbild überprüft wird) auch ein Ausschlussgrund für die Kostenübernahme bei einer akuten Erkrankung im Ausland?
Die DKV gibt bei den FAQs ein recht eindeutiges Beispiel zu Vorerkrankungen an: "Ein Beispiel: Sie haben Bluthochdruck und kaufen auf der Reise entsprechende Medikamente: Diese Kosten erstatten wir Ihnen nicht. Haben Sie im Ausland aber einen akuten Herzinfarkt, so ist diese Behandlung versichert."
Es heißt in den Bedingungen: "Ihre Leistungen 1.1 Medizinische Behandlung: Notwendige medizinische Behandlung oder chirurgische Eingriffe und Krankenhauskosten, die sich aus akut auftretenden Erkrankungen oder Unfallfolgen während Ihrer Reise ergeben. Damit AXA Assistance die Fakten Ihrer medizinischen Situation auswerten kann, müssen Sie Ihren behandelnden Arzt und Ihren Hausarzt von deren ärztlicher Schweigepflicht befreien. Akut auftretende Erkrankungen und Unfallfolgen im Sinne dieser Bedingungen sind definiert als: Plötzliche, unerwartete und unvorhergesehene Gesundheitsverschlechterungen, die einen sofortigen medizinischen Eingriff benötigen. Versichert sind auch akute unerwartete Verschlechterungen einer chronischen Erkrankung. Die Verschlechterung einer bereits bestehenden chronischen Erkrankung ist dann unerwartet, wenn in den letzten zwölf Monaten vor Buchung der Reise keine Behandlung der chronischen Erkrankung erfolgte"
Eine "Behandlung in den letzten 12 Monaten" ist eine OP oder medikamentöse Behandlung? Oder ist sogar eine regelmäßige Vorsorgeuntersuchung (bei der die chron. Erkrankung durch zB Blutbild überprüft wird) auch ein Ausschlussgrund für die Kostenübernahme bei einer akuten Erkrankung im Ausland?
Die DKV gibt bei den FAQs ein recht eindeutiges Beispiel zu Vorerkrankungen an: "Ein Beispiel: Sie haben Bluthochdruck und kaufen auf der Reise entsprechende Medikamente: Diese Kosten erstatten wir Ihnen nicht. Haben Sie im Ausland aber einen akuten Herzinfarkt, so ist diese Behandlung versichert."
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