Arzt will Versicherungsbestätigung der PKV

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JURA_Ausbeuter

Erfahrenes Mitglied
23.09.2012
818
52
Norddeutschland
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Bevor ich hier als Zechpreller hingestellt werde, es kommt halt mal ne Mahnung, da ich generell keine Arztrechnungen mit Zahlungsziel von 3 Tagen oder 10 Tagen rechtzeitig bezahle, sondern immer schön auf die Erstattung warte (ca. 4 Wochen)und dann auch ohne die Mahngebühren. Da hat noch nie jemand was gesagt, war immer i.O.

Ob das meine Bonität beeinträchtig? :eek:
 

Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.173
495
LEJ
Die meisten Ärzte gewähren in Ihren Rechnungen ein Zahlungsziel das ausreichend ist um die Erstattung abzuwarten. Um diese Patienten geht es jedoch nicht. Zunehmend macht sich Betrug breit. Im Bereich der GKV werden gestohlene Karten eingesetzt. Im Bereich der PKV kommen Patienten die sich mit falschem Namen und Adresse anmelden. Deswegen verlangen Ärzte beim Erstbesuch die Karte oder eine Kopie des PA auf dem die Anschrift ersichtlich ist.
Ich verstehe die Aufregung hier nicht. Ich kenne keinen Geschäftsinhaber der einem Unbekannten auf Rechnung Ware mitgibt ohne zumindest die Identität zu prüfen.
 

ichundou

Erfahrenes Mitglied
05.11.2013
2.801
2
FRA
Wozu? Wenn ich eine Versicherung habe und diese auch bezahle, dann zahlt diese auch berechtigte Forderungen. Wenn mein VR eine Rechnung nicht an mich auszahlt, dann ist eigentlich immer entweder an der Rechnung etwas richtig faul, oder aber stinkt diese zumindest so, dass sich darüber streiten lässt. Wenn ich solch eine Rechnung dann vorab bar zahle, bleibe ich (wahrscheinlich) auf den Kosten selbst sitzen, weil ich der Sache nicht nachgehe. Und selbst wenn ich dieser nachgehge und ggfs. klage, dann besteht immer das Risiko, dass die Rechnung dann doch korrekt ist und ich mich wieder an meinen VR halten muss. Bar zahlen halte ich überhaupt nicht für sinnvoll, es sei denn man hat ein sehr lockeres Verhältnis zu seinem Geld.

Wie bereits erwähnt: Der Behandlungsvertrag kommt zwischen DIR und dem Arzt zustande. Ergo ist die Forderung des Arztes korrekt, wenn sie Euren Absprachen entspricht. Die daraus resultierende Forderung deinerseits an den VR ergibt sich aus den Tarifbedingungen Deiner PKV. Wenn der Arzt also 5fachen Satz nach GOÄ verlangt, der VR aber nur 3,5fach übernimmt bleibst Du auf der Differenz sitzen.
 
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Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.746
1.181
Howard Johnson
Als betroffener Rechnungssteller kann ich feststellen, daß die Zahlungsmoral der "Privat"Patienten teilweise gegen Null geht.
Mittlerweile löse ich nach vier Wochen Zahlungsfrist eine Mahnung aus, nach weiteren 2 Wochen den gerichtlichen Mahnbescheid und dann das gerichtliche Mahnverfahren.

Ergebnis: Von den 10%, welche nicht innerhalb der 4 Wochen zahlen, berappen auch 30% erst nach Erstellung eines Mahnbescheids. Und müssen die um 33 Euro höheren Kosten zahlen.
Von den restlichen 4,5% sehen die Hälfte den Gerichtsvollzieher nach Erstellung eines Vollstreckungstitels und manche auch das Gericht. Habe ich schon alles durch.

Ich kriege fast das Ko**en, wenn ich einen Privatpatienten sehe. Weil dann muß man dem Geld hinterherrennen. Mein Installateur hat eine Zahlungsfrist von 10 Tagen. Der ist gesetzlich versichert. Wir beide zahlen unsere Rechnungen immer gleich :cool:

Caro.
 
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jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.919
623
CGN
Wie bereits erwähnt: Der Behandlungsvertrag kommt zwischen DIR und dem Arzt zustande. Ergo ist die Forderung des Arztes korrekt, wenn sie Euren Absprachen entspricht. Die daraus resultierende Forderung deinerseits an den VR ergibt sich aus den Tarifbedingungen Deiner PKV. Wenn der Arzt also 5fachen Satz nach GOÄ verlangt, der VR aber nur 3,5fach übernimmt bleibst Du auf der Differenz sitzen.

das eine hat mit dem anderen aber wenig zu tun. Julianbsen redet von Rechnungen, die der Versicherer nicht übernimmt, weil "etwas faul ist oder zumindest stinkt". Und auch solche Rechnungen gibt es definitiv auch (ich habe passend zum Thema heute erst eine bekommen, 600 Euro für die Behandlung einer Erkältung kommt mir etwas arg komisch vor)...
 
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JURA_Ausbeuter

Erfahrenes Mitglied
23.09.2012
818
52
Norddeutschland
Wobei deine Nichtzahler vermutlich alles Selbständige sind die keine Kohle haben und somit nicht ausreichend versichert sind, oder? Ansonsten kann ich das irgendwie nicht nachvollziehen warum man nicht zahlt.

Das die Zahlungsmoral so schlecht ist hätte ich wirklich nicht gedacht.

(Was ist es doch toll Angestellter zu sein, keinen Stress das die Kohle nicht kommt.)

___

Das manche Rechnungen wirklich total überzogen sind ist mir auch schon öfter aufgefallen.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.155
471
Was mich wirklich wundert, dass in Deutschland Zahlung auf Rechnung immer noch moeglich ist. Im Ausland kenne ich es ausschliesslich mit Behandlung gegen cash/Kreditkartenzahlung. Denke, darauf wird es frueher oder spaeter auch in D. hinauslaufen..

Ich bin sicher, hier im Forum würden das viele begrüßen... =;
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.919
623
CGN
Wobei deine Nichtzahler vermutlich alles Selbständige sind die keine Kohle haben und somit nicht ausreichend versichert sind, oder? Ansonsten kann ich das irgendwie nicht nachvollziehen warum man nicht zahlt.

"keine Kohle haben" und "nicht ausreichend versichert" könnte auch bedeuten, dass derjenige in dem Moment nicht flüssig ist, aber die Rechnung auch nicht einreichen WILL (Beitragsrückvergütung).
 

Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.173
495
LEJ
Wobei deine Nichtzahler vermutlich alles Selbständige sind die keine Kohle haben und somit nicht ausreichend versichert sind, oder? Ansonsten kann ich das irgendwie nicht nachvollziehen warum man nicht zahlt.

Das die Zahlungsmoral so schlecht ist hätte ich wirklich nicht gedacht.

(Was ist es doch toll Angestellter zu sein, keinen Stress das die Kohle nicht kommt.)

___

Das manche Rechnungen wirklich total überzogen sind ist mir auch schon öfter aufgefallen.

Es gibt auch Patienten welche die Erstattung der KK anderweitig verwenden.
 
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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.155
471
Das die Zahlungsmoral so schlecht ist hätte ich wirklich nicht gedacht.

(Was ist es doch toll Angestellter zu sein, keinen Stress das die Kohle nicht kommt.).

Leicht OT aber eigentlich dann doch nicht: Ich bin immer wieder schokiert, wieviele Angestellte durchaus auch mit höherem Einkommen es gibt, deren Ausgabenverhalten so "auf Kante genäht" ist, daß immer wieder 'mal am Ende des Geldes noch Monat übrig ist.
Da reicht dann schon die unvorhergesehene Reparatur der Waschmaschine, und schon wird das Geld von der PKV genommen um "Löcher zu stopfen", den Arzt kann man schließlich auch noch übernächsten Monat zahlen...wenn dann gerade mal Geld da ist... :eek::sick:
 

Theisener

Erfahrenes Mitglied
Als betroffener Rechnungssteller kann ich feststellen, daß die Zahlungsmoral der "Privat"Patienten teilweise gegen Null geht.

Naja, mit teilweise meinst Du wohl "bei einigen Patienten". Denn ich kann mir kaum vorstellen, dass fast alle Deiner Privatpatienten nicht zahlen.

Ärzte die noch selber fakturieren und das Mahnwesen betreiben haben in meinen Augen zu viel Zeit. Es gibt inzwischen so viele und vor allem günstige Abrechnungsstellen bzw. Factoringunternehmen, die diese Arbeit einem abnehmen.
 

Ontario

Erfahrenes Mitglied
16.06.2010
507
0
YYZ, urspruenglich FRA
Und wie soll man dann Rechnungs-Reklamationen als Patient durchsetzen? Ein Arzt mir Vorkasse wird mich nie als Patient sehen.
Selbst in den USA haben wir unsere Arztrechnungen immer nachträglich per Überweisung bzw. per Scheck bezahlt. Vorkasse kenne ich nur aus österreichischen Skigebieten.

Meine Frau ist auch Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Daher ist mir bekannt, daß es private Versicherungen gibt, die generell keine Karten ausstellen, wie z.B die bereits genannte Debeka. Die Praxissoftware verlangt bei Privatpatienten aber auch - im Vergleich zu Kassenpatienten - nicht das Einlesen einer Karte. Beim Kassenpatienten geht ohne die Karte einmal im Quartal einlesen nichts abzurechnen. Das ist technisch schon nicht möglich.

Ich habe kein Problem mit der Vorkasse. Ich weiss, was die gesetzliche (hat in Kanada jeder mit einer gueltigen Aufenthaltsgenehmigung nach einer gewissen Frist) abdeckt, naemlich nur die absoluten Basics und welche Leistungen die privaten Zusatzversicherungen erstatten und zu welchem Hoechst- und Prozentsatz. Ich weiss also vorher, was auf mich zukommt. Beim Arztbesuch wird vorher auf die Kosten hingewiesen, wenn es nicht mit der "GKV"-Karte (bzw. dem Aequivalent) abgedeckt ist. Ich bekomme die Rechnung sofort und kann, sollte irgendetwas nicht stimmen, es sofort klaeren. Die Erstattung der PKV erfolgt in der Regel schneller, als die Rechnung von der Kreditkarte abgebucht ist, eben zum jeweiligen Erstattungsgrad, meist 80 oder 90%. Als Patient kontrolliert man sozusagen den Arzt, indem nur erbrachte Leistungen auf der Rechnung stehen, die man auch sofort bezahlt. Und dann obliegt es dem Patient, sich mit seiner PKV auseinanderzusetzen.

Das Problem in D. sehe ich darin (und kenne es noch gut aus vielen Jahren in der PKV als Angestellte in D.), dass die Rechnungsstellung erst viel spaeter erfolgt, die Rechnungen oft sehr hoch sind und man nicht unbedingt nachvollziehen kann, ob das alles so stimmt. Ich vermute, die Mehrheit denkt sich aber, ok, zahl ich mal, die PKV wird's schon erstatten. Die Probleme fangen an, wenn nicht, und der Patient dann anfaengt, zu diskutieren.

Groessere Rechnungen kann man ja vorher zwecks Uebernahme abklaeren. Und bei denen, die wegen ein paar hundert Euro Probleme mit der Zahlung haben stellt sich ohnehin die Frage, was am eigenen Geldmanagement schief laeuft.
Warum das aber das Problem des Arztes sein soll, der seine Leistung bereits erbracht hat und sich dann noch mit dem Papierkram rumaergern und seine Zeit vergeuden darf, verstehe ich nicht.
 
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P

pmeye

Guest
Ich bin seit 16 Jahren nun bei der dritten PKV und habe bei jeder immer eine Karte bekommen.
Ich lege diese bei einem neuen Arzt auch immer schon ohne Nachfrage vor.

Es wundert mich zu lesen, dass es hier noch PKV gibt, die keine Karten rausgeben.
Ist doch praktisch: durchziehen und alles ist im System. :confused:
Da siehste mal. Ich bin um etliches länger bei mehreren PKV versichert und habe noch nie eine Karte bekommen. Familie dito. Und noch nie Probleme gehabt. Ein Arzt, der mir solche machen würde, sähe mich genau zweimal: Das erste und das letzte mal!
Ich verstehe es auch nicht. Einerseits haben wir in Deutschland Versicherungspflicht. Und auf der anderen Seite: Wenn ich versichert bin, heisst das, dass ich auch meine Rechnungen bezahle? Und der Umkehrschluss gilt auch? :confused:
 

ichundou

Erfahrenes Mitglied
05.11.2013
2.801
2
FRA
das eine hat mit dem anderen aber wenig zu tun. Julianbsen redet von Rechnungen, die der Versicherer nicht übernimmt, weil "etwas faul ist oder zumindest stinkt". Und auch solche Rechnungen gibt es definitiv auch (ich habe passend zum Thema heute erst eine bekommen, 600 Euro für die Behandlung einer Erkältung kommt mir etwas arg komisch vor)...
Davon rede ich auch: Wie will denn der VR die Rechnung prüfen? Er weiß doch garnicht, was Ihr mit dem Arzt vereinbart habt. Die Versicherung prüft meines Wissens nur formale Kriterien und wendet dann die Tarifbedingungen an.

Und was die 600 Tacken für die Erkältung angeht: Da würde ich mal eben online die GOÄ-Ziffern nachschlagen und ggf. dem entsprechenden Onkel Doktor pünktlich zur nächsten Privatsprechstunde eine entsprechende Scene in der Praxis machen.
 

Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.173
495
LEJ
Davon rede ich auch: Wie will denn der VR die Rechnung prüfen? Er weiß doch garnicht, was Ihr mit dem Arzt vereinbart habt. Die Versicherung prüft meines Wissens nur formale Kriterien und wendet dann die Tarifbedingungen an.

Und was die 600 Tacken für die Erkältung angeht: Da würde ich mal eben online die GOÄ-Ziffern nachschlagen und ggf. dem entsprechenden Onkel Doktor pünktlich zur nächsten Privatsprechstunde eine entsprechende Scene in der Praxis machen.

Da müsste der Arzt ja den 20fachen Satz angesetzt haben. Oder gab es ein MRT.
 

ichundou

Erfahrenes Mitglied
05.11.2013
2.801
2
FRA
Naja, mit teilweise meinst Du wohl "bei einigen Patienten". Denn ich kann mir kaum vorstellen, dass fast alle Deiner Privatpatienten nicht zahlen.

Ärzte die noch selber fakturieren und das Mahnwesen betreiben haben in meinen Augen zu viel Zeit. Es gibt inzwischen so viele und vor allem günstige Abrechnungsstellen bzw. Factoringunternehmen, die diese Arbeit einem abnehmen.

Das stimmt zwar, aber das hat sich bei vielen Doks noch nicht rumgesprochen. Bewährt hat sich auch der Weg: Rg. selber schreiben und nach 1. Mahnung an ein Inkassounternehmen weiter geben.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.919
623
CGN
Davon rede ich auch: Wie will denn der VR die Rechnung prüfen? Er weiß doch garnicht, was Ihr mit dem Arzt vereinbart habt. Die Versicherung prüft meines Wissens nur formale Kriterien und wendet dann die Tarifbedingungen an.

Und was die 600 Tacken für die Erkältung angeht: Da würde ich mal eben online die GOÄ-Ziffern nachschlagen und ggf. dem entsprechenden Onkel Doktor pünktlich zur nächsten Privatsprechstunde eine entsprechende Scene in der Praxis machen.

der Versicherer kann die Rechnung medizinisch besser beurteilen als ich. Um bei meiner Rechnung von heute zu bleiben (die ich - im Zweifel für den Angeklagten - als Zahlendreher bei den GOÄ-Nummern abhake): Wären das keine 400, sonder 40 Euro Einzelposten gewesen, dann hätte ich mir bei dem Rechnungstext "GOÄ 3075 Entfernung" nichts böses gedacht und die Rechnung bezahlt (i.d.R. ohne Versicherung wegen Schadenfreiheitsrabatt). Einer Versicherung wäre (hoffentlich) aufgefallen, dass man bei der Diagnose einer Bronchitis keine Herzchirurgie braucht...
 

ichundou

Erfahrenes Mitglied
05.11.2013
2.801
2
FRA
der Versicherer kann die Rechnung medizinisch besser beurteilen als ich. Um bei meiner Rechnung von heute zu bleiben (die ich - im Zweifel für den Angeklagten - als Zahlendreher bei den GOÄ-Nummern abhake): Wären das keine 400, sonder 40 Euro Einzelposten gewesen, dann hätte ich mir bei dem Rechnungstext "GOÄ 3075 Entfernung" nichts böses gedacht und die Rechnung bezahlt (i.d.R. ohne Versicherung wegen Schadenfreiheitsrabatt). Einer Versicherung wäre (hoffentlich) aufgefallen, dass man bei der Diagnose einer Bronchitis keine Herzchirurgie braucht...

Das kommt immer auf den Einzelfall drauf an. Wenn dem VR alle entsprechenden Infos vorliegen, kann er die Erstattung ablehnen. Und dann? Du bekommst die teilweise oder komplette Ablehnung, und dann? Im Zweifelsfall bist Du so schlau wie vorher, musst Dich aber trotzdem mit dem Arzt einigen. Tust Du das nicht und zahlst auch nicht bleibt die Forderung als offen bestehen, mit allen Konsequenzen.

Was den Zahlendreher angeht: Das kommt sicher häufig vor, vor allem wenn der Arzt die Ziffern beim Behandeln direkt in den PC tippt.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.919
623
CGN
Im Zweifelsfall bist Du so schlau wie vorher, musst Dich aber trotzdem mit dem Arzt einigen.

Das "Einigen" ist mit einem Druckmittel (der Arzt will Geld von mir) aber u.U. einfacher.

Nochmal zum Mitschreiben: Wir reden von falschen oder zumindest streitbaren Rechnungen (das verstehe ich unter "die stinken zum Himmel"). Deren Inhalt darf der Arzt dann gerne mal vor Gericht beweisen, wenn er Geld von mir haben will (und nicht ich muss den medizinischen Blödsinn durch ein Gutachten nachweisen, wenn ich mein Geld wieder haben will).

Dass Dir das bei Rechnungen, die inhaltlich ok sind, aber eben einfach "mehr Luxus als die Versicherung bezahlt" und darum nicht versichert sind, nichts bringt - klar. Darum ging es wie gesagt nie.
 

ichundou

Erfahrenes Mitglied
05.11.2013
2.801
2
FRA
Das "Einigen" ist mit einem Druckmittel (der Arzt will Geld von mir) aber u.U. einfacher.

Nochmal zum Mitschreiben: Wir reden von falschen oder zumindest streitbaren Rechnungen (das verstehe ich unter "die stinken zum Himmel"). Deren Inhalt darf der Arzt dann gerne mal vor Gericht beweisen, wenn er Geld von mir haben will (und nicht ich muss den medizinischen Blödsinn durch ein Gutachten nachweisen, wenn ich mein Geld wieder haben will).

Dass Dir das bei Rechnungen, die inhaltlich ok sind, aber eben einfach "mehr Luxus als die Versicherung bezahlt" und darum nicht versichert sind, nichts bringt - klar. Darum ging es wie gesagt nie.

Hab ich schon verstanden, aber sei doch mal ehrlich: Fällt Dir eine falsche oder streitbare Rechnung Deines Arztes nicht zehnmal eher auf als irgendeinem Sachbearbeiter beim VR?

Ansonsten: Streitbar oder falsch kann die Rechnung nur sein, wenn der Arzt etwas abrechnet was Du nicht beauftragt hast. Die medizinische Sinnhaftigkeit spielt hierbei keine große Rolle. Da wird auch kein Gutachten nötig sein sondern alleine die Frage: Wolltest Du diese Behandlung oder nicht? Wenn die Antwort in den Augen des Richters "ja" ist, musst Du löhnen. Ausnahme ist nur, wenn der Arzt Dich nachweislich falsch beraten hat, aber das musst Du dann vermutlich nachweisen.
 

Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.173
495
LEJ
Das stimmt zwar, aber das hat sich bei vielen Doks noch nicht rumgesprochen. Bewährt hat sich auch der Weg: Rg. selber schreiben und nach 1. Mahnung an ein Inkassounternehmen weiter geben.

Viele Ärzte wollen z. B. der PVS auch nicht die 3% Gebühr zahlen. Mit den meisten Patientenverwaltungsprogrammen bekommst Du die Rechnung auf Knopfdruck, warum also eine Abrechnungsstelle bemühen? Dazu kommt noch das der Patient der Datenweitergabe zustimmen muss.
 

suedbaden

Erfahrenes Mitglied
28.03.2010
1.119
18
München
Meine PKV erstattet innerhalb weniger Tage. Vorher bezahle ich keine Arztrechnung.

Einmal bekam ich nach drei Tagen ein Schreiben der PKV, in dem sinngemäß stand: "Uns sind bei der Rechnung Ihres Arztes Unstimmigkeiten aufgefallen. (Die waren dann auch für mich nachvollziehbar erläutert.) Zahlen Sie statt des vollen Betrags nur den unstrittigen Teilbetrag. Den Rest klären wir für Sie direkt mit dem Arzt."

Als ich zur nächsten Behandlung bei dem Arzt war, hat er gejammert, dass meine PKV kleinlich sei. Ich habe dann nur gesagt, dass ich das selbst nicht beurteilen kann und mich auf die PKV verlassen muss. Da hat er dann nichts mehr geantwortet.

Später habe ich folgendes erfahren: Dieser Arzt - Orthopäde - ist auf einer so was wie einer schwarzen Liste meiner PKV. Alle seine Rechnung werden von im Ruhestand befindlichen Ärzten, die auf Honorarbasis für diese PKV arbeiten, auf Plausibilität gecheckt, also ob die abgerechneten Leistungen überhaupt so möglich sind. (Bei mir waren Abrechnungsnummern auf der Rechnung, die nicht medizinisch sinnvoll kombiniert werden könne.) Außerdem ist diese Orthopäde für seine kreativen Abrechnungen stadtbekannt. Ich geh da natürlich nicht mehr hin.

Bei geplanten Facharztbesuchen rufe ich inzwischen vorher bei meiner PKV an, die empfehlen mir dann Ärzte. Ich vermute mal, nicht solche, die auf ihrer scharzen Liste stehen.

Ansonsten hatte ich aber noch nie Probleme.