Arzt will Versicherungsbestätigung der PKV

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EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.810
373
Ärzte die noch selber fakturieren und das Mahnwesen betreiben haben in meinen Augen zu viel Zeit. Es gibt inzwischen so viele und vor allem günstige Abrechnungsstellen bzw. Factoringunternehmen, die diese Arbeit einem abnehmen.

Das täuscht. Die rechnung muss ich als Arztbis auf das letzte selber schreiben. Das kann die kein Unternehmen abnehmen. Ob ich dann noch das ganze ausdrucken lasse oder verschicke nimmt sich nicht viel. Mahnwesen geht bei uns - zum Glück kleiner posten- auch auf knopfdruck automatisch . Aufwendiger sind Anfragen NACH der Rechnung. Da macht das u.U. einen Unterschied aus, aber auch da kommt ein factoringunternehmen auf dich zu, wenn es um konkrete Punkte auf der rechnung geht. Ich lasse das ganze lieber im Haus machen. Mit den Kosten die mich das Factoringunternehmen im Jahr kosten würde kann ich in etwa eine Halbtagskraft einstellen.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.810
373
Als Patient kontrolliert man sozusagen den Arzt, indem nur erbrachte Leistungen auf der Rechnung stehen, die man auch sofort bezahlt..

Das kannst du in allen Bereichen ? und die kennst dazu auch noch die Plausibiltät und die Abrechnungsbedingungen und Ausschlüsse ? Respekt ! Im Ernst, was du überprüfen kannst, ist so gut wie nichts. mach dir da nichts vor. Ich selber als Arzt kann in anderen Bereichen die verhältnissmässigkeit prüfen, aber nie konkret die Rechung wirklich. Das muss dann zum Teil die versicherungsgeschellschaft machen, um zumindest Bedinngungen und Plausibiltät zu prüfen. DIE wiederum kann nicht prüfen ob das ganze auch gemacht wurde. Schwieriges thema.
 
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EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.810
373
Einerseits haben wir in Deutschland Versicherungspflicht. Und auf der anderen Seite: Wenn ich versichert bin, heisst das, dass ich auch meine Rechnungen bezahle?

Versicherungspflicht haben wir zwar, ist aber mehr freiwillig, auch wenn es sich komisch anhört. Wurde vor einigen Jahren dahingehend geändert, dass ab diesem Zeitpunkt für ein gewisses Zeitfenster JEDER die Chance hatte, sich (wieder) zu versichern, auch solche , die durch diverse Raster gefallen waren. Tut aber inhaltlich nichts zur Sache.
Im PKV Bereich ist es wie in vielen anderen Bereichen, in dem man (eigenes) geld für irgendeine Sache bezahlen muss: Manche wollen das einfach nicht, können nicht oder sonst was.
In Innenstadbereichen von Grossstädten soll das bedenkliche Umfänge angenommen haben. Insofern kann ich jeden Kollegen absolut verstehen, der sich a) einen Perso zeigen lässt und b) eine Bonitätsprüfung durchführt.
Wenn man nichts zu verbergen hat , ist das kein Problem. Wenn jemand dann anfängt zu pöbeln, hat das meist seinen Grund. Hatten wir auch schon zweimal. Dann geht derjenige wieder.
 
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EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.810
373
Meine PKV erstattet innerhalb weniger Tage. Vorher bezahle ich keine Arztrechnung.

Einmal bekam ich nach drei Tagen ein Schreiben der PKV, in dem sinngemäß stand: "Uns sind bei der Rechnung Ihres Arztes Unstimmigkeiten aufgefallen. (Die waren dann auch für mich nachvollziehbar erläutert.) Zahlen Sie statt des vollen Betrags nur den unstrittigen Teilbetrag. Den Rest klären wir für Sie direkt mit dem Arzt."

Als ich zur nächsten Behandlung bei dem Arzt war, hat er gejammert, dass meine PKV kleinlich sei. Ich habe dann nur gesagt, dass ich das selbst nicht beurteilen kann und mich auf die PKV verlassen muss. Da hat er dann nichts mehr geantwortet.

Später habe ich folgendes erfahren: Dieser Arzt - Orthopäde - ist auf einer so was wie einer schwarzen Liste meiner PKV. Alle seine Rechnung werden von im Ruhestand befindlichen Ärzten, die auf Honorarbasis für diese PKV arbeiten, auf Plausibilität gecheckt, also ob die abgerechneten Leistungen überhaupt so möglich sind. (Bei mir waren Abrechnungsnummern auf der Rechnung, die nicht medizinisch sinnvoll kombiniert werden könne.) Außerdem ist diese Orthopäde für seine kreativen Abrechnungen stadtbekannt. Ich geh da natürlich nicht mehr hin.

Bei geplanten Facharztbesuchen rufe ich inzwischen vorher bei meiner PKV an, die empfehlen mir dann Ärzte. Ich vermute mal, nicht solche, die auf ihrer scharzen Liste stehen.

Ansonsten hatte ich aber noch nie Probleme.

1.)
ich hoffe, deine Versicherung hat sich von dir individuell für diesen Fall eine Schweigepflichtsentbindung von deinem Arzt holen lassen. Sonst darf eine PKV nie einen Arzt anschreiben. Das kann ganz übel enden.
Das würde ich hier im Forum allen immer empfehlen . Diese Entbindungen gelten IMMER nur für einen konkreten Behandlungsfall, pauschale Entbindungen sind nicht rechtens. Das warum und wieso würde hier zu weit führen, kann sich aber jeder ergooglen.

2.) Wenn es tatsächlich eine schwarze Liste gibt bei der versicherung und du hast wirklich davon erfahren, dann hat die Versicherung ein echtes Problem. Wenn ich als Arzt davon erfahren würde, gäbe es eine Aufsichtsbeschwerde, die sich gewaschen hat. Das ist sowas von illegal. Es ist etas anderes, wenn bei einem besti. Versicherer ein Arzt mehrfach mit "fragwürdigen" Dingen aufgefallen ist. Dann kann der natürlich einen roten Punkt bekommen. Das ist ok. Das andere nicht.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.191
4.715
HAM
Ich kriege fast das Ko**en, wenn ich einen Privatpatienten sehe.

Du musst ja keine PV aufnehmen - es ist Deine eigene Entscheidung. Allerdings finanzieren wir halt einen Großteil des Gesundheitssystems. Ich weiß nicht, in welcher Fachrichtung Du tätig bist, allerdings liegen zwischen den Abrechnungsbeträgen (außerhalb der Fallpauschalen) Welten.
 

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
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Howard Johnson
Wobei deine Nichtzahler vermutlich alles Selbständige sind die keine Kohle haben und somit nicht ausreichend versichert sind, oder? Ansonsten kann ich das irgendwie nicht nachvollziehen warum man nicht zahlt.

Nein, im Gegensatz. Die sind privat versichert, und streichen tatsächlich die Kohle erstmal von der Versicherung ein.

Die Privatversicherung sollte ja eigentlich die Menschen erreichen, denen eine gewisse monetäre Flexibilität zuzusprechen ist. Neben den paar anderen, die sich nicht gesetzlich versichern können. Den drei anderen in Deutschland!
 

AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
2.466
7
MUC
Die größten privaten Krankenversicherungen
Unternehmen Mitglieder
Debeka 2.186.111
DKV 899.885
Axa 756.128
Allianz 683.008
Central 494.368
Signal 471.871
Continentale 386.975
HUK-Coburg 385.664
Bayerische Beamtenkasse 380.402
Barmenia 306.344
Quelle: Versicherungsjournal.de

Vollversicherte, Stand: 2011

Quelle: Stiftung Warentest: Private Krankenversicherung teils zu teuer - SPIEGEL ONLINE

Man sieht, die mit weitem Abstand größte deutsche PKV ist die Debeka; und die Debeka hatte noch nie Plastikkärtchen. Dass also ein Arzt (oder eine Sprechstundenhilfe) es nicht kennt, dass man kein Plastikkärtchen hat, sollte nicht vorkommen.

Ich bin seit 2000 privat versichert; ein einziges Mal wollte jemand einen Versicherungsnachweis. Als ich höflich nachfragte, was das soll, hat man mir erklärt, dass sie in letzter Zeit existenzbedrohliche Nichtzahlerquoten hatten, sodass ich da dann gleich Verständnis hatte und den Nachweis beibrigen wollte (lustigerweise war das Gespräch so nett, dass sie dann auch keinen Nachweis mehr wollte).

Ist besser so als ein vierstelliger Vorschuss (das gibt's nämlich auch ...)
 
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Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
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Howard Johnson
Meine PKV erstattet innerhalb weniger Tage. Vorher bezahle ich keine Arztrechnung.

Viel Spaß! Was glaubst Du, wem Du Geld schuldest?

Außerdem hält sich die Versicherung fast immer aus Rechnungsdiskrepanzen raus. Wir haben das mal durchexerziert bei einer falsch-hohen Rechnung bei meiner Frau, sogar mit Einschaltung der Schlichtungsstelle der dortigen Ärztekammer: Solange der Rechnungssteller die Rechnung nicht revidiert, stehst Du blöd da. Wir sind auf den geringen Rest-Kosten sitzengeblieben.
 
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Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
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Howard Johnson
Ärzte die noch selber fakturieren und das Mahnwesen betreiben haben in meinen Augen zu viel Zeit. Es gibt inzwischen so viele und vor allem günstige Abrechnungsstellen bzw. Factoringunternehmen, die diese Arbeit einem abnehmen.

Was soll ich persönlich jetzt mit so einem Statement anfangen???

Bleibt doch letztendlich jedem selber überlassen, wie er seine Zeit (sic!) einteilt und wie er Rechnungen erstellt, oder? :eyeb:
 
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suedbaden

Erfahrenes Mitglied
28.03.2010
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München
1.)
ich hoffe, deine Versicherung hat sich von dir individuell für diesen Fall eine Schweigepflichtsentbindung von deinem Arzt holen lassen.

2.) Wenn es tatsächlich eine schwarze Liste gibt bei der versicherung und du hast wirklich davon erfahren, dann hat die Versicherung ein echtes Problem. Wenn ich als Arzt davon erfahren würde, gäbe es eine Aufsichtsbeschwerde, die sich gewaschen hat. Das ist sowas von illegal. Es ist etas anderes, wenn bei einem besti. Versicherer ein Arzt mehrfach mit "fragwürdigen" Dingen aufgefallen ist. Dann kann der natürlich einen roten Punkt bekommen. Das ist ok. Das andere nicht.

zu 1: Ja, haben sie.

zu 2: "Schwarze Liste" war meine Interpretation. Ich gehe mal davon aus, dass es sich um so etwas wie einen roten Punkt handelt, wie von Dir beschrieben.
 

suedbaden

Erfahrenes Mitglied
28.03.2010
1.119
18
München
Viel Spaß! Was glaubst Du, wem Du Geld schuldest?

Das ist mir auch klar. Aber da, wie gesagt und von Dir zitiert, meine PKV innerhalb weniger Tage erstattet, begleiche ich meine Arztrechnung plus/minus nach einer Woche. Auch wenn die Ärzte gerne "zahlbar sofort" auf ihre Rechnungen schreiben, hat mir noch keiner eine Mahnung geschickt, weil ich (rechtlich gesehen) ein paar Tage in Verzug geraten bin.
 

vantom

Erfahrenes Mitglied
02.11.2011
1.361
1
BER
www.tomflieger.net
Grundsätzlich ist die PKV-Versicherungskarte nur ein Chip auf dem deine persönlichen Daten gespeichert sind. Darüber hinausgehende Funktionen hat die Karte nicht. Es erleichtert in der Praxis also die Aufnahme.

Mit Beihilfe oder nicht Beihilfe hat das auch nix zu tun, i.d.R. hat man ja noch einen zusätzlichen PKV-Aufstockungstarif um die Differenz der Teilleistung auszugleichen.

Viele Praxen sind es aber durchaus gewohnt dass auch der PKV-Patient eine Versicherungskarte zückt, selbst schon mehrfach bei anderen Patienten so erlebt dass sie ganz verdutzt gefragt wurden warum sie denn keine Karte hätten. Ein Problem hat dies aber nie dargestellt. Für den Arzt läuft's im Endeffekt auf's selbe raus, ob mit oder ohne Karte, bei Letzterem eben mit etwas mehr Aufwand. Insofern war es wohl ein Unwollen am Empfang (oder eben eine interne Anweisung - obwohl man die Daten wie bereits geschrieben auch vom Ausweis hätte übernehmen können).

Bzgl. Bezahlung konnte mir das meine Dottorette auch bestätigen, dass Privatpatienten die häufiger mal etwas schleifen lassen. Aus dem Grund hat sie die "bevorzugte Behandlung" selbiger auch größtenteils eingestampft. Wenn ich nicht so zufrieden mit ihr wäre hätte ich mir deswegen schon längst einen neuen Arzt gesucht, aber ich bin eben ein Gewohnheitstier :)
 

Julianbsen

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
614
0
Wie bereits erwähnt: Der Behandlungsvertrag kommt zwischen DIR und dem Arzt zustande. Ergo ist die Forderung des Arztes korrekt, wenn sie Euren Absprachen entspricht. Die daraus resultierende Forderung deinerseits an den VR ergibt sich aus den Tarifbedingungen Deiner PKV. Wenn der Arzt also 5fachen Satz nach GOÄ verlangt, der VR aber nur 3,5fach übernimmt bleibst Du auf der Differenz sitzen.

Das ist mir als Vertreter der VR schon klar.

Nochmal mein obiges Beispiel: Du gehst in ein Kh, um Dir eine künstliche Hüfte einsetzen zu lassen. Mit Deinem VR ist vereinbart, dass er die Kosten für die Chefarztbehandlung trägt. Jetzt wird Deine Hüfte vom Chefarzt operiert. Du liegst noch im KH und plötzlich fällt auf, dass Du Bakterien im Bein hast. Es muss wieder operiert werden und sogar die Hüfte wieder gewechselt werden, weil Du das Material wider aller Erwartungen nicht verträgst. Der Chefarzt ist aber im Urlaub. Daher operiert der Oberarzt. Auf der Rechnung ist aber mit 3,5x Satz abgerechnet. Du zahlst. Dein VR sagt: neee, der hat ja gar nicht operiert. Vielleicht verklagst Du dann Deinen VR. Der sagt: neee, das war ja eine geplante Abwesenheit, da müssen wir nicht zahlen. Vielleicht sagt das Gericht dann auch: neee, der VR muss nicht zahlen, die Rechnung ist falsch. Dann musst Du wieder zum Arzt. Vielleicht gibt der Dir dann das zu viel gezahlte Geld wieder zurück. Vielleicht musst Du den dann auch wieder auf Herausgabe verklagen. Wer weiß.
Wenn wir den Fall jetzt mal dahingehend verändern, dass der Chefarzt nur nicht operiert, weil plötzlich am Morgen, 10 Minuten vor der OP, ein Anruf seiner Tochter kommt, die im Sterben liegt, weil sie von einem Auto angefahren wurde und er dann zu seiner Tochter fährt, dann kann er möglicherweise doch als Chefarzt abrechnen, obwohl der operierende Arzt der Oberarzt war. Ja, das ist alles ziemlich schräg. Und das hier ist sogar extrem vereinfacht und in der Wirklichkeit ist es noch viel komplizierter.

Andere Fallkonstellation: es gibt in Hamburg einen genialen (kein Hohn, der ist wirklich ein unglaublich anerkannter Arzt auf seinem Gebiet und erzielt meiner Meinung nach sehr gute Ergebnisse) Arzt, der Operationen an Bauchspeicheldrüsen durchführt. Der führt aber gerne mehrere OPs (fünf Stück und noch mehr) gleichzeitig aus. Wie das denn? Geht eigentlich gar nicht, oder? Doch, der wandert zwischen den OP-Tischen hin und her und gibt Anweisungen. Die VR wehren sich hier. Meistens hat er, beziehungsweise bekommt er, aber Recht.
 

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.746
1.181
Howard Johnson
Auch wenn die Ärzte gerne "zahlbar sofort" auf ihre Rechnungen schreiben, hat mir noch keiner eine Mahnung geschickt, weil ich (rechtlich gesehen) ein paar Tage in Verzug geraten bin.

Das ist auch so nicht korrekt. Die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) beinhaltet eine Zahlungsfrist von 4 Wochen.

Zahlbar sofort ist schon wieder so ein Auswuchs, der mich (und andere) wieder maßlos aufregen würde :eek:
 
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Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
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Howard Johnson
Andere Fallkonstellation: es gibt in Hamburg einen genialen (kein Hohn, der ist wirklich ein unglaublich anerkannter Arzt auf seinem Gebiet und erzielt meiner Meinung nach sehr gute Ergebnisse) Arzt, der Operationen an Bauchspeicheldrüsen durchführt. Der führt aber gerne mehrere OPs (fünf Stück und noch mehr) gleichzeitig aus. Wie das denn? Geht eigentlich gar nicht, oder? Doch, der wandert zwischen den OP-Tischen hin und her und gibt Anweisungen. Die VR wehren sich hier. Meistens hat er, beziehungsweise bekommt er, aber Recht.

Ist auch rechtlich zulässig, sofern die relevanten oder entscheidenden Operationsschritte vom speziellen Arzt durchgeführt werden. Gibt's wohl auch irgendwo ein Grundsatzurteil dazu.

Faktisch, tja, äh, was soll ich sagen :censored:
 

ichundou

Erfahrenes Mitglied
05.11.2013
2.801
2
FRA
Das ist mir als Vertreter der VR schon klar.

Nochmal mein obiges Beispiel: Du gehst in ein Kh, um Dir eine künstliche Hüfte einsetzen zu lassen. Mit Deinem VR ist vereinbart, dass er die Kosten für die Chefarztbehandlung trägt. Jetzt wird Deine Hüfte vom Chefarzt operiert. Du liegst noch im KH und plötzlich fällt auf, dass Du Bakterien im Bein hast. Es muss wieder operiert werden und sogar die Hüfte wieder gewechselt werden, weil Du das Material wider aller Erwartungen nicht verträgst. Der Chefarzt ist aber im Urlaub. Daher operiert der Oberarzt. Auf der Rechnung ist aber mit 3,5x Satz abgerechnet. Du zahlst. Dein VR sagt: neee, der hat ja gar nicht operiert. Vielleicht verklagst Du dann Deinen VR. Der sagt: neee, das war ja eine geplante Abwesenheit, da müssen wir nicht zahlen. Vielleicht sagt das Gericht dann auch: neee, der VR muss nicht zahlen, die Rechnung ist falsch. Dann musst Du wieder zum Arzt. Vielleicht gibt der Dir dann das zu viel gezahlte Geld wieder zurück. Vielleicht musst Du den dann auch wieder auf Herausgabe verklagen. Wer weiß.
Wenn wir den Fall jetzt mal dahingehend verändern, dass der Chefarzt nur nicht operiert, weil plötzlich am Morgen, 10 Minuten vor der OP, ein Anruf seiner Tochter kommt, die im Sterben liegt, weil sie von einem Auto angefahren wurde und er dann zu seiner Tochter fährt, dann kann er möglicherweise doch als Chefarzt abrechnen, obwohl der operierende Arzt der Oberarzt war. Ja, das ist alles ziemlich schräg. Und das hier ist sogar extrem vereinfacht und in der Wirklichkeit ist es noch viel komplizierter.

Andere Fallkonstellation: es gibt in Hamburg einen genialen (kein Hohn, der ist wirklich ein unglaublich anerkannter Arzt auf seinem Gebiet und erzielt meiner Meinung nach sehr gute Ergebnisse) Arzt, der Operationen an Bauchspeicheldrüsen durchführt. Der führt aber gerne mehrere OPs (fünf Stück und noch mehr) gleichzeitig aus. Wie das denn? Geht eigentlich gar nicht, oder? Doch, der wandert zwischen den OP-Tischen hin und her und gibt Anweisungen. Die VR wehren sich hier. Meistens hat er, beziehungsweise bekommt er, aber Recht.

Sorry, aber in diesem Thread ging es um ambulante Behandlung. Den Unterschied solltest Du als VR-Vertreter kennen, auch in Sachen Abrechnung.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.810
373
Das ist auch so nicht korrekt. Die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) beinhaltet eine Zahlungsfrist von 4 Wochen.

Zahlbar sofort ist schon wieder so ein Auswuchs, der mich (und andere) wieder maßlos aufregen würde :eek:

Das die GOÄ eine Zahlungsfrist von 4 Wochen beinhalten würde , wäre mir neu. Die GOZ hat das nicht. Meiner Meinung nach ergibt sich das Zahlungsziel aus dem BGB.

Selbstkorrektur: Die Bezahlung ist sofort fällig, wenn man das als Arzt möchte :

§12 GOÄ bzw. §10 GOZ: (1) Die Vergütung wird fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen eine dieser Verordnung entsprechende Rechnung erteilt worden ist.
 

Julianbsen

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
614
0
Das "Einigen" ist mit einem Druckmittel (der Arzt will Geld von mir) aber u.U. einfacher.

Nochmal zum Mitschreiben: Wir reden von falschen oder zumindest streitbaren Rechnungen (das verstehe ich unter "die stinken zum Himmel"). Deren Inhalt darf der Arzt dann gerne mal vor Gericht beweisen, wenn er Geld von mir haben will (und nicht ich muss den medizinischen Blödsinn durch ein Gutachten nachweisen, wenn ich mein Geld wieder haben will).

Dass Dir das bei Rechnungen, die inhaltlich ok sind, aber eben einfach "mehr Luxus als die Versicherung bezahlt" und darum nicht versichert sind, nichts bringt - klar. Darum ging es wie gesagt nie.

Absolut richtig.

Derzeit gibt es für die Patienten noch einen weiteren Vorteil. Wenn der VR sagt, da stimmt was nicht mit der Rechnung, dann stellt er dem VN einen Anwalt zur Seite, (der sich übrigens "ärgert", weil die Streitwerte idR so gering sind, dass es sich überhaupt nicht lohnt und man gerade keine Privatleute vertreten will, weil die "nerven",) der den VN unterstützt und auch vor Gericht vertritt. Der VN sieht nie eine Rechnung von dem Anwalt, aber muss sich trotzdem um nichts mehr kümmern. Der Anwalt leistet aber trotzdem gute Arbeit, weil er wahrscheinlich der Hausanwalt des VR ist. Eigentlich eine tolle Sache für den Patienten.

Als VR würde ich es gar nicht schlecht finden, wenn der VN in Vorkasse selbst leisten muss.
 
P

pmeye

Guest
In Innenstadbereichen von Grossstädten soll das bedenkliche Umfänge angenommen haben. Insofern kann ich jeden Kollegen absolut verstehen, der sich a) einen Perso zeigen lässt und b) eine Bonitätsprüfung durchführt.
Ich sehe nicht, wo sich hier der Arzt von jedem anderen Unternehmer unterscheidet. Zahlungsausfälle sind unternehmerisches Risiko. Natürlich kann der Unternehmer versuchen dies zu reduzieren, indem er Bonitätsprüfungen macht, Plastikkärtchen, Vorkasse wasauchimmer verlangt. Auf der anderen Seite habe ich als Privatpatient die freie Auswahl unter den Anbietern und es herrscht Vertragsfreiheit.
Im Gegensatz zum Handwerker hat der Arzt ja noch den Vorteil, dass er es mmit einer natürlichen Person zu tun hat, die mit all ihrer Habe haftet, und nicht mit einer GmbH, bei der die Haftung praktisch Null ist.

Wenn man nichts zu verbergen hat... ,
An dieser Stelle höre ich normalerweise auf zu lesen, denn das ist das Standard-Stammtischargument für Überwachung jeglicher Art. ;)

...ist das kein Problem. Wenn jemand dann anfängt zu pöbeln, hat das meist seinen Grund. Hatten wir auch schon zweimal. Dann geht derjenige wieder.
Ja, beispielsweise ich. Und zwar zu einem der Kollegen, der mich als Kunden behandelt und nicht als Zechpreller! :)

Nach wie vor ist aber unklar, wieso jemand, der eine Versicherungskarte besitzt eine höhere Bonität haben soll als jemand der keine besitzt. Im Zweifel kassiert derjenige doppelt, die Leistung für Lau und die Erstattung der Versicherung. :confused:
Für mich ist das nur wieder eine andere Form von: Was geht, wird auch gemacht. Und da gibt es wieder eine Verbindung zu den Überwachungsjüngern. Nun stell dir abermal ein Wirtschaftsleben vor, wo jede Art geschäftlicher Verkehr nur noch mit Bürgschaften, Vorauszahlungen, Bonitätsprüfungen läuft. Da musst du deinen nächsten Restaurantbesuch vielleicht bald aufwändig planen und ein polizeiliches Führungszeugnis, ESTA und eine Schufaauskunft vorlegen, bevor du ein Steak orderst?
 

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.746
1.181
Howard Johnson
Das die GOÄ eine Zahlungsfrist von 4 Wochen beinhalten würde , wäre mir neu. Die GOZ hat das nicht. Meiner Meinung nach ergibt sich das Zahlungsziel aus dem BGB.

Selbstkorrektur: Die Bezahlung ist sofort fällig, wenn man das als Arzt möchte :

§12 GOÄ bzw. §10 GOZ: (1) Die Vergütung wird fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen eine dieser Verordnung entsprechende Rechnung erteilt worden ist.

Wie Du richtig schreibst, beinhaltet §12 der GOÄ den Hinweis auf §286 (3) BGB, damit endet nach 30 Tagen der Spaß...

Die Rechnung kann vielleicht sofort fällig sein, der Arzt kann aber erst nach 30 Tagen Verzug geltend machen.

Lustig finde ich noch den letzten Satz auf http://www.laek-thueringen.de/wcms/DocsID/Zahlungsfristen:
Zu beachten ist auch, daß der Arzt bei wiederholter nicht fristgerechter Zahlung die weitere Behandlung des Patienten ablehnen kann, außer in Notfällen, oder eine sofortige Barzahlung nach Behandlung und Übergabe der Rechnung verlangen kann.

Damit bekräftigt die LÄK Thüringen ja so ungefähr 90% der Aussagen dieses Threads.
 
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Erfahrenes Mitglied
08.05.2009
882
11
Ich arbeite fast 20 Jahre am Empfang einer orthopädischen Praxis. Wenn ein Privatpatient , den ich nicht kenne und der noch nie da war , ohne Kärtchen kommt, dann frage ich erstmal freundlich nach, wer uns empfohlen hat. Wenn ich die Leute kenne ,ist gut. Ab und An kopiere ich auch mal einen Personalausweis und schlage auch mal im Telefonbuch nach ,ob es die Person auch gibt.
Wir haben keine größeren Zahlungsausfälle, ich möchte jedoch vermeiden, dass es sich" rumspricht" , "zu dem Arzt kannst Du gehen, da wird nicht kontrolliert ". Böse oder erstaunt war noch nie jmd, dem ich nach dem Personalausweis gefragt habe. Ich denke, es kommt darauf an, wie man dies in der entsprechenden Situation löst.
Ich würde lediglich 1 bis 2% der Privatzahler als zahlungsunwillig bezeichnen, da hört man dann die tollsten Geschichten, meine Frau hat sich ein Auto gekauft, der Briefkasten ist verschwunden, Urlaub war teurer als geplant. In Insolvenzfällen lasse ich die Angelegenheit meistens auf sich beruhen, da wir mit weiteren Kosten in Vorlage treten müssen und sich das in der Regel nicht rechnet. Bei Kassenpatienten schaue ich auch auf das Geburtsdatum des Patienten, ab und an steht da nämlich z.B ein junger Mensch mit dem Geburtsjahrgang 1943 vor mir. :eek:
 

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.746
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Howard Johnson
In Insolvenzfällen lasse ich die Angelegenheit meistens auf sich beruhen, da wir mit weiteren Kosten in Vorlage treten müssen und sich das in der Regel nicht rechnet.

Kann ich verstehen. Ein Mahnbescheid kostet online aber ca. 15min Zeit für's Ausfüllen, und danach 33€. Ist also vertretbar und bringt viele erstmal zur Räson.

Aber das ist natürlich etwas, worauf die "Kunden" spekulieren. Auf so eine nette MFA, die "Verständnis" hat *schnellduckundweg* :resp:
 

nice

Erfahrenes Mitglied
08.05.2009
882
11
Kann ich verstehen. Ein Mahnbescheid kostet online aber ca. 15min Zeit für's Ausfüllen, und danach 33€. Ist also vertretbar und bringt viele erstmal zur Räson.

Aber das ist natürlich etwas, worauf die "Kunden" spekulieren. Auf so eine nette MFA, die "Verständnis" hat *schnellduckundweg* :resp:

Vielleicht hatten wir Glück, wir hatte in fast 20 Jahren nur 5 oder 6 Insolvenzfälle bei den Patienten und da die Rechnungen nie sehr hoch waren, habe ich die Angelegenheit auf sich beruhen lassen. Einer kam dann auch mal wieder, der wurde dann gegen Vorkasse behandelt.
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Hallo ihr Selbstständigen und Chefetagensesselpubser,
habt ihr eigentlich noch nicht gemerkt wie beschxxxxxen die Zahlungsmoral in Deutschland ist????????????
Der kleinste Einmannbetrieb schafft es ein Inkassobüro mit 30 Angestellten am Leben zu halten, sofern er blöd genug ist seine Ware / Dienstleistung auf Rechnung zu erbringen.
Bei einem Arzt sieht es nicht anders aus, ehrlich gesagt wundere ich mich das noch nicht generell Vorkasse verlangt wird.