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Und wenn du wegen abgelehnter Lebensrettung verstirbst, kannst du den Arzt immer noch verklagen.
Frank.
Stelle ich mir aus dem großen "off" schwierig vor...
Und wenn du wegen abgelehnter Lebensrettung verstirbst, kannst du den Arzt immer noch verklagen.
Frank.
Ärzte die noch selber fakturieren und das Mahnwesen betreiben haben in meinen Augen zu viel Zeit. Es gibt inzwischen so viele und vor allem günstige Abrechnungsstellen bzw. Factoringunternehmen, die diese Arbeit einem abnehmen.
Als Patient kontrolliert man sozusagen den Arzt, indem nur erbrachte Leistungen auf der Rechnung stehen, die man auch sofort bezahlt..
Einerseits haben wir in Deutschland Versicherungspflicht. Und auf der anderen Seite: Wenn ich versichert bin, heisst das, dass ich auch meine Rechnungen bezahle?
Meine PKV erstattet innerhalb weniger Tage. Vorher bezahle ich keine Arztrechnung.
Einmal bekam ich nach drei Tagen ein Schreiben der PKV, in dem sinngemäß stand: "Uns sind bei der Rechnung Ihres Arztes Unstimmigkeiten aufgefallen. (Die waren dann auch für mich nachvollziehbar erläutert.) Zahlen Sie statt des vollen Betrags nur den unstrittigen Teilbetrag. Den Rest klären wir für Sie direkt mit dem Arzt."
Als ich zur nächsten Behandlung bei dem Arzt war, hat er gejammert, dass meine PKV kleinlich sei. Ich habe dann nur gesagt, dass ich das selbst nicht beurteilen kann und mich auf die PKV verlassen muss. Da hat er dann nichts mehr geantwortet.
Später habe ich folgendes erfahren: Dieser Arzt - Orthopäde - ist auf einer so was wie einer schwarzen Liste meiner PKV. Alle seine Rechnung werden von im Ruhestand befindlichen Ärzten, die auf Honorarbasis für diese PKV arbeiten, auf Plausibilität gecheckt, also ob die abgerechneten Leistungen überhaupt so möglich sind. (Bei mir waren Abrechnungsnummern auf der Rechnung, die nicht medizinisch sinnvoll kombiniert werden könne.) Außerdem ist diese Orthopäde für seine kreativen Abrechnungen stadtbekannt. Ich geh da natürlich nicht mehr hin.
Bei geplanten Facharztbesuchen rufe ich inzwischen vorher bei meiner PKV an, die empfehlen mir dann Ärzte. Ich vermute mal, nicht solche, die auf ihrer scharzen Liste stehen.
Ansonsten hatte ich aber noch nie Probleme.
Ich kriege fast das Ko**en, wenn ich einen Privatpatienten sehe.
Wobei deine Nichtzahler vermutlich alles Selbständige sind die keine Kohle haben und somit nicht ausreichend versichert sind, oder? Ansonsten kann ich das irgendwie nicht nachvollziehen warum man nicht zahlt.
Die größten privaten Krankenversicherungen
Unternehmen Mitglieder
Debeka 2.186.111
DKV 899.885
Axa 756.128
Allianz 683.008
Central 494.368
Signal 471.871
Continentale 386.975
HUK-Coburg 385.664
Bayerische Beamtenkasse 380.402
Barmenia 306.344
Quelle: Versicherungsjournal.de
Vollversicherte, Stand: 2011
Meine PKV erstattet innerhalb weniger Tage. Vorher bezahle ich keine Arztrechnung.
Ärzte die noch selber fakturieren und das Mahnwesen betreiben haben in meinen Augen zu viel Zeit. Es gibt inzwischen so viele und vor allem günstige Abrechnungsstellen bzw. Factoringunternehmen, die diese Arbeit einem abnehmen.
1.)
ich hoffe, deine Versicherung hat sich von dir individuell für diesen Fall eine Schweigepflichtsentbindung von deinem Arzt holen lassen.
2.) Wenn es tatsächlich eine schwarze Liste gibt bei der versicherung und du hast wirklich davon erfahren, dann hat die Versicherung ein echtes Problem. Wenn ich als Arzt davon erfahren würde, gäbe es eine Aufsichtsbeschwerde, die sich gewaschen hat. Das ist sowas von illegal. Es ist etas anderes, wenn bei einem besti. Versicherer ein Arzt mehrfach mit "fragwürdigen" Dingen aufgefallen ist. Dann kann der natürlich einen roten Punkt bekommen. Das ist ok. Das andere nicht.
Viel Spaß! Was glaubst Du, wem Du Geld schuldest?
Wie bereits erwähnt: Der Behandlungsvertrag kommt zwischen DIR und dem Arzt zustande. Ergo ist die Forderung des Arztes korrekt, wenn sie Euren Absprachen entspricht. Die daraus resultierende Forderung deinerseits an den VR ergibt sich aus den Tarifbedingungen Deiner PKV. Wenn der Arzt also 5fachen Satz nach GOÄ verlangt, der VR aber nur 3,5fach übernimmt bleibst Du auf der Differenz sitzen.
Auch wenn die Ärzte gerne "zahlbar sofort" auf ihre Rechnungen schreiben, hat mir noch keiner eine Mahnung geschickt, weil ich (rechtlich gesehen) ein paar Tage in Verzug geraten bin.
Andere Fallkonstellation: es gibt in Hamburg einen genialen (kein Hohn, der ist wirklich ein unglaublich anerkannter Arzt auf seinem Gebiet und erzielt meiner Meinung nach sehr gute Ergebnisse) Arzt, der Operationen an Bauchspeicheldrüsen durchführt. Der führt aber gerne mehrere OPs (fünf Stück und noch mehr) gleichzeitig aus. Wie das denn? Geht eigentlich gar nicht, oder? Doch, der wandert zwischen den OP-Tischen hin und her und gibt Anweisungen. Die VR wehren sich hier. Meistens hat er, beziehungsweise bekommt er, aber Recht.
Das ist mir als Vertreter der VR schon klar.
Nochmal mein obiges Beispiel: Du gehst in ein Kh, um Dir eine künstliche Hüfte einsetzen zu lassen. Mit Deinem VR ist vereinbart, dass er die Kosten für die Chefarztbehandlung trägt. Jetzt wird Deine Hüfte vom Chefarzt operiert. Du liegst noch im KH und plötzlich fällt auf, dass Du Bakterien im Bein hast. Es muss wieder operiert werden und sogar die Hüfte wieder gewechselt werden, weil Du das Material wider aller Erwartungen nicht verträgst. Der Chefarzt ist aber im Urlaub. Daher operiert der Oberarzt. Auf der Rechnung ist aber mit 3,5x Satz abgerechnet. Du zahlst. Dein VR sagt: neee, der hat ja gar nicht operiert. Vielleicht verklagst Du dann Deinen VR. Der sagt: neee, das war ja eine geplante Abwesenheit, da müssen wir nicht zahlen. Vielleicht sagt das Gericht dann auch: neee, der VR muss nicht zahlen, die Rechnung ist falsch. Dann musst Du wieder zum Arzt. Vielleicht gibt der Dir dann das zu viel gezahlte Geld wieder zurück. Vielleicht musst Du den dann auch wieder auf Herausgabe verklagen. Wer weiß.
Wenn wir den Fall jetzt mal dahingehend verändern, dass der Chefarzt nur nicht operiert, weil plötzlich am Morgen, 10 Minuten vor der OP, ein Anruf seiner Tochter kommt, die im Sterben liegt, weil sie von einem Auto angefahren wurde und er dann zu seiner Tochter fährt, dann kann er möglicherweise doch als Chefarzt abrechnen, obwohl der operierende Arzt der Oberarzt war. Ja, das ist alles ziemlich schräg. Und das hier ist sogar extrem vereinfacht und in der Wirklichkeit ist es noch viel komplizierter.
Andere Fallkonstellation: es gibt in Hamburg einen genialen (kein Hohn, der ist wirklich ein unglaublich anerkannter Arzt auf seinem Gebiet und erzielt meiner Meinung nach sehr gute Ergebnisse) Arzt, der Operationen an Bauchspeicheldrüsen durchführt. Der führt aber gerne mehrere OPs (fünf Stück und noch mehr) gleichzeitig aus. Wie das denn? Geht eigentlich gar nicht, oder? Doch, der wandert zwischen den OP-Tischen hin und her und gibt Anweisungen. Die VR wehren sich hier. Meistens hat er, beziehungsweise bekommt er, aber Recht.
Das ist auch so nicht korrekt. Die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) beinhaltet eine Zahlungsfrist von 4 Wochen.
Zahlbar sofort ist schon wieder so ein Auswuchs, der mich (und andere) wieder maßlos aufregen würde
Das "Einigen" ist mit einem Druckmittel (der Arzt will Geld von mir) aber u.U. einfacher.
Nochmal zum Mitschreiben: Wir reden von falschen oder zumindest streitbaren Rechnungen (das verstehe ich unter "die stinken zum Himmel"). Deren Inhalt darf der Arzt dann gerne mal vor Gericht beweisen, wenn er Geld von mir haben will (und nicht ich muss den medizinischen Blödsinn durch ein Gutachten nachweisen, wenn ich mein Geld wieder haben will).
Dass Dir das bei Rechnungen, die inhaltlich ok sind, aber eben einfach "mehr Luxus als die Versicherung bezahlt" und darum nicht versichert sind, nichts bringt - klar. Darum ging es wie gesagt nie.
Ich sehe nicht, wo sich hier der Arzt von jedem anderen Unternehmer unterscheidet. Zahlungsausfälle sind unternehmerisches Risiko. Natürlich kann der Unternehmer versuchen dies zu reduzieren, indem er Bonitätsprüfungen macht, Plastikkärtchen, Vorkasse wasauchimmer verlangt. Auf der anderen Seite habe ich als Privatpatient die freie Auswahl unter den Anbietern und es herrscht Vertragsfreiheit.In Innenstadbereichen von Grossstädten soll das bedenkliche Umfänge angenommen haben. Insofern kann ich jeden Kollegen absolut verstehen, der sich a) einen Perso zeigen lässt und b) eine Bonitätsprüfung durchführt.
An dieser Stelle höre ich normalerweise auf zu lesen, denn das ist das Standard-Stammtischargument für Überwachung jeglicher Art.Wenn man nichts zu verbergen hat... ,
Ja, beispielsweise ich. Und zwar zu einem der Kollegen, der mich als Kunden behandelt und nicht als Zechpreller!...ist das kein Problem. Wenn jemand dann anfängt zu pöbeln, hat das meist seinen Grund. Hatten wir auch schon zweimal. Dann geht derjenige wieder.
Das die GOÄ eine Zahlungsfrist von 4 Wochen beinhalten würde , wäre mir neu. Die GOZ hat das nicht. Meiner Meinung nach ergibt sich das Zahlungsziel aus dem BGB.
Selbstkorrektur: Die Bezahlung ist sofort fällig, wenn man das als Arzt möchte :
§12 GOÄ bzw. §10 GOZ: (1) Die Vergütung wird fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen eine dieser Verordnung entsprechende Rechnung erteilt worden ist.
In Insolvenzfällen lasse ich die Angelegenheit meistens auf sich beruhen, da wir mit weiteren Kosten in Vorlage treten müssen und sich das in der Regel nicht rechnet.
Kann ich verstehen. Ein Mahnbescheid kostet online aber ca. 15min Zeit für's Ausfüllen, und danach 33€. Ist also vertretbar und bringt viele erstmal zur Räson.
Aber das ist natürlich etwas, worauf die "Kunden" spekulieren. Auf so eine nette MFA, die "Verständnis" hat *schnellduckundweg*