Cathay Pacific verlegt den Flug

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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.155
471
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Auch der Unterschied zwischen "einen Anspruch haben" und "einen Anspruch durchgesetzt bekommen, zumal ad hoc" ist hier schon unzählige Male diskutiert worden. .

Bei der Durchsetzung wäre es ja ganz hilfreich, die exakte Anspruchsgrundlage zu kennen. Aber bereits daran scheiterst Du. Außer Sprüchen habe ich in diesem Thread von Dir noch nichts gelesen.
Also nochmals (auch wenn es hier im Forum schon 100x steht): Wo genau steht, daß ich Anspruch auf Umbuchung auf eine andere Airline habe. (Mir hat 'mal eine Airline, die es ja gem. Deiner Definition wissen muß, gesagt, daß im Gesetz steht, genau dieser Anspruch bestünde nicht. Bei der Frage nach der Quelle sind sie aber gescheitert. Mal sehen, ob es Dir besser gelingt).
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Genau so. Den damit verbundenen Zeitaufwand brauche ich aber jedenfalls nicht. Aber es gibt ja andere, denen das Klagen anscheinend Spaß macht.

Welcher Zeitaufwand? Also ich kenne für sowas Anwälte. Die Dokumente dafür muss man einmal zusammenstellen, dauert max. 1 Stunde.
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
4.989
2.424
Ersatzflug ist ja schön und gut, aber Ihr diskutiert am Thema vorbei. Der TE regt sich ja auf, dass er nun keinen Direktflug mehr zu genau den passenden Zeiten bekommt. Und den gibt es eben schlicht nicht, egal, wie umgebucht werden könnte. Und da braucht man sich nicht aufregen, das ist verschwendete Lebenszeit.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Bei der Durchsetzung wäre es ja ganz hilfreich, die exakte Anspruchsgrundlage zu kennen. Aber bereits daran scheiterst Du. Außer Sprüchen habe ich in diesem Thread von Dir noch nichts gelesen.
Also nochmals (auch wenn es hier im Forum schon 100x steht): Wo genau steht, daß ich Anspruch auf Umbuchung auf eine andere Airline habe. (Mir hat 'mal eine Airline, die es ja gem. Deiner Definition wissen muß, gesagt, daß im Gesetz steht, genau dieser Anspruch bestünde nicht. Bei der Frage nach der Quelle sind sie aber gescheitert. Mal sehen, ob es Dir besser gelingt).

Von den hunderten Malen habe allein ich die Grundlage mehrere Dutzend Male zitiert und werde das für dich mit deinen knapp 9.000 postings hier nicht wiederholen. Wer den Anspruchsgegner als Quelle zitiert, dem ist ohnehin nicht zu helfen.

Die Airlines stehen auch heute noch auf dem Standpunkt, dass technische Ausfälle die Pflicht zur Entschädigungsleistung ausschließen. Daran darfst du dich natürlich gern orientieren. Mit dem geltenden Recht hat das trotzdem nichts zu tun. Allenfalls mit Art. 5 Abs. 1 GG.
 
Zuletzt bearbeitet:

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.145
3.127
Bei der Durchsetzung wäre es ja ganz hilfreich, die exakte Anspruchsgrundlage zu kennen. Aber bereits daran scheiterst Du. Außer Sprüchen habe ich in diesem Thread von Dir noch nichts gelesen.
Also nochmals (auch wenn es hier im Forum schon 100x steht): Wo genau steht, daß ich Anspruch auf Umbuchung auf eine andere Airline habe. (Mir hat 'mal eine Airline, die es ja gem. Deiner Definition wissen muß, gesagt, daß im Gesetz steht, genau dieser Anspruch bestünde nicht. Bei der Frage nach der Quelle sind sie aber gescheitert. Mal sehen, ob es Dir besser gelingt).

Das steht seit 116 Jahren im BGB. Du schließt einen Vertrag, der andere erfüllt nicht, du nimmt eine Eigenvornahme (oder früher Ersatzvornahme) vor, buchst Dir einen anderen Flug und machst Schadenersatz geltend. Ziemlich einfach, man muss es nur durchsetzen. Und dafür gibt es halt Gerichte. Als Airline würde ich auch erst mal alles weit von mir weisen, denn ich weiss ja, dass es Leute gibt die sagen "Den damit verbundenen Zeitaufwand brauche ich aber jedenfalls nicht. Aber es gibt ja andere, denen das Klagen anscheinend Spaß macht."
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.155
471
Das steht seit 116 Jahren im BGB. Du schließt einen Vertrag, der andere erfüllt nicht, du nimmt eine Eigenvornahme (oder früher Ersatzvornahme) vor, buchst Dir einen anderen Flug und machst Schadenersatz geltend.

Siehst Du, das ist das Problem heutzutage. Keiner liest mehr genau. Daß notfalls Eigenvornahme+Schadenersatz möglich ist, darin sind wir uns ja wohl alle einig. Die Frage war aber, ob die Airline (wie oben behauptet) verpflichtet ist, mich auf eine andere Airline umzubuchen. Mag im Ergebnis auf das Gleiche herauskommen, ist aber wesentlich streßfreier.
 

Pascal1101

Erfahrenes Mitglied
31.12.2013
526
79
DXB
Was für ein sinnloser Thread :eyeb:

Mich betrifft das Streichkonzert von Cathay ebenfalls. Man hat jetzt 2 Möglichkeiten.

Entweder regt man sich 3 Monate lang bis zum Abflugtag sinnlos auf, und verschwendet seine Lebenszeit.

Oder man nutzt den, sehr sehr guten, Kundenservice der Fluggesellschaft und lässt sich umbuchen.
Ich persönlich habe 2 Std. nachdem ich schriftlich per Email angefragt hatte einen Lösungsvorschlag von der Fluggesellschaft im Emaileingang.
Kein 0815 geschreibsel, sondern von einer persönlichen Emailadresse mit anständiger Signatur und Durchwahl des Sachbearbeiters in Frankfurt für etwaige Rückfragen.
Ich fliege nun via LHR. Gesamte Reisezeit ist zwar, wenn ich mich recht entsinne, 3 Std. länger, aber so wichtig, dass man die paar Stündchen absolut nicht hat, sind wir glaube ich hier alle nicht. :censored:
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
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BRU
Was soll Cathay Pacific denn anderes machen als dir Alternativen anbieten? Im Zweifelsfall wirst du immer noch kostenfrei Stornieren können, sollten dir die Alternativen nicht passen und dann steht es dir selbstverständlich frei bei einer anderen Airline einen für dich passenderen Flug zu buchen.

Na ja, aber offensichtlich waren die bisherigen Alternativen nur, entweder an einem anderen Datum oder alternativ ab einem anderen Flughafen zu fliegen. Also wie so oft – nur Alternativen mit der eigenen Airline.

Natürlich ist es ein Risiko, so knapp zu planen, und ist es sinnlos, sich jetzt ewig über die Flugstreichung aufzuregen. Sowas kommt halt vor. Nur andererseits: mit den hier angebotenen Alternativen macht es sich die Airline meiner Ansicht nach doch zu leicht.

Daher auch meine Vorgehensweise in solchen Fällen, selber nach geeigneten Verbindungen zu suchen und anzurufen. Was der Threaderöffner ja offensichtlich noch nicht mal versucht hat. Womit ich in den meisten Fällen eine Lösung gefunden habe, einschließlich Umbuchung auf andere Airlines – ganz ohne Anwalt.

Klage hätte ich deswegen wohl kaum eingereicht - alleine schon, weil die Gerichte halt nicht überall so effizient funktionieren, wie in DE (sprich: das letztendlich nichts bringen würde, außer man hat jahrelang Zeit…). Mir geht es in der Regel auch nicht um irgendwelche Prinzipien, sondern darum, pragmatische Lösungen zu finden – und zwar zeitnah.
 

Chaosmax

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
2.256
104
Bei der Durchsetzung wäre es ja ganz hilfreich, die exakte Anspruchsgrundlage zu kennen. Aber bereits daran scheiterst Du. Außer Sprüchen habe ich in diesem Thread von Dir noch nichts gelesen.
Also nochmals (auch wenn es hier im Forum schon 100x steht): Wo genau steht, daß ich Anspruch auf Umbuchung auf eine andere Airline habe. (Mir hat 'mal eine Airline, die es ja gem. Deiner Definition wissen muß, gesagt, daß im Gesetz steht, genau dieser Anspruch bestünde nicht. Bei der Frage nach der Quelle sind sie aber gescheitert. Mal sehen, ob es Dir besser gelingt).

Steht doch auch so in der EU Verordnung 261/04 im Artikel 8 b und c. Da es keine Einschränkung nur auf Flüge des "ausführenden Luftunternehmens" gibt, muss die Airline auf für mich passende Flüge umbuchen, egal welche Airline. Gab bei mir da auch noch nie Probleme.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Siehst Du, das ist das Problem heutzutage. Keiner liest mehr genau. Daß notfalls Eigenvornahme+Schadenersatz möglich ist, darin sind wir uns ja wohl alle einig. Die Frage war aber, ob die Airline (wie oben behauptet) verpflichtet ist, mich auf eine andere Airline umzubuchen. Mag im Ergebnis auf das Gleiche herauskommen, ist aber wesentlich streßfreier.

Das Problem liegt nicht in der Lesestärke des Kollegen Flying Lawyer, sondern in deinem fehlenden Verständnis. Den Schadensersatz gibt es nur, weil es zunächst einmal eine Pflicht zur Umbuchung gibt. Über deren Durchsetzbarkeit haben ich und andere oft genug geschrieben. Natürlich stellen sich die Airlines in aller Regel stur und wissen, dass ihnen die Zeit in die Hände spielt. Deshalb muss der Fluggast entweder sich der Willkür beugen oder der Airline die Rechnung für ihren Rechtsbruch präsentieren.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.136
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BRU
Natürlich stellen sich die Airlines in aller Regel stur und wissen, dass ihnen die Zeit in die Hände spielt. Deshalb muss der Fluggast entweder sich der Willkür beugen oder der Airline die Rechnung für ihren Rechtsbruch präsentieren.

Also den Berichten hier zufolge bucht Cathay doch durchaus auch auf andere Alternativen als anderes Datum oder anderer Flughafen um. Und auch meine Erfahrung (nicht bezogen auf Cathay) war bisher nicht so schlecht. Klar ist das "Standard-Angebot" meist eine Verbindung mit der eigenen Airline (oder zumindest innerhalb des eigenen Konzerns, wie innerhalb der LH-Gruppe oder so), nur wenn mir das zeitlich nicht passte oder es dort keine Alternativen gab, wurde ich schon einige Male auch auf andere Airlines umgebucht.

Nur muss ich dafür halt selber aktiv werden, mir einigermaßen plausible Verbindungen raussuchen und aktiv danach fragen.

Und klar mag es "hoffnungslose Fälle" geben (allen voran die ganzen Billigflieger, aber nicht nur...), nur den Beiträgen anderer nach scheint der Kundenservice von Cathay doch nicht so schlecht zu sein.
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
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Also den Berichten hier zufolge bucht Cathay doch durchaus auch auf andere Alternativen als anderes Datum oder anderer Flughafen um. Und auch meine Erfahrung (nicht bezogen auf Cathay) war bisher nicht so schlecht. Klar ist das "Standard-Angebot" meist eine Verbindung mit der eigenen Airline (oder zumindest innerhalb des eigenen Konzerns, wie innerhalb der LH-Gruppe oder so), nur wenn mir das zeitlich nicht passte oder es dort keine Alternativen gab, wurde ich schon einige Male auch auf andere Airlines umgebucht.

Nur muss ich dafür halt selber aktiv werden, mir einigermaßen plausible Verbindungen raussuchen und aktiv danach fragen.

Und klar mag es "hoffnungslose Fälle" geben (allen voran die ganzen Billigflieger, aber nicht nur...), nur den Beiträgen anderer nach scheint der Kundenservice von Cathay doch nicht so schlecht zu sein.

Wo habe ich zu dem konkreten Fall CX etwas geschrieben? Mir ging es nur darum, den juristischen Quark, den das Goldene Ei bei dieser Gelegenheit wieder mal von sich gegeben hat, richtig zu stellen. Deine Erfahrungen sind jedenfalls nicht repräsentativ, zumindest nicht für Kunden unter HON-Status und dergleichen, zumal wenn die Auswahl an Alternativen klein und teuer ist.

Außerdem unterscheidet sich das Verhalten der Airlines erheblich bei IRROPs am Flugtag und gewollten Streichungen im Vorfeld des Fluges. Wenn FRA-LH-ZRH ausfällt, am Besten noch in C gebucht, und dann auf den nächsten Flug mit LX umgebucht wird, wo ohnehin noch reichlich Platz ist, den Vorhang zu verschieben - hurra! Interessant wird es erst, wenn YY einmal am Tag irgendwohin fliegt, diesen Flug etwa zwei Wochen vor dem Flugdatum streicht oder zeitlich deutlich verlegt und nun nur noch ZZ aus einer anderen Allianz für diesen Tag bleibt.
 
Zuletzt bearbeitet:

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.155
471
Wo habe ich zu dem konkreten Fall CX etwas geschrieben? Mir ging es nur darum, den juristischen Quark, den das Goldene Ei bei dieser Gelegenheit wieder mal von sich gegeben hat, richtig zu stellen. Deine Erfahrungen sind jedenfalls nicht repräsentativ, zumindest nicht für Kunden unter HON-Status und dergleichen, zumal wenn die Auswahl an Alternativen klein und teuer ist.

Im Gegensatz zu Dir habe ich keine juristischen Behauptungen aufgestellt, sondern nur eine Frage gestellt.
Und ich kann Anonyma zustimmen, die meisten Airlines verhalten sich nach meiner Erfahrung pragmatisch und hilfsbereit (und ich bin auch kein HON), aber eben nicht alle. Und die Ausnahmen sind nicht nur LCCs.
 

tobins

Neues Mitglied
19.08.2016
9
0
es ist schon erstaunlich wie sich hier gestritten wird. Wie geschrieben bin ich erst einmal dankbar für die Informationen.

Bei mir ist es leider mit Cathay nicht so gut gelaufen, ich habe nur eine Email bekommen das ich am 7.11 fliegen kann oder am 8.11 aus Frankfurt, worauf ich geantwortet habe aber nichts mehr von Cathay gehört habe. Das finde ich auch das Schlimme daran, dass die Sache dann einfach totgeschwiegen wird. Ein Angebot auf eine Alternative Airline gab es nicht, dann hätte man das aber auch schreiben können. Cathay macht es sich meiner Meinung nach sehr einfach hier.

Mit dem Anwalt war auch nur ein extrem Besipiel natärlich lohnt sich hier nicht zu klagen und die Zeit wäre viel zu wertvoll. Ich bin sowas aber nicht gewöhnt mit Emirates und Qatar gab es noch nie Probleme daher habe ich hier gefragt da es absolutes Neuland für mich ist.

Natürlich sind meine Termine eng gelegt, aber Cathay hätte trotzdem einmal einen Schritt auf mich zugehen können, da der Fehler doch bei der Gesellschaft und nicht beim Kunden liegt. Wenn der Flug gestrichen werden muss dann ist das nicht zu ändern, aber dann kann man doch irgendwas anbieten wenn man der Gesellschaft schreibt das es für einen sehr problematisch ist

Ich werde jetzt am Montag einmal versuchen anzurufen und zu schauen was wir machen können.

Zu guter Letzt finde ich dass hier manche das Forum kaputt machen, wenn jemand eine Frage stellt, dann kann man doch einfach darauf antworten aber dieses selbst schuld Termine schlecht gelegt, ist halt so musste mit Leben das der Flug gestrichen wird, sind noch 3 Monate das doch kein Problem, das führt doch an der Sache vollkommen vorbei.

Es ist doch keine bösartige Frage die gestellt wurde, daher wieso muss da unnötige Schärfe reinbringen?
 

tobins

Neues Mitglied
19.08.2016
9
0
Bei einem Economy Passagier, würde ich einfach anbieten die Business Class Lounge benutzen zu dürfen oder einen Essens Gutschein. Mir hätte schon gereicht wenn man einfach ein paar Milen draufgepackt hätte auf den Flug oder ein nettes Essen in Hong Kong oder einen Gutscheinfür eine Hotelübernachtung

Es geht für mich darum dass die Gesellschaft mir zeigt das es Ihnen leid tut und nicht ist mir egal Problem des Kunden soll er zusehen.
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.805
3.344
Bei einem Economy Passagier, würde ich einfach anbieten die Business Class Lounge benutzen zu dürfen oder einen Essens Gutschein. Mir hätte schon gereicht wenn man einfach ein paar Milen draufgepackt hätte auf den Flug oder ein nettes Essen in Hong Kong oder einen Gutscheinfür eine Hotelübernachtung

Es geht für mich darum dass die Gesellschaft mir zeigt das es Ihnen leid tut und nicht ist mir egal Problem des Kunden soll er zusehen.

Und hast Du das auch so gegenüber der Airline formuliert?
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.145
3.127
Bei einem Economy Passagier, würde ich einfach anbieten die Business Class Lounge benutzen zu dürfen oder einen Essens Gutschein. Mir hätte schon gereicht wenn man einfach ein paar Milen draufgepackt hätte auf den Flug oder ein nettes Essen in Hong Kong oder einen Gutscheinfür eine Hotelübernachtung

Es geht für mich darum dass die Gesellschaft mir zeigt das es Ihnen leid tut und nicht ist mir egal Problem des Kunden soll er zusehen.

Na, eben war Dein meeting noch so wichtig, dass es sich nicht im Ansatz verschieben ließ. Also dann doch nicht wichtig. Das passiert nunmal alle Tage so. Im Geschäftsleben tut einem selten etwas leid, sondern es geht um Einnahmen und Ausgaben. Vor allem, wenn es sich um ein solches Massengeschäft handelt wie die Passagierbeförderung.
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.588
1.217
Bei einem Economy Passagier, würde ich einfach anbieten die Business Class Lounge benutzen zu dürfen oder einen Essens Gutschein. Mir hätte schon gereicht wenn man einfach ein paar Milen draufgepackt hätte auf den Flug oder ein nettes Essen in Hong Kong oder einen Gutscheinfür eine Hotelübernachtung

Es geht für mich darum dass die Gesellschaft mir zeigt das es Ihnen leid tut und nicht ist mir egal Problem des Kunden soll er zusehen.

allerdings hätte keine dieser Massnahmen Deinen Terminplan verbessert.

Ich glaube auch nicht, dass es der Gesellschaft leid tut, die haben keine solchen Emotionen. Wenn ihnen etws tut, dann ist es etwas, was ihnen "weh tut", engangener Umsatz und Gewinn, und in dem Fall verärgerte Kunden und eine schlechte Presse.

Mal zum Thema "Lebenserfahrung", Für ein Meeting in drei Monaten wird es noch einige Änderungen geben, und mancher Teilnehmer wird vielleicht garnicht dabei sein. Also locker bleiben!
 

tobins

Neues Mitglied
19.08.2016
9
0
Cathay hat genug Problem die haben sich auf dem Wachstum in China ausgeruht. Bekommen Sie gerade zu spüren und natürlich tut es denen nicht leid, aber man muss dem Kunden wenigstens das Gefühl geben. Wenn ein Asiate lächelt heist es auch nich das er einen Mag, aber besser als der grimmige Deutsche.

Nein der Termin ist sehr wichtig und es tut sehr weh, aber ich bin auch realist wegen mir allein wird das Flugzeug nicht starten, daher ich werde nicht darum herkommen mir was einfallen zu lassen. Die Meetings stehen alle ausser die Teilnehmer sterben weg was wir nicht hoffen wollen.

Konsequenz für mich wird sein ich werde in Zukunft nicht mehr Cathay fliegen und eben negative Presse machen wenn mich jemand fragt. Stören tut es Cathay nicht aber vielleicht kann ein anderer so einen reinfall vermeiden