EK Kunden"service" - Frechheit!

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Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.248
555
MUC/EDMM
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Tschuldigung, Leute. Aber wie würde die Airline im umgekehrten Fall reagieren, wenn ich mein Ticket nicht vollständig zahlen würde??
Sorry, aber hier hat die Airline ein unvollständiges bzw. fehlerhaftes (Bord-)Produkt geliefert!
Oder stand irgendwo in den T&C etwas in der Art von: "Wir werben zwar mit unserem tollen IFE, aber in praxi funktioniert es nicht oder nur unzureichend"?
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
8.714
6.205
LEJ
Sorry, aber hier hat die Airline ein unvollständiges bzw. fehlerhaftes (Bord-)Produkt geliefert!
Wenn es so ein wichtiges Flugbestandteil ist, dann soll der Themensteller die Airline wechseln.

Wenn Werbung tatsächlich ernst genommen werden muss, bitte das nächste mal Massband, Thermostat, Kamera zur Beweisaufnahme und fertige Zeugen- und Beweisformulare mitbringen. Natürlich Werbebilder, um ggf. die Bilder mit den Realitäten zu vergleichen.... und Kugelschreiber nicht vergessen.

Der ganze Thread ist doch so was von lächerlich, dass meine Zeit dafür zu schade ist ..... und tschüsss:no:
 
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NCC1701DATA

WM-Tippgott 2010
07.03.2009
6.183
5
Duisburg
Vorumsjuser bruce80 ,

da du dich in der Lage siehst einem solch komplett bedeutungslosen Vorfall ein solch hohes Maß an menschlicher Lebenszeit und Energie zu widmen erlaube ich mir die Schlußfolgeung , daß dich momentan nichts Schlimmeres belästigt und schon darüber solltest du überaus froh sein . Letzteres kann sich nämlich von einer Sekunde auf die nächste ändern und dann geht dir das IFE der Emirates sowas von am Arsch vorbei , du ahnst es kaum .

Wohlgemeinter Hinweis , ehrlich .


Wer immer Zeit findet, in einem Forum Lebenszeit aufzuwenden, dem muss es gut gehen.

Schön für uns alle!
 
P

pmeye

Guest
Vorumsjuser bruce80 ,

da du dich in der Lage siehst einem solch komplett bedeutungslosen Vorfall ein solch hohes Maß an menschlicher Lebenszeit und Energie zu widmen ... .

Es gibt Kunden, die will keiner.
Der ganze Zirkus nur, weil das IFE nicht funktionierte.

Wenn es so ein wichtiges Flugbestandteil ist, dann soll der Themensteller die Airline wechseln.

Nun vielleicht sollten sich die Herren mal im verstehenden Lesen üben? Macht zwar sicher nicht so viel Spaß, wie User-Bashing, aber dann würden sie eventuell, verstehen, worum es in diesem Thread wirklich geht! :mad:

Tipp: Es geht nicht um kaputte IFE.:idea:

Naaaa? Noch immer nicht? Na gut, ein letzter Tipp:

Schaut euch mal den Threadtitel gaaaaaanz genau an!:idea:

Na? Ja? Siehste, geht doch! Prima! Eins, setzen! :)
 
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Star Alliance

Erfahrenes Mitglied
27.11.2011
384
13
MUC
Hat man eigentlich Anspruch auf IFE, vor allem wenn die Airline es kostenlos anbietet?
Ich stelle die Frage mal einfach in den Raum, den meines Erachtens ist das ein ,goodie' der
Airline. Anders sieht es natuerlich aus, wenn ich fuer diese 'Dienstleistung' (bspw. Condor)
bezahlen muss....
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.503
8.926
FRA/QKL
Hat man eigentlich Anspruch auf IFE, vor allem wenn die Airline es kostenlos anbietet?
Ich stelle die Frage mal einfach in den Raum, den meines Erachtens ist das ein ,goodie' der
Airline. Anders sieht es natuerlich aus, wenn ich fuer diese 'Dienstleistung' (bspw. Condor)
bezahlen muss....
Hat man in einem Hotelzimmer Anspruch auf die Dusche, vor allem wenn das Hotel es kostenlos anbietet? Man bezahlt ja nur für die Übernachtung und Dusche ist ein Goodie, oder? ;)

Wie ist es mit der Toilette im Hotelzimmer? Auch ein Goodie... :eek:
 
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LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
Hat man eigentlich Anspruch auf IFE, vor allem wenn die Airline es kostenlos anbietet?
Ich stelle die Frage mal einfach in den Raum, den meines Erachtens ist das ein ,goodie' der
Airline. Anders sieht es natuerlich aus, wenn ich fuer diese 'Dienstleistung' (bspw. Condor)
bezahlen muss....

Naja, das Produkt das man bucht wird ja irgendwie beschrieben und weisst spezifische Eigenschaften auf, also ich denke man hat auf einen funktionierenden Sitz, genau wie auf ein funktionierendes IFE oder eine Mahlzeit ein "Anrecht" - die Frage ist welchen Wert diese Eigenschaft dann hat und wie man seinen Anspruch durchsetzen kann.
 

bruce80

Erfahrenes Mitglied
23.05.2011
689
1
EDKA/STR/ZRH
Hat man eigentlich Anspruch auf IFE, vor allem wenn die Airline es kostenlos anbietet?
Ich stelle die Frage mal einfach in den Raum, den meines Erachtens ist das ein ,goodie' der
Airline. Anders sieht es natuerlich aus, wenn ich fuer diese 'Dienstleistung' (bspw. Condor)
bezahlen muss....

Ist zwar eigentlich OT, aber die Frage müsste man dann eigentlich auf alle Dinge, die über die reine Transportleistung (d.h. den Flug von A nach B auf einem zugelassenen Sitzplatz und die Bordtoiletten) hinausgehen, anwenden.. d.h. z.B. auch auf die Bordverpflegung und sonstiges Extras, wie z.B. die Duschen in der EK First.

Meiner Ansicht nach besteht Anspruch auf alles, das irgendwo von offizieller Seite aus beworben wird (z.B. weil es auf der Webseite des Anbieters nachzulesen ist), weil es die Kaufentscheidung beeinflusst. Sonst wäre das doch eigentlich irreführende Werbung gemäß §5 UWG. Andererseits würde das auch einen Anspruch auf Minderung oder Wandlung begründen, wenn bei Buchung eines A380-Flugs in F kurzfristig z.B. auf eine 777 (ohne die beworbene Dusche) gewechselt wird. Wobei ich nicht glaube, dass man hier einen Anspruch rechtlich geltend machen könnte.. Hm, keine Ahnung, ich bin kein Jurist..

Edit zum Post von SleepOverGreenland: Ich gehe mal davon aus, dass Toiletten (oder zumindest der Zugang zu Toiletten) im Hotel(zimmer) irgendwo rechtlich geregelt ist. Dazu gabs bei der Bahn sogar mal ein Urteil, nach dem einem Fahrgast Schmerzensgeld zugesprochen und der Anbieter wegen Unterlassener Hilfeleistung zu einer Strafe verurteilt wurde, weil sämtliche Toiletten in einem ICE "unbenutzbar" waren.
 

Star Alliance

Erfahrenes Mitglied
27.11.2011
384
13
MUC
Ich frage nur deshalb, weil vor einigen Jahren es kein IFE gab, da hat sich auch keiner aufgeregt...
Manchmal hat man schon den Eindruck, dass die Leute mehr und mehr ans maximieren denken und
den Hauptgrund des fliegens zu vergessen, naemlich von A nach B zu kommen. Wunder,
das noch niemand versucht hat, Meilen herauszuschlagen, weil zu wenig Salz am Essen war :)
 

bruce80

Erfahrenes Mitglied
23.05.2011
689
1
EDKA/STR/ZRH

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
Ich frage nur deshalb, weil vor einigen Jahren es kein IFE gab, da hat sich auch keiner aufgeregt...

Was würdest du machen wenn du dir die neuste Version eines Autos bestellst, du aber das ähnlich ausgestattete Modell des Vorjahres geliefert bekommst?

Würdest du sagen "Cool, das war ja letztes Jahr das bestmögliche Modell" oder würdest du sagen "das habe ich nicht bestellt".

Wer C oder F fliegt kauft ja ein Nutzenbündel das deutlich über die reine Transportleistung hinaus geht.
 
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Star Alliance

Erfahrenes Mitglied
27.11.2011
384
13
MUC
Ich wuerde es mal darauf anlegen. ..ich denke mal noch ein Weilchen nach, vielleicht
faellt mir noch etwas ein, wo man maximieren kann :)
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
8.714
6.205
LEJ
Eigentlich wollte ich keinen mehr nachlegen. Ich habe es mal mit lesen probiert. Hierzu dienten mir die AGB von EK. Man lernt ja nicht aus und da steht doch tatsächlich unter Bordservice dieser :confused:ominöse Text.:confused:

"7.8 Bordservice
Aus betrieblichen Gründen geben wir keinerlei Garantien hinsichtlich der Bereitstellung/Verfügbarkeit von Unterhaltungsausstattung und beworbenen Programmen, beworbenen Sondermahlzeiten oder sonstigen Arten von Mahlzeiten oder von beworbenen Bordservices."

Ich empfehle auch anderen Foristen, sich erst mal schlau zu machen und dann zu schreiben, was auch für mich zu trifft :doh:. Das erspart eine Menge an sinnlosen Diskussionen.

 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
8.714
6.205
LEJ
Noch einmal. Hier geht es nicht darum, dass sich jemand über fehlendes/nicht funktionierendes IFE aufregt sondern darum dass sich jemand über die inakzeptable Reaktion des Kundenservice auf die Beschwerde über defektes IFE aufregt.

Doch, darum geht es.
Hätte der Themensteller die AGB von EK gelesen, wäre sein Schreiben an EK überflüssig gewesen. Ich kann an der Antwort von EK auch nichts "inakzeptables" finden. Höchstens, dass EK wie folgt geantwortet hätte haben können: "Danke für den Hinweis. Leider können wir eine volle Funktionsweise aus betrieblichen Gründen nach unseren AGB gem. 7.8 nicht garantieren. Wir überprüfen des Sachvehalt und etwas blablabla.." Ändert halt auch nichts an der Situation oder was wäre dann anders als es ist?
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
Eigentlich wollte ich keinen mehr nachlegen. Ich habe es mal mit lesen probiert. Hierzu dienten mir die AGB von EK. Man lernt ja nicht aus und da steht doch tatsächlich unter Bordservice dieser :confused:ominöse Text.:confused:

"7.8 Bordservice
Aus betrieblichen Gründen geben wir keinerlei Garantien hinsichtlich der Bereitstellung/Verfügbarkeit von Unterhaltungsausstattung und beworbenen Programmen, beworbenen Sondermahlzeiten oder sonstigen Arten von Mahlzeiten oder von beworbenen Bordservices."

Ich empfehle auch anderen Foristen, sich erst mal schlau zu machen und dann zu schreiben, was auch für mich zu trifft :doh:. Das erspart eine Menge an sinnlosen Diskussionen.


Nur um bei den rechtlichen Aspekten zu bleiben, wer sagt denn das die AGBs rechtens sind.

Natürlich berifen sich alle Unternehmen auf ihre AGBs, diese halten aber regelmässig der Überprüfung durch ein Gericht nicht statt.
 

bruce80

Erfahrenes Mitglied
23.05.2011
689
1
EDKA/STR/ZRH
Hm, dem kann ich nicht so ganz zustimmen.. die Argumentation zielt ja in erster Linie auf einen Erstattungs- bzw. Kompensationsanspruch meinerseits ab, den ich aber tatsächlich (auch wenn mir das hier keiner glaubt - was aber letztlich nichts an den Tatsachen ändert) weder beabsichtigt noch eingefordert habe. Mein Schreiben habe ich verfasst, um auf einen Misstand eines Services (ganz gleich ob der gemäß AGB berechtigt ist oder nicht) hinzuweisen und damit vielleicht für die Zukunft eine Verbesserung zu bewirken (für mich, genau wie für möglicherweise tausende andere). Und nicht zuletzt sollte auch EK selbst ein Interesse daran haben, auf solche Dinge hingewiesen zu werden. Stattdessen antwortet man sinngemäß mit "da war nichts".

Allgemein bin ich mit dem Service bei EK ja durchaus zufrieden, und würde es deshalb begrüßen, wenn man aufgrund einer Beschwerde den zukünftigen Service dahingehend optimiert dass die Zufriedenheit eben auch dauerhaft bleibt.
 
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magpie

Aktives Mitglied
27.09.2010
240
0
DUS
Doch, darum geht es.
Hätte der Themensteller die AGB von EK gelesen, wäre sein Schreiben an EK überflüssig gewesen. Ich kann an der Antwort von EK auch nichts "inakzeptables" finden. Höchstens, dass EK wie folgt geantwortet hätte haben können: "Danke für den Hinweis. Leider können wir eine volle Funktionsweise aus betrieblichen Gründen nach unseren AGB gem. 7.8 nicht garantieren. Wir überprüfen des Sachvehalt und etwas blablabla.." Ändert halt auch nichts an der Situation oder was wäre dann anders als es ist?

Mit Deiner Antwort würde der Kundenservice dem TE keine Lügen unterstellen. Das wäre anders und m.E. akzeptabel.
 

HB2174

Erfahrenes Mitglied
02.04.2014
1.635
11
ZRH
Doch, darum geht es.
Hätte der Themensteller die AGB von EK gelesen, wäre sein Schreiben an EK überflüssig gewesen. Ich kann an der Antwort von EK auch nichts "inakzeptables" finden. Höchstens, dass EK wie folgt geantwortet hätte haben können: "Danke für den Hinweis. Leider können wir eine volle Funktionsweise aus betrieblichen Gründen nach unseren AGB gem. 7.8 nicht garantieren. Wir überprüfen des Sachvehalt und etwas blablabla.." Ändert halt auch nichts an der Situation oder was wäre dann anders als es ist?

Trotzdem ist ein Schreiben an EK erlaubt und eine anständige Antwort täte einer Firma gut anstehen. Ich hätte auch nicht geschrieben, aber um das geht es nicht. Einzig um das unangemessene Schreiben von EK.
 
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bruce80

Erfahrenes Mitglied
23.05.2011
689
1
EDKA/STR/ZRH
Mit Deiner Antwort würde der Kundenservice dem TE keine Lügen unterstellen. Das wäre anders und m.E. akzeptabel.

Richtig, ganz genau. Das wäre eine vollkommen zufriedenstellende Antwort gewesen.

Interessant finde ich übrigens die Überlegung, dass die gesamte Diskussion hier vermutlich anders verlaufen wäre, wenn ich den letzten Satz (den mit dem Kompensationsangebot, das scheint hier irgendwie ein Reizwort zu sein) der Antwort nicht zitiert hätte (was auch eigentlich nicht notwendig gewesen wäre, weil dieser Satz nichts wesentliches zu meinen Kritikpunkten beiträgt).
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.503
8.926
FRA/QKL
Eigentlich wollte ich keinen mehr nachlegen. Ich habe es mal mit lesen probiert. Hierzu dienten mir die AGB von EK. Man lernt ja nicht aus und da steht doch tatsächlich unter Bordservice dieser :confused:ominöse Text.:confused:

"7.8 Bordservice
Aus betrieblichen Gründen geben wir keinerlei Garantien hinsichtlich der Bereitstellung/Verfügbarkeit von Unterhaltungsausstattung und beworbenen Programmen, beworbenen Sondermahlzeiten oder sonstigen Arten von Mahlzeiten oder von beworbenen Bordservices."

Ich empfehle auch anderen Foristen, sich erst mal schlau zu machen und dann zu schreiben, was auch für mich zu trifft :doh:. Das erspart eine Menge an sinnlosen Diskussionen.

Wenn der EK Kundenservice seine eigenen AGB kennen würde, bzw. daran glauben würde dass diese rechtens sind, dann hätten Sie dem OP doch einfach bestätigen können "Ja, ging nicht. Aber wir garantieren das auch nicht, also Pech gehabt. Nächstes Mal haben Sie vielleicht - aber auch nur vielleicht, weil wir garantieren das ja nicht - Glück".

Stattdessen wird der OP der Lüge bezichtigt und die fehlende Funktionalität wird vehement bestritten. :sick:

Das habe ich übrigens auf der Emirates Homepage unter Businessclass gefunden:

Die Fernbedienung mit Touchscreen und ein moderner Breitbildschirm öffnen ein Fenster in die Welt der Unterhaltung. Nach Lust und Laune sehen Sie sich internationale Filme oder Fernsehprogramme an, hören Musik, spielen Videospiele oder informieren sich über die Nachrichten aus aller Welt. Mit bis zu 1.600 Kanälen bietet das ice-System großartige Unterhaltung auf Wunsch.
Für jeden Geschmack das Richtige. Entspannen Sie sich und genießen Sie.

Genießen Sie jeden Augenblick Ihres Flugs mit ice, dem preisgekrönten Bordunterhaltungssystem von Emirates, mit Filmen, Fernsehshows, Musik und mehr
 
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Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
8.714
6.205
LEJ
Nur um bei den rechtlichen Aspekten zu bleiben, wer sagt denn das die AGBs rechtens sind.

Natürlich berifen sich alle Unternehmen auf ihre AGBs, diese halten aber regelmässig der Überprüfung durch ein Gericht nicht statt.

Wer denkt, glaubt oder weiss, dass die AGB nicht rechtens sind, dem ist freigestellt, auf dem Rechtsweg gegen diese vorzugehen. Macht er es nicht, akzeptiert er die AGB. Akzeptiert er die AGB nicht bleibt jeden freigestellt, die Fluggesellschaft zu wechseln. Flugbuchungen sind schliesslich keine einseitigen Rechtsgeschäfte.

Ich versuche das ganze Thema nüchtern zu betrachten. Nachgeschobene Gründe wie von LHFan sind nicht dienlich. Sie führen zu Endlosschleifen. Genau so ist rechtlich nicht geklärt, ob die Zusatzleistungen wie beworbenes Bordessen, Getränke oder besagtes IFE zum Beförderungsvertrag gehören oder nicht.

Um noch mal auf die Antwort von EK zurückzukommen. Der Themensteller kann sich ja bei dem EK-Dienstleister oder direkt bei EK über unflädiges Verhalten des Personals beschweren. Das würde auch nichts ändern. Es gäbe ein weiteres Schreiben mit drei Entschuldigungen und dann ???
 
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bruce80

Erfahrenes Mitglied
23.05.2011
689
1
EDKA/STR/ZRH
Wer denkt, glaubt oder weiss, dass die AGB nicht rechtens sind, dem ist freigestellt, auf dem Rechtsweg gegen diese vorzugehen. Macht er es nicht, akzeptiert er die AGB. Akzeptiert er die AGB nicht bleibt jeden freigestellt, die Fluggesellschaft zu wechseln. Flugbuchungen sind schliesslich keine einseitigen Rechtsgeschäfte.

Genau wie es jedem freigestellt bleibt, auf die Kulanz der Fluggesellschaft zu hoffen ohne gleich die rechtliche Keule herauszuholen.