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So selbstverständlich ist es auch nicht. Die Bestellung an sich stellt auch nicht das Problem dar, sondern die Anlieferung der Speisen. Jeder Gast hat z.B. das Recht, Speisen und Getränke mit aufs Zimmer zu nehmen. Allerdings kann das Hotel die Anlieferung der Speisen in der Hausordnung untersagen. Ich habe das z.B. im Westin Dresden so erlebt, dass man dem Lieferanten untersagte, zum Zimmer zu kommen. Ich wurde dann per Anruf verständigt und durfte das Essen an der Lobby in Empfang nehmen. In einem anderen 5 Sterne Hotel (keine Hotelkette) hatte ich deswegen sogar eine richtige Auseinandersetzung mit dem Nachtportier. Denn dort ließ man den Lieferanten nicht einmal in die Lobby, geschweige denn zu meinem Zimmer (obwohl ich ausdrücklich telefonisch die Erlaubnis hierzu erteilt hatte) und ich musste mir das Essen VOR dem Hotel abholen. Am nächsten Tag ließ ich mir dann die Hausordnung zeigen und dort gab es tatsächlich einen Paragraphen, der jegliche Anlieferung von Speisen und Getränken untersagte.
Ich finde das prinzipiell auch nicht dramatisch, dann holt man das Essen eben in der Lobby oder vor dem Hotel ab. Der Aufwand sollte sich in Grenzen halten.
Allerdings finde ich es albern, den Lieferdienst nicht mal in die Lobby zu lassen.