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Ich mache mal ein Beispiel wie ich es verstanden habe:
(...)
Oder ist das anders boerzel??
Ganz genau so ist es. Danke. Nur leider mit etwas geringeren Zahlen
Ich mache mal ein Beispiel wie ich es verstanden habe:
(...)
Oder ist das anders boerzel??
Ich mache mal ein Beispiel wie ich es verstanden habe:
Budget (Beispiel 12000 Euro)
davon geht ab: Fullservice Leasing, Sprit usw.
am Ende des Jahres kostet das 13000 Euro, AG zahlt erst mal die 12.000. Er die 1000.
Dann rechnet er die geschäftlichen Kilometer gegen:
Beispiel: Er hat 45.000 km geschäftlich auf der Uhr: 45.000 * 0,30 = 13.500, d.h. der AG zahlt ihm auch noch die 1.000.
Oder ist das anders boerzel??
Wenn du dann noch das Fahrzeug mit 1% versteuern musst ist das aber kein Modell über das sich ein Arbeitnehmer freuen sollte.
Na sag ich doch, dass es sich um ein Gehaltsumwandlungsmodell handelt!!
Ich kenne mich in der Personalwirtschaft nicht aus, wenn es so ist, ist es so. Aber einen Gehaltsverzicht gibt es da nicht.
Wenn du also kein Auto nimmst, bekommste die 6,5 auch nicht.
Da Du das Beispiel von Eco-flieger ind Beitrag #25 bejaht hast,
Handelt es sich tatsächlich um ein Gehaltsumwandlungsmodell m.E. Vermutlich wurde Dir der Firmenwagen als Bonifizierung (bei bestehendem Arbeitsverhältnis) angeboten, oder?
Ja.... GENAU DAS IST eine Gehaltsumwandlung... nur das Du nix mehr bekommst, wenn Du sie NICHT in Anspruch nimmst. Klingt paradox... ist aber fiskalisch das gleiche Modell.
Der AG hat einfach beschlossen, dass Du grundsätzlich annimmst.
Und btw... ich kenne kaum einen Fall, in dem sich das für den AN nicht trotzdem lohnen würde. Ausnahmen sind halt AN, die sehr weit vom Sitz des AG / ständigen Büros entfernt wohnen.
Na das kommt darauf an in wie weit man privat überhaupt ein Auto nutzt -wer viel arbeitet/fährt nutzt sein Fahrzeug meist kaum privat - ich komme auf weit unter 10% private Nutzung - wenn ich da mit 1% versteuern würde wäre das ein sehr schlechter Deal - vor allem bei dem Listenpreis des aktuellen Fahrzeugs.
Na das kommt darauf an in wie weit man privat überhaupt ein Auto nutzt -wer viel arbeitet/fährt nutzt sein Fahrzeug meist kaum privat - ich komme auf weit unter 10% private Nutzung - wenn ich da mit 1% versteuern würde wäre das ein sehr schlechter Deal - vor allem bei dem Listenpreis des aktuellen Fahrzeugs.
Das würde ich nicht so weit verbreiten.... Eine Dienstwagenregelung sieht immer einen mindestens 50%igen Dienst-Nutzungsanteil vor.Ich kann derzeit nicht abschätzen, wie sich das im Laufe von 3 Jahren verhält. Aktuell nutze ich das Auto zu ca. 70% privat. Und das auch nur, weil ich mit Gips am linken Fuß nicht Zug fahren möchte Sobald das verheilt ist, sind es wohl 90% Privatnutzung plus.
Das würde ich nicht so weit verbreiten.... Eine Dienstwagenregelung sieht immer einen mindestens 50%igen Dienst-Nutzungsanteil vor.
Wo steht sowas? Im Gesetz?
Steuerverschärfung für Firmenwagen ab 2010
o.k. das gilt nur für Selbständige....
Wie die Sache bei Angestellten genau geregelt ist, kann ich nicht so schnell eruieren.
Vermute aber mal, dass es da gehörige Grauzonen gibt, da meine +1 auch ein Dienstfahrzeug hat, das sie sowohl dienstlich als auch privat kaum nutzt
Die neuen Regeln gelten nicht für Arbeitnehmer, die einen Dienstwagen laut Arbeitsvertrags auch privat nutzen dürfen und den damit verbundenen geldwerten Vorteil versteuern.
Wer viel geschäftlich unterwegs ist (also deutlich mehr als 50% der Fahrleistung) und die 1% (und ev. sogar noch die 0,03% pro km für den Arbeitsweg) abdrückt, hat einfach zuviel Geld.
..... Es gibt klare Regeln, wie Dienstwagen zu behandeln und zu versteuern sind.
... oder er "kauft" sich ein wenig Komfort. Ein Fahrtenbuch wäre das Letzte was ich führen wöllte. Lieber ein paar EUR mehr für das Auto zahlen.
Na da wäre ich aber mal auf einen Vortrag Deinerseits sehr gespannt.
Ich habe ziemlich lange rumgemacht, bis ich für mich die steuerlich durchgängige und optimale Bebdingung ausgemacht habe,.
Ungeachtet dessen erscheint mir das von boerzel geschilderte Szenario unsinnig und ich würde dem als AN nie zustimmen. Es gibt klare Regeln, wie Dienstwagen zu behandeln und zu versteuern sind.
Alles andere würde ich schlichtweg ablehnen.
Da brauchst Du keinen Vortrag von mir. Ein vernünftiger Steuerberater kann das hervorragend erklären bzw. vorlesen.