Aus meiner Sicht wäscht eine Hand die andere.
Dein AG hat nicht das geringste Recht, Dich an gesetzlichen Feiertagen arbeiten zu lassen (ich gehe davon aus, dass Du nicht zu den Ausnahmen nach §10 ArbZG gehörst). Das es sich bei Ostern um die wichtigsten kirchlichen Feiertage handelt, wäre das Echo seitens Kirche und Sozialpartner noch weniger für Deinen AG verträglich. Da versteht man keinen Spaß.
Bist Du dennoch zu diesem Einsatz bereit - was ich gut und richtig finde -, dann wäre es m. E. angemessen, wenn Dir Dein AG die aus dem Reisen resultierende Belastung erleichert.
So würde ich an Deiner Stelle sagen: Ab Dienstag gehe ich sehr gerne für Dich auf Reisen, Chef.