Geschäftsreise mit Urlaub verlängern?

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lilifly

Reguläres Mitglied
23.07.2012
89
0
STR
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Erwischt! :D

Aber im Ernst: Ich kann doch mit meinem Arbeitgeber vereinbaren, während meines Urlaubs an einer berufsbezogenen Fortbildung/Veranstaltung etc. teilzunehmen (das würde dann natürlich auch nicht als Urlaubstag gewertet). Für den Arbeitgeber hat das den Vorteil, dass er nicht die Reisekosten tragen muss und für mich, dass ich an einer interessanten Veranstaltung teilnehmen kann, was aus Kostengründen sonst nicht möglich wäre. Wenn ich dann über die Steuererklärung sogar noch anteilig Werbungskosten geltend machen könnte, wäre die Motivation ja gleich noch höher. Oder anders herum gedacht: Wenn ich 10 Tage weg/im Urlaub bin, davon 2 Tage beruflich, kann ich die Flüge/Reisekosten ja nicht vom Arbeitgeber erstattet bekommen, da es dann steuerpflichtiger Arbeitslohn/geldwerter Vorteil wäre. Wenn aber durch die Werbungskosten ein gewisser Anteil der Reisekosten zurückflösse, wäre das ja durchaus interessant. Bitte jetzt aber keine Diskussion über den Sinn des Urlaubsgesetzes etc., das ist mir durchaus bekannt.

Du kannst es natürlich beim Finanzamt versuchen, aber es kann gut sein, dass du mit so einer Sache letztlich vorm Finanzgericht landest. Das ist dann allerdings auch wieder mit Gerichtskosten verbunden. Die Erfolgsaussichten ohne Steuerberater, dessen Gebühren ja auch noch dazukommen würde ich sehr gering einschätzen. Muss also jeder selbst entscheiden!
 

DSkywalker

Erfahrenes Mitglied
06.11.2011
5.291
1
MUC
Du kannst es natürlich beim Finanzamt versuchen, aber es kann gut sein, dass du mit so einer Sache letztlich vorm Finanzgericht landest. Das ist dann allerdings auch wieder mit Gerichtskosten verbunden. Die Erfolgsaussichten ohne Steuerberater, dessen Gebühren ja auch noch dazukommen würde ich sehr gering einschätzen. Muss also jeder selbst entscheiden!

Zusätzlich wird die Dame vom Finanzamt natürlich immer erst mal fragen, warum der Arbeitgeber dir die "Fortbildung" nicht bezahlt..
Und da ist mir noch kein guter Satz als Antwort eingefallen... :(

Ergo bleiben nur zwei Wege :
a) wie oben von ilifly beschrieben
b) eigene kleine Firma aufmachen und z.B. iPhone-Apps vertreiben
von dem Gewinn kannst du dann die WWDC bezahlen... und dann als Betriebsausgabe absetzen (bist ja dein eigener Cheffe)...

Egal wie du es drehst und wendest, es ist immer dein eigenes Geld, welches du ausgibst :D :(
 

lilifly

Reguläres Mitglied
23.07.2012
89
0
STR
Zusätzlich wird die Dame vom Finanzamt natürlich immer erst mal fragen, warum der Arbeitgeber dir die "Fortbildung" nicht bezahlt..
Und da ist mir noch kein guter Satz als Antwort eingefallen... :(

Ergo bleiben nur zwei Wege :
a) wie oben von ilifly beschrieben
b) eigene kleine Firma aufmachen und z.B. iPhone-Apps vertreiben
von dem Gewinn kannst du dann die WWDC bezahlen... und dann als Betriebsausgabe absetzen (bist ja dein eigener Cheffe)...

Egal wie du es drehst und wendest, es ist immer dein eigenes Geld, welches du ausgibst :D :(

Richtig, denn die Argumentation des Finanzamts wird dann sein: wenn die Fortbildung so wichtig ist, dann hätte der Arbeitgeber diese bezahlt, ansonsten spielt eine private Veranlassung mit rein. Die Beweislast für steuermindernde Tatsachen trägt nämlich der Steuerpflichtige und wie gesagt wirst du dir da sehr schwer tun!
 

tioz83

Erfahrenes Mitglied
21.08.2011
310
1
Also, ich kann nur was von meiner Zeit beim Fraunhofer hinzufügen das es quasi usos war zu nahezu jeder Geschäftsreise Urlaub ranzuhängen. Da gab es nie Probleme. Und da lief alles ja nach gesetzlichen, öffentlichen Reisekostengesetz oder wie das heißt. Die Reiseabteilung hat sich darum gekümmert und Fahrten wurden bezahlt. Also wenn das schon so ein geiziger Arbeitgeber zulässt... ;)
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.612
1.300
Also, ich kann nur was von meiner Zeit beim Fraunhofer hinzufügen das es quasi usos war zu nahezu jeder Geschäftsreise Urlaub ranzuhängen. Da gab es nie Probleme. Und da lief alles ja nach gesetzlichen, öffentlichen Reisekostengesetz oder wie das heißt. Die Reiseabteilung hat sich darum gekümmert und Fahrten wurden bezahlt. Also wenn das schon so ein geiziger Arbeitgeber zulässt... ;)

also ich habe mittlerweile den Eindruck, daß die öffentliche Hand weit großzügiger ist als so manch schwäbisch-sparsames Großunternehmen?
 

amazing

LEGO HON
13.10.2011
4.983
4
BLACK BOX
Bei uns ist das auch keine Schwierigkeit Dienstreise mit anschließenden Urlaub zu machen , früher wurde sogar das Ticket für +1 gezahlt , seit ca. 3 Jahren nicht mehr .
 

VFHS

Gesperrt
12.01.2010
2.579
1
?
Geh mal davon aus, dass google nicht der AG von einigen hier anwesenden überbewerten AN`s ist.
Vorher frage ich mal freundlich bei meinem AG/ Investor nach. Per Mail, antwort ist ja auch juristisch wichtig - nachweisbar-
Auf Kosten eines Unternehmens mit Partner zu Reisen :D steht nicht mal dem GF zu, als Inhaber kann ich jedoch meinen Partner/in mitnehmen, jedoch durch meine bereits versteuerte Rendite finanzieren.
 

amazing

LEGO HON
13.10.2011
4.983
4
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Man kann ja auch weltweit Niederlassungen haben die auch selber haushalten können , und +1 wurde dann über diese abgerechnet , in Brasilien und Mexico sieht man das nicht so eng ;)
 
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VFHS

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12.01.2010
2.579
1
?
Mag sein, jedoch musst du auch in diesem Falle es vorher absprechen. Abgesehen davon, in welcher Zeitzone du deine Reisekosten geltend machen kannst/darfst- und dies steuerlich relevant verfügen möchtest.
 

VFHS

Gesperrt
12.01.2010
2.579
1
?
PS.
Ein Vertragshändler oder Distributor ist keinesfalls eine anerkannte Niederlassung!

Da haben sich schon einige Narren in den Kies gesetzt. Ist ja nun mal nicht nur ein Vergehen im internen Reisekostenrecht deines AG`s, (der muss ja dafür gerade stehen) sondern eine grobe Verletzung des internen Vertrauens zwischen AG und AN.

Irgendwie habe ich den Eindruck, Menschen bekommen nie genug.
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.612
1.300
Irgendwie habe ich den Eindruck, Menschen bekommen nie genug.

Einerseits ist es wie mit Bums-reisen von Ergo nach BUD oder in die Puffs dieser Welt - andererseits denke ich hatte der AG von "amazing" wahrscheinlich eher im Sinn, daß er den Mitarbeitern die Geschäftsreisen "leichter" macht, wenn die Partner (oder statt der Eherfrau die Freundin) mitfliegen darf.
Übrigens: zu den besten Zeiten meines Ex-AGs konnte ich meine Asienreisen so planen, daß ich günstig Prämientickets für meine Partnerin dazu buchen konnte, Firma bezahlte Doppelzimmer und Doppeltransport innerhalb Japan/China/Thailand:D
 

phxsun

Erfahrenes Mitglied
02.01.2010
1.728
40
OWL
Solange keine für den AG relevanten Mehrkosten entstehen, ist es meinem AG egal ob meine Frau mitkommt oder nicht.
Da bei uns eh immer Doppelzimmer gebucht werden, muß ich max. Flug und Essen zahlen.
 

amazing

LEGO HON
13.10.2011
4.983
4
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Einerseits ist es wie mit Bums-reisen von Ergo nach BUD oder in die Puffs dieser Welt - andererseits denke ich hatte der AG von "amazing" wahrscheinlich eher im Sinn, daß er den Mitarbeitern die Geschäftsreisen "leichter" macht

Richtig , da unsere reisen auch manchmal länger dauern ( 7 - 9 Wochen am Stück ) verzichtete man auf seinen vertraglich festgehaltenen zwischenheimflug und blieb halt dann nochmal so lange beim Kunden vor Ort .
Die +1 konnte halt in Y für 1 - 2 Wochen "nachfliegen".
Und die Hotel's kann ich weltweit immer pauschal abrechnen da ist es egal ob ich z.B. im Courtyard BKK alleine oder mit +1 auf dem Zimmer bin .
In manchen Fällen bezahlte sogar der Kunde das Ticket für +1 .
 
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VFHS

Gesperrt
12.01.2010
2.579
1
?
Hört sich einfach strukturiert an. Ein Unternehmer kann sich natürlich solche "Urlaube" leisten, die zwischenfrage stellt häufigst das Finanzamt. Mit Verlaub, dies ist keine wirklich Art & Weisse ein Geschäft, besonders mit sozialer Verantwortung gesegnet, zu betreiben.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Darf ich hier evtl. auch mal kurz etwas fragen?

Wie sieht das mit den Pauschsätzen für Übernachtungen bei angestellten (nicht GF) Gesellschaftern einer GmbH aus? Unser alter Steuerberater sagte: Pauschsätze sind OK. Unser neuer sagt, diese seien nicht anzuwenden.

Was ist richtiger?
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.612
1.300
Darf ich hier evtl. auch mal kurz etwas fragen?

Wie sieht das mit den Pauschsätzen für Übernachtungen bei angestellten (nicht GF) Gesellschaftern einer GmbH aus? Unser alter Steuerberater sagte: Pauschsätze sind OK. Unser neuer sagt, diese seien nicht anzuwenden.

Was ist richtiger?

ich dachte immer das sei alles freiwillig? Die Firma muss nicht die Pauschalen zahlen - kann auch sagen "wir bezahlen nur Hotels" - basta!
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
ich dachte immer das sei alles freiwillig? Die Firma muss nicht die Pauschalen zahlen - kann auch sagen "wir bezahlen nur Hotels" - basta!

Ja klar ist das "freiwillig" aber wenn mir meine Firma die Pauschale zahlt, fahre ich deutlich besser als wenn mir nur die echten Kosten ersetzt werden. Macht im Jahr ca. 6000€ steuerfrei.
 

amazing

LEGO HON
13.10.2011
4.983
4
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Das kommt darauf an was im Arbeitsvertrag steht , das Gesetz sagt nur das dir die entstandenen Auslagen vergütet werden müssen , wie das passiert ob pauschale oder nicht ist abhängig vom AN - AG und eben den Arbeitsvertrag .

z.B.
wenn im AV steht Innendienst + Aussendienst oder nur Aussendienst dann immer Hotelpauschale egal wie lange die Reise dauert.
Wenn nur Innendienst dann nur nach Hotelaufwand ( die auch begrenzt werden kann pro Land ) auch wenn die betreffende Person mal "raus " muß z.b Kundenbesuch oder Messe .
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Das kommt darauf an was im Arbeitsvertrag steht , das Gesetz sagt nur das dir die entstandenen Auslagen vergütet werden müssen , wie das passiert ob pauschale oder nicht ist abhängig vom AN - AG und eben den Arbeitsvertrag .

z.B.
wenn im AV steht Innendienst + Aussendienst oder nur Aussendienst dann immer Hotelpauschale egal wie lange die Reise dauert.
Wenn nur Innendienst dann nur nach Hotelaufwand ( die auch begrenzt werden kann pro Land ) auch wenn die betreffende Person mal "raus " muß z.b Kundenbesuch oder Messe .

Unabhängig von den Regelungen im AV kannst du wenn der AG dir nichts ersetzt die Pausch Beträge in deiner persönlichen Steuererklärung ansetzen. Das verringert dann dein zu versteuerndes Einkommen entsprechend.
 

amazing

LEGO HON
13.10.2011
4.983
4
BLACK BOX
Das Problem ist nur wenn der AG nicht die volle höhe zahlt. dann geht da nichts mehr mit der Differenz zu den Pauschbeträgen .

z.B. Thailand 120 euro für Pauschbetrag für Übernachtungskosten und der AG zahlt aber nur 80 euro , die differenz von 40 euro kann man in den Wind schreiben da der AG ja bereits eine Pauschale gezahlt hat .
 
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fradoc

Aktives Mitglied
16.01.2010
238
0
FRA
Ich zahle meine Kongressreisen selber und hänge oft noch einmal ein paar Tage dran. Habe genau angegeben, von wann bis wann welche Veranstaltung war und bislang keine Probleme mit dem Finanzamt gehabt. Bin nun in eine östlich gelegene Nachbarstadt :eek: umgezogen und bin gespannt, wie das dortige Finanzamt meine Werbungskostenabrechung goutiert...
 

LaPlanche

Erfahrenes Mitglied
25.03.2011
684
110
Ich habe ein etwas kompliziertes Anliegen und hoffe auf eure (konstruktiven) Kommentare:

Vor ein paar Wochen habe ich Urlaub beantragt und gewilligt bekommen. Daraufhin habe ich einen Flug von TXL nach Asien gebucht (BK I o/w mit LH). Der Abflug ist am Abend des letzten Arbeitstages.
Jetzt habe ich kurzfristig die Möglichkeit bekommen geschäftlich in die USA zu fliegen. Der Termin endet an meinem letzten Arbeitstag. Zurück würde es am Abend gehen mit Ankunft am nächsten Morgen. Ich wäre also einen knappen Tag zu spät zurück in Berlin und würde den Urlaubsflug nach Asien verpassen.
Von Asien habe ich noch einen Weiterflug nach Australien auf einem separaten Ticket Allerdings erst nach einer Nacht Aufenthalt.

Theoretisch hätte ich 4 Möglichkeiten:

1. Auf die Geschäftsreise gänzlich verzichten.
2. Meinen Urlaubsflug um einen Tag nach hinten verschieben (aktuell noch Verfügbarkeit in I, allerdings Aufwände i.H.v. 50 € Award-Umbuchungsgebühr und 100 € pre-paid Hotel in Asien).
3. Meine Firma bitten mich anstatt zurück nach Berlin, nach Asien fliegen zu lassen auf deren Kosten. Ich würde dafür meinen Urlaubsflug stornieren und bekomme die Meilen+Steuern zurück. Das pre-paid Hotel ist trotzdem futsch, weil Überflug Datumsgrenze und Ankunft +2. Den Anschluss nach Australien würde ich aber noch bekommen.
4. Urlaubsflug TXL-Asien stornieren und auf eigene Kosten USA-Asien neu buchen. Allerdings aktuell keine Verfügbarkeit in I, sodass ich one-way Business komplett zahlen müsste. Alternativ natürlich Eco.

Meine Präferenz ist 3>2>4>1
Den finanziellen Aufwand mich zurück nach TXL zu fliegen hätte mein AG sowieso. Warum also nicht nach Asien? Und wie sieht es mit der ungenutzten Hotelnacht aus? In den Optionen 2-4 verfällt sie so oder so. Müsste mir mein AG da finanziell entgegenkommen oder könnte er?

Bevor ich diese "Zwickmühle" diese Woche anspreche, wollte ich mich ein wenig vorbereiten. Vielleicht hatte ein Forumsbruder in der Vergangenheit eine ähnliche Konstellation. Ist das alles Verhandlungssache mit meinem AG oder stehen mir da (Compliance-) Gesetze im Weg?