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Erwischt!
Aber im Ernst: Ich kann doch mit meinem Arbeitgeber vereinbaren, während meines Urlaubs an einer berufsbezogenen Fortbildung/Veranstaltung etc. teilzunehmen (das würde dann natürlich auch nicht als Urlaubstag gewertet). Für den Arbeitgeber hat das den Vorteil, dass er nicht die Reisekosten tragen muss und für mich, dass ich an einer interessanten Veranstaltung teilnehmen kann, was aus Kostengründen sonst nicht möglich wäre. Wenn ich dann über die Steuererklärung sogar noch anteilig Werbungskosten geltend machen könnte, wäre die Motivation ja gleich noch höher. Oder anders herum gedacht: Wenn ich 10 Tage weg/im Urlaub bin, davon 2 Tage beruflich, kann ich die Flüge/Reisekosten ja nicht vom Arbeitgeber erstattet bekommen, da es dann steuerpflichtiger Arbeitslohn/geldwerter Vorteil wäre. Wenn aber durch die Werbungskosten ein gewisser Anteil der Reisekosten zurückflösse, wäre das ja durchaus interessant. Bitte jetzt aber keine Diskussion über den Sinn des Urlaubsgesetzes etc., das ist mir durchaus bekannt.
Du kannst es natürlich beim Finanzamt versuchen, aber es kann gut sein, dass du mit so einer Sache letztlich vorm Finanzgericht landest. Das ist dann allerdings auch wieder mit Gerichtskosten verbunden. Die Erfolgsaussichten ohne Steuerberater, dessen Gebühren ja auch noch dazukommen würde ich sehr gering einschätzen. Muss also jeder selbst entscheiden!