Geschäftsreise mit Urlaub verlängern?

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Alligator

Erfahrenes Mitglied
11.07.2011
1.712
5
FRA
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Gerade in Asien (oder speziell LoS in diesem Fall) gibt es doch so viele Möglichkeiten:

- Fahr mit einem Taxi, das Quittungen ausstellt, gib dem Fahrer ein bissi Trinkgeld oben drauf und schon gibt er dir soviele Blankobelege aus seinem Belegblock, wie du nur willst.
Dann gehst du in eine Bar und läßt dir die Blankobelege von einer der Girls dort für ein paar Ladydrinks so auf Thai ausfüllen, wie du das willst. Summe, Datum, Ziel der Fahrt etc.
Ausser den Zahlen kann das in D doch eh keiner lesen.
Damit kannst du dir schonmal ein paar duzent oder hundert Euro zusammenbelegen.

- Dann buchst du eine sauteure Nacht in einem teuren Hotel in BKK, zahlt doch eh die Firma, und frägst danach, dass sie den Stay auf der Hotelrechnung auf 5 Tage zum Beispiel (oder je nach Geschmack) ausdehnen sollen, oder dir ne komplett neue Zweitrechnung geben. Machen die problemlos, wenn die Gegenleistung stimmt, manchmal sogar, wenn du die Dame nur sehr nett danach frägst. Die restlichen 4 oder 5 Tage verschwindest du in eine der üblichen Hot-Spots und das Hotel dort hast du schon auf der Reisekostenabrechnung, natürlich als das in Bangkok, nicht das im Hot-Spot. Das Hotel in dem Hot-Spot bezahlst du am Besten in Bar, dann taucht es auch auf keiner Kreditkarte oder sonstwo auf.

- abzugsfähig sind auch Geschäftsessen. Ein bissi Phantasie auch hier und schon ist der komplett eine Woche extended Stay auf der Reisekostenabrechnung und gegenüber der Betriebsprüfung voll belegt.

Wo ist das Problem??

geht's noch????
 
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amazing

LEGO HON
13.10.2011
4.983
4
BLACK BOX
Gerade in Asien (oder speziell LoS in diesem Fall) gibt es doch so viele Möglichkeiten:

- Fahr mit einem Taxi, das Quittungen ausstellt, gib dem Fahrer ein bissi Trinkgeld oben drauf und schon gibt er dir soviele Blankobelege aus seinem Belegblock, wie du nur willst.
Dann gehst du in eine Bar und läßt dir die Blankobelege von einer der Girls dort für ein paar Ladydrinks so auf Thai ausfüllen, wie du das willst. Summe, Datum, Ziel der Fahrt etc.
Ausser den Zahlen kann das in D doch eh keiner lesen.
Damit kannst du dir schonmal ein paar duzent oder hundert Euro zusammenbelegen.

- Dann buchst du eine sauteure Nacht in einem teuren Hotel in BKK, zahlt doch eh die Firma, und frägst danach, dass sie den Stay auf der Hotelrechnung auf 5 Tage zum Beispiel (oder je nach Geschmack) ausdehnen sollen, oder dir ne komplett neue Zweitrechnung geben. Machen die problemlos, wenn die Gegenleistung stimmt, manchmal sogar, wenn du die Dame nur sehr nett danach frägst. Die restlichen 4 oder 5 Tage verschwindest du in eine der üblichen Hot-Spots und das Hotel dort hast du schon auf der Reisekostenabrechnung, natürlich als das in Bangkok, nicht das im Hot-Spot. Das Hotel in dem Hot-Spot bezahlst du am Besten in Bar, dann taucht es auch auf keiner Kreditkarte oder sonstwo auf.

- abzugsfähig sind auch Geschäftsessen. Ein bissi Phantasie auch hier und schon ist der komplett eine Woche extended Stay auf der Reisekostenabrechnung und gegenüber der Betriebsprüfung voll belegt.

Wo ist das Problem??

spätestens wenn die Firma nur noch über die pauschale Länderliste weltweit die Spesen für Übernachtung und Essen weltweit bezahlt, dann funktionieren die Tricks nicht mehr, im gegenteil die AN versuchen in billigeren Hotels zu nächtigen.
 

sportsgeist

Erfahrenes Mitglied
07.03.2014
468
0
@Sportsgeist: Vielen Dank für Deinen kreativen Input, aber es geht mir nicht darum, möglichst viel "rauszuholen". Ich möchte weder die Steuer noch meinen AG besch...

Beispiel:

Ich fahre von meinem Urlaubshotel (das ich selbstverständlich selber von meinem Nettoverdienst zahle!) mit einem Taxi zu einer Verabredung mit einem Geschäftspartner. Kann ich die Taxifahrt absetzen? Der Geschäftspartner freut sich und lädt mich zum Essen ein. (Das würde ich auf jeden Fall NICHT als geldwerten Vorteil versteuern, selbst wenn ich müsste ;) ) Anschließend nehmen wir noch ein paar Drinks an der Bar, diese zahle ich. Absetzbar? Danach fahre ich dann wieder mit dem Taxi zurück.

Bei einer genauen Steuerprüfung hätte ich in diesem Fall Belege eingereicht, während ich nachweislich (Zeiterfassung) im Urlaub war. Wird das in so einem Fall vom FA anerkannt? Wie ist es, wenn meine Familie mitkommt zu dem Essen? Das wäre ja wöhrend des Familienurlaubs auch nicht ganz so weit hergeholt...
Torsten, sei mir nicht böse, aber du klingst mir nicht wie ein Gesellschafter ... egal ob geschäftsführend oder nicht.

Du klingst mir eher nach dem üblichen Student oder Schüler, wie halt die allermeisten in irgendwelchen Internetforen, die dann irgendwelche Geschichtchen über sich selber erfinden.

Geht schon los bei "angeblich deinen AG bescheissen". Wie kannst du das denn machen als Gesellschafter???
Es ist doch deine Firma!?!? Dein Eigentum, dein Geld!!
Der GF ist doch nur dein Angestellter, steht auf Deiner Lohnliste. Du bist der AG, nicht er!!

Sorry, das Ganze klingt mir alles sehr verdächtig naiv und nicht nach einem gestandenen Firmeneigentümer.
Dazu noch diese seltsamen Fragen, mit Taxibelegen und Geschäftsessen, die dir jeder kaufmännische-Azubine in deiner eigenen Firma beantworten könnte.

Sei mir ned bös'
Ne, das klingt nicht sehr glaubhaft.
 
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sportsgeist

Erfahrenes Mitglied
07.03.2014
468
0
Und du klingst nicht wie jemand, der schon mal ansatzweise eine betriebliche Steuerprüfung hatte. :rolleyes:
Alle Nase lang.
Hier tummeln sich halt die üblichen Schüler und Studenten, wer hat auch schon normalerweise Zeit 7.412 Beiträge in ein Forum reinzuhämmern.

Sorry, wer hier fielvliegender leitender Angestellter sein will oder gar Firmeneigentümer, und dabei nicht weiss, wie man auf Geschäftsreise ein paar Tretminen umgeht oder ein paar Urlaubstage voll belegt für die Betriebsprüfung dranhängt, kann nicht sehr glaubhaft sein.

Für die leitenden Angestellten, die ich auf Reisen in der Welt so treffe jedenfalls, wären diese 3 Tips, die ich oben gegeben habe, mehr als kalter Kaffee gewesen.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.919
623
CGN
Du klingst mir eher nach dem üblichen Student oder Schüler, wie halt die allermeisten in irgendwelchen Internetforen, die dann irgendwelche Geschichtchen über sich selber erfinden.

wenn man sich den Thread-Verlauf anguckt,
- Torsten fragte, ob er in seinem Urlaub einen kleinen Kundenbesuch steuerlich absetzen oder sich von der Firma erstatten lassen kann, wobei ihm wichtig war, dass das alles 100%ig sauber ist
- danach kamst Du und hast ihm mehr oder weniger geraten, doch kurzerhand den gesamten Urlaub mit Hilfe von einfach zu fälschenden Belegen zur Betriebsausgabe zu erklären, das würdest Du ja ständig tun

ist es sicherlich wahrscheinlich, dass ER sich hier tummelt, um Geschichten über sich selbst zu erfinden...
 

sportsgeist

Erfahrenes Mitglied
07.03.2014
468
0
wenn man sich den Thread-Verlauf anguckt,
- Torsten fragte, ob er in seinem Urlaub einen kleinen Kundenbesuch steuerlich absetzen oder sich von der Firma erstatten lassen kann, wobei ihm wichtig war, dass das alles 100%ig sauber ist
- danach kamst Du und hast ihm mehr oder weniger geraten, doch kurzerhand den gesamten Urlaub mit Hilfe von einfach zu fälschenden Belegen zur Betriebsausgabe zu erklären, das würdest Du ja ständig tun

ist es sicherlich wahrscheinlich, dass ER sich hier tummelt, um Geschichten über sich selbst zu erfinden...
jodost,
ich hatte auf User thbe's Beitrag #71 geantwortet, also auf die angesprochene Grauzone.

Wenn Thorsten alles sauber haben will hat User thbe bereits die richtige Antwort gegeben. Dann muss er es halt sauber trennen und sauber über eigene private Kreditkarten o.ä. bezahlen bzw. buchführen und belegen. Wenn er das will ... !!??

Aber warum dann diese naiven Fragen über Taxi und Geschäftsessen?
Macht nicht wirklich Sinn, denn schon frägt er damit nach dieser Grauzone (ein paar Grauzonentips habe ich ihm ja gegeben).

Außerdem will er Gesellschafter sein, also ist es entweder seine eigene Firma, oder doch zumindest ein Teil davon.
Auch das macht im Kontext nicht wirklich Sinn, da er damit keinen AG bescheisst, denn der ist er ja selber.
 

Torsten71

Reguläres Mitglied
22.07.2010
38
0
Torsten, sei mir nicht böse, aber du klingst mir nicht wie ein Gesellschafter ... egal ob geschäftsführend oder nicht.

Du klingst mir eher nach dem üblichen Student oder Schüler, wie halt die allermeisten in irgendwelchen Internetforen, die dann irgendwelche Geschichtchen über sich selber erfinden.

Geht schon los bei "angeblich deinen AG bescheissen". Wie kannst du das denn machen als Gesellschafter???
Es ist doch deine Firma!?!? Dein Eigentum, dein Geld!!
Der GF ist doch nur dein Angestellter, steht auf Deiner Lohnliste. Du bist der AG, nicht er!!

Sorry, das Ganze klingt mir alles sehr verdächtig naiv und nicht nach einem gestandenen Firmeneigentümer.
Dazu noch diese seltsamen Fragen, mit Taxibelegen und Geschäftsessen, die dir jeder kaufmännische-Azubine in deiner eigenen Firma beantworten könnte.

Sei mir ned bös'
Ne, das klingt nicht sehr glaubhaft.

Ha, ich schwanke jetzt gerade ein wenig zwischen ausführlicher Erklärung und "don't feed the troll"...

Ein paar Infos geb ich noch, das ist echt zu lustig....

Ich bin Gesellschafter und Mitgründer der Firma, aber mir gehört eben nur ein Teil (und auch nicht der größte). Von daher ziehe ich es vor, die Firma in erster Linie als gewöhnlichen AG zu betrachten und nicht als mein (Teil-)Eigentum. Ich habe eher mit Technik und Kunden zu tun und es sind andere, die sich mit den Steuern befassen. Vielleicht sollte ich einfach die fragen, als mir hier merkwürdige Dinge unterstellen zu lassen.
Vielflieger, naja... Einige hier fliegen sicherlich mehr, aber ich bin seit 1999 recht regelmäßig weltweit unterwegs, allerdings nicht jede Woche....

Interessant auch Deine Aussage "Hier tummeln sich halt die üblichen Schüler und Studenten, wer hat auch schon normalerweise Zeit 7.412 Beiträge in ein Forum reinzuhämmern." Vergleiche das mal mit Deinen 93 Beiträgen in weniger als einem Monat und meinem Postcounter...
 
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sportsgeist

Erfahrenes Mitglied
07.03.2014
468
0
Ha, ich schwanke jetzt gerade ein wenig zwischen ausführlicher Erklärung und "don't feed the troll"...

Ein paar Infos geb ich noch, das ist echt zu lustig....

Ich bin Gesellschafter und Mitgründer der Firma, aber mir gehört eben nur ein Teil (und auch nicht der größte). Von daher ziehe ich es vor, die Firma in erster Linie als gewöhnlichen AG zu betrachten und nicht als mein (Teil-)Eigentum. Ich habe eher mit Technik und Kunden zu tun und es sind andere, die sich mit den Steuern befassen. Vielleicht sollte ich einfach die fragen, als mir hier merkwürdige Dinge unterstellen zu lassen.
Vielflieger, naja... Einige hier fliegen sicherlich mehr, aber ich bin seit 1999 recht regelmäßig weltweit unterwegs, allerdings nicht jede Woche....

Interessant auch Deine Aussage "Hier tummeln sich halt die üblichen Schüler und Studenten, wer hat auch schon normalerweise Zeit 7.412 Beiträge in ein Forum reinzuhämmern." Vergleiche das mal mit Deinen 93 Beiträgen in weniger als einem Monat und meinem Postcounter...
Wenn du willst schicke ich dir meinen Handelsregisterauszug.
Ich bin auch nur Mitgesellschafter und habe auch noch Partner.
Aber trotzdem wissen meine Partner und ich, wie man auf Geschäftsreisen Tretminen umgeht. Und Fragen nach Taxibelegen und Geschäftsessen, oder wie wir das vor der Betriebsprüfung wasserdicht kriegen, die sogar unsere kaufmännische Azubine beantworten könnte, stellen wir uns trotzdem nicht.

Sei es wie es sei.
Mein Hotel auf Koh Sowieso jedenfalls sähe bei der Betriebsprüfung niemand.
Und ob ich es selber privat bezahle oder die Firma bezahlen lasse ist sowieso linke Tasche, rechte Tasche.
Beides, sowohl privat als auch betrieblich, ist mein Vermögen, also bezahle ich es sowieso.
 

LaPlanche

Erfahrenes Mitglied
25.03.2011
684
110
nein, muss er nicht. Er muss meiner Ansicht nach den effektiven Vorteil versteuern (das, was er spart, weil er das Leg DE->HKG nicht mehr braucht. Oder von mir aus auch die Differenz zwischen USA-DE und USA-HKG. Aber nicht den ganzen Flug USA-HKG, denn der ist eindeutig nicht ausschließlich privat.

Dass der Arbeitgeber dieses Leg bezahlt (nicht muss, aber kann), ist ja nicht Teil der Urlaubsreise. Sondern Teil der notwendig gewordenen Umbuchungen, weil trotzt bereits gebuchtem Urlaub nachträglich ein nicht-verschiebbarer dienstlicher Termin dazwischenkommt.

Andersrum, wenn der Arbeitgeber diese Dienstreise verpflichtend verlangen würde, dann müsste LaPlanche seinen bereits gebuchten Urlaub entweder stornieren oder den Hinflug umbuchen. Dann müsste der Arbeitgeber für diese Storno- oder Umbuchungsgebühren auch aufkommen. Wenn der Arbeitgeber jetzt statt dessen eine alternative Beförderung an den Urlaubsort organisiert und LaPlanche dadurch keine Mehrkosten entstehen, muss der Arbeitgeber auch nichts erstatten, LaPlanche aber auch nichts versteuern (er hat am Ende ja auch keinen Vorteil, sondern nur den Urlaub, den er schon gebucht&bezahlt hatte, nutzen können).

Wichtig an der Sache ist nur, dass das ganze sauber so dokumentiert wird, dass man in 100 Jahren bei einer Prüfung auch noch darlegen kann, warum man das alles gemacht hat und dass LaPlanche effektiv keinen Vorteil hatte (bzw. der entstandene Vorteil - das Geld, was er für das Leg DE-HKG wiederbekommen hat - entsprechend korrekt versteuert wurde), dass auch kein Vorteil z.B. in der Reiseklasse entstanden ist (d.h. darlegen, dass der bereits gebuchte Vorteil ebenfalls in C war).

Danke Dir!
Das hat mir schon mal weiter geholfen. Dokumentation ist klar. Jetzt hoffe ich nur noch, dass nicht irgendwelche Compliance Regeln im Weg stehen.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.919
623
CGN
jodost,
ich hatte auf User thbe's Beitrag #71 geantwortet, also auf die angesprochene Grauzone.
(..)
Macht nicht wirklich Sinn, denn schon frägt er damit nach dieser Grauzone (ein paar Grauzonentips habe ich ihm ja gegeben).

Grauzonen in dem hier diskutierten Zusammenhang ist für mich, wenn ich bei mir selbst ein Auge mehr zudrücke, als ich es bei Mitarbeitern tun würde. Eine Dienstreise, wo Skype zur Not auch gereicht hätte. Bei einem weiter entfernten Auslandseinsatz ein paar Tage Puffer mehr einplanen für Notfälle, obwohl man eigentlich vorher schon drauf wetten kann, dass es keine Probleme gibt und man den Puffer am Strand verbringen kann. Irgendwo einen Tag vorher anreisen und eine Hotel-Übernachtung mehr bezahlen, um fit und ausgeruht zu sein (obwohl man eigentlich vorher schon genau weiß, mit wem man diese Nacht durchfeiern wird).

Über sowas stolpert man sicherlich im Laufe eines Unternehmer-Lebens sicherlich das ein oder andere Mal. Manche Sachen verkneift man sich, manche macht man. Das sind für mich Grauzonen.

Aber...

Mein Hotel auf Koh Sowieso jedenfalls sähe bei der Betriebsprüfung niemand.

einen Urlaub komplett als Dienstreise zu verbuchen und dazu auch noch den tatsächlichen Aufenthaltsort zu vertuschen und Belege für einen anderen Aufenthaltsort zu fälschen, hat mit Grauzone herzlich wenig zu tun. Das ist Steuerbetrug.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.612
1.300
Grauzonen in dem hier diskutierten Zusammenhang ist für mich, wenn ich bei mir selbst ein Auge mehr zudrücke, als ich es bei Mitarbeitern tun würde. Eine Dienstreise, wo Skype zur Not auch gereicht hätte. Bei einem weiter entfernten Auslandseinsatz ein paar Tage Puffer mehr einplanen für Notfälle, obwohl man eigentlich vorher schon drauf wetten kann, dass es keine Probleme gibt und man den Puffer am Strand verbringen kann. Irgendwo einen Tag vorher anreisen und eine Hotel-Übernachtung mehr bezahlen, um fit und ausgeruht zu sein (obwohl man eigentlich vorher schon genau weiß, mit wem man diese Nacht durchfeiern wird).

sehr treffend beschrieben (y)
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Grauzonen in dem hier diskutierten Zusammenhang ist für mich, wenn ich bei mir selbst ein Auge mehr zudrücke, als ich es bei Mitarbeitern tun würde. Eine Dienstreise, wo Skype zur Not auch gereicht hätte. Bei einem weiter entfernten Auslandseinsatz ein paar Tage Puffer mehr einplanen für Notfälle, obwohl man eigentlich vorher schon drauf wetten kann, dass es keine Probleme gibt und man den Puffer am Strand verbringen kann. Irgendwo einen Tag vorher anreisen und eine Hotel-Übernachtung mehr bezahlen, um fit und ausgeruht zu sein (obwohl man eigentlich vorher schon genau weiß, mit wem man diese Nacht durchfeiern wird).

Über sowas stolpert man sicherlich im Laufe eines Unternehmer-Lebens sicherlich das ein oder andere Mal. Manche Sachen verkneift man sich, manche macht man. Das sind für mich Grauzonen.

Aber...



einen Urlaub komplett als Dienstreise zu verbuchen und dazu auch noch den tatsächlichen Aufenthaltsort zu vertuschen und Belege für einen anderen Aufenthaltsort zu fälschen, hat mit Grauzone herzlich wenig zu tun. Das ist Steuerbetrug.
Im Indonesiengeschäft zum Beispiel ist es üblich erfolgreiche Geschäftsabschlüsse oder Verhandlungen auf Bali oder Lombok zu führen.
Viele indonesische Geschäftsleute lassen sich da treffen oder nehmen einen dahin mit. An ihrem eigentlichen Firmenstandort (Java, Sumatra, sonstwo, ist es ihnen oft viel zu laut, zu voll oder zu unentspannt)

Eigentlich weiss so ziemlich jeder, zumindest der, der schon jemals Indonesien betreten hat, dass das im Großen und Ganzen private Veranstaltungen sind, dass die Faktoren Spass, Freizeit und Lust da eindeutig im Vordergrund stehen. Wie auch sonst, Bali und Lombok haben ja gar keine Industrie!
Und trotzdem sind das keine Vergnügungstage, denn ohne sie käme das ganze Geschäft gar nicht zustande. Ich werde also den Teufel tun, und die Hotels, Anreise und Spesen nach Bali oder Lombok nicht voll als Geschäftsreise zu deklarieren, warum sollte ich das auch tun, oder auch nur einen Teil davon privat bezahlen?!

User sportsgeist hat völlig Recht.
Es besteht Grund zur Annahme, dass einige hier das Asiengeschäft gar nicht kennen, denn da sind ein paar Taxifahrten, die es nie gab, oder ein paar Hotels, in denen man nie übernachtetet, wirklich die allerkleinsten Probleme. Vollkommene Peanuts.

Und ich weine gleich mit, um der Krokodilstränen, die hier vergossen werden, bezüglich des deutschen Fiskus und ein paar zuviel deklarierten Taxifahrten, oder einem Hotel, in dem man eigentlich privat übernachtete.
An jedem Millionendeal, der auf Bali oder Lombok eingefädelt wird, verdienen sich die deutschen Finanzbehörden dumm und dusselig, also mal alles in der richtigen Relation sehen und Ball flach halten. Gilt auch für die anschließende Betriebsprüfung.

Darauf einen Tequilla :cool:
 
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jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.919
623
CGN
Im Indonesiengeschäft zum Beispiel ist es üblich erfolgreiche Geschäftsabschlüsse oder Verhandlungen auf Bali oder Lombok zu führen.
(..)
Und trotzdem sind das keine Vergnügungstage, denn ohne sie käme das ganze Geschäft gar nicht zustande. Ich werde also den Teufel tun, und die Hotels, Anreise und Spesen nach Bali oder Lombok nicht voll als Geschäftsreise zu deklarieren, warum sollte ich das auch tun, oder auch nur einen Teil davon privat bezahlen?!

Das verlangt ja nicht mal der trockenste Steuerprüfer. Natürlich darf dienstlich veranlasstes Vergnügen abgesetzt werden.

Aber solche Kontaktpflege hat doch nichts mit dem zu tun, was hier erzählt würde: Fliege mit deiner Frau irgendwo hin und fälsche die Belege so, als wärst Du alleine woanders gewesen und hättest jemanden getroffen (der in Wirklichkeit gar nichts davon weiß).
 

sportsgeist

Erfahrenes Mitglied
07.03.2014
468
0
Das verlangt ja nicht mal der trockenste Steuerprüfer. Natürlich darf dienstlich veranlasstes Vergnügen abgesetzt werden.

Aber solche Kontaktpflege hat doch nichts mit dem zu tun, was hier erzählt würde: Fliege mit deiner Frau irgendwo hin und fälsche die Belege so, als wärst Du alleine woanders gewesen und hättest jemanden getroffen (der in Wirklichkeit gar nichts davon weiß).
Wo ist jetzt dann eigentlich dein Problem ??
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einen Urlaub komplett als Dienstreise zu verbuchen und dazu auch noch den tatsächlichen Aufenthaltsort zu vertuschen und Belege für einen anderen Aufenthaltsort zu fälschen, hat mit Grauzone herzlich wenig zu tun. Das ist Steuerbetrug.
 

Torsten71

Reguläres Mitglied
22.07.2010
38
0
Das Problem ist, dass auf eine ernst gemeinte Anfrage nach legalen Möglichkeiten eine Antwort gegeben wird, die schlicht kriminell wäre (wenn man es denn so täte). Es gab schon viele, die meinten, dass die Gesetze nur für andere gelten. Da war auch letztens noch einiges in den Nachrichten...

Wenn ich in einem zb. Hifi-Video-Forum die Frage stelle, wo es den LED-Fernseher XY besonders günstig gibt, evtl. mit irgendwelchen Sonderrabatten, dann nutzt mir die Antwort "Meine Fernseher fallen immer vom LKW, das ist am günstigsten." auch genau gar nichts....
 

sportsgeist

Erfahrenes Mitglied
07.03.2014
468
0
Das Problem ist, dass auf eine ernst gemeinte Anfrage nach legalen Möglichkeiten eine Antwort gegeben wird, die schlicht kriminell wäre (wenn man es denn so täte). Es gab schon viele, die meinten, dass die Gesetze nur für andere gelten. Da war auch letztens noch einiges in den Nachrichten...

Wenn ich in einem zb. Hifi-Video-Forum die Frage stelle, wo es den LED-Fernseher XY besonders günstig gibt, evtl. mit irgendwelchen Sonderrabatten, dann nutzt mir die Antwort "Meine Fernseher fallen immer vom LKW, das ist am günstigsten." auch genau gar nichts....
In dem Falle wurde dir doch die Antwort längst gegeben:
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Dann ist die Antwort einfach: 100% legal und korrekt ist es nur, wenn Du die entsprechenden Kosten selbst trägst.
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nur um was wollen wir dann noch diskutieren, wenn du Privates privat bezahlst und trennst und Geschäftliches geschäftlich ??
Dann ist doch alle paletti (für dich natürlich). :)
 

LaPlanche

Erfahrenes Mitglied
25.03.2011
684
110
Ich habe ein etwas kompliziertes Anliegen und hoffe auf eure (konstruktiven) Kommentare:

Vor ein paar Wochen habe ich Urlaub beantragt und gewilligt bekommen. Daraufhin habe ich einen Flug von TXL nach Asien gebucht (BK I o/w mit LH). Der Abflug ist am Abend des letzten Arbeitstages.
Jetzt habe ich kurzfristig die Möglichkeit bekommen geschäftlich in die USA zu fliegen. Der Termin endet an meinem letzten Arbeitstag. Zurück würde es am Abend gehen mit Ankunft am nächsten Morgen. Ich wäre also einen knappen Tag zu spät zurück in Berlin und würde den Urlaubsflug nach Asien verpassen.
Von Asien habe ich noch einen Weiterflug nach Australien auf einem separaten Ticket Allerdings erst nach einer Nacht Aufenthalt.

Theoretisch hätte ich 4 Möglichkeiten:

1. Auf die Geschäftsreise gänzlich verzichten.
2. Meinen Urlaubsflug um einen Tag nach hinten verschieben (aktuell noch Verfügbarkeit in I, allerdings Aufwände i.H.v. 50 € Award-Umbuchungsgebühr und 100 € pre-paid Hotel in Asien).
3. Meine Firma bitten mich anstatt zurück nach Berlin, nach Asien fliegen zu lassen auf deren Kosten. Ich würde dafür meinen Urlaubsflug stornieren und bekomme die Meilen+Steuern zurück. Das pre-paid Hotel ist trotzdem futsch, weil Überflug Datumsgrenze und Ankunft +2. Den Anschluss nach Australien würde ich aber noch bekommen.
4. Urlaubsflug TXL-Asien stornieren und auf eigene Kosten USA-Asien neu buchen. Allerdings aktuell keine Verfügbarkeit in I, sodass ich one-way Business komplett zahlen müsste. Alternativ natürlich Eco.

Meine Präferenz ist 3>2>4>1
Den finanziellen Aufwand mich zurück nach TXL zu fliegen hätte mein AG sowieso. Warum also nicht nach Asien? Und wie sieht es mit der ungenutzten Hotelnacht aus? In den Optionen 2-4 verfällt sie so oder so. Müsste mir mein AG da finanziell entgegenkommen oder könnte er?

Bevor ich diese "Zwickmühle" diese Woche anspreche, wollte ich mich ein wenig vorbereiten. Vielleicht hatte ein Forumsbruder in der Vergangenheit eine ähnliche Konstellation. Ist das alles Verhandlungssache mit meinem AG oder stehen mir da (Compliance-) Gesetze im Weg?

Zur Info:
Es ist Option 3 geworden(y)
Ich darf also USA-Asien direkt fliegen und muss nicht den Umweg über Deutschland machen inklusive Awardflug-Umbuchung. Durch die Stornierung bekomme ich die Steuern und Gebühren zurück, die in etwa alle zusätzlich anfallenden Kosten decken. Für mich eine sehr gute Lösung! Bis auf die Tatsache, dass ich LH's neues C Produkt in der B748i nicht testen kann... aber das hole ich nach mit den gesparten Meilen:cool:
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Das verlangt ja nicht mal der trockenste Steuerprüfer. Natürlich darf dienstlich veranlasstes Vergnügen abgesetzt werden.

Aber solche Kontaktpflege hat doch nichts mit dem zu tun, was hier erzählt würde: Fliege mit deiner Frau irgendwo hin und fälsche die Belege so, als wärst Du alleine woanders gewesen und hättest jemanden getroffen (der in Wirklichkeit gar nichts davon weiß).
Du sprichst mir aus der Seele.

Allerdings bin ich (allermeist) nicht so dreist und nehme auch noch die +1 auf Geschäftskosten mit auf Dienstreise, was die Flugkosten betrifft. Dafür verwende ich dann in der Regel Boni.
Kann aber schon sein, dass so manche Übernachtung oder so mancher Ausflug/Restaurantbesuch vor Ort, der eigentlich rein privater Natur war, mit auf der Abrechnung landet.

Wer lange genug in der Exportwirtschaft arbeitet sollte eigentlich wissen, was gängige Praxis ist, wie weit er gehen kann und was rundherum einfach dazugehört, um ein erfolgreiches Geschäft abzuschliessen.

Darauf einen Tequilla :cool: