Geschäftsreise mit Urlaub verlängern?

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jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.919
623
CGN
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Müsste mir mein AG da finanziell entgegenkommen oder könnte er?

müssen nein, dürfen ja.


2. Meinen Urlaubsflug um einen Tag nach hinten verschieben (aktuell noch Verfügbarkeit in I, allerdings Aufwände i.H.v. 50 € Award-Umbuchungsgebühr und 100 € pre-paid Hotel in Asien).

da dürfte eine Erstattung kein Problem sein (i.S.v. steuerlich problematisch ... ob er's will, ist eine andere Frage)

3. Meine Firma bitten mich anstatt zurück nach Berlin, nach Asien fliegen zu lassen auf deren Kosten. Ich würde dafür meinen Urlaubsflug stornieren und bekomme die Meilen+Steuern zurück. Das pre-paid Hotel ist trotzdem futsch, weil Überflug Datumsgrenze und Ankunft +2. Den Anschluss nach Australien würde ich aber noch bekommen.

auch das sehe ich zunächst mal unproblematisch, wenn er Dir das erstattet, ebenfalls unproblematisch sehe ich die Flugkosten (selbst wenn diese deutlich teurer wären als ein Flug nach Deutschland). Allerdings solltest Du für Dich selbst gut dokumentieren, dass die Urlaubsreise und auch Dein Zubringer schon komplett gebucht war und die Änderungen DANACH nötig wurden wegen Dienstreise, damit im Falle einer Lohnsteuer-Prüfung das nicht irgendwann als geldwerten Vorteil nachversteuern musst.

Ein Vorteil entsteht Dir aber in dem Moment, wenn Du Deinen eigenen Zubringer-Flug stornieren kannst (das Geld bekommst Du ja wieder, wenn Dein Arbeitgeber Dich dann nach Asien fliegt, musst Du diese Ersparnis, d.h. das, was Du wiederbekommst, entsprechend versteuern).


4. Urlaubsflug TXL-Asien stornieren und auf eigene Kosten USA-Asien neu buchen. Allerdings aktuell keine Verfügbarkeit in I, sodass ich one-way Business komplett zahlen müsste. Alternativ natürlich Eco.

was mich irritiert ist, dass Du diese Option immer noch der Variante 1 (auf USA-Termin verzichten) vorziehst. Nun weiss ich nicht, was das für ein Termin ist (vielleicht ist er Dir wirklich beruflich so wichtig und macht als Reise und/oder als Event eigentlich gar keinen Spaß, sondern es geht nur um den Inhalt), aber ggf. verschlechtert das natürlich auch Deine Chancen, dass der Arbeitgeber sich allzu großzügig an Deiner Umbucherei beteiligen möchte :)
 
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RON_Muc

Erfahrenes Mitglied
02.10.2012
885
38
München
Erstmal ist es nicht einfach für jemand der deine Firma/chef nicht kennt da Tips zu geben.

3. ist schwierig da dir die Firma einen erheblichen Zugewinn bezahlt mit dem Asien-Flug.
Kann Sie das auch vor den anderen Kollegen rechfertigen ?

Wenn Dir der Flug nach USA wichtig ist würde ich 2. machen, dann stehst Du sauber da,
must nicht rumbetteln und/oder die Firma/Chef in eine Zwickmühle bringen.
Da würde ich mir keine Blöße geben, die 150.- für die Umbuchung zahlen und gut ist.
 

LaPlanche

Erfahrenes Mitglied
25.03.2011
684
110
Danke schon mal für euren Input!

...
Wenn Dir der Flug nach USA wichtig ist würde ich 2. machen, dann stehst Du sauber da,
must nicht rumbetteln und/oder die Firma/Chef in eine Zwickmühle bringen.
Da würde ich mir keine Blöße geben, die 150.- für die Umbuchung zahlen und gut ist.

Die 150 € stören mich tatsächlich nicht so sehr. Allerdings ist dann meine Umsteigezeit reduziert von 28h auf 4h bei 2 separaten Tickets.

Der Termin wäre mir schon wichtig. Ich versuche beides unter einen Hut zu bekommen. Wenn Option 3 nicht klappt, dann wird's Option 2. USA nach Australien über Deutschland und Asien ist schon ein Umweg. Bei 3. hätte ich auch kein Problem den Geldwerten Vorteil zu versteuern. Richtet der sich nach der Differenz zwischen meinem Original-Ticket TXL-Asien und dem vom AG bezahlten Ticket USA-Asien oder muss der volle Ticketpreis angesetzt werden? Einen Freibetrag von 1.080 € hätte ich noch.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.919
623
CGN
Richtet der sich nach der Differenz zwischen meinem Original-Ticket TXL-Asien und dem vom AG bezahlten Ticket USA-Asien oder muss der volle Ticketpreis angesetzt werden? Einen Freibetrag von 1.080 € hätte ich noch.

Weder noch. Meines Erachtens lässt sich der Vorteil sehr genau beziffern: Das, was Du sparst (zurückbekommst), weil Dein Arbeitgeber Dich nach Asien und fliegt und Du Deinen eigenen Zubringerflug stornieren kannst.

Frag im. Zweifelsfall einen StB oder Eure Lohnbuchhaltung, aber ich würde das von der Höhe ansetzen (oder alternativ: Die Differenz zwischen USA-DE (was dienstlich reichen würde) und USA-Asien (was Du aus privaten Gründen haben willst) - Vergleichspreise raussuchen, ausdrucken und abheften.

Ob das bei einer Prüfung reicht, ist sowieso von der Laune des Prüfers abhängig und schwer vorhersehbar. Aber zumindest hast du auf den ersten Blick nach gesundem Menschenverstand den effektiven Vorteil richtig versteuert, dh die Wahrscheinlichkeit, dass sich daran jemand stört ist wohl gering.
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.612
1.300
IMHO hat das Verwurschteln von privatem mit geschäftlichen immer so ein G'schmäckle - die Weiterreise aus USA nach Asien hat ja keinen geschäftlichen Hintergrund. Würde ich nicht machen!
 

sportsgeist

Erfahrenes Mitglied
07.03.2014
468
0
Je nach Land und Aufenthaltsort hänge ich selbstverständlich ein paar Tage Urlaub dran, wenn es irgendwie geht und sich einrichten läßt.
Allerdings sind diese mit einem wahren Urlaub kaum zu vergleichen.
Andererseits weiß ich oft schon gar nicht mehr, was ein "wahrer" Urlaub eigentlich ist.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.919
623
CGN
IMHO hat das Verwurschteln von privatem mit geschäftlichen immer so ein G'schmäckle - die Weiterreise aus USA nach Asien hat ja keinen geschäftlichen Hintergrund. Würde ich nicht machen!

Grundsätzlich gebe ich Dir Recht. Aber hier wird ja nicht im Vorhinein etwas verwurschtelt, sondern der Arbeitgeber ordnet eine Dienstreise an, durch die der bereits gebuchte Urlaub des Mitarbeiters in der gebuchten Form nicht mehr möglich ist. Ist m.E. Das gleiche, als würde der Arbeitgeber den Urlaub streichen oder verschieben, dann dürfte (bzw müsste sogar) er für die Stornierungs-/Umbuchungskosten ja auch aufkommen.

Meine Beiträge sind aber nur darauf bezogen, was der Arbeitgeber (m.E.) darf und wie das steuerlich zu betrachten wäre. Welchen Eindruck der AG bekommt, wenn ein MA solche "flieg mich nach Asien"-Deals vorschlägt, und wie das auf Kollegen wirkt, ist ein ganz anderes Thema (und sicherlich auch abhängig vom Anlass der USA-Reise).
 
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Torsten71

Reguläres Mitglied
22.07.2010
38
0
Hallo zusammen!

Ich habe hier auch noch ein ganz ähnliches "Problem":
Im Sommer fliege ich mit meiner Familie als Urlaubsreise in den Mittleren Osten und nach Südostasien. In Dubai, Singapur und KL habe ich langjährige, gute Geschäftspartner, die ich - je nach Projektlage - manchmal mehrmals im Jahr, manchmal auch ein paar Jahre gar nicht sehe. Ich würde es nun als grob unhöflich empfinden, wenn ich vor Ort bin und nicht mindestens ein Dinner-Meeting o.ä. mit diesen Leuten veranstalte.

Kann meine Firma die Kosten dafür (Gastgeschenk, evtl. Essen, Taxi etc.) ggf. steuerlich gelten machen? Sind dafür bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen (kein Urlaubstag o.ä.)?
Hat jemand schon Erfahrung damit?

Cheers
Torsten
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.612
1.300
schon verstanden jodost. Es ist aber etwas anderes, wenn du einer Geschäftsreise was dranhängst also z.B. Hongkong-Australien-Hongkong was du selber bezahlst und den AG den Trip DE-HKG-DE bezahlen lässt.

Hier willst du ja von USA nach Asien reisen und dieses Leg vom AG bezahlen lassen. Weil es dafür keinen geschäftlichen Grund gibt, ist der AG nicht verplfichtet das zu bezahlen - tut er es doch (darf er gerne, er kann dir auch den ganzen Urlaub bezahlen!) musst du dieses Leg versteuern (als Zusatz auf dein Einkommen draufgeschlagen).
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.612
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Hallo zusammen!

Ich habe hier auch noch ein ganz ähnliches "Problem":
Im Sommer fliege ich mit meiner Familie als Urlaubsreise in den Mittleren Osten und nach Südostasien. In Dubai, Singapur und KL habe ich langjährige, gute Geschäftspartner, die ich - je nach Projektlage - manchmal mehrmals im Jahr, manchmal auch ein paar Jahre gar nicht sehe. Ich würde es nun als grob unhöflich empfinden, wenn ich vor Ort bin und nicht mindestens ein Dinner-Meeting o.ä. mit diesen Leuten veranstalte.

Kann meine Firma die Kosten dafür (Gastgeschenk, evtl. Essen, Taxi etc.) ggf. steuerlich gelten machen? Sind dafür bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen (kein Urlaubstag o.ä.)?
Hat jemand schon Erfahrung damit?

Cheers
Torsten

Bist du selbständig? dann kannst du die ganze Reise als Geschäftsreise verbuchen - als Angestellter würde ich mich einfach einladen lassen und kein Wort zu niemanden - war halt privat....
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.919
623
CGN
Hier willst du ja von USA nach Asien reisen und dieses Leg vom AG bezahlen lassen. Weil es dafür keinen geschäftlichen Grund gibt, ist der AG nicht verplfichtet das zu bezahlen - tut er es doch (darf er gerne, er kann dir auch den ganzen Urlaub bezahlen!) musst du dieses Leg versteuern (als Zusatz auf dein Einkommen draufgeschlagen).

nein, muss er nicht. Er muss meiner Ansicht nach den effektiven Vorteil versteuern (das, was er spart, weil er das Leg DE->HKG nicht mehr braucht. Oder von mir aus auch die Differenz zwischen USA-DE und USA-HKG. Aber nicht den ganzen Flug USA-HKG, denn der ist eindeutig nicht ausschließlich privat.

Dass der Arbeitgeber dieses Leg bezahlt (nicht muss, aber kann), ist ja nicht Teil der Urlaubsreise. Sondern Teil der notwendig gewordenen Umbuchungen, weil trotzt bereits gebuchtem Urlaub nachträglich ein nicht-verschiebbarer dienstlicher Termin dazwischenkommt.

Andersrum, wenn der Arbeitgeber diese Dienstreise verpflichtend verlangen würde, dann müsste LaPlanche seinen bereits gebuchten Urlaub entweder stornieren oder den Hinflug umbuchen. Dann müsste der Arbeitgeber für diese Storno- oder Umbuchungsgebühren auch aufkommen. Wenn der Arbeitgeber jetzt statt dessen eine alternative Beförderung an den Urlaubsort organisiert und LaPlanche dadurch keine Mehrkosten entstehen, muss der Arbeitgeber auch nichts erstatten, LaPlanche aber auch nichts versteuern (er hat am Ende ja auch keinen Vorteil, sondern nur den Urlaub, den er schon gebucht&bezahlt hatte, nutzen können).

Wichtig an der Sache ist nur, dass das ganze sauber so dokumentiert wird, dass man in 100 Jahren bei einer Prüfung auch noch darlegen kann, warum man das alles gemacht hat und dass LaPlanche effektiv keinen Vorteil hatte (bzw. der entstandene Vorteil - das Geld, was er für das Leg DE-HKG wiederbekommen hat - entsprechend korrekt versteuert wurde), dass auch kein Vorteil z.B. in der Reiseklasse entstanden ist (d.h. darlegen, dass der bereits gebuchte Vorteil ebenfalls in C war).
 
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AndreasCH

Erfahrenes Mitglied
06.02.2012
3.711
79
Ich musste im Rahmen meiner Urlaubs Asienreise kurz nach Shanghai für einen Tag arbeiten. Es war kein Problem:
-Flüge in C von HKG nach PVG und weiter nach MNL für beide (billiger als Y return für einen ab ZRH)
-Essen/ Spesen für beide
-Arbeitszeit für mich für 2 Tage
-Einladung Lieferant zum essen

Hotel hätte ich auch bekommen, habe ich aber selber gebucht auf Punkte

Das kann natürlich von Arbeitgeber zu Arbeitgeber anders sein. Auch weiss ich nicht was das steuerlich ausmacht, weiter ist es in der CH
 

Torsten71

Reguläres Mitglied
22.07.2010
38
0
Ich bin angestellter Gesellschafter (nicht geschäftsführend). Die ganze Reise als Geschäftsreise zu verbuchen ginge aber wohl ohnehin nicht, da ich gut die Hälfte der Zeit auf Koh Tao verbingen werde, dass ja nun nicht gerade als Business-Hochburg bekannt ist... ;)
 

sportsgeist

Erfahrenes Mitglied
07.03.2014
468
0
Ich bin angestellter Gesellschafter (nicht geschäftsführend). Die ganze Reise als Geschäftsreise zu verbuchen ginge aber wohl ohnehin nicht, da ich gut die Hälfte der Zeit auf Koh Tao verbingen werde, dass ja nun nicht gerade als Business-Hochburg bekannt ist... ;)
Lass dir halt Rechnungen von Hotels in BKK ausstellen.
Machen die problemlos ... natürlich aber nicht selbstlos.
 

Torsten71

Reguläres Mitglied
22.07.2010
38
0
Danke für die Antwort, aber ich lege schon auf 100% legale und korrekte Vorgehensweise wert....
 

RON_Muc

Erfahrenes Mitglied
02.10.2012
885
38
München
Ich sehe auch einen Unterschied ob ich noch was dranhänge an die Geschäftsreise
(was ich auch ab und zu mache) als einen Flug in die andere Richtung noch über den AG laufen zu lassen.
Da würde ich strikt trennen. Ausser der AG sagt der USA-Trip ist sehr wichtig und kommt von sich aus mit dem Vorschlag
dir den Flug zu bezahlen da Du den Urlaub schon genehmigt bekommen hast und gebucht hast.

@ Torsten:
Klar kann deine Firma das steuerlich gelten machen,
es steht ja auf den Belegen die Namen und der Grund für die Einladung.
Gleiches gilt für Gastgeschenke.
Kannst Du das selber entscheiden das so zu machen ?
Dann würde ich es tun, sowas kommt immer gut an in Asien .
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.135
9.354
Danke für die Antwort, aber ich lege schon auf 100% legale und korrekte Vorgehensweise wert....

Dann ist die Antwort einfach: 100% legal und korrekt ist es nur, wenn Du die entsprechenden Kosten selbst trägst.

Bei der Geltendmachung als Geschäftskosten befindest Du Dich in der Grauzone. Das gilt sogar fürs Gastgeschenk, wenn es ein Gastgeschenk ist. Wenn es ein geschäftlich begründetes Geschenk ist, was nicht im Kontext Deiner privaten Reise steht, könnte man das anders sehen. Aber dann ist es schon wieder nicht 100% legal und korrekt.

Aus der grauen Praxis würde ich sagen, dass es selten Probleme gibt, geschäftliche Ausgaben als geschäftliche Ausgaben geltend zu machen, zumal wenn man dies frühzeitig klärt und die Details entsprechend gestalten kann.
 

sportsgeist

Erfahrenes Mitglied
07.03.2014
468
0
Gerade in Asien (oder speziell LoS in diesem Fall) gibt es doch so viele Möglichkeiten:

- Fahr mit einem Taxi, das Quittungen ausstellt, gib dem Fahrer ein bissi Trinkgeld oben drauf und schon gibt er dir soviele Blankobelege aus seinem Belegblock, wie du nur willst.
Dann gehst du in eine Bar und läßt dir die Blankobelege von einer der Girls dort für ein paar Ladydrinks so auf Thai ausfüllen, wie du das willst. Summe, Datum, Ziel der Fahrt etc.
Ausser den Zahlen kann das in D doch eh keiner lesen.
Damit kannst du dir schonmal ein paar duzent oder hundert Euro zusammenbelegen.

- Dann buchst du eine sauteure Nacht in einem teuren Hotel in BKK, zahlt doch eh die Firma, und frägst danach, dass sie den Stay auf der Hotelrechnung auf 5 Tage zum Beispiel (oder je nach Geschmack) ausdehnen sollen, oder dir ne komplett neue Zweitrechnung geben. Machen die problemlos, wenn die Gegenleistung stimmt, manchmal sogar, wenn du die Dame nur sehr nett danach frägst. Die restlichen 4 oder 5 Tage verschwindest du in eine der üblichen Hot-Spots und das Hotel dort hast du schon auf der Reisekostenabrechnung, natürlich als das in Bangkok, nicht das im Hot-Spot. Das Hotel in dem Hot-Spot bezahlst du am Besten in Bar, dann taucht es auch auf keiner Kreditkarte oder sonstwo auf.

- abzugsfähig sind auch Geschäftsessen. Ein bissi Phantasie auch hier und schon ist der komplett eine Woche extended Stay auf der Reisekostenabrechnung und gegenüber der Betriebsprüfung voll belegt.

Wo ist das Problem??
 
Zuletzt bearbeitet:

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.919
623
CGN
Wo ist das Problem??

Du kennst das Sprichwort "der Gentleman genießt und schweigt?". Das gilt nicht nur für's Vögeln.

Wenn Du der Meinung bist, Deinen Arbeitgeber und/oder die Steuer so offensichtlich zu bescheißen, ist das Deine Sache. Aber was genau ist der Vorteil, das in einem Forum breitzutragen, wo nicht mal danach gefragt wurde (im Gegenteil)?
 
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sportsgeist

Erfahrenes Mitglied
07.03.2014
468
0
Du kennst das Sprichwort "der Gentleman genießt und schweigt?". Das gilt nicht nur für's Vögeln.

Wenn Du der Meinung bist, Deinen Arbeitgeber und/oder die Steuer so offensichtlich zu bescheißen, ist das Deine Sache. Aber was genau ist der Vorteil, das in einem Forum breitzutragen, wo nicht mal danach gefragt wurde (im Gegenteil)?
jodost,
1. bin ich mein eigener AG, es ist also mein Geld, welches ich so verwerten (würde)
2. habe ich mich einfach mal in die Lage meiner AN versetzt, und was die so treiben könnten ... könnten wohlgemerkt ... Konjunktiv
3. wenn ich mir eine gefakte Hotelrechnung in BKK geben lasse, dann wegen anderer Sachen, nicht um meine Reisekostenabrechnung damit zu pimpen. Wozu auch? Mir wird auch das Hotel im Hot-Spot bezahlt, wozu also eines in BKK belegen, in dem ich gar nicht war?
;)
 

Torsten71

Reguläres Mitglied
22.07.2010
38
0
@Sportsgeist: Vielen Dank für Deinen kreativen Input, aber es geht mir nicht darum, möglichst viel "rauszuholen". Ich möchte weder die Steuer noch meinen AG besch...

Beispiel:

Ich fahre von meinem Urlaubshotel (das ich selbstverständlich selber von meinem Nettoverdienst zahle!) mit einem Taxi zu einer Verabredung mit einem Geschäftspartner. Kann ich die Taxifahrt absetzen? Der Geschäftspartner freut sich und lädt mich zum Essen ein. (Das würde ich auf jeden Fall NICHT als geldwerten Vorteil versteuern, selbst wenn ich müsste ;) ) Anschließend nehmen wir noch ein paar Drinks an der Bar, diese zahle ich. Absetzbar? Danach fahre ich dann wieder mit dem Taxi zurück.

Bei einer genauen Steuerprüfung hätte ich in diesem Fall Belege eingereicht, während ich nachweislich (Zeiterfassung) im Urlaub war. Wird das in so einem Fall vom FA anerkannt? Wie ist es, wenn meine Familie mitkommt zu dem Essen? Das wäre ja wöhrend des Familienurlaubs auch nicht ganz so weit hergeholt...